Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 28 (12.7.1907)
- Date
- 1907-07-12
- Page
- – (sequence 16)
- Language
- German
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18 DIE OTE LT No. 28 Ghetto, wo der Jude sich daheim und geborgen fühlte, da hatte ja auch zu allen Zeiten ein solcher inniger Wunderglauben bestanden. So ist er hier in den Erzählungen des Verfassers recht am Platze. — Die Erzählungen sind Inhalt und Form nach auch für die heranwachsende Jugend wohl geeignet. Wünschenswert wäre, daß vielfach vorkommende hebräische Ausdrücke übersetzt oder erklärt würden, da sie immerhin von einem Teil der Leser nicht verstanden werden dürften. NACHRICHTEN r=C °° -jr^_. Hofrat und polnischer Jude Nachstehender Ausschnitt aus der „Wiener Allgemeinen Zeitung" sei hier als Dokument des heutigen Kultur-Wien kommentarlos wiedergegeben: „Wir sehen uns genötigt, dem Urteil der Öffentlichkeit eine private Affäre zu unterbreiten, die, so unglaublich sie auch erscheinen mag, den Vorzug der Wahrheit besitzt, und bemerken, daß wir ihre Veröffentlichung unterlassen hätten, wenn sie der Hauptbeteiligte durch die eigentümliche Art ihrer Behandlung nicht selbst in die Öffentlichkeit gebracht hätte. Wir schildern ganz objektiv den Hergang: Der Installateur A. Rauch wurde dieser Tage von einem Verwandten, einem reichen polnischen Juden, der einen seidenen Kaftan trug, aufgesucht und gebeten, ihn in die Privatordination des bekannten Professors der Augenheilkunde Dr. Ernst Fuchs zu führen. Beide begaben sich zur Zeit der Sprechstunde nach der Privatklinik des Professors, wurden aber, als sie im Wartezimmer Platz genommen hatten, von der Dienerin ziemlich barsch aufgefordert, sich zu entfernen, da der Herr Professor polnische Juden nicht behandle. Als Rauch bemerkte, daß sein Begleiter bemittelt sei und die ärztliche Behandlung selbstverständlich honorieren werde, antwortete die Dienerin, sie hätte Auftrag, derlei Patienten nicht vorzulassen. Rauch begab sich nun mit seinem Verwandten zu Professor Schnabl, richtete aber an Professor Fuchs ein Schreiben, worin er sehr höflich um Auskunft bat, ob die Dienerin nach Instruktion gehandelt habe oder ob es sich nicht vielmehr um" einen Verstoß derselben handle. Darauf erhielt Herr Rauch folgende offene Korrespondenzkarte, die uns im Original zur Einsicht vorlag: „Sehr geehrter Herr! Ich kann die polnischen Juden in ihren Nationalkostümen den anderen Kranken zuliebe, die über deren Geruch sich beschweren, nicht in mein Sprechzimmer einlassen und empfange alle diese Patienten unentgeltlich in der Klinik. Hochachtungsvoll Dr. Ernst Fuchs." Herrn A. Rauch h i e r IL, Förstergasse 8. So weit der Tatbestand. Es bleibt dem Herrn Hof rat Fuchs selbstverständlich freigestellt, zu entscheiden, wen er in seiner Privatpraxis behandeln will, wenngleich der Satz, daß Kleider Patienten machen, bei einem „Wohltäter der Menschheit" denn doch keine Geltung haben sollte. Wenn aber Herr Hofrat Fuchs erklärt, er behandle solche Patienten unentgeltich in der Klinik, so müßte er hinzusetzen, daß er dazu durch das Gesetz verpflichtet ist. Und daß zwischen der Behandlung in der Klinik und der Privatordination ein wesentlicher Unterschied besteht, wird jeder, der die einschlägigen Verhältnisse kennt, bestätigen. Wogegen aber nicht genug entschieden protestiert werden kann, ist die Begründung, die sich der Herr Hofrat für seine menschenfreundliche Maßregel leistet, und die im Munde eines Schneider nicht weiter überraschen würde, bei einem akademischen Lehrer jedoch auf das schärfste zu mißbilligen ist. Erschwert wird diese Handlungsweise noch dadurch, daß der Herr Hofrat seine sonderbare Enunziation «uf einer Korrespondenzkarte erließ, sie also von vornherein für die Öffentlichkeit bestimmte. Wenn auch das Porto für Briefe im Lokalverkehr in letzter Zeit ein wenig höher geworden ist, sc hätte der Herr Professor doch den kleinen Kostenaufwand auf sich nehmen müssen, um eine Form zu wahren, die eines gebildeten Menschen würdig ist. Es liegt uns natürlich fern, Herrn Professor Fuchs Lektionen zu erteilen, zumal er selbst von Amts wegen Lektionen zu erteilen hat, allerdings nur in der Augenheilkunde. Da aber der Herr Hof rat öffentlich seine Meinung zum Ausdruck gebracht hat, so hält uns nichts zurück, den ohnehin in die Öffentlichkeit gebrachten Fall einer weiteren Öffentlichkeit bekanntzugeben, der wir es ruhig überlassen, sich ein Urteil über dieses Vorgehen eines akademischen Lehrers zu bilden." Der akademische Senat über den Fall Mahler Die Versammlungen der deutschen Studenten, die gegen die