Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 19 (10.5.1907)
- Date
- 1907-05-10
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Instrument für die politischen Ziele der zionistischen Bewegung zu betrachten ist. Diese Eigenschaft als eines der politischen Hilfsmittel der Bewegung, darf nicht in der Art der Verwaltung, sondern lediglich als der Erfolg einer jahrzehntelangen vernünftigen wirtschaftlichen Arbeit in die Erscheinung treten. Dies ergibt sich aus der leitenden Idee, daß der N. F. der privatrechtlichen Erwerbung Palästinas und seiner Nachbarländer für das jüdische Volk dienen soll, während die Bank das Instrument für die öffentlichrechtliche Erwerbung des Landes darstellt. Dies vorausgeschickt, denke ich mir die Verwaltungstätigkeit des N. F. nach zwei Richtungen hin zu entwickeln: 1. Die finanztechnische Verwaltung der eingelaufenen Spenden und Gelder und 2. die Verwendung dieser Gelder zu dem speziellen Zweck des Fonds. In finanziell-technischer Beziehung scheint es mir erforderlich, das Vermögen des N. F. auf die sicherste Grundlage zu steilen, die nur denkbar ist, und dennoch eine nach den obwaltenden Umständen höchst mögliche Verzinsung zu erreichen. In zweiter Linie erscheint es mir als eine selbstverständliche Pflicht der Verwaltung des N. F., soweit sich dies mit obigen Grundsätzen vereinigen läßt, die Gelder des N. F. für die wirtschaftliche Entwicklung Palästinas und seiner Nachbarländer im Rahmen der zionistischen Politik dienstbar zu machen. Es würde demnach meines Erachtens nichts im Wege stehen, wenn die genügende Sicherheit finanzieller Natur gewährleistet ist, langfristige Kredite auch für wirtschaftliche und' industrielle Unternehmungen jeder Art zu gewähren. Hierbei setze ich voraus, daß die zu gewährende Sicherheit im wesentlichen in dem Grundbesitz der betreffenden Institution begründet ist. Was den zweiten Punkt der Verwaltung anlangt, die Bodenpolitik in Palästina, so ist mit der peinlichen, aber ebenso unleugbaren Tatsache zu rechnen, daß in absehbarer Zeit die Erwerbung von Grund und Boden in Palästina oder dessen Nachbarländern mit irgend einer rechtlichen Sicherheit für den N. F. ein Ding der absoluten Unmöglichkeit ist. Alle hierüber eingeholten Gutachten stimmen in diesem Punkt überein. Die N. F.-Verwaltung wird von Fall zu Fall prüfen müssen, ob durch die Person des Erwerbers der fraglichen Grundstücke eine hinreichende Garantie für die Sicherheit ihres Besitzes geboten ist, ehe sie zu dem Kauf von Grund und Boden in Palästina schreiten kann. Bei dieser Bodenpolitik ist meines Erachtens Wert darauf zu legen, Besitz möglichst in städtischem Gebiete zu erwerben, da in den Städten und deren unmittelbarer Umgebung, die Bodenwelle am meisten durch das Wachstum der Bevölkerung steigen, auch eine größere Sicherheit besteht und .auf eine angemessene Rente gerechnet werden kann und vor allem die Schwierigkeiten der Verwaltung auf ein Mindestmaß reduziert werden können. Ich betrachte es als eine Hauptaufgabe des N. F., was dessen Bodenpolitik anlangt, die künftige Entwicklung in dieser Richtung zu erkunden, und rechtzeitig für die zuströmende jüdische Bevölkerung die Möglichkeit zum Erwerb billiger Wohnungen und Mäuser zu sichern. Dies ist der Plan einer Arbeit des Direktoriums des N. F. in großen Zügen, wie ich dieselbe für die zionistische Bewegung und das jüdische Volk von Nutzen halte. Generalversammlung des Jüdischen Nationalfonds, (Keren Kajemeth Le Jisroel) Limited Am 6. Mai fand die erste Generalversammlung des Jüdischen Nationalfonds (Keren Kajemeth Lc Jisroel) Limited (der jetzt laut englischem Gesetze legalisierten Genossenschaft zur Verwaltung des Nationalfondsvermögens) statt. Herr David Wolffsohn führte den Vorsitz, und es nahmen an dieser Generalversammlung