Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 19 (10.5.1907)
- Date
- 1907-05-10
- Page
- – (sequence 15)
- Language
- German
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No. 19 DIES^ELT 17 „Alliance Israelite Universelle", Paris, die „Deutsche Konferenzgemeinschaft der Alliance Israelite Universelle", Berlin, der „Hilfsverein der deutschen Juden", Berlin, die „Jewish Colonization Association", Paris, der „Hilfsverein für die osteuropäischen Juden", Frankfurt/Main, die englischen Hilfsorganisationen, durch den Hilfsverein, Berlin, die Hilfskomitees für Rumänien, u. z. in Bukarest, Jassy, Bottitschani, Galatz., ferner in Czernowitz, Itzkany, Suczawa. Bs wurden nach eingehenden Debatten nachstehende Beschlüsse einstimmig gefaßt: I. Die „Israelitische Allianz zu Wien" wird mit der Leitung des Hilfswerkes im Auftrage sämtlicher großer Organisationen betraut. II. Es wird aus den einzelnen bestehenden Komitees für Rumänien eine rumänische Zentrale gebildet, die auf Verlangen der „Israelitischen Allianz zu Wien" die Überprüfung der aufgestellten Schadenlisten vornimmt und alsdann diese geprüften Listen der „Israelitischen Allianz zu Wien" zur Erledigung übergiebt .... Die Bildung der rumänischen Zentrale wird der „Israelitischen Allianz zu Wien" und den Vertretern für Rumänien überlassen. III. Die Versammlung erklärt sich bei den vorhandenen Mitteln, die benutzt werden müssen, um die in Rumänien verbleibenden geschädigten Glaubensgenossen zu unterstützen, außerstande, die Auswanderung zu warnen. IV. Die Hilfsorganisationen übersenden zu den gemeinsamen Fonds in Wien Beiträge nach einem zu vereinbarenden Maßstabe. V. Es wird der „Israelitischen Allianz zu Wien", sowie den einzelnen rumänischen Komitees gegenüber der Wunsch ausgesprochen, die Verteilung der Gelder an die Beschädigten alsbald .vorzunehmen. Aus den Akten über den Pogrom in Bjelostok Die „Russ. Korresp." berichtet: Wir sind in der Lage nachstehende Angaben aus den Akten über den Pogrom im Bjelostok»zu veröffentlichen: Der stellvertretende Untersuchungsrichter des Schwurgerichts für wichtige Angelegenheiten der Stadt Grodno, dem die Untersuchung in dem Prozeß über den Judenpogrom auf dem Bjelostoker Bahnhof am 1. und 2. Juli 1906 übertragen worden ist, hat festgestellt, daß nach den Aussagen der Augenzeugen die Schuld an dem furchtbaren Judenmassakre auf dem Bjelostoker Bahnhof folgenden Personen zuzuschreiben ist: 1. dem Stationschef Tschapow, 2. dem Wohliner Sektionschef der Petersburg-Warschauer Eisenbahn- Gendarmerie-Verwaltung, dem Rittmeister Traputzin, 3. der Stationsgendarmerie, und zwar Vor allem dem ältesten Unteroffizier Michano, 4. dem Kommandanten der Station, Oberstleutnant Schröter, und schließlich dem Militär, das am Bahnhof Wache hielt' Eine eingehende Untersuchung über die Schuld der Beamten der Zivil- und Militärgewalt wegen ihrer Untätigkeit bei den Gewalttaten ist nicht eingeleitet worden, weil die gegenwärtige Untersuchung nur die Tatsache eines Pogroms und die Umstände, unter denen er stattfand, feststellen soll. Eine Feststellung der Verbrechen der Beamten, gegen die zahlreiches Material gesammelt ist, ist noch nicht beabsichtigt. Die Untersuchung hat festgestellt, daß