Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1907-05-17 · 20 (17.5.1907) · page 3

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
11 (1907)
Issue
20 (17.5.1907)
Date
1907-05-17
Page
– (sequence 3)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
99% known words query
IRI
…/3315709-3316240-3316263--49297-3344229
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Xo. 26 DIE] erscheint. Nur eine einzige Landesorganisation ist anderer Ansicht. Infolgedessen möchte ich nach dieser Richtung nur vorschlagen, daß eine Landesorganisation oder Federation mit Zustimmung des A.-C. berechtigt sein soll, den Schekel für ihr Land zu erhöhen. Ein dritter Vorschlag geht dahin, den Kongreß wieder jährlich einzuberufen, da ja in den Kongreß jähren mehr Schekel gezahlt werden, als in den Zwischenjahren. Obwohl dies richtig ist, kann ich den Vorschlag nicht befürworten. Ein jeder Kongreß kostet zunächst rund 15 000 Frcs. Es müssen also fast 15 000 Schekel mehr eingehen als sonst, um wenigstens die Kosten des Kongresses zu decken. Außerdem hat es sich in allen Landesorganisationen eingebürgert, daß in den kongreßlosen Jahren Landesdelegiertentage stattfinden. Diese sind für die Entwickelung des Zionismus in den einzelnen Ländern viel wichtiger als die Kongresse selbst. Es wäre aber unmöglich, in jedem Jahre zwei derartige Veranstaltungen großen Stils, wie es Kongreß und Delegiertentag sind, zu beschicken. Auch entstehen durch die Entsendung der Delegierten bei der Größe der Entfernung außerordentlich hohe Kosten, welche die Delegierten bezw. die Ortsgruppen bei jährlicher Einberufung von Kongressen allzu stark belasten würden. Es ist auch vorgeschlagen worden, daß das A.-C. den Landesorganisationen die Schekelblocks mit einem Rabatt verkaufen solle, damit es bereits beim Beginn des Rechnungsjahres in den Besitz größerer Summen kommt Der Antragsteller glaubt nämlich, daß die Landesorganisationen bei Beginn der Verwaltungsperiode die Schekelblocks entnehmen und das Geld auslegen würden. Der Gedanke ist für spätere Zeiten vielleicht recht verwendbar. Heute ist er es leider nicht, da fast keine einzige Landesorganisation finanziell in der Lage ist, dem A.-C. auf Monate hinaus Vorschüsse von vielen Tausenden zu leisten. Denn darauf würde der Vorschlag hinauskommen. II. Die natürliche Folge einer verständigen Regelung der Finanzen der Partei ist die regelmäßige Aufstellung eines Jahresbudgets. Die Kongresse müssen einen Budgetentwurf vorgelegt erhalten und ein. detailliertes Budget für die nächste Verwaltungsperiode aufstellen. Es war dies wohl auch von Anfang an beabsichtigt, wie § 9c des Organisationsstatuts ergibt. Denn ein Programm für eine Verwaltungsperiode kann nur festgestellt werden, wenn man sich einen Überschlag darüber macht, welche Mittel zur Durchführung des Programms zur Verfügung stehen. Da aber bisher tatsächlich ein Budget nie vorgelegt worden ist, so schlage ich vor, den § 9c dementsprechend abzuändern. III. Von Vorschlägen zwecks Abänderung der Bestimmungen über die Jahreskonferenz sehe ich ab, da dieser Punkt von geringerer Bedeutung ist. Auch die Bestimmungen über die Befugnisse des großen A.-C. möchte ich unverändert lassen. Hier entscheidet allein die Praxis, und diese wird immer zeigen, daß eine Behörde, deren Mitglieder auf der ganzen Erde zerstreut wohnen, auf den Gang der Ereignisse nur in Ausnahmefällen Einfluß nehmen kann. IV. Die Bildung von Federationen außerhalb der Landesorganisationen ist zwar im Organisationsstatut zugelassen, tatsächlich aber mit Rücksicht auf die Anforderungen des Statuts unmöglich. In Ländern mit einer bedeutenden Anzahl von Zionisten ist aber die Entstehung von Federationen nicht zu verhindern. Denn sie beruht nicht auf prinzipiellen Gegensätzen innerhalb der Partei, sondern auf sozialen Unterschieden, wie die Entwicklung der Poale Zion in Rußland, Österreich und Amerika beweist. Es liegt daher auch kein Grund vor, diesen Organisationen weiterhin die offizielle Anerkennung zu versagen. Ich schlage daher vor, Federationen schon beim Vorhandensein von 3000 Schekelzahlern und 30 Vereinen zu gestatten und nur die Genehmigung des engeren A.