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Die Welt · 1906-10-03 · 40 (3.10.1906) · page 11

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
40 (3.10.1906)
Date
1906-10-03
Page
– (sequence 11)
Language
German
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No. 40 DIE1 mehr „versumpfende" Zionismus eine „Ausgeburt phantastischer Verschwommenheit" ist, daß die Zionisten die jüdische Idee „verfälschen", — redet ebenso ruhig, sachlich und leidenschaftslos nicht nur von „sträflicher" Verkennung und Mißachtung, sondern weiter auch von „ungeheuerlicher Überhebung" von „Hirnverbranntheit" und „Wahnwitz", um schließlich ruhig, sachlich und leidenschaftslos zum Boykott seiner Zionistischen Kollegen aufzufordern. Es ist gut, auf diese Weise praktisch zu erfahren, was Herr Dr. Vogelstein unter Ruhe, Sachlichkeit und Leidenschaftslosigkeit versteht, denn wir können nach dieser Richtung seiner Meinung nach noch sehr viel lernen. Er beklagt sich bitter, daß wer gegen den Zionismus auftrete, sich den „gehässigsten persönlichen Angriffen und Verunglimpfungen" aussetze. — Hm. Wir sind an sich gern bereit, Belehrung anzunehmen, — ich fürchte aber, wir werden die Ruhe und Leidenschaftslosigkeit, deren Herr Dr. Vogelstein oben einige Beispiele gab, uns nicht leicht aneignen. Immerhin will ich'einige weitere Proben jener vornehmen Kampf art geben, wie sie gegen uns angewendet wird. Herr Prof. Dr. Geiger regt an, den Zionisten die Bürgerrechte zu entziehen und ein anderer Herr von der leidenschaftslosen Partei hat kürzlich in provinzialen Tageszeitungen der Regierung nahegelegt, die ausländischen des Zionismus verdächtigen Juden auszuweisen. — Aber diese EreiggE LT - 13 nisse mögen Herrn Dr. Vogelstein fremd sein, — wie ist's denn in Stettin selbst? Hand aufs Herz, Herr Dr.! Sie haben in den Versammlungen doch mehr als einmal energisch für Ihre Überzeugung gefochten, — sind Sie jemals zum Gegenstand gehässiger oder persönlicher Verunglimpfungen gemacht worden? Oder ist das einem anderen Herrn Ihrer Richtung jemals dort geschehen? Oder erinnern Sie sich der Versammlung vor zwei Wochen, als einer Ihrer Sekundanten die gewährte Redefreiheit zu unerhörten, jedes Maß parlamentarischen Anstandes überschreitenden Angriffen auf den Zionismus und den Referenten gebrauchte?! — Es mag sein, daß im Feuer des Gefechts auch einmal jemand von uns zu weit geht, — aber den Vorsitzenden möchte ich sehen, der nicht ganz energisch die Würde unserer Tribüne wahrte. — Und vollends solchen Ton, wie Sie ihn in den angeführten Beispielen in einem Buche mit Bedacht in Ruhe, Sachlichkeit und Leidenschaftslosigkeit niederschrieben, — gebrauchen wir selbst in der Erregung und in der heißesten Redeschlacht nicht gegenüber Gegnern, bei denen wir den Ernst der Überzeugung achten. Wir schlagen eine gute Klinge und führen gute Waffen, — das stimmt; aber Ihren Vorwurf weisen wir energisch zurück, als Schüler des großen Theodor Herzl, des Meisters, der bei aller sachlicher Schärfe stets der objektive und vornehme Mann blieb. (Schluß folgt.) Zur Legalisierung des jüdischen Nationalfonds 2 Referate, erstattet der Jahreskonferenz Ii. Referat des Herrn Rechtsanwalts Dr. BODENHEIMER Ich hatte ursprünglich die Absicht, hier nur eine ganz kurze Darstellung der Besprechungen mit den englischen Juristen zu;eben, welche als Ergänzung und Erläuterung der vorliegenden Drucksachen dienen könnten. Aber die zum Teil gegen mich geachteten Angriffe des Herrn Bentwich zwingen mich, zur Klarteilung der Sachlage etwas weiter ins Detail einzugehen. Der Gedanke des Nationalfonds hat, wie das natürlich ist und iich bereits von Herrn Bentwich erwähnt wurde, verschiedene Handlungen durchgemacht. Die Grundidee war durch den Beschluß es fünften Kongresses festgelegt worden, wonach