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Die Welt · 1907-08-02 · 31 (2.8.1907) · page 7

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Journal
Die Welt
Volume
11 (1907)
Issue
31 (2.8.1907)
Date
1907-08-02
Page
– (sequence 7)
Language
German
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Landwirtschaftsbetrieb. Die wirtschaftliche Judenfrage kann nur durch Landseßhaftmachung gelöst werden. Die Richtung hierauf führt in Osteuropa von selbst auf national-jüdische Organisation. Daher habe ich für beides von jeher meine Bemühungen eingesetzt, — freilich von allen Seiten Gegnerschaft hierbei gefunden. Ich fühle mich gehoben dadurch, daß man zionistischerseits einen Gegensatz in Galiziens national-jüdischen Fortschritten nicht mehr erblickt. Meine Erklärungen kann ich also dahin zusammenfassen: Ich glaube hinter1 keinem Zionisten zurückzubleiben in der Auffassung und in der Betätigung für die Rechte auf unser Stammland. Ich wirke mit gleicher Hingebung an der Erringung des Bodenbesitzes in allen Ländern und Zonen, wo Juden in größerer Anzahl und im Zusammenhange wohnen. Ich stehe nicht minder ein für die zivilisatorisch-kulturellen Aufgaben, die die jüdische Idee einschließt, wie ich sie in den hier vorliegenden Ausführungen näher besprochen habe. Sonach will ich, wie ich es so oft mündlich und in Druckschriften getan, mit dem Zuruf schließen: Die Erde für Juda —- Und Juda für die Menschheit! NATIONAL- UND AGRARFONDS Von PROF. O. WARBURG In den Mitteilungen des Hauptbureaus des Jüdischen Nationalonds in Köln findet sich in Nr. 29 der „Welt" unter dem Titel „Prof. Warburg und die Bedeutung des Nationalfonds" ein kurzer Artikel, ler von dem Verfasser „eine Erwiderung" genannt wird, obgleich jr sich mit dem Inhalt meines Referates in Nr. 27 der Welt Im wesentlichen deckt und sich eigentlich nur gegen eine ev. denkbare, aber nicht sehr wahrscheinliche, mißverständliche Auffassung desselben seitens dritter wendet. Ich erkläre hier ausdrücklich, daß ich an dem Wert des Nationalonds für den Zionismus eben so wenig zweifle wie das Hauptbureau les Fonds, und ebenso anderseits — was ja auch die Quintessenz meines Referates, in Nr. 27 der Welt ausmacht — anerkenne, daß die große Idee der Erwerbung des palästinensischen Bodens für das jüdische Volk, welche dem Nationalfonds zugrunde liegt, lach wie vor die wichtigste Aufgabe der zionistischen Bewegung bleiben muß". Ich kann mir auch denken, daß dieses Ziel durch Kreditgewährung seitens des momentan nicht zum Landkauf berechtigten Nationalfonds wesentlich gefördert wird; jedoch kann ich die in Jem besagten Artikel ausgesprochene Ansicht nicht teilen, daß der Vationalfonds bei seinen gegenwärtigen Statuten „schon jetzt durch Gewährung von Krediten an landwirtschaftliche Unternehmungen aller Art erheblich zur Förderung der Agrikultur in Palästina beizutragen" vermag. Die Gründe habe ich in meinem Referate (S. 12, 2. Spalte) dargelegt, und sie sind bisher nicht wider- 'egt worden. Ich zweifle nicht daran, daß in fast allen Einzelfällen üe Kreditgewährung seitens des Nationalfonds an schon vorhandene talästinensische agrarische Institutionen genau so wie der Landkauf in schweren Bedenken theoretischer oder praktischer Natur scheitern vird, und daß gerade Dr. Bodenheimer diese Bedenken am ersten - rkennen und betonen wird. Vorläufig ist meiner Ansicht nach der Nationalfonds daher im großen ganzen nur ein Kapital-Sammelreservoir