Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 17 (26.4.1907)
- Date
- 1907-04-26
- Page
- – (sequence 17)
- Language
- German
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23. Juli 1847 (Gesetzsammlung S. 263) zu leistenden Beihilfen zu beachten. Wegen der Grundsätze für die Gewährung dieser Beihilfen wird auf die Erlasse vom 29. Januar und 11. September 1873 (s. Cbl. d. Unterrichtsverwaltung 1873, S. 185, und 1874, S. 403) verwiesen. Die Beihilfe ist unter Berücksichtigung der gesamten in Betracht kommenden Verhältnisse (s. § 67 Nr. 3 a. a. O.) in billiger Weise zu bemessen. Die Feststellung der Höhe ist zunächst der gütlichen Vereinbarung der Beteiligten zu überlassen. Falls eine Verständigung nicht zu erreichen ist, hat die Kgl. Regierung behufs der Festsetzung zu berichten. Wird der jüdische Religionsunterricht nicht in besondern jüdischen Schulen erteilt, oder wird für seine Beschaffung nicht von den bürgerlichen Gemeinden usf. nach § 40 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes Sorge getragen, wird derselbe vielmehr durch von der Synagogengemeinde bestellte Lehrkräfte erteilt, so haben die Synagogengemeinden nach § 40 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes einen Anspruch gegen die bürgerlichen Gemeinden auf eine Beihilfe, sofern in einer öffentlichen christlichen Volksschule die Zahl der einheimischen jüdischen Kinder mindestens 12 beträgt. Die Beihilfe ist auch hier unter sinngemäßer Berücksichtigung der im § 67 Nr. 3 a. a. O. hervorgehobenen Umstände in billiger Weise zu bemessen. Die Feststellung der Beihilfe ist zunächst der gütlichen Vereinbarung der Beteiligten zu überlassen. Wegen Bewilligung staatlicher Unterstützung an diese Synagogengemeinden bleibt besondere Verfügung vorbehalten. In derselben Angelegenheit wird uns aus dem Bureau der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" in Frankfurt a. M. folgendes geschrieben: Nachdem die erste Ausführungsanweisung zum neuen Volksschul-Unterhaltungsgesetz nunmehr erschienen ist, hat die „Freie Vereinigung'4 eine aus pädagogischen und juristischen Sachverständigen bestehende Sonderkommission niedergesetzt, die es sich zur Aufgabe machen wird, die jüdischen Gemeinden bei der Neuordnung und dem- Ausbau ihrer Schulverhältnisse auf Grund des neuen Gesetzes zu beraten. Während es sich, soweit die Förderung bestehender jüdischer Volksschulen und die Neuerrichtung jüdischer Volksschulen auf Grund des Gesetzes in Frage kommt, zunächst nur um vorbereitende Schritte bei den Kommunen handeln kann, gilt es vor allein die wirksame Ausführung der auf Anregung der „Freien Vereinigung" vom Abgeordnetenhause beschlossenen Resolution hinsichtlich des Religionsunterrichtes zu sichern. Die Resolution hat bekanntlich folgenden Wortlaut: „Die Kgl. Staatsregierung wird aufgefordert, Mittel in den Staatshaushalt einzustellen, um da, wo für den jüdischen Religionsunterricht nicht durch jüdische öffentliche Schulen oder seitens der jüdischen Gemeinden durch Anstellung jüdischer Lehrkräfte ari den öffentlichen Volksschulen oder in anderer Weise gesorgt ist, den Synagogen-Gemeinden die Beschaffung des iüdischen Religionsunterrichts zu erleichtern." (Bericht"A. H. S. 311, 324, 614.) Es sollen diese Religionslehrer angemessen besoldet sein. (Sten. Bericht A. H. 5196, 5197.) Zur Ausführung dieser Resolution ist es notwendig, der Königlichen Staatsregierung ausreichendes Material über die Unterstützungsbedürftigkeit der in Betracht kommenden jüdischen Gemeinden zu unterbreiten. Zu diesem Zwecke hat die „Freie Vereinigung" bei den preußischen Gemeinden eine Umfrage in Form einer ausführlichen Spezialenquete veranstaltet und ist zurzeit mit der Bearbeitung des eingelaufenen Materials beschäftigt. Diejenigen Gemeinden, die den versandten Fragebogen noch nicht beantwortet haben sollten, werden im eigensten Interesse gebeten, dies schleunigst nachzuholen, da die für "den Etat 1908/09 bestimmten Forderungen der einzelnen Ressorts bereits in der nächsten Zeit dem Finanzminister vorgelegt werden müssen. Hinsichtlich der Neuerrichtung jüdischer Volksschulen und der finanziellen Unterstützung bereits bestehender Schulverbände tragen die Ausführungsbestimmungen den Wünschen der gesetzestreuen jüdischen Gemeinden in weitgehendstem Maße Rechnung. Die Schulkommission der „Freien Vereinigung" wird die Beteiligten demnächst in besonderem Rundschreiben auf die in dieser Beziehung jetzt zu ergreifenden Maßnahmen hinweisen und ist im übrigen schon heute gern bereit, Einzelanfragen