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Die Welt · 1906-11-09 · 45 (9.11.1906) · page 5

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Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
45 (9.11.1906)
Date
1906-11-09
Page
– (sequence 5)
Language
German
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No. 45 DIE3^ELT 7 Die österr. Sozialdemokratie hat auf ihrem Brünner Parteitage im September 1899 zum Zwecke der „endlichen Regelung der Nationalitäten und Sprachenfrage in Österreich im Sinne des gleichen Rechtes" fünf „leitende Grundsätze" einstimmig angenommen. Nach dem stenographischen Protokoll haben diese Grundsätze, denen Li. .a die Begründung vorausgeht, daß „die Pflege und Entwicklung der nationalen Eigenart aller Völker in Österreich nur möglich ist auf der Grundlage des gleichen Rechtes", folgenden Wortlaut: 1. Österreich ist umzubilden in einen demokratischen Nationalitätenbundesstaat. 2. An Stelle der historischen Kronländer werden national abgegrenzte Selbstverwaltungskörper gebildet, deren Gesetzgebung und Verwaltung durch Nationalkammern, gewählt auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechtes, besorgt wird. 3. Sämtliche Verwaltungsgebiete einer und derselben Nation bilden zusammen einen national einheitlichen Verband, der seine nationalen Angelegenheiten völlig autonom besorgt. 4. Das Recht der nationalen Minderheiten wird durch ein eigenes, vom Reichsparlament zu beschließendes Gesetz gewahrt. 5. Wir anerkennen kein nationales Vorrecht, verwerfen daher die Forderung einer Staatssprache; wie weit eine Vermittlungssprache nötig ist, wird ein Reichsparlament bestimmen. Da sich der selige „Einzige Vorsteher" in Rußland und ebenso '.:ie „Separatisten" bei ihrer Flunkerei mit der „kulturellen" Auto- :>mie wiederholt auf dieses Programm berufen haben, und demnach ^genommen werden muß, daß sie einfach nicht deutsch verstehen, > sei hiermit auch einiges aus den Kommentaren zitiert, weiche; ] Namen der Programmkommission Seliger und Nemec nach (cm obigen Protokoll gegeben haben. Seliger: „Nemec meinte; stern, wenn hier von autonomen nationalen Selbstverwaltungsl bieten gesprochen wird, sei die Frage damit nicht erledigt, wie . se Selbstverwaltungsgebiete in wirtschaftlicher Hinsicht verw iltet werden. Es hat sich gestern gezeigt, daß hierfür ein klarer A isdruck mangelt. Um dies hier anzudeuten, haben wir ausdrücklich ' :lärt, daß an Stelle der historischen Kronländer nunmehr die uonal abgegrenzten Verwaltungskörper treten sollen, das heißt, ) mit ungefähr denselben Agenden, wie sie jetzt die onländer zugeteilt haben, daß z. B. das Selbstverwaltungsiet Deutschböhmen mit den übrigen Seibstverwaltungsgebieten (scher Zunge in Österreich zusammengefaßt wird zu einem ein-!ichen Verbände." Bezüglich jener Minderheiten, welche wie die Deutschen in den im tschechischen „Selbstverwaltungs- :" liegenden Gemeinden wohnen und umgekehrt, äußert sich ■ . ..er, daß ein zukünftiges demokratisches Parlament für diese 'jritäten und deren nationale Interessen ein besonderes Gesetz id statuieren müssen. Nemec: „Die bestehenden Landesgrenzen werden niedergerissen natürliche nationale Grenzen gebildet. An die Stelle der bebenden Kronländer treten die nationalen Gebiete." Und nun zum näheren Verständnis einiges aus der Debatte, 'Unfalls nachdem stenographischen Protokoll: Proredner Hankieicz (Ruthene, Lemberg): „Wenn man der Ansicht ist, daß die ozialdemokratie schwache Nationen in ihrer Entwicklung zu fördern «at, ist es aber notwendig, daß jede dieser Nationen . . . womöglich in eigenes Territorium hat, wo sie als autonome nationale Einheit 'irklich alle diese Kräfte entwickeln kann." Proredner Pernersirfer: „Wir wollen die Existenz der Nationen in ihren Territorien ehern. Ich stehe ja selbst auf dem Standpunkt der Vorschläge Synopticus (der Verfasser der bekannten Broschüre, in welcher : nationale Autonomie für Österreich ohne Rücksicht auf das ^ritorium verlangt wird). . . . Leider sehe ich aber die Möglichkeit; icht ein, sie praktisch durchzuführen. . . . Eine Sicherung einer Nation gibt es nur durch Feststellung bestimmter nationaler Territorien .. . und das geschieht, indem wir die Herrschaft jeder Nation auf ein gewisses Territorium beschränkt wissen wollen. Natürlich wird es dann auch notwendig sein, einen vernünftigen Schutz der Minoritäten zu organisieren. ..." Kontraredner Kristan (Südslave, Triest): „Die Exekutive verlangt nationale Territorien, wir nationale Autonomie ohne Rücksicht aufs Territorium. . . . Das Um und Auf dieser Frage ist, wie die Gleichberechtigung geschaffen werden soll. Wenn man eine Formation schafft, die notwendig Minoritäten in sich schließt, ist die Gleichberechtigung nicht zu erzielen, um so weniger als ja die Fluktuationen in der Bevölkerung noch lange nicht aufhören werden. .. Wir müssen prinzipiell feststellen, daß die Gleichberechtigung herzustellen ist, wenn die Nation nicht eine auf einem Mück Land lebende Bevölkerung, sondern die Summe aller jener Menschen ist, die sich zu einer Nation