Dozentur des Abg. Mahler protestiert haben, fanden in einem Hörsaal der Prager Universität statt. Dr. Mahler hat daraufhin an den akademischen Senat eine Beschwerde gerichtet, in der er gegen die Überlassung eines akademischen Hörsaales zu einer gegen ihn gerichteten Studentenversammlung Protest ^erhob. Der akademische Senat hat nun heute diesen Protest durch folgende Antwort erledigt: „Die Überlassung eines Hörsaales für eine akademische Versammlung ist keine Parteinahme für die von der Versammlung zu erwartenden Kundgebungen. Die Überlassung des Saales ist um so mehr gerechtfertigt, als der der Einberufung der Versammlung zugrunde liegende Zweck nicht unmittelbar in dem Gesetz vom 28. Februar 1882, wohl aber in dem nationalen Charakter unserer Universität und in den tatsächlichen Verhältnissen begründet ist." Diese Erledigung wurde vom Senat einstimmig genehmigt und zur Kenntnis genommen, woraus der Standpunkt des Senats in diesem Falle sich deutlich ergibt. Die Herren Professoren haben also die chauvinistische Hetze der deutsch-jüdischen und deutschnationalen Studentenschaft in'aller Form gebilligt. Der farnose Beschluß wird erklärlicher, wenn man erfährt, daß die Mehrheit der Mitglieder des Senats getaufte oder ungetaufte Juden sind, die dem Zionismus eines am Zeug flicken wollten. Die „liberalen" Arier im Senat stimmten natürlich zu. Die deutschnationale Synagoge Krems. Am 28.—30. Juni fand hier ein deutschnationales Gauturnf est statt, weshalb zu Ehren der diversen Gäste die Häuser der Stadt beflaggt waren. Daß unsere Kultusgemeindevertretung nichts weniger als jüdisch ist, wissen ja die Gemeindemilglieder, aber Empörung erregte es allgemein, als man den Tempel an diesen obengenannten Tagen in Flaggenschmuck sah, und man, nachdem man Erkundigungen hierüber einzog, erfuhr, daß die Kultusgemeindevertretung hierzu den Befehl gegeben hat. Erteilung der Gleichberechtigung an die finnischen Juden Bekanntlich steht jetzt die Frage der jüdischen Gleichberechtigung in Finnland im Brennpunkte des Interesses. Eine energische Agitation brachte es dazu, daß der finnländische Landtag die Judenfrage einer speziellen Kommission zur Bearbeitung und Formulierung übergab, um sie nach den Ferien einer endgültigen Lösung zuzuführen. Von großer Wichtigkeit für die Erledigung der Judenfrage im finnländischen Landtage ist der Umstand, daß die darauf bezügliche Petition von der sozialdemokratischen Fraktion eingebracht wurde, die bekanntlich 80 Mitglieder im Landtage zählt. Außerdem werden auch die Konstitutionellen Demokraten — 24 an der Zahl — für die jüdische Gleichberechtigung stimmen. Es sind auch Hoffnungen vorhanden, daß man die „Jung-Finnen" für die Idee der jüdischen Gleichberechtigung gewinnen wird. Die von der sozialdemokratischen Fraktion dem Landtage vorgelegte Petion lautet folgendermaßen: „Es ist schon das zweite Jahr, seitdem in unserem Lande eine Proteststimme vernommen wird, die bei den Volksmassen ein tiefes Mitgefühl hervorruft. Diese Proteststimme hat unser Volk auf solche Handlungen aufmerksam gemacht, die im höchsten Grade das Gefühl der Gerechtigkeit, Brüderlichkeit und Menschenliebe des finnischen Volkes beleidigen. Diese Stimme der finnischen Judenschaft hat sich wie ein Echo durch das ganze Land vernehmen lassen; die durch sie aufgedeckten anormalen Erscheinungen haben das finnische Volk, hauptsächlich aber die Arbeiterklasse, veranlaßt, öffentlich zu protestieren gegen die Willkür und die Schwierigkeiten, welchen die Juden ausgesetzt sind, hauptsächlich aber dagegen, daß diese Willkür im Namen des finnischen Volkes verübt wurde. Allen Volksvertretern im Landtage wird die unmenschliche Lage, in der sich die Juden befinden, gewiß nicht völlig unbekannt sein. Wjr glauben, nicht irre zu gehen, wenn wir gleichzeitig unsere Überzeugung ausdrücken, daß die Lage der finnischen Juden absolut unerträglich ist. Alle diese Anormalitäten und Beschränkungen gegen die Juden abzuschaffen, ist die heilige Pflicht der finnischen Volkvertretung. Denn wir sind hierher nicht zum Schutze der Rechtlosigkeit und Unterdrückung geschickt, sondern zur Verwirklichung des Ideals der Gerechtigkeit und der Freiheit. Wir sagten, daß die Aufhebung der anormalen Lage der Juden die heilige Pflicht unserer Volksvertretung sei, aber diese unsere Überzeugung beruht nicht nur auf einer menschlichen Pflicht - sie beruht auf dem Willen des Volkes, welches uns hierher geschickt hat. Es ist fast zwei Jahre her, seitdem in unserm Lande der gerechte Judenprotest vernommen ward, und alle Klassen der Gesellschaft haben sich ihm solidarisch angeschlossen.