Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 5 (1.2.1907)
- Date
- 1907-02-01
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 5 die: [ELT Die jüdischen Gemeinden im Türkischen Reiche (Fortsetzung*) Die im Jahre 1792 aus Spanien ausgewiesenen 200000 Judenwandten sich an den Sultan Bajased II, der durch einen speziellen .^irman alle Gouverneure anwies, diese Verbannten freundlich aufzunehmen, indem er gleichzeitig alle, die dieser Anordnung zuwider handeln würden, mit der Todesstrafe bedrohte. Diese neuen Immigranten haben eine hervorragende Rolle im Staatsleben gespielt. Sie waren die Hauptärzte, Gelehrte usw. und erwiesen der Türkei mzählige Dienste. Unter anderem haben sie die Türken in der Herstellung von Pulver und Feuerwaffen unterwiesen. Die spanischen fuden, die die Sprache ihres Herkunftslandes beibehielten, ließen sich in Konstantinopel, Soloniki, Adrianopel, Nikopolis, Brtissa, Smyrna, Tokat, Amassia, Damaskus, Jerusalem und in den Städten Egyptens nieder. Sie richteten Gemeinden ein nach den Namen verschiedener spanischer Provinzen, woher sie gekommen waren. \uf diese Weise entstanden die Aragonische, Toled'sche usw. Gemeinde. In Konstantinopel hielten sie sich abseits von den „Aschkenasim" und ließen sich in einem besonderen Viertel in ßalata, am Ufer des Goldenen Horns und auf dem gegenüberliegenden JJfer nieder. (Die „Aschkenasim" wohnten in Stambul.) Das Übergewicht des spanischen Elementes wurde so groß, laß die Sprache der Kastilier alle anderen Sprachen unter den Juden verdrängte und zur gemeinsamen Sprache wurde. Im Versaufe der Zeit artete diese Sprache bekanntlich in einen jüdischspanischen Jargon aus, der bis jetzt die Sprache der türkischen fuden geblieben ist. (Im Jahre 1900 beschloß der Rat des Großen Rabbinats, der neben dem Chacham-Baschi in Konstantinopel existiert, in allen seinen offiziellen Versammlungen die spanische Sprache durch die türkische zu ersetzen, wovon er die „Hohe Pforte" lenachrichtigte.) Die jüdische Bevölkerung vermehrte sich in der Hauptstadt /usehends. Um die Beziehungen der Gemeinde zur Regierung zu erleichtern, hatte Sultan Suleiman einen „Kapou-Kethouda", einen jemeindeagenten, eingesetzt. In der ersten Zeit kamen zwischen diesem Agenten und dem Chacham-Baschi Zwistigkeiten vor, ja, der Kapou-Kethouda" war sogar aus der Synagoge ausgeschlossen vorden. Jetzt ist er ganz dem Chacham-Baschi untergeordnet, und lie Konflikte haben ganz aufgehört (Dieser Beamte darf nicht verwechselt werden mit dem „Kehaya", der das Amt eines Ordlungsaufsehers im jüdischen Viertel bekleidet). Sultan Suleiman beschränkte sich nicht auf die Hilfe, die er len Juden in seinem Staat erwies, er beschützte sie auch im Auslände. Als der Papst Paul IV. im Jahre 1555 alle Juden von \nkona zu verhaften, ins Gefängnis zu werfen und ihr Vermögen tu konfiszieren beschloß, zwang Suleiman unter dem Einfluß seines Arztes Moses Amon den Papst, sein hartes Betragen den Juden gegenüber zu mildern, indem er im entgegengesetzten Falle alle Christen seines Staates zu vernichten drohte. Sultan Selim II. konfiszierte einmal alle franzoschen Waren, lie auf Schiffen in den türkischen Gewässern aufgestapelt waren, /erkaufte sie und verpflichtete noch die französische Regierung '50 000 Dukaten einem Juden, dem bekannten Josef, Herzog von Naxos, zu bezahlen. Von eben diesem Selim erhielt Don Josef!2 Inseln der Cykladen und zugleich den Titel eines Herzogs von Naxos, ferner die Erlaubnis, speziell für Juden eine Stadt am Ufer des Tiberias-Sees zu gründen. Der Tod hat den Herzog verhindert, diesen Plan auszuführen. Zu dieser Zeit befanden sich der Großhandel und die Steueridministration überall im Reiche in den Händen von Juden. Bis zum XVIII. Jahrhundert erfreuten sich die Juden in der Türkei vollständiger Ruhe und Wohlhabenheit. Jüdische ''Namen igurierten unaufhörlich in den Listen der höchsten Würdenträger, ^eit dem Jahre 1700 wird ihre Lage ungünstiger; so veröffentlichte ue Regierung einen Erlaß betreffend eine besondere Tracht der Tiden. Die Wesire und Paschas, denen die Sultane die Verwaltung -ies Landes anvertrauten, beginnen Juden zu berauben. Besonders iel aber mußten sie von den Janitscharen ertragen. Damals setzt ine Auswanderung der Juden aus der Türkei ein, die hauptsächlich Vien zum Ziel hat, wo die Rechte und die Freiheiten von Juden, He türkische Untertanen waren, durch spezielle Verträge gesichert varen, die bei Passarowitsch und Belgrad abgeschlossen worden varen und wo sie sich stets unter dem Schutz und der Patronanz ies türkischen Gesandten befanden. (Den österreichischen Juden var das Wohnrecht in Wien damals noch verwehrt.) Die Lage der iuden in der Türkei verschlimmerte sich dann