die Exzesse am 1. Juli 1906 auf dem Bahnhof von 3 Uhr 55 Min. bis 4 Uhr 44 Min. andauerten, und aufhörten, als die Züge abgingen. In dieser Zeit befanden sich auf dem Bahnhofe vier Ortsgendarmen und während des Aufenthaltes des Zuges der Süd-West-Eisenbahn sieben Gendarmen und zehn Soldaten. Aber weder der Stationsvorsteher noch die Gendarmen ergriffen irgendwelche energische Maßnahmen, um die Verbrechen zu verhindern. Nur an den Türen der ersten Wagenklassen wurden einige Soldaten aufgestellt. Da es ihnen aber an Instruktionen fehlte, verteidigten sie die angegriffenen Juden nicht. Allerdings erfreuten sich am 1. Juli einige Juden des Beistandes der Bahnhofverwaltung, aber nur solche, die dem Stationsvorsteher bekannt waren und die sich in den Warenspeicher geflüchtet hatten. Die Gendarmen erklärten, sie hätten einige Juden in Schutz genommen, als Beispiel nannten sie Herrn Abramowski. Dieser aber stellt das entschieden in Abrede. Erst auf Veranlassung des Stationschefs von Grodno wurden die Juden mit einem Zuge vom Bahnhof entfernt und in Sicherheit gebracht. Die Untätigkeit der Gendarmen bei den Greueln ist klar erwiesen. Eine direkte Beteiligung an dem Pogrom durch Beibringung von Säbelhieben, Plünderung und Rufe, wie: „Schlagt die Juden tot!" konnte den Gendarmen nicht zweifellos nachgewiesen werden, obgleich die meisten Verletzten dies behaupten. Am 2. Juli begannen die Exzesse schon am Morgen, und es war bald ersichtlich, daß sie an diesem Tage noch mit verstärkter Gewalt einsetzen würden. Nichtsdestoweniger verlangte der Bahnhofsvorsteher kein Militär; erst späterhin ersuchte er um -- 20 Soldaten. Der Vorsteher entschuldigte sich damit, daß die telephonische Verbindung mit dem Garnisonchef unterbrochen war und daß er keinen Boten auftreiben konnte. Diese Gründe sind nicht stichhaltig; denn von 7 Uhr abends am 1. Juli bis zum Morgen des 2. Juli war es auf dem Bahnhof ganz ruhig. Der Verkehr mit der Militärverwaltung war durchaus nicht unterbrochen. Rittmeister Traputzin wies die Bitte des Wohliner Gendarmeriechefs um Hilfe an den Vorsitzenden des örtlichen Komitees des verstärkten Schutzes, den Ingenieur Kassunerowitsch, der bekanntlich erst in 24 Stunden Hilfe bringen konnte. Diese Handlungsweise des Rittmeisters ist geradezu ungesetzlich. Er mußte sofort, ohne erst den Gouverneur zu befragen, Militär von der benachbarten Garnison requirieren. Erst am 2. Juli um 11 Uhr 40 M., nachdem zahlreiche Fälle von Judenmißhandlungen vorgekommen waren, erinnerte sich der Rittmeister der gesetzlichen Vorschriften. Am 2. Juli wurden von den Gendarmen nur beschützt der Inhaber des Nähmaschinen-Magazins Gottlieb und der Ritter des militärischen Verdienst-Ordens Kuchert, die Bekannte des Gendarmeriechefs waren. In allen übrigen Fällen schritten die Gendarmen nicht ein. Einige Gendarmen machten zwar' Anstalten einzuschreiten, als die Plünderungen überhand nahmen und Juden getötet wurden. Sie ließen aber jede Energie dabei vermissen. Sie erschienen nur' dann, wenn die Opfer schon getötet oder schwer verwundet waren und nach der Klinik transportiert werden sollten. Meist wurde aber von ihnen jede Hilfe geradezu verweigert. Sie ließen sogar die Juden nicht in den Wartesaal zweiter