Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 19 (10.5.1907)
- Date
- 1907-05-10
- Page
- – (sequence 13)
- Language
- German
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No. 19 man schlug und verwundete Männer, Frauen und Kinder. Einige Beispiele: Meier Wulf, Vater von sechs Kindern, welchen die Soldaten mit einem Offizier an der Spitze in seiner Privatwohnung fanden, wurde getötet, als er gerade mit seinen Kindern betete, diese wurden gefoltert, indem man sie mit Flintenkolben schlug. Chana Liebhaber, 50 Jahre alt, und Chaim Liebermann, 28 Jahre alt, wurden von den Soldaten, als eine von ihnen geforderte Geldsumme nicht gegeben wurde, verwundet und dann auf dem Wege nach dem Krankenhause getötet. Romanowitsch, welcher verwundet war und sich aus seinem brennenden Hause retten wollte, brachten die Soldaten ins Krankenhaus, und als sie sahen, daß er noch lebte, töteten sie ihn durch Kolbenschläge. Der Wächter des jüdischen Krankenhauses, Jan Borne, wurde im Hofe während der Erfüllung seiner Pflichten, als er Verwundete und Getötete empfing, getötet. Auf solche Weise wurden 32 Personen verschiedenen Alters von 4jährigen Kindern bis zu 72jährigen Greisen getötet, darunter 7 Frauen, 10 Familienväter und ein Kind. Keiner von ihnen wurde zufälligerweise auf der Straße getötet, sondern alle wurden erschossen oder erstochen in den eigenen Wohnungen, auf dem Wege nach dem Krankenhause oder auf dem Polizeiamte. Nach dem Krankenhause wurden 80 Schwerverletzte, darunter 9 Frauen gebracht, abgesehen von den Hunderten leicht Verwundeter und xMißhandelter und derjenigen, welche obdachlos geblieben sind. Aber nicht nur durch Blutvergießen, sondern auch durch grobe Ausschreitungen der Soldateska, durch Zerstörung, Plüderung von Hab und Gut und Niederbrennung von Häusern und Läden war dieserschreckliche Pogrom gekennzeichnet. Es wurden geplündert und niedergebrannt die Häuser und Läden von Grünberg, Rosen, Solart, Liwerach, Stolowy u. a. Nach dem Berichte von Pietuchow benutzten die Soldaten zu diesem Zwecke Petroleum aus den Straßenlaternen. Durch Kanonenschüsse wurden beschädigt die Häuser von Rotaniewitsch, Groch, Rosenberg und Tschestienko. Außerdem wurden Hunderte von Häusern in allen Straßen beschossen. In manchen Wohnungen, wie z. B. bei Anulik, Dychowski, Dr. Domanski und anderen fand man viele Kugeln. Man beschoß nicht nur Wohnhäuser, sondern auch andere Gebäude, wie z. B. die katholische Kirche, die jüdische Synagoge, die polnische Schule, das jüdische Krankenhaus etc. Im Krankenhause wurden durch verirrte Kugeln verwundet die Pflegerin Marja Lazonka und der Kranke Judka Lipschitz, welch' letzterer infolge der erhaltenen Wunden starb. Es ist unmöglich, alle Fälle der Plünderung aufzuzählen. Man plünderte 19 größere Geschäfte und eine große Zahl von Privatwohnungen. Über die Dimensionen der Plünderungen bekommt man eine Vorstellung aus dem vom Rittmeister Pietuchow angeführten Befehl vom 30. August 1906 an die Siedlcer Garnison mit der Aufschrift: „Verboten zu veröffentlichen", in welchen den Abteilungskommandanten aufgetragen wird, die Soldaten genau zu revidieren und die geplünderten Gegenstände wegzunehmen. Die Schrecken der Exzesse illustriert die Tatsache, daß die Soldaten über 30000 Ladungen ausgeschossen haben. Die Kraft der Ausschreitungen war so groß, daß noch am 29. August (alten Stils), d. h. schon nach dem Pogrom, eine Person (Victoria Radzikowska) ohne jeden Anlaß in ihrer Privatwohnnng in der Stodolnastraße getötet wurde. Die oben angefühten Details beweisen genügend, daß die Stadt Siedice zum Opfer eines organisierten Pogroms geworden ist, ohne daß die Einwohner irgend welche Veranlassung dazu gegeben haben, und dies angesichts einer offenbaren Gleichgültigkeit, wenn nicht Mitwirkung der zivilen Behörden. Die Organisatoren des Pogroms waren genötigt, irgend welchen Vorwand zur Rechtfertigung ihrer Handlungen zu finden. Als Vorwand diente ihnen die von ihnen ausgedachte und unbewiesene Behauptung, daß Siedice von bewaffneten Revolutionären überfüllt gewesen sei, die einen Aufstand vorbereiteten, daß Revolutionäre in das Militär schössen, daß nämlich am 26. August die Schüsse der Revolutionäre auf die Wache stehende Patrouille gerichtet waren. Die Unrichtigkeit dieser Behauptungen wurde durch Tatsachen bewiesen. Wenn während 36 Stunden bei Anwesenheit von zwei Regimentern, unter Anwendung von Kanonen, bei förmlicher Belagerung der Stadt undUnterbrechung des Telegraphenverkehrseine allgemeine Revision in der ganzen Stadt keinen einzigen Revolutionär, keine Waffendepots, keinen einzigen bewaffneten Menschen aufbringen konnte, so ist dies ein genügender Beweis, daß es in der Stadt keine Revolutionäre gab. Wenn es unter den Soldaten keinen einzigen Toten und Verwundeten gab, so zeigt das wieder deutlicn, daß