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Die Welt · 1907-04-19 · 16 (19.4.1907) · page 9

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Journal
Die Welt
Volume
11 (1907)
Issue
16 (19.4.1907)
Date
1907-04-19
Page
– (sequence 9)
Language
German
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No. 16 DIE^ELT n im christlichen Viertel niederließen, das sie bis dahin gemieden hatten (und noch heute meiden). Viele Einwanderer mieteten, da sie den rapid aufgeschlagenen Mietpreis regulärer Wohnungen nicht erschwingen konnten, von den Arabern Hütten, Magazine, ja selbst Stallungen, um für sich und ihre Angehörigen Obdach zu finden. Auch die Lebensmittelpreise stiegen wegen der großen Nachfrage immer höher. Diese Zeit voll lebhaften Treibens vergrößerte zwar die jüdische Siedlung in Jaffa und brachte Handel und Wandel in ungeahntem Maße empor, stiftete aber dennoch nicht den erwarteten Nutzen. Die Einwanderer blieben sich selbst überlassen oder waren gewissenlosen Spekulanten ausgeliefert.*) Unnatürliche Hast und leichtfertige Voreiligkeit machten sich auf Schritt und Tritt bemerkbar, die Lebensmittelpreise gingen exorbitant in die Höhe, durch die schlechte *) „AI Prtraschath D'rachim" von Achad-Haam, I, S. 33. Lebensweise einzelner Immigranten entstanden Seuchen, und noch andere Übelstände traten hervor, so daß die autochthone Bevölkerung von Jaffa über die Menge der mittellosen Einwanderer zu klagen begann und diese Klagen das Ohr der türkischen Regierung erreichten. Die Folge war: das Einwanderungsverbot. Wohl hörte die jüdische Einwanderung nach Palästina dadurch nicht auf, allein die große Strömung war mit einem Male abgeebbt. Hätten wir für die damalige Masseneinwanderung geeignete Vorkehrungen getroffen, so hätten die Dinge einen ganz anderen Lauf nehmen können. Wir sind es aber leider gewohnt, daß diejenigen Gelegenheiten, welche eine Entwicklung der palästinensischen Kolonisation begünstigen, uns gänzlich unvorbereitet und desorganisiert finden, so daß wir nicht den richtigen Nutzen"aus ihnen ziehen können. (Schluß folgt.) Anstellung jüdischer Lehrer in Preußen .?ezi^u"£ die jüngste Debatte im preußischen Abgeordnetenhause über die Anstellung jüdischer Lehrkräfte an preußischen Volksschulen beleuchtet das „Berliner Tageblatt" die juristische Seite dieser Frage -folgendermaßen: Der §40 des Volksschulunterhaltungsgesetzes vom 26. Juli 1906, Absatz 2, Satz 1 behandelt die Fragen der Erteilung jüdischen Religionsunterrichtes an jüdische Kinder, welche christliche Volksschulen besuchen, der Anstellung von jüdischen Lehrkräften an diesen Schulen zwecks Erteilung dieses Religionsunterrichtes sowie der anderweiten Beschäftigung dieser Lehrkräfte an diesen Schulen. In den Kommentaren zu dem Volksschulgesetz wird die Frage erörtert, welches die bestehenden Bestimmungen sind, auf welche das Gesetz für diesen Fall verweist und welche bis auf weiteres Anwendung finden sollen. In mehreren Kommentaren, so zum Beispiel in der Ausgabe von Mareks (bei Quttentag, Berlin 1906), werden als bestehende Bestimmungen, zwei Erlasse des Kultusministers von 1860 und 1867 angeführt. Über den zu entscheidenden Fall steht aber in diesen Erlassen überhaupt nichts. Der Erlaß von 1860 verweist ganz richtig darauf, daß die öffentlichen Ämter für jüdische Staatsangehörige nach der Verfassung jetzt allgemein zugänglich sind; doch wird hierbei auch Artikel 14 der Verfassung erwähnt, und das scheint in diesem Zusammenhang nicht richtig; denn dieser Artikel lautet: Die christliche Religion wird bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religionsübung im Zusammenhang stehen, unbeschadet der im Artikel 12 gewährleisteten Religionsfreiheit, zugrunde gelegt. Nun wird aber durch keine Methode der Auslegung erwiesen werden können, daß die Anstellung von Lehrern oder die Erteilung von Unterricht in weltlichen Fächern Akte der Religionsiibung seien. Der Erlaß von 1867 besagte, daß durch die Ablegung der Prüfung pro schola von Seiten jüdischer Examinanden die Berechtigung zur Anstellung als Lehrer an christlichen Schulen nicht erworben werde. Das Examen pro schola bezog sich überhaupt nicht auf die Berechtigung zum Unterricht an Volksschulen, sondern war für Anstalten bestimmt, welche über das Ziel der Volksschule hinausgehen. Außerdem übersehen die