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Die Welt · 1906-10-26 · 43 (26.10.1906) · page 15

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Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
43 (26.10.1906)
Date
1906-10-26
Page
– (sequence 15)
Language
German
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3. Das Recht des dauerhaften Aufenthaltes in der ganzen Ausdehnung des Reiches wird ebenfalls anheimgestellt allen jüdischen Meistern, Handwerkern und Arbeitern, die im § 17 der Beilage zum § 68 des Pässestatuts (Kodex B. XIV. Auszug' von 1903) und in dem § 2 der allerhöchst betätigten Meinung des Reichsrates vom 16. (29.) Juni 1905 (Kodex von 1905, § 1141) aufgezählt sind, im Falle sie, obwohl mit Unterbrechungen,, während 10 Jahren außerhalb der im § 1 dieser Regeln bezeichneten Gouvernements angesiedelt waren. 4. Die Frauen, die Kinder, die übrigen direkten Deszendenten und die unmündigen Brüder und Schwestern der in den §§ 2 und 3 dieser Regeln bezeichneten Juden genießen, was den konstanten Aufenthalt, das temporäre Verweilen und die Ankunft betrifft, dieselben Rechte wie die betreffenden Familienhäupter. 5. Die Juden, welche russische Untertanen sind, genießen in denjenigen Ortschaften, wo sie sich dauerhaft oder temporär aufzuhalten berechtigt sind: a) Auf Grund der mit allen anderen russischen Untertanen identischen Rechtsmittel, vollständige bürgerliche Gleichberechtigung mit Ausnahme der Rechte, die den Bauern zugewiesenen Landparzellen und dergleichen, ebenso wie die von Bauern mit Hilfe der Bauernbank erworbenen Grundstücke zu kaufen, zu pachten oder deren Früchte zu genießen; b) das Recht, Handel und Gewerbe zu betreiben, mit Ausnahme des Rechtes, mit Heiligenbildern, Kreuzen und ähnlichen, von den Christen verehrten Gegenständen zu handeln. 6. Den betreffenden Ministern steht es frei, die Ersuchen der Aktiengesellschaften betreffend die Aufhebung der in ihren Statuten (für ausländische Aktiengesellschaften oder in für ihre Tätigkeit in Rußland bestätigten Statuten) enthaltenen Vorschriften, die den Anhängern des mosaischen Glaubens untersagen, an der Direktion oder Administration teilzunehmen oder Immobilien in verschiedenen bestimmten Ortschaften des Reiches zu kaufen, zu pachten oder deren Früchte zu genießen, zu erfüllen. Die zweite Variante des Entwurfes. Die ersten vier Paragraphen lauten wie im ersten Gesetzentwürfe. 5. Die im § 1 verzeichneten Juden, welche russische Untertanen sind, genießen in den Ortschaften, wo sie das Aufenthaltsrecht wie alle anderen russischen Untertanen haben: a) Vollständige bürgerliche Gleichberechtigung, mit Ausnahme des Rechtes, die den Bauern zugewiesenen Landparzellen und dergleichen, ebenso wie die von den Bauern mit Hilfe der Bauernbank erworbenen Grundstücke zu kaufen, zu pachten oder deren Früchte zu genießen; b) besonders das Recht, Handel und Gewerbe zu treiben mit Ausnahme des Rechtes mit Heiligenbildern, Kreuzen und ähnlichen, von den Christen verehrten Gegenständen zu handeln. 6. Die in den §§ 2 bis 4 bezeichneten Juden, welche russische Untertanen sind, genießen auf Grund der mit allen anderen russischen Untertanen identischen Rechtstitel in denjenigen Ortschaften, wo sie das Recht der konstanten oder temporären Verweilens haben : a) Volle bürgerliche Gleichberechtigung mit Ausnahme des Rechts, Grundstücke in ländlichen Ortschaften zu kaufen, zu pachten oder deren Früchte zu genießen; b) das Recht, Handel und Gewerbe zu treiben mit Ausnahme des Rechtes, mit Heiligenbildern oder ähnlichen, von den Christen verehrten Gegenständen