Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 22 (31.5.1907)
- Date
- 1907-05-31
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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Jüdische Münzen und die Silber-Sekel aus der Zeit des Simon Makkabäus Über jüdische Münzen schreibt die „Straßburger Post": Es ist nachgewiesen (Queipo, Essai sur les systemes metriques et monetaires des anciens peuples, Paris 1859), daß die Ägypter vor den Ptolemäern ein Geld als Münze nicht kannten. Daratis ergibt sich, daß auch den Hebräern bei ihrem Auszug aus Ägypten das Münzgeld unbekannt war. Dagegen muß ohne weiteres zugegeben werden, und sowohl Herodot (Lib. IV Nr. 166) wie die Bibel i Abraham [Genesis XXIII, 16] bezahlte das in Ephron gekaufte Stück Land mit Silberstücken oder Sekel; ferner [Genesis XX, 16] zahlte Abimelech an Abraham 1000 Silberstücke) bestätigen dies, daß den Hebräern der Gebrauch des edlen Metalls als Wertmesser bei Ein- und Verkäufen wohl bekannt war. Es scheint, daß zunächst dieses Metall gleichmäßig in kleine Stücke geteilt wurde, die man dann in Säcken bei sich trug. Im Verkehr mußten die Stücke zunächst gezählt und dann mit der Wage auf ihr Gewicht hin geprüft werden. Daß in der Tat die ersten Sekel nur Gewichtseinheiten, von denen 3000 ein Talent ausmachten, und nichts weiter gewesen sind, beweisen die darauf bezüglichen Stellen in der Iliade wie in der Odysee, ferner aber auch die in Sammlungen, so in London, Berlin, Paris, Wien, Rom und Mailand, aufbewahrten Sekel, die nach den Katalogen in den verschiedensten Gewichten von 3,12gr bis 14,65 und 15,10gr Schwere (Queipo, A II, Tables des monnaies) vertreten sind. So finden sich in Genesis XXIII, 16, XXIV, 22; Könige, Buch I XVII, 7; Levit. XXVII, 3 Gold-, Silber-, Eisen- und Kupfer-Sekel, sowie Sekel für wohlriechende Substanzen und Nahrungsmittel erwähnt. Auch das Wort „Sekel", dessen Wurzel auf hebräisch „wiegen" bedeutet (vgl. Queipo) führt darauf, daß Sekel ursprünglich die Bezeichnung einer Gewichtseinheit war. Es ist festgestellt, daß die Gewichtseinheiten, in welchen die Sekel im Verkehr Kurs hatten, dieselben waren, wie die, welche bei den Griechen, Mazedoniern und zum Teil in Kleinasien galten. Ebenso besaßen die Geldstücke in Palästina, Syrien und Ägypten dieselben Gewichtseinheiten wie die Sekel der Hebräer. Notorisch ist, daß der Sekel (hebr. schekel; griech. siglos; lat. siclus) als Gewichtseinheit bereits im alten Babylon bekannt war. Man unterschied einen schweren Sekel von I6,8gr und einen leichten von 8,4gr. Als Münzgewicht diente der Silber-Sekel bereits 2 Jahrtausende v. Chr. Seine Relation zum Gold stand im Verhältnis wie 10 zu 1, d. h. man glich 10 Stück Silber mit 1 Stück Gold aus. Daß schon in jenem grauen Altertum die Goldwährung prävalierte, beweist, daß später das Verhältnis zugunsten des Goldes heruntergesetzt wurde, so zwar, daß das Verhältnis des Goldes zum Silber wie 1:13 l/a stand. Da aber die Stückzahl irotz dieser Silberentwertung beibehalten wurde, so mußten die Qewichtsnominale der einzelnen Silberstücke mit einem entsprechenden Mehrgewicht ausgebracht werden. Dieses betrug nun 22,4 gr rür das Silber-Sekel, und 10 Stück solcher Sekel vermochten erst einen schweren Sekel Goldes von 16,89gr aufzuwiegen. Die Prägung von Silber-Sekel als wirkliche Münze stammt vom Hohenpriester Simon Makkabäus, also aus der Zeit von 143 bis 135 v. Chr. Diese ältesten jüdischen Silbermünzen wurden in ganze, halbe und viertel Sekel geprägt. Der ganze Sekel zirkulierte >n einem Gewicht von 14,5gr und in einein Wert von ungefähr 2,61 Mk. Das Studium der in den Sammlungen vorhandenen hebräischen Münzen (so durch Bayer, Wagenseil und andere), von denen eine ganze Anzahl den Namen „Simon" aufgeprägt haben, hat den Beweis geliefert, daß das Münzwesen der Hebräer demjenigen System angehörte, das damals in ganz Kleinasien das herrschende war. Auch die Form stimmte annähernd überein und eine Anzahl der Münzen läßt auf eine gleiche Fabrikation schließen. Aber nicht nur allein wird dem Simon Makkabäus die Urheberschaft zugeschrieben, zuerst faktische Münzen geprägt zu haben, sondern er ließ auch, als er gegen die Römer unter Adrian revoltierte und sich Jerusalems bemächtigte, die in seinen Besitz gelangten römischen Münzschätze mit einer entsprechenden Inschrift überprägen, die dann bei den Hebräern Geltung hatten. Die also vor über 2000 Jahren geprägten hebräischen Münzen hatten folgendes Aussehen: Die Vorderseite zeigt einen Kelch mit der in althebräischen Schriftzeichen gehaltenen Umschrift: „Schekel Israel (Jahr) eins". Die Rückseite der Münze zeigt einen Lilienzweig mit drei Blüten und die Umschrift: „Jeruschälem kedöschä Jerusalem, das hellige. Dortmund. Die bekannte Hebraica und Judaica-Sammlung des Herrn Adolf Oster in Xanten, die unter andern Inkunabeln und Seltenheiten die größte Sammlung der Hagadah schel Pessach aufzuweisen hat, ist in den Besitz der Buchhandlung Sänger & Friedberg, Frankfurt a. M. übergegangen. /?