Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 4 (25.1.1907)
- Date
- 1907-01-25
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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Die jüdischen Gemeinden im Türkischen Reiche In der Zeitschrift „Jewrejskaja Schisn" finden wir eine sehr interessante Abhandlung von J. Neifach über die Organisation und die Lage der jüdischen Gemeinden in der Türkei, die wir unseren Lesern im Auszug vermitteln wollen. Den Artikel eröffnet ein kurzer Überblick über die Lage der verschiedenen religiösen Gemeinden in der Türkei überhaupt: Die andersgläubigen, nicht-islamitischen Gemeinden der Türkei werden in privilegierte und nicht-privilegierte eingeteilt. Zu den ersten gehört neben den vielen und verschiedenartigen christlichen Gemeinden die jüdische Gemeinde. Die nicht-privilegierten Gemeinden sind diejenigen, die einem aus Islam und anderen Religionen gemischten Kult anhängen. Sie sind vollkommen den Staatsgesetzen unterworfen, während die ersteren spezielle Reglements und Organisationen besitzen. Die türkischen Untertanen, soweit sie Nicht -Mohamedaner und privilegiert sind, vereinigen sich zu religiösen Genieinden, die von der Regierung offiziell anerkannt sind' und durch geistliche Vorsteher unter Aufsicht der „Hohen Pforte" verwaltet werden. Jede Gemeinde hat das Recht, ihren Vorgesetzten zu wählen, der sie vor der Regierung repräsentiert. Die Wahlen werden von der Administration durch ein spezielles Dekret — „Berat" — bestätigt, das dem Gewählten das Recht erteilt, in sein Amt einzutreten. Diese Repräsentanten der Gemeinden haben das Recht, türkische Titel zu führen (die Patriarchen tragen den Titel „Rutbetlü", was in Hinsicht auf den Chacham-Baschi soviel heißt wie „Seine Hochheiligkeit)", das Recht an den Beratungen der Administrationsräte der Vilajets teilzunehmen, wobei die Oberrepräsentanten noch das Privileg besitzen, vom Sultan in Audienz empfangen zu werden. Innerhalb ihrer Kompetenz sind die geistlichen Vorsteher der Gemeinden verpflichtet, bei der „Hohen Pforte" und der provinziellen Administration in Sachen ihrer Gemeinden oder im Interesse der ihnen untergeordneten Personen vorstellig zu werden. Die Gemeinden besitzen in der Person ihres Oberhaupts einige administrative und richterliche Funktionen, die durch geistliche und weltliche Verwaltungsorgane gemeinschaftlich ausgeübt werden. So z. B. hat die Administration der privilegierten Gemeinden das Recht der freien Verfügung in Sachen der Kultusordnung und der Einrichtungen, die mit dem Kultus zusammenhängen, der Volksschule, der Wohltätigkeitseinrichtungen und der Friedhöfe. Die Eröffnung oder die Restauration dieser Einrichtungen erfordert immer einen Irade. Außerdem haben die Gemeinden das Recht, in ihrer eigenen Sprache in ihren Schulen unterrichten zu lassen und alle Fragen zu behandeln, die die Interessen ihrer Mitglieder in ezug auf Religion, Bildung und Wohltätigkeit, Ehe und Scheidung und endlich Erhaltungs- und Pensionsfragen zwischen Eheleuten berühren. Alle diese Fragen werden durch die Gemeinden entsprechend ihrem Kirchenrecht erledigt, und ihre Urteile werden in den Grenzen ihrer Kompetenz durch die Staatsorgane vollzogen. Hierher gehören auch Fragen des Zivilstandes und des Vermögens, in einigen Gemeinden die der Testamentsordnung. Solche Fragen des Zivilrechts, die der Kompetenz der türkischen Rechtsorgane unterliegen, müssen von Zeugnissen und Bestätigungen der Gemeindeverwaltungen ein begleitet werden. Die jüdische Gemeinde Die Geschichte der jüdischen Gemeinden. Die Lage der Juden in der Türkei nach der Eroberung des byzantinischen Reiches durch die Türken war bedeutend günstiger als die Lage ihrer Stammesgenossen in den christlichen Staaten Europas. Sie korinten wenigstens, nach der Entrichtung einiger Abgaben, frei über ihr Vermögen verfügen, Handel treiben und im ganzen Reiche herumreisen, was ihnen in den christlichen Ländern verboten war. Die ersten Sultane fanden überall, wohin ihre Waffen drangen, jüdische Gemeinden vor, die ihnen gut entgegenkamen. Der Sultan < Örchan (1326—1360), hat, im Bestreben den Handel der damaligen Hauptstadt Brussa zu heben, die Immigration