Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 4 (25.1.1907)
- Date
- 1907-01-25
- Page
- – (sequence 11)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 4 DlßX&ELT 13 in folgende Worte faßte: „Es ist besser, den Sabbat in einen Wochentag umzuwandeln, als von irgendjemand abzuhängen." Der eigentliche Zweck dieses Artikels tritt erst in den Schlußsätzen zutage. Derselbe ist ein Versuch, Vorurteile gegen mich zu schaffen im Hinblick auf den nächsten Kongreß. Nun wohl, ich bin nie einer von denen gewesen, denen die Bekleidung eines Amtes für die Arbeit unserer Bewegung und für unsere Sache wesentlich erschienen ist; ob ich also Mitglied des Aktionskomitees bleibe oder nicht, meine Dienste stehen den Zionisten in demselben Maße zur Verfügung, als es der Fall war, bevor mir diese Ehre zuteil wurde.. Ich wurde während meiner Abwesenheit zum Mitglied erwählt und nahm dieses Amt nur an, als mir Heir Wolffsohn die Versicherung gab, daß dies im Interesse der zionistischen Bewegung läge. Niemand ist mehr davon überzeugt als ich, daß, wie der Artikel sagt, unsere Bewegung über klarere Köpfe' und stärkere Intelligenzen für ihre höheren Ämter verfügt, und ich zweifle nicht im geringsten daran, daß der Verfasser des Artikels überzeugt ist, daß er die Rolle ausgezeichnet spielen könne. Aber um himmelswillen bitte ich, daß im Interesse der zionistischen Bewegung selbst meine armselige Intelligenz nicht gegen den niedrigen und boshaften Geist, welcher diesen Artikel beseelt, ausgetauscht werde, noch gegen ein Individuum, das einer so unwürdigen Handlungsweise fähig ist wie die, ohne seinen Namen zu nennen, lügenhafte Darstellungen von Tatsachen in Umlauf zu bringen über einen Mann, der, so gering auch sein Können sein möge, doch stets danach gestrebt hat, unserer heiligen Sache und dem jüdischen Volke nach besten Kräften zu dienen. Hochachtungsvoll L. J. GREENBERG. in Dl D KONGRESSFRAGEN □!□! □i (In dieser Rubrik wollen wir der Diskussion über Fragen, die voraussichtlich den nächsten Kongreß beschäftigen werden, freien Raum geben) Zur Abänderung des Organisationsstatuts S. Kaplansky-Kaplan II *) Neben der Revision des Verhältnisses von Aktionskomitee und Föderation, Sicherung der Scheltelinstitution und Durchführung des föderativen Organisationsprinzips ist die Vervollkommnung der Kongreßtechnik eine dringende Notwendigkeit. Es gehört teilweise nicht ins Organisationsstatut, aber jeder Zionist, der einmal Kongreßdelegierter war, wird nicht übersehen haben, daß unsere schönste Institution hie und da nicht zu unterschätzende Mängel aufweist. Der Kongreß wird zum Teil von Körperschaften beherrscht, die im Statut nicht mit einem Worte erwähnt werden, die infolge ihrer Zusammensetzung den Gang der parlamentarischen Verhandlungen nur komplizieren und erschweren können. Wir haben die Landsmannschaften im Auge. Noch vor dem Zusammentritt des Kongresses wählen die Landsmannschaften aus ihrer Mitte (nach einem, z. B. beim l&tzien Kongreß, vom A.C. willkürlich festgesetzten Schlüssel) die Mitglieder des Permanenzausschusses, der bei der Wahl aller Kommissionen und Vollzugsorgane des Kongresses das Vorschlagsrecht besitzt. Die Landsmannschaften üben somit einen großen Einfluß auf den Verlauf des Kongresses und die Wahlakte aus. Welchen Sinn hat aber eine Gliederung nach Ländern in einer Nationalversammlung? Die Landsmannschaften waren ursprünglich offenbar als Ersatz für politische Klubs gedacht, von Rücksichten auf die Vielsprachigkeit abgesehen. Nun stellen sie aber keineswegs so homogen zusammengesetzte Delegiertenverbände, daß die durch die Namhaftmachung ihrer Kandidaten für die diversen Ausschüsse oder durch ihre Stellungnahme zu den aktuellen Fragen ein Stimmungsbild des Kongresses geben könnten. Entweder sind die Beschlüsse der Landsmannschaften nur die Meinungsäußerung der jeweiligen Majorität, oder es kommt überhaupt zu keinem Beschlüsse, falls die Minorität sich energisch dagegen wehrt. Jede Frage von prinzipieller Tragweite hat zu Spaltungen innerhalb der Landsmannschaften, ja zur völligen Lahmlegung derselben geführt. Während des letzten Kongresses haben die russischen und deutschen Landsmannschaften nicht zusammenkommen können; sie zerfielen in zwei Parteigruppen, die getrennt berieten. Das Prinzip der Partei- oder Fraktionsgruppierung kommt immer deutlicher zum Durchbruch, während die Landsmannschaft eine dem Geiste des Kongresses widersprechende Einrichtung ist, die nur