= =t^\L NACHRICHTEN Gewissensfreiheit und Judenfrage Man schreibt aus Petersburg: Das Ministerium Stolypin hat bekanntlich auf Betreiben des Verbandes der „echt-russischen" Leute es seinerzeit abgelehnt, die unerträgliche Lage der russischen Juden durch provisorische Bestimmungen auf Grund § 87 der Grundgesetze während der dumalosen Periode zu erleichtern. Nach einer anderen Version fand ein dahingehender Beschluß des Ministerrats an entscheidender Stelle keine Zustimmung. Jedenfalls hieß es damals offiziell, daß die Judenfrage eine Frage des Volksgewissens sei, und nur die Volksvertretung, die dieses Gewissen verkörpert, berufen und befugt sei, diese dornige Frage zu lösen. Der Ministerrat hat dann ganz selbständig eine Reihe umwälzender Reformen auf wirtschaftlichem und rechtlichem Gebiete vollzogen und nur die Judenfrage im vollen Umfange der zweiten Reichsduma zugeschoben. Die Geschäftslage im Parlament läßt leider auf baldige Erledigung dieser für Millionen russischer Bürger jüdischen Glaubens brennende Angelegenheit nicht hoffen. Dagegen kann man schon jetzt mit voller Bestimmtheit voraussagen, daß die Entscheidung der Volksvertretung eine der Menschlichkeit und Gerechtigkeit, sowie den wahren Interessen des gesamten russischen Volkes und Staates entsprechende sein würde. Eine Bürgschaft dafür liefert, wie die Zusammensetzung der Duma, so auch der bereits gefaßte Beschluß der parlamentarischen Kommission zur Regelung der Gewissensfreiheit, die u. a. die Judenfrage zu prüfen hatte. Die Kommission hat nämlich in ihrer letzten Sitzung einstimmig beschlossen, dem Plenum zu empfehlen, sämtliche gegen die Juden gerichtete einschränkende Bestimmungen und Rechtsbeeinträchtigungen, die auf konfessionellen Erwägungen beruhen, zu beseitigen. Die Regierungsvertreter haben trotz ihrer früheren Erklärungen nicht verfehlt, in der Kommission zu versuchen, das Volksgewissen doch irgendwie zu beeinflussen. Die Regierung war nämlich der Ansicht, daß die Aufhebung der Beschränkungen sich nicht auf Juden erstrecken könne, da die gegen letztere bestehenden Bestimmungen nicht auf konfessionellen, sondern nationalen Grundlagen beruhen. Dagegen brachten die Kommissionsmitglieder eine Reihe Beweise, daß die judenfeindlichen Bestimmungen durch konfessionelle Erwägungen begründet sind, und da die Regierung, sowie die Kommission, die Freiheit des Gewissens einführen wollen, so müssen solche Beschränkungen beseitigt werden. Der Regierungsvertreter mußte schließlich den konfessionellen Ursprung der alten Gesetze zugeben, aber er forderte doch ihre Beibehaltung aus „politischen Erwägungen". Die Kommission war aber damit nicht einverstanden: sie sollen nun völlig und für immer beseitigt werden. Die Oktobristen über die Judenfrage Vor wenigen Tagen fand in Petersburg eine geschlossene Sitzung des Zentralkomitees des „Vereines des 17. Oktober" statt wegen der Stellung des Vereines zur jüdischen Gleichberechtigungsfrage. Als Referent trat der Vertreter der Jekaterinoslawer Abteilung des Vereins, Herr Kamienski, auf. Der Referent wies darauf hin, daß die Judenfrage geeignet ist, die unvermeidlichen Gegensätze und Meinungsverschiedenheiten immer wieder hervorzurufen. Der Referent selbst erscheint als theoretischer Anhänger der jüdischen Gleichberechtigung, weist aber gleichzeitig darauf hin, daß man mit den gegenwärtigen Stimmungen und geschichtlichen Bedingungen rechnen und bei der Lösung dieser Frage mit der größten Vorsicht verfahren müsse. Herr Kamienski hat einige Halbmaßregeln vorgeschlagen. So z. B. empfahl er, den Juden das vollständige Wohn recht im ganzen Kaiserreiche zu sichern, — doch mit dem Vorbehalt, daß die Bevölkerung einzelner Gegenden das Recht haben solle, die Juden in die betreffenden Gegenden nicht zuzulassen. Weiter soll den Juden der Zutritt in Mittelschulen und höhere Lehranstalten freigestellt werden, — aber nur dann, wenn es in diesen Lehranstalten noch freie Plätze gibt. Was die örtliche Selbstverwaltung betrifft, so sollen die Juden das Recht bekommen, jedoch nur in einer gewissen.