Kommentatoren, daß die Prüfung durch neuere Prüfungsordnungen, zuletzt durch die Mittelschullehrerprüfungsordnung vom 1. Juli 1901, aufgehoben ist. Wichtig vor allem aber erscheint, daß der Erlaß von 1867 ganz sicher der rechtlichen Wirksamkeit entbehrte, weil er verfassungswidrig war und seit dem Gleichberechtigungsgesetz von 1869 auch gegen ein Reichsgesetz verstößt. Nach .Artikel 4 der Preußischen Verfassungsurkunde sind öffentliche Ämter für alle dazu Befähigten gleich zugänglich, und nach dem angezogenen#>Reichsgesetz soll die Befähigung zur Bekleidung öffentlicher Ämter vom religiösen Bekenntnis unabhängig sein. Es erscheint daher unzulässig, daß ein Minister Lehrern eines bestimmten Bekenntnisses, auch wenn sie die vorgeschriebene Prüfung bestanden haben, die Berechtigung zu einem gewissen Amte vorenthalten wollte. Fragt man sich nunmehr, welche von den Kommentatoren nicht erwähnten Bestimmungen über die Anstellung jüdischer Religionslehrer an christlichen Schulen zurzeit in Geltung sind, so wird man nur einen Erlaß des Kultusministers an das Berliner Provinzialschulkollegium vom 8. Juli 1875 finden, in welchem die entscheidenden Worte lauten . . . .: „ermächtige ich das königliche Provinzialschulkollegium, dem hiesigen Magistrat zu gestatten, je nach den lokalen Bedürfnissen, an den Gemeindeschulen (mit Ausnahme der IL, 20., 31., 70., 36., 37., 38., 39., 40. und 41.) neben dem evangelischen auch katholischen oder jüdischen Religionsunterricht von Lehrern des bezüglichen Bekenntnisses erteilen zu lassen und solche Lehrer als ordentliche Lehrer dieser Schulen zu berufen." Die in diesem Erlaß erwähnten Ausnahmen betreifen Stiftungsschulen. Der Erlaß stellt außer Zweifel, daß nach den bestehenden Bestimmungen, die nach dem Volksschulgesetz § 40, Absatz 2 Satz 1 auch für die Zukunft maßgebend bleiben, jüdischen Lehrkräften die Erteilung jüdischen Religionsunterrichts an christlichen Volksschulen seitens der bürgerlichen Gemeinde übertragen werden darf, und daß die so berufenen Lehrkräfte als ordentliche Lehrer an diesen Schulen anzustellen sind. Den so angestellten Lehrern ist aber — wie sogar noch unter dem Ministerium Bosse anerkannt worden ist —, außer dem Unterricht in der jüdischen Religion auch ander weiter Unterricht zu übertragen. Eignen sich die Südstaaten für jüd. Einwanderung? Unter dieser Überschrift führt die in St. Louis, Mo., in jüdischer Sprache erscheinende Tageszeitung „Der Vorsteher" folgendesaus: „Alle Gegner der Immigration in den Vereinigten Staaten geben zu, daß noch ein Jahrhundert hätte vergehen können, ehe die gegenwärtigen Einwanderungsgesetze geschaffen worden wären, falls die Einwanderung sich systematischer vollzogen hätte und die Immigration sich gleichmäßiger über das ganze Land verteilt hätte, so daß alljährlich eine beträchtliche Zahl der Zugewanderten in die West- und Südstaaten geströmt wäre, anstatt sich in den zwei, drei Staaten des Ostens zusammenzudrängen. Die West- und Südstaaten verlangen derzeit nach Einwanderern und scheuen keine Kosten, um solche heranzuziehen. Und die Einwanderungsbeamten werden bei Anwendung der gesetzlichen Beschränkungen sicherlich keine große Strenge walten lassen gegen den Immigranten, der sich nach dem Süden wenden will. Es haben sich denn auch schon Freunde der Einwanderer gefunden, die diesen raten, gleich nach dem Süden zu fahren. Auch unter den Juden gibt es solche Immigrationsfreunde, die den jüdischen Einwanderern empfehlen, massenhaft den Süden aufzusuchen. Ist dieser Plan jedoch rätlich für unsere Brüder? Ist alles, was sich für Skandinavier, Deutsche, Polen und Italiener schickt, auch für die jüdischen Einwanderer gut? — Die südlichen Staaten sind ausgedehnt und geräumig: die dortigen Gutsbesitzer benötigen landwirtschaftliche Arbeitskräfte. Aber nicht, weil es dort zu wenig Arbeiter gibt. Es sind Neger genug vorhanden, mit denen die Arbeitgeber immer zufrieden waren, solange sie ihnen Hungerlöhne bezahlen konnten, solange die Schwarzen sich noch an ihre Sklavenzeit erinnerten und den weißen Herren nahezu umsonst Arbeit leisteten. Jetzt sind andere Zeiten: Der Sozialismus ist auch unter die schwarze Bevölkerung des Südens eingedrungen, ■— und sind die Neger, die in den Baumwollplantagen arbeiten, keine Sozialisten, so 2*

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