Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 11 (1907)
- Issue
- 2 (11.1.1907)
- Date
- 1907-01-11
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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12 DIE^ELT No. 2 11. Von der Reichsgesetzgebung wird folgendes bestimmt: a) das Recht auf Benutzung der eigenen Sprache im öffentlichen Leben, b) die obligatorische Anerkennung der Gleichberechtigung der jüdischen Sprache mit allen Sprachen derjenigen Gebiete, wo die jüdische Bevölkerung einen bestimmten Prozentsatz erreicht hat,seitens der administrativen und gerichtlichen Behörden und Organe der lokalen Selbstverwaltung. 12. Die Anfangsbildung hat für alle Kinder im schulpflichtigen Alter unentgeltlich und obligatorisch zu erfolgen. Der Unterricht in den privaten Schulen aller Stufen und Arten bleibt frei. Die Anfangs- und Mittelbildung bleibt unter der Leitung der lokalen Selbstverwaltung, die auf die Forderung der lokalen nationalen Gruppen hin den Unterricht ihrer nationalen Sprache in die der allgemeinen Schulen einführt. Die Organe der nationalen Selbstverwaltungen haben das Recht, eigene nationale Schulen zu gründen. Dabei hat die lokale Selbstverwaltung das Recht der Finanzkontrolle der nationalen Schulen. 12. Zweite Formulierung: Die Anfangsbildung der Juden befindet sich unter der Leitung der jüdischen Selbstverwaltung, die Anfangsschulen selbst gründet, oder private und öffentliche Schulen, die einem gewissen Programm entsprechen, unterstützt; sie kämpft um das Recht der Juden in betreff des Unterrichts in der nationalen Sprache und in speziellen Gegenständen in allgemeinen Schulen. Die Mittel zur Erhaltung der Gemeindeschulen werden proportional aus den Staatsgeldern und lokalen Mitteln bestritten, die für Volksbildung bestimmt sind; die fehlenden Mittel werden von den Gemeinden auf dem Wege der Selbstbesteuerung gesammelt. 13. Zu den nationalen Rechten der Juden in Rußland gehören: a) die Anerkennung des Rechtes auf Sabbatruhe; b) die Anerkennung der Sabbatruhe und des jüdischen Rituals für alle, die es wünschen, in den Unterrichtsanstalten, im Staatsdienste, im Militär, wenn es der regelrechten Erfüllung der Pflichten nicht widerspricht; c) die Anerkennung der Normen des jüdischen Eherechtes. 14. Zur Ausarbeitung und endgültigen Bestimmung aller Prinzipien der jüdischen nationalen Autonomie wird die Jüdische Nationale Konstituierende Versammlung nach den Regeln der vierfachen Formel ohne Unterschied des Geschlechtes einberufen. Eine Wähler-Versammlung galizischer Juden Auf Initiative der jüdisch-assimilatorischen Reichsrats- und Landtagsabgeordneten Galiziens fand am 7. d. im Lemberger Rathaussaale eine Versammlung statt, an der viele Delegierte aus der Provinz teilnahmen. Wir begnügen uns zunächst, den telegraphischen (von den Veranstaltern der Versammlung selbst stammenden) Bericht der „Neuen Freien Presse" wiederzugeben, (auf den wir übrigens in der Rubrik „Revue der Woche" reflektieren): Landtagsabgeordneter Dr. Löwen stein, welcher die Versammlung namens der jüdischen Landtagsabgeordneten begrüßte, verwies in seiner Ansprache darauf, daß sich die jüdische Bevölkerung Galiziens, angesichts der bevorstehenden Einführung des allgemeinen Wahlrechts, an einem bedeutungsvollen Wendepunkte ihrer Entwicklung befinde, und daß es jetzt für die Juden an der Zeit wäre, sich zu organisieren, sich den übermächtigen Wogen der sozialen Strömung entgegenzustellen und die Forderung auf eine Ausgleichung ihrer Rechte und ihrer Pflichten durchzusetzen. Die politischen Interessen der Judenschaft Galiziens erheischen ihre Organisation, da die der jüdischen Bevölkerung prinzipiell zuerkannte volle Gleichberechtigung bisher faktisch nicht durchgeführt erscheint. Auch ihre ökonomischen Interessen bedürfen einer organisierten Abwehr jener Bestrebungen, weiche auf Kosten der wirtschaftlichen Existenz der Judenschaft die ökonomische Stärkung anderer Gesellschaftsgruppen bezwecken. (Zustimmung.) Hierauf ergriff der Präsident der Lemberger Handelskammer, Samuel v. Horowitz, der zum Vorsitzenden der Versammlung mit Akklamation gewählt wurde, das Wort, um ebenfalls zu betonen, daß die Juden sich nunmehr vereinigen und hinsichtlich ihrer politischen Haltung eine Verständigung untereinander anbahnen und eine Organisation schaffen müssen, deren Aufgabe es sein soll, mit den leitenden politischen Kreisen des Landes in Fühlung zu treten und unter Wahrung der Interessen des Landes Galizien für die speziellen Interessen der Juden einzutreten. Man müsse öffentlich konstatieren, daß insoiange die den Juden gesetzlich gewährleistete Gleichberechtigung bloß theoretisch bestehe und nicht praktisch in das Bewußtsein der Mitbürger dringt, die Juden nicht in jeder Hinsicht als vollberechtigt anzusehen sind. Man werde daher immer noch von den besondern