Unheil stiftet. So beobachteten wir in der österreichischen Landsmannschaft das konfuse Bestreben, eine weitere Zerfaserung nach „den. im Reichsrat (so brillant!) vertretenen Königreichen und Ländern" vorzunehmen: man sprach im Namen einer „böhmischen" und „galizischen" Landsmannschaft, natürlich zum Entsetzen aller Reichspatrioten! ... Zu einer Zeit, wo die Parteidifferenzierungen innerhalb der Landesorganisationen im vollen Gange oder bereits vollzogen sind, hat es gar keinen Sinn, diese unparlamentarischen Gebilde weiter funktionieren zu lassen. An ihre Stelle müssen die Partei- und Fraktionsklubs treten. Nur soll diese Institution in dem auf den Kongreß bezugnehmenden Teil des Organisationsstatuts oder in der Geschäftsordnung des Kongresses nicht unerwähnt bleiben und, wie die Landsmannschaft, ungeschriebene, durch den Usus erworbene Rechte besitzen. Es muß einer Anzahl von *) Nr. 51, 1906. Delegierten (etwa 10] das Recht ausdrücklich zuerkannt werden einen Klub zu bilden, der nach Maßgabe seiner Stärke eine bestimmte, auf Grund eines Verteilungsmodus (Schlüssels) auf ihn entfallende Anzahl von Kommissionsmitgliedern in alle Kongreßausschüsse zu entsenden berechtigt wäre. Bestehen innerhalb der Delegiertengruppe eines Landes keine Fraktionsunterschiede und hegen die Delegierten den Wunsch, beisammen zu bleiben und als Einheit betrachtet zu werden, so steht es ihnen selbstredend frei, einen derartigen sprachlich einheitlichen Verband zu bilden, der aber in Bezug auf das Vertretungsrecht im Präsidium und Ausschüssen dieselben Rechte, wie ein Kluu, genießt Vertreter von Fraktionen, die das Klubminimum (nach unserer Annahme — 10) nicht erreichen, bilden einen Klub von „Wilden", innerhalb dessen sie von ihrem Vorschlagsrechte, für Präsidium und Ausschüsse, Gebrauch machen können. Auch das vom Kongreß zu wählende große Aktionskomitee müßte in Zukunft aus den Vertretern aller Fraktionen zusammengesetzt sein. Dabei muß natürlich auf die Stärke der Landesorganisationen, wie schon Herr Herz (in Nr. 50 der „Welt") trefflich auseinandersetzte, Rücksicht genommen werden. Dagegen soll das engere Aktionskomitee der Kongreßmajorität entnommen werden. Wir betrachten das große Aktionskomitee als den jüdischen Nationalrat, in welchem auch Vertreter der Opposition in der Lage sein müßten, sich Gehör zu verschaffen. Dagegen hat es keinen Sinn, dem Widerstreit der Richtungen und Parteien im engeren Aktionskomitee, dem eigentlichen Ausführungsorgan der Organisation, freien Raum zu gewähren. Eine so eminent praktische Institution darf keinen inneren Reibungen ausgesetzt sein. Ein Kompromiß auf diesem Gebiete entspricht wirklich der Definition Josef Ungers, es ist ein Kompromiß, das beide Teile kompromittiert. In der Organisation wie auf dem Kongresse sollte das Prinzip der Fraktionsgruppierung an die Stelle der Landsmannschaft treten. Die Verhandlungen des Kongresses werden dadurch sachlich wie äußerlich gewinnen. Bis nun spielten die Landsmannschaftskonferenzen und -Beratungen eine hervorragende Rolle während des Kongresses. Ihr Nutzen war indes minimal. Sie raubten dem Kongresse viel Zeit, ohne ihm weitere langwierige Redeturniere zu ersp iren. Denn die Landsmannschaften besitzen naturgemäß keinen Klub zwang. Jedes ihrer Mitglieder behält nicht nur die Freiheit der Abstimmung, sondern auch die individuelle Meinungsäußerung und macht davon den ausgiebigsten Gebrauch bei den Kongreßverhandlungen. Die Landsmannschaften tragen gewöhnlich sehr wenig zur Klärung der Situation bei, ja sie verdunkeln sie häufig. Man erlebt bei den Abstimmungen im Plenum des Kongresses häufig Überraschungen und stößt hier und da auf Widersprüche. Äußerlich ist der Kongreß ein Mittelding zwischen Parlament und Volksversammlung. Vertreter einer und derselben Richtung, in den Landsmannschaften zerstreut und desorganisiert, melden sich unnützerweise mehrere auf einmal zu Worte zu einem und demselben Punkteder Tagesordnung, statt einem oder zwei ihrer Gesinnungsgenossen damit zu betrauen, ihren Standpunkt vor dem Kongreß zu präzisieren. Daher das manchmal Chaotische der Verhandlungen, die langen Geschäftsordnungsdebatten, die altzünftige Notwendigkeit, zur Wahl von Generalrednern zu greifen. Das alles muß aufhören, wenn der Fnktionsklub die Landsmannschaft überflüssig macht. Die langen Diskussionen, wo jeder Delegierte auf eigene Faust das Wort ergreift, werden durch geordnete parlamentarische Verhandlungen ersetzt werden.