der Juden aus Damaskus und anderen Städten des byzantinischen Reiches begünstigt. Durch besondern Firman erlaubte er den Juden eine Synagoge in Brussa zu bauen, dieunter dem Namen „Ez Chaim" bis jetzt existiert. Er wies ihnen ein besonderes Viertel als Wohnort an und erteilte ihnen das Recht, gegen Entrichtung einer besonderen Abgabe „Charadsch" Immobilien in der Stadt und auf dem Lande zu erwerben. Die Einziehung des „Charadsch" besorgten die vornehmsten Mitglieden der Gemeinde, die bei der Ablieferung an die Staatskasse einen Eid nach ihrem Gesetze leisten mußten. Von dieser Abgabe waren befreit: der Chacham-Baschi, fünf seiner Beamten, die Richter, die Lehrer, der Schächter, der Verwalter der Gemeinde - „Milet-Tschaus", der Beamte des Rabbinats (Chacham- Tschaus) und Personen, die in einem besondern Firman aufgezählt wurden. Den Führer der Deputation, welcher dem Sultan Suleiman I. die Schlüssel der Stadt Budapest übergeben hat, einen Juden, hat dieser Sultan, giltig für ihn und seine Nachkommen, (unter dem Titel „Allemannen") für immer von allen Steuern befreit. Noch jezt existieren viele „Allemannen", die keine Abgaben an den Staat zu leisten haben. Als Murad I. (1360—1389) Adrianopel erobert hatte, fanden die Juden, die aus dem byzantinischen Reich hierher geflohen waren, vollkommene Toleranz und Gleichberechtigung. Der Großrabbiner von Adrianopel erhielt die Oberleitung aller jüdischen Gemeinden Rumeliens: das Recht, sie zu verwalten, Richter einzusetzen, die Grundsteuer einzuziehen und sie der Staatskassa abzuliefern. Murad hat alle Juden, die nach dem Zeugnisse seines Hauptarztes Isaak nicht imstande waren „Charadsch" zu entrichten, in eine ausländische, nicht-mohainedanische Legion „Gariba", eintragen lassen. (Dieser Isaak ist übrigens der erste in der langen Reihe der jüdischen Hofärzte-„Chekim-Baschi", und ist unter dem Namen eines türkischen Hippokrates bekannt. Als zweiter Hauptarzt figuriert Chekim Jakob am Hofe Mahomed II.) Nach der Eroberung Konstantinopels lud Mahomed II. die Gemeinden der asiatischen Juden ein, sich hier niederzulassen, geleitet vom Bestreben, die Einwohnerschaft seiner Hauptstadt durch ein solches Element zu vermehren, dessen Treue uud Ergebenheit er vollkommen sicher war. Die Juden aus der Legion „Gariba" haben ihm mehrfach vorzügliche Dienste geleistet. Auf den Posten des Finanzministers wurde ein Jude berufen. Der Großrabbiner Moses Kapsali hatte sich eines solchen Vertrauens seitens des Sultans Mahomed II. zu erfreuen, daß er sogar zu den Beratungen des Divan — des Staatsrats — zugezogen wurde. Der blühende Zustand der jüdischen Gemeinden in der Türkei hat dorthin auch die deutschen Juden, „Aschkenasinr1, angelockt, die in den Jahren 1450—1500 in großer Zahl einwanderten. (Forts, folgt.) MENDELE MOCHER SFORIM (Zu seinem 70. Geburtstag! Mendele ist siebzig Jahre alt geworden. Geworden? Und erst jetzt? Mendele der ewig-alte, Mendele, der nie ein bestimmtes Alter hatte, Mendele, der durchs Leben geht, neben der alten, treuen Mähre einherschreitet, die aus langer Vertrautheit mit ihrem Herrn die Furcht und die Lust zum rüstigen Vorwärtskommen verloren hat? Wie lange zieht sich Mendele auf seinem Wägelchen herum, auf dem alte Scharteken und Gebetbücher, rührselige Geschichten von Bovis, dem Königssohn, für jüdische Frauen und die verschiedenartigsten Gegenstände des Ritus in inniger Gemeinschaft nebeneinander liegen; wie lange fährt schon dieser gute, alte, kluge, unglaublich naive, gründlich sentimentale und doch äußerlich etwas rohe Jude des Ghettos von einem Ort zum andern, von einer Gemeinschaft zur andern durch das jüdische Ghetto, nein, durch das jüdische Leben? Und wir erfahren, daß es erst siebzig Jahre sind. Eine kurze Spanne Zeit, wenn man bedenkt, wie weit Mendeles jüdische Welt von der jetzigen entfernt ist, welche rasche Entwicklung sie durchgemacht hat. Stadt und Land sind anders geworden. An den Grundsäulen des alten Judentums sind die Erschütterungen des Bodens unter ihnen nicht spurlos vorübergegangen. — Ein neues Gebilde ist im Werden. Und aus dem Alten ins Neue ragt die mächtige, schmächtige Gestalt des unvergleichlichen Reb Mendele hinein. . .