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Die Welt · 1907-03-08 · 10 (8.3.1907) · page 10

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Journal
Die Welt
Volume
11 (1907)
Issue
10 (8.3.1907)
Date
1907-03-08
Page
– (sequence 10)
Language
German
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DIE ELT No. 10 udz± =o r yy. □ QU o o o o )) KORRESPONDENZEN o o o o l> Oo _jBD o o o o OSO (Diese Rubrik, für die die Redaktion nicht die Verantwortung trägt, ist, wie wir wiederholt bemerken, Zuschriften aus dem Leserkreise und freiem Meinungsaustausch offen.) Wieder der Badische Oberrat Der badische Oberrat ist scheint*s der Ansicht, daß Vorsicht der bessere Teil der Tapferkeit ist. Bisher konnte er bei der Synode „der Israeliten Badens" ohne viel Schwierigkeiten seinen Willen durchsetzen. Nun aber, da er den Beruf des Reformators fühlt und durch die beabsichtigte Einführung des hier bereits gekennzeichneten Reformgebetbuches die badische Judenheit aus ihrer Lethargie aufzurütteln scheint, sieht er das bisherige „harmonische" Einvernehmen mit der Synode bereits in seinen Grundfesten bedroht. Wenn wirklich jene Stürmer im Kampf um jüdische Ideale siegen sollten! Wenn wirklich eine entschlossene Opposition in die Synode einzöge! Man kann nie wissen. Jedenfalls ist Vorsicht der bessere Teil der Tapferkeit. Es heißt sich also vorsehen. Die Wahlen zur Synode begegneten bisher einem nicht sehr lebhaften Interesse seitens der Wahlberechtigten. In den Städten betrug die Wahlbeteiligung gar nur 14, 10, 8, 4 ".'<> der Stimmberechtigten. Der Oberrat hatte keine Veranlassung, sich darüber zu beklagen, befand er sich doch ganz gut dabei. Indes jetzt: da doch ein Interesse an den Arbeiten der Synode sich zu regen scheint. Es heißt sich vorsehen. Man kann nie wissen. Die Wahlen zur Synode erfolgten bisher durch geheime, direkte Wahl, wie zu den allgemeinen politischen Wahlen. Sicher das vortrefflichste Mittel, der wahren, der interessierten Mehrheit Geltung zu verschaffen. Allein der interessierten? Das könnte anders werden, als mans wünschte. Eh bien, corrigez la fortune! Kurz und gut: Der Oberrat will das Wahlrecht abändern. Bisher wählten wenig; eben, da sich das zu bessern scheint, meint er, daß es nötig sei, den Wählern die Wahl noch zu erleichtern. Zur Wahlurne zu gehen, fanden sich bisher Wenige bemüßigt. Diesmal wären sie dennoch gegangen! Der Oberrat aber spielt das Prävenire: Da der Berg nicht zu Mohamed kam, kommt Mohamed zum Berg. Der Oberrat schlägt also vor, den Wählern auch das Übersenden des Wahlvorschlags an den Wahlkommissar zu gestatten. Wahlkommissar ist der Vorsteher des Synagogenrats, der dem Oberrat untersteht, wenn er ihm nicht gar angehört. Da das den am Wahltag vom Wahlort Abwesenden und den Mitgliedern der kleinen, zerstreuten Filialgemeinden, die in der Hauptgemeinde wählen mußten, mit Recht zugut käme, klingt's ganz plausibel. Wie aber das Wahlgeheimnis wahren, eine ungesetzliche Wahlbeeinflussung verhindern? Es ist anzuerkennen, daß der Oberrat sich bemüht, das Wahlgeheimnis wenigstens zu sichern. Durch ein sehr kompliziertes System mit doppelten Umschlägen. In den inneren, kleineren, ohne Kennzeichen, wird der Wahlzettel verschlossen, auf den äußeren, der die Nummer trägt, unter der der Wähler in der Wahlliste erscheint, muß aber die Unterschrift des Wählers eigenhändig vollzogen werden. Wie beliebt? Fälschungen möglich, in der Hitze des Wahlkampfes sehr möglich? Bei politisch ungeschulten, ungebildeten Wählern leicht möglich? 267 ff., ev. $ 108 des Strafgesetzbuches, sagt der Oberrat. Der Denunziation Tür und Tor geöffnet? Vielleicht ließen sich selbst diese Nachteile ertragen. Objektiv ist zwar das Wahlgeheimnis nimmermehr gewährleistet, wenn Wahlvorschlag und Unterschrift so „eng im Raum beieinander wohnen". Trotz aller doppelten Umschläge. Der Mißtrauische wird sich sagen, ■— wenn er überhaupt das komplizierte System, das das Wahlgeheimnis wahren soll, begreift: Ja nun, wo der Name steht, steht der Kopf! Außerdem, werden, wenn zwei Wahlvorschläge im Umschlag stecken, die Zettel geprüft, ehe alle Zettel gemischt sind, während sie noch in der Reihenfolge, in der die Wähler in den