Klasse, der ihnen eine Zuflucht geboten hätte. Sie erklärten im Widerspruch zu den Gesetzen, sie hätten nicht die Pflicht die mißhandelten Juden in Schutz zu nehmen. Der Platz vor dem Bahnhofe gehöre zu dem Bereich der allgemeinen Polizei. Sie ließen die Juden Altmiller, Altmann und Trivling nicht auf die sichere Plattform, sondern zwangen sie in den Kreis der Plünderer zurück. In den rettenden Zug nach Grodno ließen sie Juden nur mit Fahrkarten. Der Stationsvorsteher benahm sich nicht anders. Als er sah, wie die Aufrührer Juden mißhandelten und auf den Bahnhofsplatz hinschleppten, zog er sich in den Wartesaal erster Klasse zurück und traf keinerlei Maßnahmen, um die Greueltaten zu verhindern. Seine Behauptung, er habe die Dragoner zum Einschreiten aufgefordert und diese hätten nicht gehorcht, widerspricht allen Zeugenaussagen. Er hat die Dragoner nicht aufgefordert, die rohe Menge zu zerstreuen. Diese, unter der Führung des Leutnants Pomeranzewll, griffen daher auch nicht ein. Auch die Mörder verfolgten sie nicht. Weder am 1. noch am 2. Juli wurden die Plünderer verhaftet, obgleich am Nachmittage des 2. Juli und am 3. Juli Dragoner und Soldaten vom Wladiniirschen Regiment eintrafen und die Plünderer sich vor ihren Augen in der Trunkenheit auf dem Boden walzten. D;e Anstifter des Pogroms waren im Gesicht, an den Händen und Kleidern mit Blut besudelt, also leicht kenntlich. Niemand aber dachte daran, sie festzunehmen. Sogar die Leichen der getöteten Juden wurden vor dem Hohn und Spott der Menge durch die Soldaten nicht geschützt. Das rohe Volk schlug auch auf die Leichname noch wild ein. Es wurde kein Protokoll über die furchtbaren Taten aufgenommen, die Leichen wurden nicht rekognosziert, so daß allmählich alle Spuren der-Verbrechen verwischt werden konnten. Das Geiücht, das sich in der Stadt verbreitet hatte, daß der Gouverneur erlaubt habe, die Juden zu töten, wurde von keiner Seite zerstreut. Auch als Militär anlangte, blieb der Bahnhof unbewacht. Man ließ die Plünderer weiter wüten, das Militär schaute ruhig zu; Offiziere und Mannschaften waren darin einig. Selbst auf dringende Aufforderungen und Bitten hin, rührten sie sich nicht. Alle Offiziere, die mit ihren Soldaten den Bahnhof besetzt hatten,'haben sich dieses Verbrechens schuldig gemacht. Das Krim inaige rieht hat infolgedessen bestimmt: Über die Handlungsweise des Wohliner Sektionschefs der Gendarmerie der Polizeiverwaltung der Eisenbahn, Rittmeister Traputzin, des Unteroffiziers derselben Abteilung Peter Michanow, des Leutnants des 11. Charkower Dragonerregiment Pomeranzewll und des Kommandanten der Station Bjelostock, Oberstleutnant Schröter, dem Prokurator des Grodnoer Schwurgerichts zur weiteren gerichtlichen Verfolgung Mitteilung zu machen. Soweit die Akten der Voruntersuchung. In Wirklichkeit ist jede Verfolgung unterblieben und es haben alle obengenannten Angeklagten Beförderungen uud Belohnungen erhalten. Die judenfeindliche Bewegung in der Bukowina Czernowitz, 3. Mai. Gegenüber den in einigen Blättern enthaltenen Berichten betreffend Bauernunruhen wird uns mitgeteilt, daß in einigen Gebirgsgemeinden des politischen Bezirkes Wiznitz infolge Drohungen seitens der Bauern die Bevölkerung den Aus-