-C. und die £ELT — " - ■ •■■ ' - —S Anhörung der großen A.-C.-Mitglieder des Landes zur Vorbedingung zu machen. Die Landesorganisationen und die Mitglieder des großen A.-C. des Landes sollen aber das Recht der Berufung an das Plenum des großen A.-C. haben. V. Die Grundlage unserer Partei, § 1 des Organisationsstatuts mit dem Obersatz des Baseler Programms, ist, wie jeder andere Statutenparagraph, mit einfacher Majorität abzuändern. Hierin kann in aufgeregter Zeit eine Gefahr liegen. Ich schlage daher vor, den § 1 so abzufassen, daß er nur mit 3/* Majorität abgeändert werden kann. VI. Änderungsbedürftig sind ferner die Bestimmungen des Statuts bezüglich des aktiven und passiven Wahlrechts und der Sicherung der Legalität der Wahlen. Der Kongreß entscheidet über die wichtigsten politischen Fragen, wie über finanziell bedeutungsvolle Interessen. Er hat direkt die Disposition über ein Jahresbudget von 100 000 Mk. und indirekt über eine Bank und einen Nationalfonds, deren Kapitalien schon jetzt sieben Millionen Mark betragen und Jahr für Jahr erheblich anwachsen. Unter diesen Umständen ist es nicht mehr angebracht, daß man bereits mit 18 Jahren das aktive Wahlrecht erwirbt, und noch viel weniger, daß ein 24jähriger als Delegierter auf dem Kongreß Sitz und Stimme hat. Meines Erachtens sollte das aktive Wahlrecht an die Erreichung des 21. Lebensjahres und das passive an die des 30. Lebensjahres geknüpft werden, wie dies ja auch in fast allen europäischen Parlamenten geschieht. Gerade weil unsere Bewegung auf breitester demokratischer Grundlage aufgebaut ist, muß sie den größten Wert darauf legen, daß nur erfahrene Männer zu Kongreßdelegierten gewählt werden können. Auch die Kontrolle der Wahlen ist bisher unzureichend. Es genügt nicht, daß die Wahlen spätestens vier Wochen vor dem Kongreß stattfinden müssen, da die Einreichung der Wahlprotokolle soviel Zeit in Anspruch nimmt, daß eine ordnungsmäßige Prüfung einlaufender Beschwerden fast undurchführbar ist. Dies gilt namentlich für die entfernteren Länder und die Distrikte mit schlechten Eisenbahn- und Postverhältnissen.' Infolgedessen muß der Tennin auf 2 Monate verlängert und ein zweiter Termin für die Ablieferung der Protokolle festgesetzt werden. Schließlich schlage ich die Aufnahme einer Bestimmung vor, die bereits im Organisations-Ausschuß des 7. Kongresses gewünscht worden war. Bisher war es notwendig, daß auch die Behörden der Partei, die Mitglieder des engeren und des großen A.-C, des Bankdirektoriums usw. zu Delegierten gewählt werden mußten, um am nächsten Kongreß teilnehmen zu können. Es kann daher der Fall eintreten, daß ein Mitglied des großen A.-C. von der Teilnahme am nächsten Kongreß, dem er bezw. die Behörde, der er angehört, Rechenschaft abzulegen hat, ausgeschlossen ist. § 11 des Statuts dürfte daher dementsprechend zu ändern sein. VII. Es wird ferner notwendig werden, die Geschäftsordnung der Kongresse abzuändern. Die Kongresse werden immer stärker beschickt. Auf den letzten beiden waren über 600Delegierte anwesend, und voraussichtlich wird die Zahl der Delegierten weiter wachsen. Eine Verminderung der Zahl wäre nur dann zu erreichen, wenn man die Mindestzahl der zur Wahl eines Delegierten berechtigten Schekelzahler verdoppelt, so daß nur solche Gruppen wählen können, die in jedem der letzten beiden Jahre 400 Schekelzahler hatten. Das ist aber deshalb nicht zweckmäßig, weil bei der starken Zerstreuung der Juden nur in verhältnismäßig wenig Städten 400 Zionisten vorhanden sind und weil die Bedeutung der Wahlen stark herabgemindert werden würde, wenn es zur Regel wird, daß mehrere Ortsgruppen zusammen nur einen Delegierten zu entsenden haben. Für Kongresse von 600 Delegierten passen aber natürlich nicht mehr diejenigen Bestimmungen, welche für die kleinen Kon-

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.