Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 6 (8.2.1907)
- Date
- 1907-02-08
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
- Belongs to
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Bücher von religiösem und wissenschaftlichem Inhalt zensurieren, so daß durch diese Bücher die Interessen der Regierung oder der jüdischen Gemeinde nicht verletzt werden. Ohne die Erlaubnis des Geistlichen Rates darf kein Rabbiner predigen. Außerdem ist es die Pflicht des Rates, darauf zu achten, daß nicht Prediger das Volk aufhetzen und es zu Manifestationen gegen die Regierung anstiften. 22. Die Mitglieder des Rates dürfen nicht in irgendeiner gerichtlichen Untersuchung stehen oder wegen eines Vergehens jemals aus dem Dienst entlassen worden sein. 23. Außer den sieben Mitgliedern des Rates nehmen 13 Rabbiner zu je vier Personen Anteil an seinen Sitzungen mit dem Rechte einer beratenden Stimme. Drei andere beaufsichtigen die Angelegenheiten von „Kascher" und „Tref". Diese sieben Personen bekommen Gehalt während ihres Dienstes, wobei ihnen streng verboten ist, etwas von Privatpersonen anzunehmen. 23. Außer den religiösen Fragen unterliegt der Kompetenz des geistlichen Rabbiners die Jurisdiktion in Fragen des Zivil- und Ehestandes. (Die Benutzung der türkischen Gerichte, die den jüdischen Behörden nicht zusagt, kommt nie vor.) Testamentarische Fragen gehören auch zur Kompetenz der Rabbiner, nur müssen die Testamente nach dem jüdischen Gesetz verfaßt, d. h. von zwei Zeugen unterzeichnet werden. 24. Nur der Chacham-Baschi, der Vorsitzende des Geistlichen Rates oder seine zwei Gehülfen dürfen religiöse Strafen auferlegen. Andern Rabbinern ist es bei Strafe verboten. 25. Die Protokolle über religiöse Fragen werden vom Sekretär verfaßt und vom Vorsitzenden und den Mitgliedern des Rates unterschrieben. Alle offiziellen Dokumente werden registriert und im Archiv aufbewahrt. Wenn jemand von den Beamten sich durch Geld zu einer gesetzeswidrigen Handlung verleiten läßt, wird er den türkischen Behörden zur gerichtlichen Verfolgung ausgeliefert. 26. Der Rat versammelt sich zwei- oder dreimal wöchentlich an einem dazu bestimmten Orte. Wenn ein Mitglied oder Beamter dreimal nacheinander ohne wichtigen Grund bei den Sitzungen fehlt, wird er vom Dienst entlassen. 27. Wenn der Entlassene ein Rabbiner ist, der keine weiteren Quellen zum Lebensunterhalt besitzt, so bekommt er aus der Gemein dekasse ein Viertel seines Gehaltes als Pension. Wenn er selbst aus dem Dienste tritt, behält er die Hälfte seines Gehaltes. 28. Wenn jemand aus der Gemeinde eine Beschwerde gegen den Geistlichen Rat oder dessen Vorsitzenden hat, so reicht er die Klage dem Weltlichen Rate ein, der sie in Anwesenheit des Chacham-Baschi zu untersuchen hat. Im Falle einer Verurteilung wird - ein neuer Rat aus den früheren Kandidaten für den Rat vom Chacham-Baschi eingesetzt. 29. Der Geistliche Rat führt die Aufsicht über die einzelnen Rabbiner in den verschiedenen Vierteln, die aus den besten Rabbinern durch beide Räte und durch 5--10 achtbare Gemeindemitglieder gewählt werden. Ihre Wahl wird durch den Chacham-Baschi bestätigt. Die Rabbiner können nur in dem Falle entlassen werden, als sie sich gegen die Vorschriften der Religion oder der Landesgesetze vergangen haben. Der Weltliche Rat 30. Der Weltliche Rat besteht aus 8 Mitgliedern und einem Vorsitzenden der durch die Allgemeine Versammlung für zwei Jahre gewählt wird. Ihre Wahl ist nur dann gesetzmäßig, wenn sie von der Regierung genehmigt wird. 31. Wenn ein Mitglied dreimal nacheinander beiden Sitzungen ohne Angabe eines wichtigen Verhinderungsgrundes fehlt, wird es nach dem vierten Male durch ein anderes ersetzt. 32. DerWeltlicheRat beaufsichtigt die weltlichen Angelegenheiten der Gemeinde, ihre materiellen Interessen, zieht die Gemeindesteuern ein und hütet Waisenvermögen. Er wacht darüber, daß das Gemeindereglenient von allen Gemeinden befolgt wird, und untersucht die bei ihm eingereichten Klagen. Die Mitglieder dieses Rates müssen sich eines guten Rufes bei der Hohen Pforte erfreuen, von der ganzen Gemeinde geachtet und in keine Gerichtshandlung nach dem Kodex der Kriminalgerichte verwickelt sein. Einige dieser Mitglieder müssen die türkische und die hebräische Sprache beherrschen. 