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Die Welt · 1906-12-21 · 51 (21.12.1906) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
51 (21.12.1906)
Date
1906-12-21
Page
– (sequence 3)
Language
German
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No. 51 DIESaKELT Die Schaffung von normalen Existenzbedingungen für die bereits in Palästina lebenden Juden wie auch für die aus eigener Initiative erfolgende Einwanderung einer möglichst großen Zahl von Juden, d. h. möglichst große Anhäufung jüdischer Elemente auf allen Gebieten der Arbeit im Lande." Die Aufgabe unserer Organisation als solche ist die Beseitigung der Hindernisse, die bei den Verhältnissen in Palästina der Entfaltung von selbständiger Initiative im Wege stehen, die Normalisierung dieser Verhältnisse. Zu diesem Zwecke können wir auch die bereits bestehenden Institute zur Arbeit heranziehen. So kann z. B. das Odessaer Palästina-Komitee große Dienste in Sachen der Informationserteilung für die Einwanderer in Palästina und deren Registrierung leisten. Die jüdischen Informationsbureaus 3 werte. In diesem Falle ist es nicht nur keine Ausgabe des Nationalfonds, sondern seine eigentliche Realisation, die Verwirklichung des Willens der Spender. Nur der Wert des angekauften Bodens ist das eigentliche Kapital des Nationalfonds, seine Placierung in englischen Konsols und sonstigen Wertpapieren darf nur vorübergehend sein. Anders steht es mit den verschiedenen Versuchen und Unternehmungen auf Kosten des Nationalfonds. Und in diesem Sinne möchte ich der Konferenz eine Resolution vorlegen, daß der Bodenkauf in Palästina als die eigentliche und einzige Anwendung des Nationalfondskapitals zu betrachten sei, für alle anderen Unternehmungen, wie die von der Palästina-Kommission vorgeschlagenen Pflanzungen, Versuchsstationen usw., sollen nur die Zinsen des Nationalfonds gebraucht werden können. Schüler und Lehrer der Abendkurse des Bezalel müßten auch dafür sorgen, daß die Immigranten nicht von gewissenlosen Agenturen ausgebeutet werden. Noch dringender ist die Aufhebung des zwar in der Praxis nicht streng gehandhabten, aber doch in Kraft bestehenden Einwanderungs- und Landkaufverbots für Juden aus Rußland und Rumänien, das von der türkischen Regierung im Jahre 1883 erlassen und 1891 erneuert worden ist. Dieses Gesetz läuft den Bestimmungen des türkisch-russischen Vertrages zuwider und ist überhaupt kein organischer Bestandteil der Grundgesetze, sondern lediglich eine temporäre administrative Maßregel, die aber auf die Entwicklung der Kolonisation Palästinas ungünstig wirken könnte. Dieses Dekret könnte bei entsprechender Kraftanwendung und Schritten bei den diplomatischen Missionen in Konstantinopel beseitigt werden. Die Normalisierung des jüdischen Lebens überhaupt erfordert die Beseitigung des Grundübels des wirtschaftlichen Lebens der Juden in der Diaspora, nämlich des vollständigen Mangels an einer produktiven Ackerbauerklasse. Dieser Zweck, die Schaffung einer Ackerbauerklasse in Palästina, ist unter dem Volke sehr populär, und jeder Jude in der Masse hegt instinktiv Sympathie für die Institution, die diese Aufgabe verwirklichen will, den Nationalfonds. Es erscheint nun darum sonderbar, daß manche westeuropäische Zionisten den allzuraschen Verbrauch der Nationalfondsgelder durch den Bodenkauf in Palästina befürchten. Wir haben kein Recht, den Bodenkauf auf Kosten des Nationalfonds als einen Verbrauch zu betrachten, sondern als einen Austausch der Geldwerte gegen Boden- Aber die Nationalfondsländereien dürfen kein totes Kapital sein, sondern müssen jüdischen öffentlichen Anstalten wie auch Privatpersonen, die auf eigenes Risiko irgendein Unternehmen beginnen wollen, zur Verfügung gestellt werden. So müssen dort Schulen, öffentliche Gebäude, Versuchsstationen aller Art gebaut werden, ebenso sollen sie für einen Pachtzins Industriellen, die Fabriken gründen wollen, überlassen werden. Das Hauptbestreben, muß dahin gehen, die Nationalfondsländereien aus den nicht-jüdischen Händen in jüdischen Besitz überzuleiten. Natürlich müssen die Details der Verpachtungsbedingungen von der auf der Kölner Jahreskonferenz angeregten Agrarkommission ausgearbeitet werden. Es ist auch selbstverständlich, daß der Nationalfonds kein Risiko bei den verschiedenen Unternehmungen und Gründungen übernimmt. Die Grundlage des Nationalfonds ist die Nationalisation des Bodens von Palästina, und diesem Prinzip gemäß müssen wir vorgehen. Um aber die Besiedlung Palästinas, die Schaffung einer jüdischen Ackerbauerklasse daselbst zu ermöglichen, müssen wir verschiedene Hindernisse, die in den lokalen Verhältnissen gelegen sind, zu beseitigen suchen. So ist es für kapitalkräftige Leute jetzt noch nicht lohnend, ihr Kapital im Boden anzulegen. Es wäre somit höchst wichtig, besitzlosen Elementen den Zugang zum Boden zu erleichtern, ihnen Land unentgeltlich in ewige Pacht für eine jährliche Vergütung oder ein Fünftel der Ernte zu überlassen. Dies könnte durch Heranziehung der Staatsdomänen, der sogenannten Vakuf-

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