Wahllisten stehen, aufgeschichtet liegen. So ist die Vorschrift! Braucht eine Partei nur ihren Mitgliedern die Verwendung doppelter Stimmzettel vorzuschreiben, um eine vortreffliche, untrügliche Kontrolle zu haben. Ändert zudem garnichts an den Chancen jener Partei. Denn, sagt der Oberrat, sind zwei gleichlautende Zettel vorhanden, dann gilt einer; ungültig ist der ganze Wahl Vorschlag nur, wenn zwei verschiedene Zettel abgegeben werden. Aber trotz allem und allem! Ist auch der Zeitpunkt, an dem dieser oberrätliche Entwurf erscheint, zumindest auffällig gewählt und müßte der Entwurf auch abgelehnt werden, da der Gefahren zu viele sind, die er in sich birgt: immer noch dürfte man die bona fides des Oberrats, ein praktisches und gerechtes Wahlgesetz zu schaffen, nicht anzweifeln. Aber es kommt noch etwas sehr Schlimmes: Der Vorsteher des Synagogenrats, der der Wahlkommissar ist, der eventuell selbst Oberrat ist, in jedem Falle eine Behörde, die Behörde kat'exochen, — ist berechtigt, die Wahlvorschläge beim Wähler abholen zu lassen. Berechtigt, nicht aber verpflichtet! Wie das? Auch nur, um den bequemen Herren Wählern das Wählen zu erleichtern? Wird wirklich der Synagogenrat diese Erleichterung andern zugute kommen lassen, als jenen, die ihm genehm sind oder von denen er annimmt, daß sie sich in einer Art Abhängigkeitsverhältnis zu ihm fühlen? Da gehörte denn doch mehr Kourage dazu, als sie diese ängstlichen Leute besitzen, um den „falschen" Wahlvorschlag samt ihrer Unterschrift mitzugeben. Da schaut denn doch der Pferdefuß allzu deutlich heraus! Die Behörde schickt den „Polizeidiener" und läßt die Stimmzettel einkassieren! Ist je etwas Ärgeres an Wahlbeeinflussung erfunden worden? Außerdem: All die Angestellten, deren Prinzipale das Wahlgeschäft überwachen können, all die Abhängigen, um die sich irgend ein Gewaltiger bemüht: hier ein gedruckter Zettel, rein ins Kouvert, den Namen drauf und her damiti Gehört wahrlich nicht viel Geschicklichkeit dazu, für dieses „corriger la fortune". Indes: Eine neue, prächtige Wahlparole zur nächsten Synodalwahl! Gefährdung des Wahlrechts! Wenn das nicht zieht! Ja, prost Mahlzeit. Da war denn doch der Oberrat und seine Vorsicht unterschätzt. Im Juli erst finden die Neuwahlen statt. Damit erst geht die Legislaturperiode der bisherigen Synode zu Ende, jener, — wie der Oberrat klagt, -- unter so geringer Beteiligung gewählten. Mag sie unter einer eigenen Art von Gloriole zu Ende gehen: sie noch soll das neue Gesetz beschließen! Ohne die Wähler auch nur zu befragen, soll das Wahlgesetz geändert werden. Der Oberrat ruft die alte Synode nochmals auf den 18. März zu einer außerordentlichen Tagung zusammen, um seinen Entwurf beschließen zu lassen. Die breitere Öffentlichkeit erfährt's überhaupt eben erst auf Umwegen. Nein, nein und abermals nein! So etwas darf nicht geschehen! Die Röte der Scham muß allen ins Gesicht steigen darüber, daß man uns so etwas nur zumuten konnte. Und nimmermehr wollen wir glauben, daß selbst diese gehorsame Synode hier Gefolgschaft leistet. Aber, daß man's ihnen nur zumutete! Und noch im freiheitlichen Baden. Man sollte es verschweigen, daß so etwas geschehen konnte, wenn nicht das Minimum an politischer Einsicht verpflichtete, sich hier zu wehren mit allen Kräften. Und da ist eine Flucht in die Öffentlichkeit der einzige Weg. Ben Ami. Zur Nationalfonds=Statistik In die Statistik der Nationalfondseingänge, die in No. 7 der „Welt" veröffentlich wurde, sind die Ölbaumspenden nicht mit aufgenommen. Da diese Spende aber in Deutschland mehr Anklang gefunden hat als in irgend welchem andern Lande, so daß in Deutschland die Spende eines Ölbaumes erfolgt, wo anderwärts Nationalfondsspenden üblich sind, kommen bei der Zusammenstellung der NF-Spenden nach Herkunftsländern die deutschen Zionisten schlechter weg. Wir tragen daher nach, daß in dem Halbjahr, für welches in No. 7 der „Welt" die NF-Eingänge ausgewiesen sind, aus Deutschland an Ölbäumen gespendet wurden: für den Herzlwald No. 673—815 143 Bäume sowie ferner 195 _ insgesamt 338 Bäume, entsprechend dem Betrage von 2028 Mk. Deutsches Bureau des Jüdischen Nationalfonds.

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