Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 13 (29.3.1907)
- Date
- 1907-03-29
- Page
- – (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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11 DlEllfe ELT No. 13 o o o o o o o i! (? {C Vfc= O O O O jj AUS DER BEWEGUNG BEKANNTMACHUNG Der VIII. Kongreß Der VIII. Kongreß wird voraussichtlich Mitte August dieses Jahres stattfinden. Die endgiltige Bestimmung über Zeit und Ort des Kongresses wird das Qroße Actions-Comite in seiner Sitzung am 5. Mai in Köln treffen. Die Wahlen zum Kongresse haben in der Zeit vom Dienstag den 21. Mai bis einschließlich Sonntag den 26. Mai ds. Js. stattzufinden. Die Protokolle über die Wahlhandlungen sind gemäß der unten folgenden Vorschrift aufzunehmen. Proteste gegen vorgenommene Wahlen sind sofort nach der Wahl gleichzeitig bei der Landsmannschaft und beim Actions-Comite mit ausführlicher Begründung einzureichen. Nach dem 30. Juni ds. Js. einlaufende Proteste können nicht berücksichtigt werden. Köln, den 28. Mai 1907. Das Actions-Comite Wir geben hiermit einige Informationen, anschließend an die Bekanntmachung, wonach die Wahlen zum VIII. Kongreße in der Zeit von Dienstag den 21. bis einschließlich Sonntag den 26. Mai ds. Js. stattzufinden haben. Das Actions-Comite hat die diesjährigen Kongreßwahlen auf ein früheres Datum angesetzt, als es sonst üblich war, weil das A.-C. die Möglichkeit haben will, eine strenge Kontrolle darüber zu führen, daß überall die Wahlen genau nach den bestehenden Vorschriften vorgenommen werden. Den Vereinen und Wahlgruppen kann daher im eigenen Interesse nur dringend geraten werden, auf das sorgfältigste darauf zu achten, daß die Bestimmungen unseres Organisationsstatutes über die Wahlen auf das genaueste eingehalten werden. Insbesondere machen wir auf die nachfolgenden Bedingungen aufmerksam, die sich aus den Vorschriften des Organisationsstatutes ergeben: Das Recht, den Schekel zu zahlen, ist von der Erreichung eines bestimmten Alters nicht abhängig. Dagegen dürfen an der Wahl selbst nur solche Schekelzahler teilnehmen, die das 18. Lebensjahr erreicht haben. Gewählt werden dürfen nur solche Schekelzahler. die das 24. Lebensjahr erreicht haben. Frauen besitzen sowohl das aktive wie das passive Wahlrecht. Die Vereine tun gut daran, gleich bei der Delegiertenwahl auch Ersatzmänner zu wählen, die im Falle der Verhinderung eines Delegierten an seiner statt als Delegierte gelten. Jedoch ist die Wahl von Ersatzdelegierten auch noch nach dem ursprünglichen Wahltermine zulässig. Selbstverständlich gelten für die Ersatzdelegierten inbezug auf Alter etc. dieselben Vorschriften wie für die Delegierten. Zwei volle Hundertschaften von Schekelzahlern bilden eine Wahlgruppe, d. h. zur Wahl eines Delegierten bedarf es immer der Zahl von 200 Schekelzahlern. 2 Delegierte können daher erst von 400 Schekelzahlern, 3 von 600 gewählt werden. Vereine und Gruppen, die weniger als 200 Schekelzahler haben, müssen von der Landesorganisation zu Gruppen von 200 vereinigt werden. Zählt ein Verein mehr als 200 resp. als 400 resp: als 600 usw. Schekelzahler, ohne aber die volle Zahl der nächsten Zweihundertschaft zu erreichen, so soll die Landsmannschaft den überschießenden Teil gleichfalls mit anderen weniger als 200 Schekelzahler zählenden Gruppen vereinigen, bis wieder eine volle Gruppe von 