Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 17 (26.4.1907)
- Date
- 1907-04-26
- Page
- – (sequence 3)
- Language
- German
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Mo. 17 DIEMKE LT daher einfür allemal festgestellt, daß es' sich um das Realisierungsproblem handelt. Es kann und darf nicht geleugnet werden, daß in^ der Auffassung der Mittel und Wege der zionistischen Politik seit dem VI. Kongresse ein Umschwung eingetreten ist. Der VIII. Kongreß wird zur weiteren Klärung in dieser Lebensfrage des Zionismus beitragen müssen. Wie soll der Zionismus verwirklicht, das jüdische Gemeinwesen aufgebaut werden? Theodor Herzl war der erste, der diese Frage staatsmännisch auffaßte. Er lehrte uns die soziale Seite der Judenfrage verstehen, in der Judennot nicht nur das Elend, sondern die Keime der Zukunft, die Triebkräfte zu einer radikalen Umgestaltung der Lebensbedingungen des Judenvolkes sehen. ,Jn der Bedrängnis stehen wir zusammen, und da entdecken "wir plötzlich unsere Kraft." Er hat den inneren Zusammenhang zwischen unseren Volksinteressen und den Völkerinteressen zuerst erkannt und die Judenfrage, die er als „politische Weitfrage" kennzeichnet, zur internationalen Diskussion gestellt. Diese Lehren des Meisters, im „Judenstaat" und in den Kongreß reden aufgestellt und erörtert, wurden zum eisernen Bestandteile des politischen Zionismus. Die anderen Elemente des Herzischen Systems basieren auf dem Begriffe des Staates als einer Rechtsgemeinschaft — einer von bürgerlichen Rechtsgelehrten herrührenden Doktrin, an der Theodor Herzl mit unerschütterlicher Konsequenz festhielt. Die abweichende Auffassung des Wesens und Werdens eines Staates ist es, die uns eine Revision des politischen Zionismus für geboten erscheinen läßt. Schon an der entscheidenden Stelle im „Judenstaat" stoßen wir auf diesen Irrtum. Herzl sagt: „Man gebe uns die Souveränität eines für unsere gerechten Volksbedürfnisse genügenden Stückes der Erdoberfläche, alles andere werden wir selbst besorgen." ') Dieser Satz enthält nicht nur den Gedanken der Notwendigkeit „eines Stückes der Erdoberfläche" für die Sicherung der Existenz und Entwicklung des jüdischen Volkes. Die Erlangung und der Besitz der eigenen Scholle werden an die Voraussetzung derSouveränität geknüpft. Die„öff entlich-rechtlichen Sicherungen", der „Charter", die „politischen Garantien", wie all das bezeichnet wird, sind Varianten, sind der juridische Ausdruck des Souveränitätsprinzips. Theodor Herzl war in seinem Denken weit mehr Jurist als man es anzunehmen gewöhnt ist. In seiner Wiener Rede im Jahre 1900 sprach er mit leiser Wehmut von seinen juristischen Auseinandersetzungen im „Judenstaat", die bei den Rechtsgelehrten so wenig Beachtung fanden. Herzl betrachtet den Staat als ein rechtliches Gebilde, als einen Verband von Bürgern, der Hoheits- oder Souveränitätsrechte über ein Gebiet ausübt. Das von den Völkern anerkannte Recht einer Nation auf ein Stück der Erde ist für ihn die Grundlage jeder Staatsbildung. Theodor Herzl übersah die ökonomische Basis des Staatswesens. Der Staat ist keine Rechts-, sondern eine Wirtschaftseinheit. Die tatsächliche Besitzergreifung eines Gebietes, die wirtschaftliche Beherrschung des Bodens sind. der Ursprung 'aller Hoheitsrechte. Nicht die durch eine Souveränität zusammengefaßten Menschen sind der Staat2) wie Herzl es meint. Der Staat ist ein