Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 10 (1906)
- Issue
- 51 (21.12.1906)
- Date
- 1906-12-21
- Page
- – (sequence 10)
- Language
- German
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10 DIE^ELT No. 51 die Delegierten wurden von der „Konvention4' gewählt! Und eine derartig krasse Verletzung des Statuts wurde jahrelang geduldet. Ein anderes Beispiel der Systemlosigkeit bildet das Wahlrecht zu den Zionistentagen der einzelnen Landesorganisationen. In Rußland ist der Schekel die Grundlage des Wahlrechtes zum Parteitag der Landesorganisation; in Österreich dagegen ist nicht jeder Schekelzahler zugleich Parteitagswähler, sondern nur Vereinsmitglieder, die eine besondere Landessteuer entrichten. Die Parteitage der Einzelorganisationen gewinnen mit dem Wachstum der Bewegung immer mehr an Bedeutung; es kann daher für die Kongreßorganisation keineswegs gleichgültig sein, ob die Zionistentage die breite Massen der Schekelzahler, wie in Rußland, oder bloß eine Vereinsaristokratie, wie Österreich, vertreten. Sehen wir aber von diesen Mängeln ab. Betrachten wir die Wirkungen dieser uneingeschränkten „Länderautonomie" auf den Schekel und die Finanzlage der Kongreßorgane. Aus dem dem Helsingsforser Zionistentage unterbreiteten Berichte ersehen wir, daß die zionistische Organisation Rußlands ihre Schekel vielleicht sehr zweckmäßig verwaltete, aber ohne Rücksicht darauf, ob die auf die Landesorganisation entfallende (50°/o-)Quote überschritten wird oder nicht. Außerdem wurden Ausgaben bewilligt, die sicherlich nur von Nutzen sein können> insbesondere für kulturelle und wirtschaftliche Institutionen in Palästina, die aber eine Landesorganisation zu bewilligen oder abzulehnen gar nicht befugt ist, — sie gehören in die Kompetenz der Vollzugsorgane des Kongresses und nicht des russischen Zionistentages. Wir haben es hier also mit einem Eingriff eines Landeskomitees in die Verwaltung der Schekelgelder zu tun. Die österreichische Landesorganisation ereifert sich nicht derart für palästinensische Realpolitik, sie kommt daher auch nicht dazu, ihr Schekelbudget auf Kosten des A.-C. zu überschreiten. Dagegen leidet sie aber an dem gänzlichen Mangel eines Schekelbudgets und an der Unmöglichkeit, die Schekelgelder an die richtige Adresse zu senden. Die österreichische Landesorganisation hat nämlich von der vom Kongresse gewährten „Autonomie" einen merkwürdigen Gebrauch gemacht: sie hat diese Autonomie des Landeskomitees sieben anderen, im Kongreßstatut unvorgesehenen Körperschaften, den sogenannten Distriktkomitees (D.-K.), abgetreten. Nur diese dürfen mit den Einzelorganisationen verkehren; die D.-K. behalten die Schekelquote und setzen die Schekel ab, sie leiten die Agitation und die Nationalfondssammlungen, dürfen ihre eigene Presse haben u. s. f. Das Landeskomitee hat nur die „Aufsicht" und ... die Verantwortlichkeit vor dem Aktionskomitee für die von den D.-K. gesammelten Schekel. Man sieht, die österreichische Landesorganisation hat ihr Selbstverwaltungsrecht dazu benützt, um an die eigene Stelle sieben ähnliche Körperschaften zu setzen, mit andern Worten, um sich faktisch zu dezentralisieren oder gar aufzulösen. Wenn z. B. die Bukowinaer Distriktsorganisation allzu schwach ist, um eine kräftige Agitation ins Werk zu setzen, so steht das Landeskomitee diesem Übel machtlos gegenüber; es darf einen eventuell im wohlhabenden Böhmen sich ergebenden Überschuß nicht für zionistische Agitation in der Bukowina in Anspruch nehmen. Bukowina geht Krakau oder Prag gar nichts an. Also — es existiert wirklich keine österreichische zionistische Gesamtorganisation. Nun sollte aber das A.