immermehr bis zum Untergang des alten Regimes zu Anfang des XIX. Jahrhunderts. *) Vgl. Nr. 4 d. J. Der 18. Juni des Jahres 1826, der Tag der Abschaffung des Korps der Janitscharen, von wo ab die Türkei begann, Reformen einzuführen, stellte dann wieder eine günstigere Lage sowohl für die türkische Bevölkerung als auch für die Juden her. Allerdings wurden die früheren Privilegien der Juden nicht mit einem Male wieder anerkannt; die hervorragendsten Mitglieder der Gemeinde wurden noch immer Konfiskationen ihres Vermögens unterworfen und manchmal auch zum Tode verurteilt. (Auf diese Weise kamen, z. B: ums Leben: Tschelebi Bechar Karmona, der Bankier der Mutter des Sultans Machmud IL, Adschiman, der Direktor des Münzenhofs, Jesekiel Bagdali, ein Hofbankier u. a.) Erst der Sultan Abdul-Medschid (1839—1861) hat die jüdischen den anderen nichtmohamedanischen Gemeinden gleichgestellt. Eine von ihm erlassene Verordnung besagte: „Alle Rechte, Vorrechte und Privilegien, die irgendwelcher christlichen Gemeinde zuerteilt wurden oder werden, werden von jetzt ab auch auf die Juden ausgedehnt." Während des Vortrags des Chatti-Scherif auf dem Platze von Topchane am 3. November 1839 nahmen der Chacham-Baschi und die anderen Vorsteher der jüdischen Gemeinde den gleichen Platz ein! wie die Vorsteher der christlichen Gemeinden. Auf Grund der Gesetze betreffend die Provinzverwaltung haben die geistlichen Repräsentanten ex officio einen Anteil an den Sitzungen der Räte der Wali, und die jüdische Bevölkerung besitzt aktives und passives Wahlrecht. Aber durch die Armenier und die Griechen aus dem Handel und der finanziellen Sphäre verdrängt, besitzen die Juden keine genügenden Kräfte, um diese Vorrechte auszunützen. Der Niedergang der jüdischen Gemeinden ist noch in bedeutendem Maße darauf zurückzuführen, daß seit dem Jahre 1859 unter ihnen ein Kampf zwischen klerikalen und den weltlichen Elementen begann, was ihre Solidarität außerordentlich erschüttert hat. Seit der Regierung des Sultans Machmud II. unterliegt die Wahl des Chacham-Baschi, der von der Gemeinde gewählt wird, der Bestätigung der türkischen Regierung. So wurde im Jahre 1839 der Chacham- Baschi Simon-Chaim als ausländischer Untertan von seinem Posten entfernt. Die Gemeinde besaß zuerst nur ihren Rabbiner (Raw-hakolel) und zwei Richter in Balata und Chaskea. Im Jahre 1860 wurden zwei neue Institutionen eingeführt. Das „Hohe Gericht", bestehend aus vier Rabbinern (Beth-din Hagadol) und der „Rat", aus vier vornehmen weltlichen Personen bestehend (Medjilis Gaschmi), die den angesehendsten Familien (Tobe-Hair) wie: Kamondo, Karmona, Chatem, Amon entnommen wurden. Dieser Rat führte unter dem Vorsitz des Bankiers Awraam Kamondo viele wichtige Reformen in der Gemeinde ein. Im Jahre 1862 begannen Zwistigkeiten zwischen dem Vorsitzenden des Rates der weltlichen Personen und dem Chacham-Baschi einerseits und den Klerikalen andererseits, so daß im Jahre 1863 der Chacham-Baschi abgesetzt wurde. An seinen Nachfolger richtete die „Hohe Pforte" folgendes Schreiben: Am 2. Sofer 1280 2.;VIII. 1863. „Die Absetzung des Konstan- 6. Tamus 1279 tinopeler Chacham-Baschi Jakob Avigdor hat sich als notwendig erwiesen. Wir halten es für nötig, daß die Juden entsprechend dem Patriarchat, ihre von uns angenommenen Statuten und zwei Räte, einen weltlichen und geistlichen, besitzen sollen. Des Sultans Irad6 befiehlt ihnen einen locum tenens (einen die Pflichten eines Chacham-Baschi Erfüllenden) zu erwählen, um damit den gesetzlichen Bestimmungen gerecht zu werden." rv -r j. i 21. Sofer 1280 „f ,,Tr f0., , , , Der Text eines Irade vom --—r 21.-VIL 1863 lautet: 5. Tamus 1279 „Wir wünschen, daß der neue Chacham-Baschi, der von der jüdischen Gemeinde gewählt werden soll, sich des allgemeinen Vertrauens und der allgemeinen Achtung erfreue, dank seiner Vorzüge und seiner tadellosen Lebensführung. Dazu ist aber auch erforderlich, daß eine vorübergehende Kommission aus achtbaren weltlichen und geistlichen Mitgliedern der jüdischen Gemeinde sich unmittelbar der Ausarbeitung von Statuten zuwenden soll, nach deren Genehmigung man* einen Chacham-Baschi wird wählen können. Indessen übertragen wir Ihnen durch einen Irade das Recht der Verwaltung über die ganze jüdische Gemeinde und hoffen, bald die glücklichen Ergehnisse ihres Waltens konstatieren zu können." Locum tenens (Kaimakam) Jakir Geron ernannte einen vorübergehenden Rat und eine Kommission zur Ausarbeitung eines Statuts, das in türkischer Übersetzung (aus dem Spaniolischen) der „Hohen Pforte" vorgelegt und von Abdul-Asis im Jahre 1865 angenommen wurde. Im Jahre 1866 wurden entsprechend den Statuten drei Räte gewählt, aber die Gemeinde wurde noch immer vom locum