sozialökonomischer Organismus, der mit dem Territorium unlösbar verwachsen ist. „Der Staat entsteht durch den Daseinskampf eines Volkes",8) können wir mit Herzl sagen. Die Souveränität ist die letzte Konsequenz dieses Kampfes. Die tatsächliche Macht im Lande geht vor das Recht der Souveränität. Herzl verweist auf das Entstehen neuer Souveränitäten hin, „bei Völkern, die nicht wie wir Mittelstandsvölker, sondern ärmere, ungebildete und darum schwächere Völker sind".4) Aber die hier gemeinten kleinen Nationen des Balkans waren eben bereits früher die tatsächlichen Besitzer ihrer Länder, die sie bebaut in denen sie wirtschaftlich Wurzel gefaßt haben. Das Herzl, von irrigen Anschauungen zünftiger bürgerlicher Rechtsgelehrten beeinflußt, diese für das Verständnis des Wesens des Staates so wichtigen Momente ungenügend beachtete, beweist folgender von ihm geprägter Satz: „Wenn ich das paradox ausdrücken dürfte, würde ich sagen: Ein Land, das nach öffentlichem Rechte dem Judenvolke gehört, das aber bis zur letzten Parzelle grundbücherlich im Eigentum von Nichtjuden ist; bedeutet die Lösung der Judenfrage für immer". 5) Der Satz ist wohl paradox, aber immerhin höchst charakteristisch. — Ein Land, das nach Völkerrecht dem Judenvolke gehört, jedoch von Nichtjuden bebaut wird, ist keine Lösung der Judenfrage. Unsere Souveränität, wenn sie auch im „Rate der Kulturvölker" anerkannt werden sollte, wäre illusorisch, den tatsächlichen Machtverhältnissen widersprechend, also unhaltbar. Die Judenfrage bedeutet nicht bloß politische Ohnmacht, die durch Wiederherstellung einer jüdischen Souveränität gelöst werden könnte. Das Wesen der Judenfrage wird vielmehr durch wirtschaftliche r) Th. Herzls zion. Schriften (Der Judenstaat) S. 65. 2) Der Judenstaat (Schriften 1) S. 112. 3) D. Judenstaat, S. 113. *) id. S. 65. r,i Der Baseler Kongreß, Zion. Sehr. I, S. 245. Ver^üm^ sowie Gefährdung der Existenz unserer nationalen Eigenart midTndivitfüälft^^ wir den paradoxen' Herzischen Satz um, so dürfen wir, obwohl paradox, aber mit mehr Recht behaupten: Ein Land, das politisch unterjocht ist und völkerrechtlich den Juden nicht gehört, das aber bis zur \et7Aen Parzelle, bis zum letzten Werkzeug und der letzten Maschine — jüdisch ist, bedeutet die endgültige Lösung der Judenfrage! Die nationale Kolonisation muß der Entstehung der Souveränität vorangehen. Sie muß erst die Basis für diplomatische Unterhandlungen schaffen. Es müssen die Machtverhältnisse im Lande derart gestaltet werden, daß ein eventuelles Scheitern von Verhandlungen weder das Kolonisationswerk, noch die Bewegung zu erschüttern vermöchte. Wiedergeburt ist Wiedereroberung. Auch „Gebieter über Millionenheere" sind nicht nur auf diplomatischem Wege tätig. Das Prinzip der „pen^tration paeifique" ist das Gemeingut der modernen Diplomatie geworden. /Auch der Zionismus muß die tatsächliche Besitzergreifung des Landes anstreben, ökonomisch ein- und vordringen. Internationales Kapital und jüdische Arbeit müssen nach Raiästina wandern und alle wirtschaftlichen Möglichkeiten ausnützen^ die ein Land wie Palästina — mit seiner unleugbaren Eignung für Landwirtschaft und Industrie, mit seiner zentralen Lage als Mittelpunkt dreier Weltteile, mit seinen benachbarten riesigen Absatzmärkten bietet. Wieso kann aber das Verwendung suchende Kapital, dessen Profitrate in Europa die unerfreuliche Tendenz zum Sinken