Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 12 (22.3.1907)
- Date
- 1907-03-22
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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10 - natürlich auch außerhalb der Schule von den Kindern gesprochen wird. Sichron, das an Reinlichkeit, an schmuckem Aussehen der Wohnhäuser und an allerhand Bequemlichkeiten nichts zu wünschen übrig läßt, — auch gute Gasthöfe gibt es da, z. B. das Hotel Graff, das vorzüglich eingerichtet ist —, hat sogar einen Stadtgarten mit wohlgepflegten Zierpfanzungen und eine noch schönere Einrichtung: angrenzend daran einen Gemüsegarten, worin jedem Schulkind ein eigenes Beet zur Bestellung und Wartung anvertraut ist. Man versteht leicht, daß es kein besseres und anmutigeres Mittel gibt, als so den Kindern die Liebe zur Feldarbeit und durch den Wettbewerb den Geist der Ordnung und der harmonischen Eingliederung ins Ganze einzupflanzen. Noch einen schönen Eindruck verdanken wir Sichron: Mitten in der Kolonie befindet sich ein Wasserturm, von dessen Söller wir eine herrliche Fernsicht genossen. Auf der einen Seite das blaue, wogende Meer, und längs 5ELT---- No. 12 der Küste Cäsarea und das Gelände bis Atlit und nördlich der Blick auf den anmutig aufragenden Karmel. Die ausgedehnten Kellereien in Sichron konnten wir nur flüchtig in Augenschein nehmen, dagegen hatten wir Gelegenheit, durch Teilnahme an einer Sitzung eines der Institute kennen zu lernen, das der Anglo Palestine Company seine Entstehung verdankt, die Landwirtschaftliche Spar- und Vorschußkasse in Sichron. Es gereichte uns zur großen Genugtuung, auch hier konstatieren zu können, wie segensreich die Anglo Palestine Company auf das Kreditwesen in Palästina eingewirkt hat, indem sie den kaufmännischen Sinn und den Unternehmungsgeist der Kolonisten weckt und ihnen zur Betätigung hilft. * * Prüfend und genießend, des Schönen uns freuend und das Gute erhoffend — so feierten wir das Neujahrsfest der Bäume in Erez-Israel. Landeigentums-, Boden- und Wohnverhältnisse in Palästina Von DAVIS TRIETSCH (Jaffa) Landeigentum Man unterscheidet „Mülk-", „Wakuf-" und „Mirie-"Land und Djiftlik; Mülk ist meist im Weichbilde der Städte und Dörfer gelegenes Terrain und Privateigentum im Sinne unserer europäischen Rechtsau ff assung über Eigentum. Auf Mülkland ruht ein wichtiges Privilegium, nämlich das Vorkaufsrecht auf alle anstoßenden Ländereien im Falle von Besitzwechsel. Wakuf sind Grundstücke, die oder deren Einkünfte öffentlichen religiösen oder kulturellen Instituten gehören. Es gibt auch Faniilienfideikommisse, die als Wakuf eingetragen sind. Auf Wakufland, das weder verkauft, noch verschenkt, noch hypothekarisch belastet werden kann, lasten nur ganz geringe Abgaben. Alles nicht als Wakuf, Mülk oder Djiftlik eingetragene Land gilt als Staatseigentum unter dem Namen Mirie. Dieses Land ist gemarkungsweise in das bei der Kreisbehörde (Kaimakamie) aufbewahrte Katasterregister (Dephtar Tabu) eingetragen. Das Recht auf erblichen Besitz und Nutznießung wird durch einen Besitztitel i'Couchän) erworben; dasselbe geht verloren durch dreijährige Unterlassung der Bewirtschaftung oder in Ermangelung eines direkten Erbfolgers. Der Verkauf erfolgt durch Fortschreibung des Titels. Zur Errichtung von Gebäuden auf Mirie- Land bedarf es der landesherrlichen Genehmigung, die stets leicht zu erlangen ist, wenn nicht zufälligerweise der für die Baustelle vorgesehene Punkt von dem Militärfiskus