sorgfältig zu beraten und zu beantworten. Sämtliche Anfragen sind an den Vorstand der „Freien Vereinigung für die Interessen des orthodoxen Judentums" zu richten Die photographischen Aufnahmen der zwei jüdischen Kindergärten in Jaffa, die wir auf Seite 8 und 9 dieser Nr. reproduzieren, sind uns vom Hilfsverein der Deutschen Juden zur Verfügung gestellt worden. Aus Rumänien Das Deutsche Bureau der Alliance Israeiite Universelle stellt uns folgende Berichte zur Verfügung: Ploesti, 14. April. Ich überreiche Ihnen hierin das Original eines Atisweisungsformulars, das an alle Juden der ländlichen Gemeinde des Bezirks von Vaslui gerichtet worden ist: „Gemäß dem Befehl des Herrn Präfekten Nr. 1521 907 habe ich die Ehre, Ihnen davon Kenntnis zu geben, daß es Ihnen fortan nicht mehr gestattet ist, sich in der Gemeinde niederzulassen, weil Sie bei Beginn der Aufstandsbewegung mit ihrer gesamten Familie die Gemeinde verlassen haben. Hiernach haben Sie sich binnen 24 Stunden zu richten. T\ r \/\„\.r m t Hochachtungsvoll Der Mai e N. Lupu. r-v N c , -.. p , 4. F Der bekretar (unleserlich!. Ich erfahre aus Vaslui, daß gegen 100 Familien verhindert werden, ihre Wohnungen wieder aufzusuchen. Buzeu, 15. April. Der Aufstand ist noch nicht überall niedergeschlagen; an einzelnen Orten kommen immer wieder Versuche vor, die Unruhen zu erneuern, und wiederholt ist dabei das Bestreben ersichtlich, die Zerstörungswut hauptsächlich gegen das Eigentum von Juden zu lenken. Hier wurde dieser Tage von mehreren Reservisten und Urlaubern, die mit Knütteln bewaffnet und von Bauern begleitet waren, eine Kundgebung gegen die Juden in der Straße Tirgului veranstaltet. Die Polizei verhaftete einen der Friedensstörer, der aber bald von der Menge befreit wurde. Von diesem Augenblick an leistete die Polizei keinen Widerstand mehr, und die Manifestanlen begannen im Verein mit den aus Semilcasca herbeigeeilten Zigeunern das Zerstörungswerk. Zunächst wurde ein jüdisches Kaffeehaus, dann ein Warenlager in derStraf3e Banului verwüstet, danach die jüdische Schule, ein kürzlich mit Hilfe der Ica errichtetes prächtiges Gebäude. Nachdem diese Großtat verrichtet war, eilte die Menge auf den Markt, ebenso in die Straßen Apeducului, Grivitsa, Dacia, alles verwüstend und plündernd. In Rimnicu-Sarat, in der Nähe von Buzeu, wurden zunächst die Auslagen der jüdischen Läden beschädigt, doch die christlichen Magazine wurden gleichfalls nicht verschont. In Pancin beträgt die Zahl der verwüsteten Häuser 58: 20 davon gehören Juden. In Ivesti, Bezirk Tecuci, sind 22 jüdische Familien heimgesucht worden. In Pomarla haben die Bauern alle Juden des Ortes vertrieben und ihre Läden einfach in Besitz genommen. Hier setzen die Bauern den Verkauf der Waren fort. In Trivesti verteidigte sich Jsak Aron, ein naturalisierter Jude, von seinem Sohn unterstützt, in heldenhafter Weise. Er hielt einer ganzen Bauernbande stand und verwundete einige der Angreifer. In Bara sind alle Einwohner, die christlichen wie die jüdischen, geflohen. Sie haben sich nach Roman begeben, Bukarest, 16, April. Der heutige „Adeverul" berichtet: Die Untersuchung über die Ursachen der Bauernbewegung und die mit ihr im Zusammenhang stehenden Ezesse gegen die jüdische Bevölkerung der Moldau hat Resultate ergeben, die die Stellung des gegenwärtigen Unterrichtsministers Spiru Haret als unhaltbar erscheinen lassen. Herr Haret wird beschuldigt, durch Schriften antisemitischen Inhaltes viel zum Aufstande beigetragen zu haben. Seine Verbindung mit arg kompromittierten Judenhetzern ist entdeckt. Der Gymnasialdirektor Tiberius Popescul, Mitarbeiter der Zeitschrift „Liga Antisemita" ist eines der vielen Protektionskinder Harets. Jonel Radulescu, der bekannte Judenhetzer, der verhaftet wurde, ist auf seine Intervention wieder in Freiheit gesetzt worden; der berüchtigte Bottuschanier Präfekt Vasescu ist jetzt täglicher Gast des Unterrichtsministers Spiru Haret! . . . Der „Adeverul" fügt hinzu, er habe aus absolut sicherer Quelle erfahren, daß der Premier Sturdza nunmehr seinen Busenfreund Haret fallen lasse. Verschiedene Nachrichten aus Rußland Das Ministerium des Innern bekam die Nachricht, daß die jüdische Jugend infolge der stark zirkulierenden Gerüchte über Judenpogrome während der russischen Osterfeiertage eine ganze Reihe von Selbstschutzorganisationen zu begründen beabsichtige. Das Ministerium des Innern hat die lokalen Behörden angewiesen, alle ihre Kräfte anzuwenden, um diese Selbstschutzorganisation in ihrer Tätigkeit zu verhindern.