200 erreicht ist. Hierzu ist noch folgendes zu bemerken: Das A. C. hat wiederholt erklärt, daß es den einzelnen Landsmannschaften nur soviel Delegierte zugestehen wird, als der Zahl der von ihnen tatsächlich abgeführten Schekel entspricht. Die Vereine, die Wert darauf legen, daß ihre Landesorganisation auf dem Kongresse stark vertreten sei, werden daher gut tun, darauf zu achten, daß ihre Landeskomitees den eingegangenen Schekel voll und ganz an das A. C. abführen und nur solche Abzüge machen, die das A. C. vorher genehmigt hat. Die Schekelsammlung ist überall spätestens am 30. April zu beendigen, die Schekel müssen spätestens am 15. Mai dem A. C. abgeliefert sein. Später einkommende Schekelbeträge zählen für diese Wahlen nicht mehr mit und berechtiger: also nicht zur Entsendung von Delegierten zum VIII. Kongreß. Die Wahl darf nur während der festgesetzten Zeit stattfinden. Delegiertenwahlen, die früher oder später vorgenommen werden, sind ungiltig. Die Wahl muß eine direkte und geheime sein, kann also z. B. nicht von Delegierten der Schekelzahler vorgenommen werden. Über jede Wahlhandlung ist ein Protokoll aufzunehmen. Das A. C. veröffentlicht in dieser Nummer eine Vorlage für diese Wahlprotokolle, an die sich die Vereine zu halten haben.*) Die übrigen Wahlmodalitäien bleiben den Landsmannschaften überlassen, die jedoch mindesten? drei Monate vor dem Kongresse und selbstverständlich vor der Wahl die Bestätigung des Wahlmodus vom Engeren A. C. einzuholer haben. Im allgemeinen werden die Wahlen am besten jn eigens da£u einberufenen Wählerversammlungen stattfinden, jedoch ist dort wo dies nicht zu ermöglichen ist, auch eine andere Art der Wahl, z. B. schriftliche, gestattet. Das Original des aufgenommenen Wahlprotokolls ist unverzüglich den Landeskomitees, ein Duplikat gleichzeitig an das Zionistische Zentralbureau, Cöln, Ubierring 23, einzusenden. Jedes Landeskomitee hat eine Liste seiner Schekelzahler zu führen. Daraus ergibt sich, daß die Vereine resp. Gruppen der Landesorganisation eine Liste ihrer Schekelzahler rechtzeitig einzureichen haben. Die Landeskomitees haben diese Listen, samt de; Liste der gewählten Delegierten und Ersatzdelegierten, möglichst frühzeitig und spätestens vier Wochen vor dem Kongresse dem A. C mitzuteilen. .,, Die Delegiertenmandate sind nicht übertragbar, d. h. es dürfen wohl Ersatzdelegierte gewählt werden, die dann ohne weiteres in Falle einer Verhinderung als Delegierte eintreten, dagegen darf das Mandat eines Delegierten nicht auf einen anderen übertragen werden der nicht ausdrücklich von den Schekelzahlern seines Vereines oder seiner Gruppe als Ersatzdelegierter gewählt ist. Wahlproteste sind sofort nach der Wahl gleichzeitig den Landeskomitees und dem Actions-Comitee einzureichen, und zwar mi ausführlicher Begründung und unter Beifügung aller erforderlichen Beweisstücke. Später, als bis zum 30. Juni einlaufende Protesk werden nicht mehr berücksichtigt. Im übrigen ergibt sich aus alledem, daß es nunmehr die dringlichste Aufgabe der Vereine ist, sich auf die Wahl vorzubereiten d. h. dafür zu sorgen, daß sie möglichst viele Schekelzahler aufzuweisen haben. Die wenigen Wochen bis zur Wahl müssen unter den Zeichen des Schekels stehen! ' '!) Die Wahlprotokollformnlare können von der Expedition der „Welt", Köln, Ubierring 23, zum Selbkostenpreise bezogen werden.