-C. oder richtiger das Organisationsstatut des Kongresses solchen Maßnahmen, die für den Bestand des Zionismus im Lande verhängnisvoll werden können, nicht gleichgültig gegenüberstehen. Dann aber können wir wohl behaupten, daß Schekelgelder, die nicht direkt in die Kasse des Landeskomitees fließen, sondern von sieben D.-K. kontrolliert werden, in stark abgenütztem Zustande nach Köln kommen. Das Prinzip der Autonomie der Landesorganisationen ist unantastbar. Es würde zu weit führen, wenn das A. C. das Recht, also auch die Pflicht hätte, seine Aufsichtsrechte bis ins Detail der zionistischen Arbeit einer Landesorganisation geltend zu machen. Das wäre auch nur eine überflüssige Überbürdung des Aktionskomitees. Das Selbstverwaltungsrecht der Landesorganisationen darf aber nicht derart unumschränkt sein, daß damit die Finanzierung der Bewegung durch unkluge Autonomiebestrebungen einzelner Organisationsteile gefährdet werden könnte. Verweilen wir noch bei den dezentralistischen Tendenzen, die speziell in Österreich ihren Höhepunkt erreichten. Dieselben Distriktskomitees, die in ihrer Dezentralisierungslust sogar daran gehen, in ihren Distrikten wiederum „Rayonkomitees" zu schaffen, zeigen ein feines Gefühl für Zentralisation, wenn es sich darum handelt, vernünftigen und berechtigten Autonomieforderungen zum Durchbruch zu verhelfen. Es entstand in Österreich eine nicht zu unterschätzende, gut organisierte sozialistische Arbeiterpartei, die zionistisch ist und sich in Gemäßheit der Kongreßvorschriften der Landesorganisation anschließen wollte. Das österreichische Landeskomitee, gebunden durch das famose Landesstatut, darf aber den Anschluß nicht zur Kenntnis nehmen und mit der Zusendung der gewünschten Schekelblocks beantworten. Es verweist auf die Distriktskomitees, die ihrerseits auf Grund desselben Statuts mit der Partei-Exekutive der Poale-Zion nicht verhandeln dürfen und zunächst auch nicht wollen. Sie wollen direkt mit den Einzelorganisationen verkehren, sie entpuppen sich als Zentralisten . . . in ihrem Sinne. Ein D.-K. wollte sogar die Herausgabe der Schekel von der Einzahlung des Distriktsbeitrages abhängig machen, strebte also eine indirekte Erhöhung des Schekelbeitrages an. Alles mit Berufung auf das Kongreßstatut, das jeden Zionisten verpflichtet, der Landesorganisation beizutreten. Natürlich weigerten sich die Poale-Zion, den D.-K. irgendwelches Verfügungsrecht über ihre Vereine zuzugestehen, von einem Distriktsbeitrag nicht zu sprechen. Man bedenke nur, — die D.-K. verlangten von einer Arbeiterpartei, daß sie sich inbezug auf zionistische Arbeit auflöst und ihre Vereine bürgerlichen Arbeitskomitees unterordnet, ja, Beiträge entrichtet, die ausschließlich diesen Komitees gehören und vom Kongreßstatut nicht vorgeschrieben sind! Hätte das A. C. nicht rechtzeitig sein Machtwort zu gunsten der Poale-Zion gesprochen, die Taktik der D.