Interessen der Judenschaft sprechen müssen. Der gegenwärtige Moment könne für die weitere Gestaltung des öffentlichen Lebens in Galizien entscheidend werden, zumal mit der Einführung des allgemeinen Stimmrechts unter Aufhebung der bisherigen Privilegien die gesamte Bevölkerung zur Teilnahme und Mitwirkung am öffentlichen Leben berufen werden soll. Es sei somit für die Juden ein Gebot der Notwendigkeit, zu der neuen Konstellation Stellung zu nehmen. Die Juden erklären sich solidarisch mit den übrigen Gesellschaftsklassen in politischer, ökononomischer und kultureller Richtung. Sie sind dem Lande anhänglich, in welchem sie wohnen, allein sie wünschen in Wirklichkeit, auch wahrhaft gleichberechtigte Bürger dieses Landes zu sein und als solche zu gelten. In dem Augenblicke, da alle Gesellschaftsklassen der Rechtsgleichheit in politischer Hinsicht teilhaftig werden, müssen die Juden dazu beitragen, daß diese demokratische Idee auch wirklich zur Geltung komme und daß die veralteten Vorurteile gegenüber den Juden und die Exemtionen aufhören. Die Juden wollen an dem Kampfe für die Wohlfahrt des Landes sich beteiligen. Allein dieses Bestreben darf ihnen nicht erschwert werden. In den breiten Massen der jüdischen Bevölkerung sei eine Bewegung entstanden, welche darauf abzielt, der Unzufriedenheit und Verbitterung in leidenschaftlicher Weise und radikaler Form Ausdruck zu geben. Die Mehrheit der Juden mißbillige die zionistische Bewegung und bekämpfe dieselbe. Nichtdestoweniger müsse zugegeben werden, daß die Unzufriedenheit und Mißstimmung über dieLage der Juden sogar schon in gemäßigten Kreisen einen Widerhall zu finden beginnt, da gewissen Postulaten der jüdischen Jugend unmöglich die Berechtigung versagt werden kann. Jeder unvoreingenommene, einsichtige Politiker dürfte zugestehen, daß endlich die Zeit gekommen sei, in diesem Belange Wandel zu schaffen. Da genügen aber nicht Vertröstungen für die Zukunft: mit bloßen Zusagen werde man angesichts des Überhandnehmens der radikalen Agitation nichts ausrichten. Redner schildert das materielle Elend und die furchtbare Notlage eines großen Teiles der jüdischen Bevölkerung Galiziens. Sämtliche jüdische Gruppen, sagt er, stimmen darin überein, daß da geholfen werden müsse. Sonderbestrebungen jüdischer Parteien würden das Unheil nur noch vergrößern. Die Rede des Vorsitzenden wurde mit lebhaftem Beifall aufgenommen. Landtagsabgeordneter Dr. Fruchtmann besprach ebenfalls die Verhältnisse der Juden in Galizien. Reichsratsabgeordneter Dr. Kolischer trat in sehr energischer Weise gegen gewisse Schlagworte der zionistischen Partei auf, welche hinsichtlich der Existenzfrage der Judenschaft eine ganz unpraktische Auffassung bekunde. Durch Isolierung würden die Juden im künftigen Reichsrate, auch wenn sie ein ansehnlicheres Häuflein bilden würden, schwerlich etwas für sich erreichen. (Lebhafter Beifall). Gemeinderat Dr. Aschkenase warnte die Juden davor, sich als Werkzeug einzelner nationalpolitischer Cliquen mißbrauchen zu lassen. Die Juden haben sich dem Volke anzuschließen und einzig und allein demokratischen Prinzipien Vorschub zu leisten. Der Bürgermeister der Stadt Stanislau, Dr. Nimhin, hob hervor, es wäre erwünscht, wenn die Juden ihre Postulate genau formulieren. Man müsse es an geeigneter Stelle den Führern nahelegen, daß es gerade kein Unglück sei, wenn in einem oder dem anderen Bezirke ein Jude in den Reichsrat gewählt werde. Ebenso müsse man darauf dringen, daß die Juden in ihrer Erwerbsfähigkeit nicht beschränkt und beeinträchtigt werden. Der Bürgermeister von*Buczacz, Bernhard Stern, bezeichnete die Wahrung der städtischen Interessen seitens der jüdischen Abgeordneten als notwendig. Die Advokaten Dr. Nußbrecher und Dr. Boral wendeten sich in ihren Ausführungen gegen jede Zersplitterung der jüdischen Kräfte. Dr. Diamand vertrat den sozialistischen Standpunkt. Gemeinderat Feldstein führte aus, daß die Juden nur von kulturellen Rücksichten sich leiten lassen dürfen. Der Bürgermeister von Skalat, Dr. Ehrlich, behauptete, daß fortan die Juden in Galizien infolge Einführung des allgemeinen Wahlrechtes das Zünglein an der Wage bilden werden und nach dem Grundsatze clara pacta faciunt bonos amicos ihre Forderungen nachdrücklichst vorbringen und entschieden auf deren Verwirklichung bestehen sollen. Robinsohn aus Przemysl legte eine Lanze für die Zionisten ein, deren Kooperation in jedem Falle für alle ersprießlich wäre. Es geht nicht an, eine so weitreichende Bewegung und viele tausende von Anhängern der zionistischen Idee, wenn dieselbe vielleicht auch utopistisch sei, mit einem Federstrich zu vertilgen. In seinem Schlußworte mahnte Abg. Dr. Löwenstein zur Eintracht und erörterte neuerdings die zu erwartende gleichmäßige Behandlung der Juden. Einstimmig wurde nachstehende Resolution des Abg. Dr.