offenbart, nach Palästina gelenkt werden? Unter welchen Voraussetzungen kann der Zionismus an den Weltkredit appellieren? Die Antwort lautet bis zur Banalität einfach: er muß kreditfähig werden. Nicht der Zionismus als Bewegung kann etwa durch seine Größe und die Anzahl seiner Anhänger kreditfähig werden. Das Kolonisationsgebiet — Palästina — muß die Kreditbasis liefern. Wenn eine Staatsregierung Anleihen aufnimmt, so genießt sie die Segnungen des internationalen Kredits, nicht weil sie souverän oder vertrauenswürdig ist, sondern weil der Staat als Wirtschaftsgemeinschaft, weil seine Volkswirtschaft ertrags- und darum kreditfähig ist. Die nächste Aufgabe einer weitausschauenden zionistischen Politik wäre demnach, die Grundsteine zu einer jüdischen Nationalwirtschaft in Palästina zu legen, den Wert des Landes zu erhöhen (wofür übrigens auch andere Faktoren sorgen), die Ertrags- und Entwicklungsfähigkeit palästinensischer Unternehmungen zu beweisen. 'Die Idee der Kreditbasis, von Franz Oppenheimer in Verbindung mit seinen genossenschaftlichen Siedellingsvorschlägen mit der ihm eigenen Schärfe und Klarheit ausgesprochen, rührt, wie so mancher fruchtbare Gedanke im Zionismus, von Theodor Herzl her. In seiner bereits erwähnten Wiener Rede, die den Zweck hatte, für die Kolonialbank Propaganda zu machen, meint Herzl: „Zu der Anleihe braucht man auch Kredit! Ja, woraus setzt sich die Kreditfähigkeit eines Hauses zusammen? Aus seiner Vergangenheit, aus der Erfüllung der Pflichten, die es übernommen, aus seiner gegenwärtigen Leistungsfähigkeit, aus der Zukunft, die man voraussetzt, darauf borgt man. Nun, es wird sich darum handeln, die Kreditfähigkeit des Judenvolkes zu etablieren und zu beweisen0). Und Herzl ging daran die nötige Kreditbasis zu schaffen. Mit Hilfe der jüdischen haute finance oder durch eine Volkssubskription sollte die Kolonialbank errichtet, also eine innere Anleihe aufgenommen werden. Die Kolonialbank wäre imstande, der Türkei Vorteile zu bieten, wofür sie die erwünschten rechtlichen Sicherungen in der Form eines Charters erlangen sollte. Der Charter wiederum würde die Basis für eine größere äußere Anleihe liefern. Das war der Gedankengang. Er ging aber, wie die Erfahrung lehrte, von einer irrigen Annahme aus. „Man findet jüdisches Geld in schweren Massen für eine chinesische Anleihe, für Negerbahnen in Afrika, für die abenteuerlichsten Unternehmungen — und für das tiefste, unmittelbarste, quälendste Bedürfnis der Juden fände man keines?" So schrieb Herzl an Baron Hirsch7). Der große Geldjude lächelte über die Vertrauensseligkeit des großen Geistesjuden. „Rothschild wird 500 Francs unterschreiben," gab er zur Antwort. Er kannte seine Leute besser. Aber auch, wenn die reichen Juden „nicht nur an geschäftlichen Unternehmungen", sondern auch „an unsere Zukunft glauben" würden8), wie Herzl ihnen zurief, und wenn auch der Charter erreicht wäre, so wäre damit wohl „die Kreditfähigkeit des Juden volkes" etabliert, noch immer nicht die des Judenlandes. Denn der Charter „an und für sich" ist keine Kreditbasis. Die Tatsache, daß eine Regierung einem Colonial Trust das ausschließliche Verfügungsrecht über ein zu exploitierendes Gebiet einräumt, beweist noch keineswegs die Brauchbarkeit des Territoriums für Siedelungsunternehmungen und die Rentablität ö) Zion, Schriften II, S. 162 •) Zion. Schriften I, S. 37. *) id. 11, S. 163.