-K. hätte den Anschluß mehrerer Tausende jüdischer Arbeiter an die Landesorganisation unmöglich gemacht. Um derartige Reibungen zwischen Strömungen und Parteien des Zionismus zu vermeiden, wurde in die Organisationsbestimmungen des Kongresses das Föderationprinzip — eine Erbschaft des Organisationsgenies Theodor Herzls — aufgenommen. Nur hatte Herzl bei der Festsetzung der zur Bildung einer Föderation notwendigen Schekelzahl — 5000 —- wahrscheinlich russische Verhältnisse im Auge. Und auch für diese ist sie zu hoch gegriffen. Eine Partei muß nicht erst 50 Vereine mit 5000 Schekelzahlern haben, um für die Separierung von der Landesorganisation reif zu sein. Auch wenn sie 2000 oder 4000 Mitglieder hat, ergeben sich, wie das Beispiel der österreichischen Poale-Zion beweist, Anlässe zu Gegensätzen genug, die, wenn sie innerhalb der Landesorganisation zum Austrag kommen, ein gedeihliches Zusammenarbeiten zum Wohle des Zionismus sicherlich nicht erleichtern. Wir glauben daher, daß es notwendig ist, das Föderationsrninimum auf etwa 3000 herabzusetzen und Bestimmungen für einen Übergangszustand zu schaffen. Man kann und darf einer starken Fraktion, auch wenn sie es auf 3000 oder 5000 Anhänger noch nicht gebracht hat, keine Organisationsformen aufzwingen, die ihren Prinzipien zuwiderlaufen. Es wäre doch zu leichtfertig, den Weg zum Zionismus durch Statutenparagraphen zu verrammeln. Das föderative Prinzip, dieser fruchtbare Gedanke des Kongreßstatuts, muß ausgestaltet werden, zur Anwendung gelangen und nicht, wie bis nun, ein toter Buchstabe bleiben. So gehört z. B. der Wahlmodus zum Kongreß nach den bisherigen Bestimmungen zur Kompetenz der Landesorganisation; nun hat aber der Kongreß ein eminentes Interesse an einem Akt, dessen Verlauf und Gestaltung für die Zusammensetzung des Kongresses maßgebend ist. In Österreich wird nach dem territorialen Prinzip der Wahlgruppeneinteilung vorgegangen. In Rußland existieren Zusatzbestimmungen, die eine Art Proportionalwahlsystem darstellen. Auch hier müßte der Kongreß eingreifen, um jedes Moment der Majorisierung oppositioneller Gruppen unmöglich zu machen. Am ehesten wird es erreicht durch autonomistische Zugeständnisse beim Schekelabsatz an Organisation - gebilde, die noch keine Föderationen sind. Dies wäre eine der Hauptbestimmungen, die in ihrer Gesamtheit den früher angedeuteten Übergangszustand zur Föderation kennzeichnen würden. So erhielten in diesem Jahre die Poale-Zion Österreichs Schekel direkt vom Landeskomitee, mit Umgehung der D.-K. Auch ist ihnen ein Anteil, der jedenfalls kleiner ist als der einer Föderation, zugestanden. Es ist selbstverständlich, daß auf Grund der poalezionistischen Schekellisten nunmehr p.-z. Wahlgruppen gebildet werden sollten, womit Majorisierung und Parteihader vermieden werden, die in Wahlgruppen, die mit Rücksicht auf den Wohnort der Schekelzahler und ohne Rücksicht auf Parteidifferenzierungen zusammengesetzt werden, unvermeidlich sind. Derartige Rechte, die sich die Poale-Zion erst erkämpfen mußten, sollten im Kongreßstatut vorgesehen sein. Fassen wir also unsere Ausführungen bezüglich des Schekels zusammen: Der Schekel muß als die Grundlage der zionistischen Organisation erhalten bleiben. Was seine Höhe betrifft, so setzt das Statut nur das Minimum fest. Die Landesorganisationen sind für den Schekel verantwortlich; die Anzahl der auf jedes Land (jede Föderation) entfallenden Kongreßmandate wird vom engeren Aktionskomitee nach Maßgabe der von ihm erhaltenen Schekelgelder bestimmt. Das Kongreßstatut stellt bezüglich der Organisationsform der Föderationen leitende Grundsätze auf, insofern die Sicherung der Einkünfte der Kongreßorgane und der Wahlrechtsbestimmungen