in ihre Reihen nicht geschossen wurde. Außerdem hat übrigens die offizielle Untersuchung bewiesen, daß weder in die Patrouillen noch auf die Wache geschossen wurde, weil die Spuren der Kugeln an den Mauern und dem Fenster der Hauptwache nicht von Schüssen von außen herrühren konnten. Auf diese Weise erweisen sich die ersten Schüsse zweifellos als Provokation. Daß die Behörden gar keine faktischen Gründe hatten, die Existenz von be- KELT - 15 waffneten Revolutionären in Siedice zu vermuten, zeigen deutlich die folgenden Ereignisse: Am 27. August früh morgens hat der Oberst Tichanowski einige Siedlcer Bürger (unter anderen auch den unter der Interpellation unterschriebenen Deputierten Sunderland) zu sich eingeladen, forderte von ihnen die Herausgabe von Waffen und Revolutionären im Laufe von zwei Stunden und erklärte, daß er im entgegengesetzten Falle „die Stadt zerstören werde". Alle Beweise und Beteuerungen der Bürger betreffs der Unmöglichkeit der Erfüllung dieser absurden Forderung waren umsonst. Da begaben sich die Bürger unter militärischer Begleitung zum Generalgöuverneur Engelke mit der Bitte, dem Schießen ein Ende zu machen, und baten um die Erlaubnis, Frauen und Kinder aus der Stadt entfernen zu dürfen. Der Generalgouverneur vermied es, den Petenten eine positive Antwort zu geben, und der bei dieser Unterredung anwesende Oberst Tichanowski bemerkte scharf: „Ich werde es aber so machen, wie ich sagte!" Gleich danach haben sich Tichanowski und Engelke entfernt, es erschien der Offizier Grabowski, der dem Rechtsanwalt Sunderland und seinen Begleitern erklärte, daß sie laut der Anordnung des Kommandanten der „Ochrana" verhaftet seien, und führte sie zum Obersten Tichanowski, welcher ihnen die Forderung der Herausgabe der Waffen wiederholte und ihnen die Häuser in der Pienknasstraße zeigte, aus denen angeblich geschossen wurde. Da begaben sich die Verhafteten unter militärischer Begleitung in die obengenannten Häuser, in denen man aber außer zwei jüdischen Greisen keine einzige Seele fand, was der Oberst Tichanowski und die Soldaten bestätigen konnten. Trotzdem hörte die Schießerei nicht auf. Die angeführten Tatsachen zeigen deutlich, daß alles, was vorgefallen ist, von den Siedlcer zivilen und militärischen Behörden organisiert wurde, was übrigens sowohl von Pietuchow wie auch vom Korrespondenten des offiziellen „Warschawski Dniewnik" bestätigt wurde. Unmittelbar nach dem Pogrom am 29. August begann die Untersuchung. Der Delegierte Sunderland wurde fünfmal verhört, und zwar vom Gehilfen des Warschauer Generalgouverneurs, vom Beamten des Ministeriums des Innern, vom zivilen und militärischen Untersuchungsrichter. Der vollständige Mangel an Vertrauen seitens der Bevölkerung gegenüber den Resultaten solcher Untersuchungen bewog einige Bürger und darunter auch den Deputierten Sunderland, sich mit einem speziellen Bericht an den Minister des Innern zu wenden. Der Minister versicherte in Anerkennung der besonderen Wichtigkeit der Angelegenheit die Deputation, daß „alle Schuldigen der Strafe nicht entgehen werden". Es kam aber ganz anders. Statt der Bestrafung hat der Hauptschuldige an den Ereignissen in Siedice, Oberst Tichanowski, eine besondere, in der Presse veröffentlichte Danksagung vom Warschauer Generalgouverneur erhalten. Von den Schuldigen wurde nur ein Soldat bestraft. Oberst Tichanowski, Generalgouverneur Engelke und Gouverneur Wolopin blieben unbestraft trotz ihrer augenscheinlichen Tatlosigkeit und Zulassung der ungesetzlichen Handlungen. Infolgedessen beantragen wir, daß die Duma den Minister des Innern und den Justizminister über folgende Fragen interpelliere: 1. Ob und welche Mittel ergriffen wurden, um die an den oben beschriebenen Ereignissen Schuldigen zur Verantwortung zu ziehen. 2. Ob und welche Mittel ergriffen wurden, um die ruhigen Einwohner vor den infolge der Tätigkeit oder Untätigkeit der zivilen und administrativen Behörden hervorgerufenen Pogrome im allgemeinen und der Militärpogrome im besonderen zu sichern. 3. Die vorliegende Interpellation in die Interpellationskommission ohne einleitende Diskussionen über die Richtung der Interpellation einzubringen. Beiliegend: 1. Bericht des Rittmeisters Pietuchow. 2. Ausschnitt aus „Warschawskij Dniewnik". 3. Kopie des dem Minister des Innern vorgelegten Berichtes. 4. Kopie der Verordnung über die Danksagung. 5. Liste der Getöteten. Unterschriften. Rumänische „Beruhigungspolitik" Das „Berliner Tageblatt" schreibt: Von rumänischer Seite wird uns der Wortlaut eines Ausweisungsbefehls zur Verfügung gestellt, den der Bürgermeister von Corsesti an drei im Dorfe ansässige jüdische Einwohner gerichtet hat. Das Dokument lautet: Mein Herr! Auf Grund der vom Herrn Präfekten des Distriktes (Vaslui) getroffenen Verfügungen, und da wir sehen, daß die christliche Be-