für strategische Zwecke reklamiert wird. Bezüglich der Entwertung und des Besitzes von Mirie-Land existieren dieselben gesetzlichen Bestimmungen für ottomanische Untertanen und Angehörige fremder Nationen. Im Todesfalle eines ottomanischen Untertanen können nichtottomanische Nachkommen nicht erben, im Todesfalle eines Angehörigen fremder Nation können direkte Nachkommen nur dann Erbschaftsansprüche machen, wenn sie derselben Nation angehören, wie der Erblasser. Das Recht, bei Rechtsstreitigkeiten, betreffend Mirie-Land, den Beistand der . Konsuln anzurufen, steht den Fremden zu. Djiftlik sind die Güter der Krone, die einer besonderen Domänenverwaltung unterstehen. Sie werden im allgemeinen von Erbpächtern ottomanischer Staatsangehörigkeit bewirtschaftet. Bodenpreise Die Bodenpreise sind im Lande natürlich nach Lage und Beschaffenheit außerordentlich verschieden. In den Städten dürfte der Maximalpreis verkäuflichen Landes auf 10 Francs per Quadratmeter kommen (Mininialpreis besseren Stadtlandes zirka 1 Franc). Ländlicher Besitz kostet bei unbebautem Land zwischen 2 Francs und 500 Francs per Hektar. In der Nähe der jüdischen Kolonien ist 200—400 Francs per Hektar ein üblicher Preis. In Galiläa kann man vielerorten gutes Land noch zu 120 Francs kaufen, dagegen zahlt man in Petach-Tikwah für erstklassigen Pflanzungsboden über 2500 Francs per Hektar. Bauart der Häuser etc. Die Bauart der Orientalen ist den Erfordernissen des Klimas im allgemeinen recht gut angepaßt. Der Mangel an Holz führte zu einer fast ausschließlich auf Steinbau basierenden Architektur. Steinerne Fassaden, Fußböden aus Stein (vielfach Marmor), gewölbte Decken, flache Dächer sind für die Häuser der Wohlhabenden charakteristisch. In den Städten sieht man kaum etwas anderes. Die Säulen an Türen und Fenstern, die Anordnung von 2 bis 3 spitzbögigen Fenstern nebeneinander, die hohen Zimmer (4 bis 5 m) mit kleinen Oberfenstern, die Marmortäfelung des Fußbodens, die hellen Farben in hier fast ausschließlicher Anwendung geben dieser Bauart einen eigenen Reiz, und man sollte versuchen, auch europäische Neubauten so weit als möglich diesem Stil anzupassen. Eine ganze Reihe von solchen Neubauten in Jerusalem und Jaffa zeigen, daß das durchaus möglich ist. Die jüdische Bautätigkeit ist leider noch nicht sehr entwickelt. Wohl sind eine große Menge von kleinen Häuschen für die ärmere und weniger bemittelte Bevölkerung der größeren Städte gebaut und ganze sogenannte städtische „Kolonien" angelegt worden, aber, die Wohlhabenderen, die inbezug auf Stil und Wohnlichkeit der Bauten ein Beispiel geben könnten, wohnen fast ausnahmslos in Häusern nichtjüdischer Einwohner zur Miete. Die kleinen Häuschen der Judenkolonien in den größeren Städten sind recht nett und solid gebaut, haben Dächer von roten (Marseillen Ziegeln und sind natürlich den verwahrlosten Wohnstätten der nichtjüdischen, ärmeren Bewohner unendlich vorzuziehen. Man baut solche Häuschen von zwei bis drei Zimmern, Küche etc. jetzt für zirka 2000 bis 3000 Francs. Größere Häuser in guter Bauart kommen ebenfalls auf zirka 1000 Francs per Zimmer zu stehen, und man kann beispielsweise in Jaffa ein Haus von 6 bis 8 Zimmern (einstöckig) inklusive Baugrund mit schönem Gartenplatz, je nach Lage, schon für 8 bis 12000 Francs herstellen. Es wTäre sehr zu wünschen, daß von jüdischer Seite mehr als bisher auf die städtische Bautätigkeit Wert gelegt werde. Es liegt auch ein ganz gesundes Geschäft darin. Bei den