neun weitere Mitglieder persönlich und sieben durch Bevollmächtigte vertretene teil. Die Mitglieder dieser Genossenschaft sind ausschließlich Mitglieder des Aufsichtsrats, respektive Gründeraktionäre des Jewish Colonial Trust. Der Generalversammlung wurde vorstehender Bericht des Herrn Rechtsanwalts Bodenheimer vorgelegt. Es wurde dieser Generalversammlung ferner Bericht der vereinigten Bücherrevisoren der Genossenschaft, der Herren Jackson, Pixley & Co. aus London unterbreitet, worin dieselbsn bestätigen, daß das beim Jewish Colonial Trust deponierte Vermögen des Fonds, bestehend aus Bargeldern und Effekten, laut den in den Büchern des Trust gemachten Eintragungen, richtig vorhanden ist. Dieser Teil des Vermögens des J. N. F. ist zusammen mit den dem J. N. F. gehörigen Ländereieii den englischen Gesetzen gemäß an die obige Genossenschaft übertragen worden. Die folgenden Herren wurden von der Generalversammlung zu Direktoren erwählt: Dr. M. J. Bodenheimer, Köln Dr. Arthur Hantke, Berlin Ingenieur Leopold Kessler, London Johann Kremenezky, Wien Rechtsanwalt Simon Rosenbaum, Minsk Das die Kontrolle ausübende Komitee (welches in dieser Genossenschaft die Stelle des Aufsichtsrats einnimmt und aus den Mitgliedern des engeren A. C. besteht) bestellte statutengemäß die Herren David Wolffsohn und Professor Dr. Otto Wartburg zu Governors der Genossenschaft. Bei der Konstituierung des Direktoriums wurde Herr Dr. AI. J. Bodenheimer zum Vorsitzenden gewählt. Bericht des Herrn Jakobus Kann zum Punkt: Palästina In den Monaten Februar-März habe ich eine Reise durch Palästina und Syrien gemacht. Ich habe die Geschäfte der Anglo Palestine Company geprüft, ferner habe ich die jüdischen Kolonien und viele jüdische Schulen besucht, und ich habe, soweit es mir möglich war, mein Auge für die verschiedenen jüdischen Interessen in Palästina und Syrien offen gehalten. Das Ergebnis meiner Beobachtungen möchte ich in folgenden kurzen Bemerkungen niederlegen : Anglo Palestine Company. Eine sehr erfreuliche Tatsache ist es, daß alle Personen, die ich in Palästina gesprochen habe, trotz der Meinungsverschiedenheiten, welche bezüglich anderer Fragen manchmal vorherrschen, doch darin übereinstimmten, daß der Bestand der A. P. C. das jüdische Ansehen in Palästina beträchtlich gehoben hat. Ich habe einen Bericht betreffend die Bankangelegenheiten für das Direktorium ausgearbeitet, und ich möchte hier nur mitteilen, daß ich in den Bureaus der A. P. C. alles in der allerbesten Ordnung vorgefunden habe. Ich habe dem Direktorium vorgeschlagen*), das Kapital der *) Wurde auf der Generalversammlung der A. P. C. beschlossen. A. P.C. auf £ 100 000 zu vergrößern, was insofern keine wesent liehe Änderung mit sich bringt, als die A. P. C. schon jetzt einen größeren Kredit vorn Jewish Colonial Trust in Anspruch genommen hat. Ich möchte bei dieser Gelegenheit bemerken, daß im allgemeinen durch unsere Freunde zu viel über die Bank gesprochen und geschrieben wird. Das kann den Interessen unseres Instituts Schaden bringen, und ich möchte dringend empfehlen, fernerhin von öffentlichen Diskussionen sowie von Zeitungsartikeln über unsere Bank in Palästina Abstand zu nehmen. Wir können die Anglo Palestine Company betrachten als eine jüdische Vertretung in Palästina, die ohne irgend etwas hinter sich und bloß durch das Ansehen, das sie bei der türkischen Regierung genießt, gestützt, schon mehrfach ihren Einfluß geltend gemacht hat, um die jüdischen Interessen zu schützen. Ich habe mich davon überzeugt, daß unsere Bank in der kurzen Zeit ihrer Existenz sich ein ausgezeichnetes Renommee geschaffen hat und reelle praktische Arbeit geleistet hat. « Die wirklich praktische Arbeit, die wir an erster Stelle zu leisten haben, ist, dem Übelstande abzuhelfen, daß es in Palästina an