33. Niemand darf an die Fonds rühren, die für die Gemeindebeamten sowie den Sekretär, den Steuersammler usw. bestimmt sind. 34. Die Mitglieder des Rates werden entlassen, wenn sie ihre Pflichten vernachlässigen, wenn sie selbst gegen das Reglement verfahren oder es andern zu tun erlauben, wenn sie die Interessen der Gemeinde nicht schützen oder wenn sie vom Staat zu einer einmonatlichen oder noch größeren Gefängnisstrafe verurteilt sind. 35. Eine Klage gegen den Weltlichen Rat wird dem Chacham- Baschi oder einer Kommission aus verschiedenen Institutionen eingereicht. Den Beschuldigten wird vom Chacham-Baschi angetragen, sich zu rechtfertigen und ein Versprechen der Besserung abzugeben. Im Falle der Wiederholung des Verbrechens wird mit dieser Person gemäß Punkt 8 des Reglements verfahren. 36. Die Kontrolle über die Gemeindekasse und die Gemeindesteuern obliegt dem Weltlichen Rate. In der Allgemeinen Versammlung wird jährlich der finanzielle Bericht vorgelesen, der von der Versammlung genehmigt werden muß, das Budget für das nächste Jahr festgelegt und beides veröffentlicht. 37. Alle Beschlüsse werden nach dem Prinzip der Majorität angenommen. Im Falle der gleichen Verteilung der Stimmen entscheidet der Präsident. Sonst besitzt er nur eine Stimme gleich den andern. GEHET HIN UND TUET DESGLEICHEN! Beim hannoverschen Delegierten tage rechnete Berthold Feiwel uns vor, wie viel ein deutscher Sozialdemokrat jährlich für Parteizwecke, als da sind Beiträge zur Organisation, zur Gewerkschaft» zu Streikunterstützungen, für Parteipresse usw., ausgebe, und wie wenig im Verhältnis dazu der Zionist für seinerPartei ausgebe. Und dabei sind doch insbesondere unsere westeuropäischen Zionisten durch die Bank wohl ein wenig anders situiert, als die Herren Sozis. Aber die Konsequenzen sieht man nicht, wenn man die Ausweise unserer verschiedenen Institutionen liest. Man sehe sich dagegen den kürzlich erschienenen Kassenbericht der sozialdemokratischen Parteikasse für 1905/06 an. Da sind zunächst 3 anonyme Spender: „die nordische Wasserkante" 50 000 Mark,/ A. B. C. 40 000 Mark und X. Y. Z. 60 000 Mark. Das sind Jahres spenden, die sich alljährlich wiederholen. Steigt euch nicht ein wenig die Schamröte ins Gesicht, ihr, die ihr geben könnt, es aber nicht tut? Ihr, die ihr Juden seid, denen man nachrühmt, daß sie ein warmfühlendes Herz haben, die ihr anderen als Vorbilder Jiingestellt werdet? Wir hatten einen, der gab unserer heiligen Sache neben allem andern auch alles das hin, was er an Geld und Geldeswert besaß. Er gab rtiehr, als er hätte geben sollen. Denn er hat andere dadurch ans Nicht^Geben gewöhnt. Wir hatten und haben zum Glück noch andere, die von jenem Grossem einiges gelernt haben. Aber noch hat er zu wenig Schule gemacht. Es können noch viele von ihm lernen. Sehen wir uns aber den Parteibericht weiter an: Der VOR¬ WÄRTS brachte einen Überschuß von 140 615 Mark, die Vorwärtsbuchhandlung einen solchen von 60 000 Mark und schließlich der WAHRE JAKOB einen Reingewinn von 56 000 Mark. Wir können natürlich denr nicht ohne weiteres WELT, JÜDISCHEN VERLAG und SCHLEMIEL gegenüberstellen. Indes selbst wenn wir das Zahlen-Verhältnis der Parteizugehörigen in Betracht ziehen, sogar ohne Berücksichtigung der besseren pekuniären Verhältnisse in unseren Reihen, erhalten wir ein wenig erfreuliches Bild von unserer Opferfreudigkeit für unsere Idee. Allerdings scheint auch hierbei, wie ja auch bei der Kolonialbank, daß für uns Zionisten die alte Erfahrung von der geschäftlichen Tüchtigkeit der Juden und ihre besondere Befähigung für das kaufmännische zu Schanden wird. Die Sozis verstehen viel besser zu wirtschaften. Die WELT, das Zentraiorgan für die ganze Bewegung, kommt ohne großen Zuschuß nicht durch. Dem JÜDISCHEN VERLAG begegnete man von Anfang an mit Mißtrauen. Nun ist der Verlag offiziell geworden und er . . . schläft. Hoffentlich ist es nur ein Schlaf zur Kräftigung und Stärkung. Aber es ist traurig, daß man selbst in Buchhandlungen, die früher Bücher des J. V. stets vorrätig hatten,