für spätere Zeiten, unbeschadet der Durchführung der schon zu Herzls Zeiten gefaßten Beschlüsse*) sowie der Bereitstellung von Mitteln für einige sozial- *) Wie wenig berechtigt die vorjährigen Kassandrarufe bezüglich der Festigung des Kapitals des N.itionalfonds oder gar des „Bankrotts" desselben ge- M-sen sind, erkennt man daraus, daß selbst die für die Durchführung der Projekte ^"<is der Herzischen Zeit nötigen Landkäufe in den letzten zwei Jahren leider ^•inerlei Fortschritte gemacht haben. ökonomische resp. landwirtschaftlich wichtige Versuche, sowie des Landkaufes für die schon jetzt sehr wichtige Ölbaumspende. Um eine Kreditgewährung seitens des Nationalfonds zum Zwecke des Landkaufes in größerem Maße überhaupt ermöglichen zu können, müssen erst die nötigen kreditverdienenden agrarischen Institutionen geschaffen werden. Momentan existieren in Palästina keine kreditfähigen und gleichzeitig allgemeinen landwirtschaftlichen Zwecken dienende jüdische Institutionen, mit Ausnahme der Geulah, welche Gesellschaft schon über den ihrem Kapital entsprechenden Kredit verfügt, und ev. der Gesellschaft Agudath Netaim, welch letztere aber erst ihre Kreditfähigkeit erweisen muß und jedenfalls in den nächsten Jahren nur kleinen Kredit wird beanspruchen können. Auch die Leihgenossenschaften mit gemeinsanier Haftung sind, soweit sie landwirtschaftlichen Zwecken dienen, vorläufig in finanzieller Beziehung noch recht unbedeutend. Die in dem Artikel des Hauptbureaus als zweckdienliches Mittel anerkannte Kreditgewährung an Heimstättengesellschaften und Grundbesitzbanken habe auch ich in meinem Referat in Aussicht genommen. Aber freilich müssen diese Institute erst gegründet sein und selbst über größere Kapitalien verfügen, bevor die Verwalter des Nationalfonds befugt sind, ihnen Kapitalien anzuvertrauen; ohne diese Institutionen muß eben nolens volens auch die den Boden nationalisierende Arbeit des Nationalfonds ruhen. Ich betone daher nochmals, daß zurzeit die Bildung eines Agrarfonds das Alpha und Omega jedes landwirtschaftlichen Fortschrittes in Palästina unserseits ist. Es handelt sich hier nicht um „die Förderung einzelner, speziellen Zwecken gewidmeter palästinensischer Einrichtungen", wie der Artikel des Hauptbureaus andeutet, sondern um die Schaffung der nach Maßgabe derVerhältnissegrundlegendenlnstitutionen der praktischen Palästinaarbeit. Ich halte es für sehr bedauerlich, daß das engere A. C. den Auftrag der letzten Jahreskonferenz, die Vorarbeiten für einen solchen Agrarfonds zu schaffen, bis zur Stunde nicht "ausgeführt hat, und betrachte es als eine Hauptaufgabe des Kongresses, die Grundlagen des Argrarfonds jetzt selbst festzulegen und sofort eine Verwaltung dafür zu schaffen, die ebenso eifrig dafür arbeitet, wie die Verwaltung des Nationalfonds für diese für die spätere Zukunft gewiß äußerst wichtige, für die Gegenwart aber wenig leistungsfähige Institution. Verhandlung betr. Abänderung der Statuten der Jüd. Kolonialbank Wie bereits von uns gemeldet wurde, ist vom englischen Gerichte die Verhandlung betreffend Abänderung der Statuten des Jewish Colonial Trust auf den 7. April 1908 verschoben worden. Wir glauben, sowohl der Wichtigkeit der Angelegenheit als auch dem Interesse weiter zionistischer Kreise gerecht zu werden, wenn wir im nachfolgenden den Bericht über die am 23. Juli vor dem englischen Ge-

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