der Nationalfonds in unantastbares Vermögen des jüdischen Volkes sein sollte, ledigen zu dem Zwecke des Landankaufs in Palästina. Die zur Legali- 'erung eingesetzte Kommission, an deren Spitze Dr. Farbstein aus ürich stand, schlug mit Rücksicht auf den Beschluß des Kongresses, vonach die Schweiz als Sitz bevorzugt werden sollte, eine Genossenschaft nach schweizerischem Recht vor. Ich selbst hatte damals einen detaillierten Plan vorgelegt, in elchem eine Stiftung nach deutschem Recht befürwortet wurde, ierr Bentwich schlug hingegen eine Trust Deed vor, auf Grund eren der Jüdischen Kolonialbank die Verwaltung des Vermögens ■iivertraut werden sollte. Es ist jedoch unrichtig, wenn Bentwich behauptet, dieses Vinzip sei von der Nationalfondskommission akzeptiert worden; in Gegenteil, Bentwich fand hierfür nur die Unterstützung. von Dr. J. W. Marmorek. Dieser wurde Vorschlag hauptsächlich iuf Grund der Einwendungen der russischen Mitglieder der Kommission abgelehnt. Bei der später in Wien stattgehabten Sitzung ler Nationalfondskommission wurde dann mit großer Mehrheit beschlossen, den Sitz des Nationalfonds nach England zu verlegen. Dr. Farbstein setzte sich daraufhin mit dem Solicitor Dr. Grusemann in Verbindung, der das vorliegende Gutachten erstattete, wonach 'r von einer Trust Deed abriet und die Bildung einer Gesellschaft ^it beschränkter Haftung empfahl. Nach der Erklärung dieses Sachverständigen existiert in England kein der deutsch-rechtlichen •Stiftung entsprechendes Institut, weshalb von der Stiftung endgültig Abstand genommen wurde. Auch Dr. J. W. Marmorek ließ daraufhin den Plan der Stiftung fallen. (Vgl. die Erklärungen Marmoreks vor dem VI. Kongreß, Prot. S. 278.) Die entgegengesetzte Behauptung Bentwichs ist demnach irrig. Herr Bentwich gab trotz verschiedener Aufforderungen Dr. Farbsteins, einen Plan seines 'Vorschlages einzureichen, keine Antwort. Seitens der Kommission wurde daher angenommen, daß er seine Idee fallen gelassen habe. Dies ergibt sich ohne Zweifel aus den Erklärungen der Herren Dr. Farbstein und Dr. J. W. Marmorek vor dem VI. Kongreß. (Siehe Kongreß-Protokoll, Seite 260 und 277.) Entsprechend diesen Vorarbeiten und nachdem der sechste Kongreß den Zweck des Nationalfonds endgültig festgestellt hatte, wurden nach dem zwischenzeitlich erfolgten Tode Dr. Herzls von der im August 1904 in Wien tagenden Jahreskonferenz Dr. Kokesch und ich selbst beauftragt, nach England zu gehen und dort den Nationalfonds als eine englische Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu legalisieren, jedoch mit dem Auftrage, den Versuch zu machen, von dem englischen Handelsamt die Erlaubnis zu erlangen, die Gesellschaft ohne das Wort „Limited" zu registrieren. In London wurden von Dr. Kokesch und mir selbst sämtliche Pläne dieser Legalisierung einer nochmaligen Prüfung unterzogen, und auch Mister Armitstead, der zugezogene Sachverständige, riet von der Vereinbarung einer „Trust Deed" ab, wenngleich er dieselbe damals nicht als unzulässig erachtete. Es wurde sodann nach mehrmaligen Konferenzen der Plan für ein Memorandum und für die Statuten des Nationalfonds festgestellt und der nächsten Sitzung des großen Aktionskomitees unterbreitet, welches einige Änderungen zu den Statuten beschloß. Während nun nach den Vorarbeiten zu erwarten stand, daß das englische Handelsamt die Genehmigung zur Weglassung des Wortes Limited erteilen würde, erfolgte plötzlich eine definitive Ablehnung des Antrages ohne Angabe von Gründen. Auch eine spätere Anfrage, ob die Genehmigung im Falle einer Abänderung der Statuten erfolge könne, wurde ablehnend beschieden. Um diese Zeit trat Herr Bentwich, der bisher geschwiegen hatte, wieder mit seinem Plan hervor, und zwar gemäß Auffor-

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