zu handeln. Anmerkung: Die in diesem Paragraph erwähnten Juden sind befähigt, für die Dauer ihres Verweilens in den ländlichen Ortschaften Abmachungen betreffend Miete von Immobilien für Wohnung oder Handel und Gewerbebetrieb abzuschließen. Pogrome in Ziffern Das Petersburger Hilfskomitee für die Opfer der Pogrome veröffentlichte die folgende Tabelle, die uns ein genaues Bild der Verluste, die die Juden während der Pogrome gelitten haben, geben kann: Rayons Zahl der Familien welche unter Pogromen gelitten haben Zahl der Personen Verluste (in Rubeln) Die von Komitees erhaltene Hilfe (in Rubeln) Hilfe, welche Witwen und Waisen erhalten haben (in Rubeln) Zahl der Toten Zahl der Verwundeten Witwer und Witwen Waisen ohne Vater und Mutter Waisen ohne Vater oder ohne Mutter Odessaer......... 14 899 67 506 11 091 442 1 615 320 280 850 374 278 249 121 900 Kiewer.......... 3 720 14 620 7 085 753 865 384 2 700 27 112 5 — 15 Ekaterinoslawer...... 4 949 22 142 12 088 500 759 974 38 840 285 378 40 25 183 Poltawer......... 338 3 047 1 063 000 163 184 1 000 7 7 2 3 11 Krementschuger...... 415 2 328 1 110 000 218 586 6 100 4 81 2 — 7 Homeler.......... 1 516 6 593 8 167 575 284 687 1 000 13 36 3 6 2 Elisawetgrader....... 1 100 6 700 1 232 395 88 500 9 900 11 16 3 3 16 Romnaer......... 1 500 4 500 8 500 000 186 000 3 400 7 4 4 4 12 Rostower.......'. 1 053 7 042 6 000 000 268 801 — 16 40 — — _._ Tschernigower....... 1 080 5 570 1 426 375 155 874 — — — — — — Moskauer......... 3 022 12 934 4 209 842 605 741 5 700 60 83 2 6 16 Tau ri der ......... 943 3 650 400 000 40 225 300 32 80 — — Aus verschiedenen Gouvernements auf Grund direkter Mitteilungen....... 492 1 181 331 188 90 384 450 20 60 5 — 6 Bjelostok......... 302 1 279 386 698 160 633 64 025 81 59 34 11 110 638 Ortschaften...... 37 075 159 101 51094 705 5 431 573 414 265 937 1 190 351 174 1 278 Die Siedlcer Deputation beim Premierminister Vor einigenTagen kehrte aus Petersburg die Deputation der Siedlcer Bürger zurück, welche von Stolypin in der Angelegenheit des Siedlcen Pogroms empfangen wurde. Zur Deputation gehörten: Rechtsanwalt Chrzanowski, Rechtsanwalt Sunderland und der Sekretär der jüdischen Gemeinde Tschatzkes. Sofort nach ihrer Ankunft in Petersburg hat die Deputation dem Direktor der Kanzlei Stolypin ihr kurzes Memorial übermittelt, welches den Anfang und die Entwicklung der militärischen Aktion und den Verlauf des Pogroms beschrieb. In ihrer Besprechung der Ursachen des Pogroms bekämpften die Delegierten auf Grund des Beweismaterials die Überzeugung der offiziellen Kreise, daß der Pogrom nichts anderes als die Bekämpfung eines bewaffneten Aufstandes war. Der Ministerpräsident empfing die Deputation atn 3. Oktober. Die Audienz dauerte 20 Minuten. Nach dem Verlauf dieser Zeit wurde Stolypin in dringenden Dienstangelegenheiten abberufen. Stolypin erklärte den Delegierten, daß er ihr Memorial mit großem Interesse gelesen habe, weil ihm viel daran gelegen ist, ein richtiges und deutliches Bild von den Vorgängen in Siedice zu bekommen. Deswegen wolle er die volle Wahrheit erfahren. Es bewegen ihn dazu soziale und Staatsinteressen sowie auch Anfragen über die Ursachen dieser Ereignisse, welche ihm seitens der ganzen öffentlichen Meinung Europas gestellt werden. Das Memorial der Deputation ist nach Stolypins Meinung von Bitterkeit durchtränkt, was aber in ähnlichen Umständen ganz natürlich ist, und hat für ihn deswegen keine genügende Überzeugungskraft. Die in seinem Besitz sich befindenden offiziellen Berichte unterscheiden

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