bekennen. . . Die Resolution der Exekutive ist für mich auch deshalb unannehmbar, V/eil sie wieder etwas wie eine Art neuen Besitzstandes schafft. Auch der Punkt über den Schutz der Minoritäten ist mir nicht gerade sympathisch. .." i Kontraredner Ellenbogen: „Wenn den Nationalitäten gewisse Territorien als ihr Heim zugewiesen werden, so müssen wir dann auch von den anderssprachigen Minderheiten reden, . . . und beginnt der nationale Streit wieder von vorne. . . Wir müssen da eine andere Form finden und von vornherein erklären, daß wir an dem Prinzip der Territorialität der Nationen nicht festhalten, sondern zu den Gebieten der nationalen Körperschaften ohne Territorien übergreifen, die sich bilden auf Grund des freiwilligen Bekenntnisses und die dann ihre sprachlichen und kulturellen Angelegenheiten in völliger Autonomie auf Grund des allgemeinen, gleichen und direkten Wahlrechts in ihren nationalen Kurien regeln. Wenn wir diese nationalen Kurien erhalten, so hört jeder Streit über Schulen etc. auf, weil solche Dinge das Parlament und die Regierung nichts mehr angehen." Und schließlich Kontraredner Vanek (Budweis): „Wir haben jetzt Landesgrenzen, und wenn wir nationale Gebiete schaffen wollen, müssen wir neue Grenzen bilden ... es kann leicht geschehen, daß aus einer Minorität plötzlich eine Majorität wird . . . da scheint es mir doch vernünftiger, wenn wir von den Landesgrenzen vollständig absehen und Nationsgemeinden gründen nach dem Muster der Religionsgenossenschaften. . Wie gesagt, wurden die Thesen der Kommission, welche eine territorial-nationale Autonomie fordern — aus taktischen Gründen — einstimmig angenommen. Ich habe ziemlich ausführlich zitiert, nicht nur deshalb, weil hier zum erstenmal das Problem der nationalen Autonomie erschöpfend erörtert wird, sondern weil unsere Ansichten über die nationale Autonomie sich mit jenen der Kontraredner fast decken. Wenn aber die Separatisten undBundisten von einer „kulturellen" Autonomie reden und sich hierbei auf das Programm der österreichischen Sozialdemokratie berufen, so mußten sie nach dem Kommentar der Proredner logischerweise warten, bis die Juden in Palästina oder sonstwo auf einem Territorium die Majorität besitzen; denn nur dort hätten sie dann Anspruch auf die national-territoriale Autonomie der Sozialdemokraten. Von einer bloßen kulturellen Autonomie spricht das obige Programm überhaupt nicht, offenbar aus dem Grunde, weil die „Nationalkammern", wenn sie alle Agenden der heutigen Kronländer zugeteilt erhielten, auch wirtschaftliche Institutionen und Unternehmungen umfassen müßten, wie jetzt z. B. in Niederösterreich Landesbahnen, Versicherungsinstitute usw. Es gibt ja neben der Verstaatlichungstendenz auch eine Art Veriänderungstendenz. Was für die Juden eine derartige Autonomie, an der sie in Ermangelung eines Territoriums keinen Anteil hätten, bedeuten würde, wissen wir bereits aus den Erfahrungen mit der heutigen teilweisen Länderautonomie zur Genüge. Der galizische Landesschulrat und der galizische Landesausschuß sind in kultureller und wirtschaftlicher Hinsicht abschreckende Beispiele. Und selbst wenn die „Nationalkammern" infolge des allgemeinen Wahlrechtes ein demokratischeres Gepräge bekämen, so blieben die Juden doch überall eine schutzbedürftige Minorität, die allein durch keine Nationalkammer entsprechende Unterstützung fänden. Ein neues Schutzjudentum würde entstehen, ebenso demütigend Wiedas mittelalterliche. Wir wären nicht mehr die Schutzjuden und Kammerknechte eines Königs, dafür aber aller Parteien. Zum Glück ist die national-territoriale Autonomie noch nicht Gesetz und wird es auch nicht so bald werden. Die Entwicklung ist namentlich mitunter so eigensinnig, nicht den Weg gehen zu wollen, den ihr gradlinig denkende Parteiführer vorschreiben. Sie macht manchmal einen kleinen Umweg und kommt dann oft in ganz veränderter Gestalt wieder zum Vorschein. Dies wird auch hier wahrscheinlich der Fall sein. Die Sozialdemokraten haben auf dem Brünner Parteitag mit Recht hervorgehoben, daß die von ihnen beschlossene Autonomie nur von einem aus dem allgemeinen Wahlrecht hervorgegangenen demokratischen Parlament beschlossen werden darf. Bei Schaffung der neuen Wahlreform ist nun die Regierung einen Schritt weiter gegangen. Indern sie erklärte, daß daß durch die neue Wahlreform der nationalen Autonomie eine Zukunft eröffnet werden soll, hat sie logischerweise das Parlament selbst auf nationaler Grundlage aufzubauen versucht; denn wenn in dem neuen Parlamente die Nationen selbst brüderlich miteinander Generalabrechnung pflegen sollen, so ist es nur recht und billig, daß alle Nationen entsprechend ihrer Stärke hierbei vertreten sind. Es wurde demnach begonnen, die Einteilung der Mandate nach nationalen Gesichtspunkten vorzunehmen. Zunächst wurde fürMähren, wo Tschechen und Deutsche am gemischtesten untereinander siedeln und der nationale Kampf heftig wütete, wie für die Landtagswahlen so auch für den Reichsrat nationale Kurien in Aussicht genommen, 2*

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