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Die Welt · 1906-10-03 · 40 (3.10.1906) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
40 (3.10.1906)
Date
1906-10-03
Page
– (sequence 5)
Language
German
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No. 40 DIE] und Ganzen gelangen kann. Und es ginge wohl, diese Vereine zu bewegen, je ein Mitglied aus ihrer Mitte zu wählen, damit diese ihrerseits einen Delegierten entsenden zu einer großen, allgemeinen Judenversammlung aus allen Ecken und Enden unseres Ghetto, eine Macht, die, gut geleitet, von unabsehbarer Wirkung sein könnte. Aber es fehlt an Mut und an Initiative. Auch das Ghetto-Judentum steckt in einer eigenartigen Assimilation: die kühnsten Mischungen aller Theorien, die verwegensten Kombinationen, die furchtbarste Nervosität, die haarspaltendste Grübelei und eine Differenzierung, die nicht nur das Volk in Individuen, sondern auch die Individuen in sich selbst in kleine Teile zerfallen läßt. Und auch dabei sind schöne Momente, KELT — 7 geniale Wendungen, aber kein einheitlicher Grundgedanke und kein gesunder Volkswille zu bemerken. Die unzähligen Parteien, die sich mehrenden Doktrinen wachsen aus dem Verfall, aus dem Niedergange, vom ermüdeten und geschwächten Volksgenius heraus. Es ist nicht ein Vorwärtsdrang, der eine Frucht der Reife, der Vollendung im Bisherigen darstellt, sondern ein Vorwärtshasten, das sehr oft aus der Unreife entspringt. Wie die Pilze schießen die Parteien aus der Erde, und anstatt eine geschlossene Phalanx zu bilden, zersplittert man sich immer mehr, und man vergeudet viel Kraft umsonst.; Ein Jahr voll Ernst und Sorge, voll guter Werke, aber viel größerer Versäumnisse und Unterlassungen ist über uns dahingegangen. n. Sokolow. o o o o o POLITISCHE REVUE Gesetzliche Anerkennung der jüdischen Nationalität DieFrage der Anerkennung der jüdischen Nationalität liegt, wie der „Information" aus Wien berichtet wird, augenblicklich einer Zentralinstanz der österreichischen Regierung zur prinzipiellen Entscheidung vor. Ein österreichischer Untertan jüdischer Konfession verlangte bei einer amtlichen Aufnahme seiner Personaldaten, daß in die Rubrik „Nationalität" \ron Amts wegen „jüdische" eingetragen werde, was die Behörde erster Instanz unter Hinweis darauf verweigerte, daß die Bezeichnung .jüdische" nur in der Konfessionsrubrik zum Ausdruck gebracht .verden könne. Der Beschwerdeführer, der bis an das Ministerium appellierte, blieb bei seiner Behauptung, daß es eine jüdische Nationalität gebe, deren grundsätzliche Anerkennung er verlange. T)as Ministerium des Innern wies den Reklamanten nicht kurzweg 'ib, sondern holte ein Gutachten der Universität Wien und der Cultusreferenten der Regierung ein, die, allerdings nicht in so betimmter Weise wie die Unterbehörde, ihre Ansicht dahin ausbrachen daß die Anerkennung einer eigenen jüdischen Nationalität, irer Meinung nach, wegen ihrer Folgen nicht opportun erscheine, »er Beschwerdeführer will nunmehr an die höchste und letzte istanz, das Verwaltungsgericht, herantreten. So weit die Meldung. Es ist kaum anzunehmen, daß das Verwaltungsgericht sich amit begnügen wird, die Frage rein daraufhin zu prüfen, ob durch ie Feststellung der Existenz der jüdischen Nationalität administrative der politische Schwierigkeiten sich ergeben können. Aller Wahrcheinlichkeit nach ist der Beschwerdeführer ein galizischer Jude, 'er mit gutem Gewissen das Jüdische als seine Muttersprache aneben konnte. In diesem Fall wird dem Verwaltungsgerichtshof nach Analogie früherer andere kleine Volksstämme Österreichs etreffender Entscheidungen — nichts anderes übrig bleiben, als die eststellung einer jüdischen Gemeinschaft, deren Grenzen mit der isher im Gesetz vorgesehenen konfessionell-jüdischen Gemeinehaft nicht zusammenfallen. Und da gerade in Österreich ■■as Prinzip der territorialen Geschlossenheit als Grundbedingung für die Anerkennung des Begriffes der Nationalität fingst, nicht mehr als ausschlaggebend gilt, so entfällt jeder Anlaß, iie durch ihre Muttersprache differenzierte jüdische Gemeinschaft ieht als Nationalität anzuerkennen. Ist einmal für die jüdisch brechenden Juden die jüdische Nationalität als tatsächlich und zu "echt bestehend anerkannt, so bleibt es dann — gleichfalls nach ^alogie der für die andern österreichischen Nationalitäten geltenden -Stimmungen — jedem Juden, der eine andere als die jüdische spräche zur Muttersprache hat, überlassen, sich zur jüdischen Nationalität zu bekennen oder nicht. Selbtverständlich werden sich daraus grundlegende Veränderungen in allen die Juden betreffenden gesetzlichen Bestimmungen ergeben, indem die Kultus- (kirchlichen) Angelegenheiten der Angehörigen der jüdischen Konfession insbesondere gegenüber den politisch- und öffentlich-rechtlichen der Angehörigen der jüdischen Nationalität deutlich werden herausgehoben werden müssen. In dieser Hinsicht kann bei der eigentümlichen Stellung der jüdischen Konfession im Gesetz nur teilweise die Analogie der anderen Nationen herangezogen werden. Daß sich aber, wenngleich vielleicht unter etwas größeren Schwierigkeiten als für andere Nationalitäten, die juristische Form für die Zweiteilung — in Kultus- und nationale Gemeinschaft -— wird finden lassen, ist selbstverständlich. Die Angelegenheit ist jedenfalls von größtem prinzipiellen und politischen Interesse und verdient in hohem Grade die Aufmerksamkeit der österreichischen Nationaljuden. Die Zeit ist reif für die gesetzliche Festlegung eines Prinzips, das sich de facto bereits so stark und energisch im öffentlichen Leben behauptet und auch bei den nichtjüdischen Völkerschaften Österreichs so vielfach Geltung erlangt hat. Wir aber können daraus sehen, wie die natürliche Entwicklung Stück für Stück vorwärtsschreitet — unserem Ziele zu. Jüdische Wissenschaft Zwischen dem Königsberger Gelehrten Dr. Perles und dem bekannten protestantischen Orientalisten Prof. König hat eine interessante Polemik über die „jüdische Wissenschaft an den deutschen Universitäten" stattgefunden. Während Dr. Perles über die Nichtberücksichtigung und Zurücksetzung der „Wissenschaft des Judentums" klagte, behauptete Prof. König, daß die alttestamentarische Forschung und überhaupt die hebräische Philologie eifrigst gepflegt werden. Prof. König ist ein bekannter Fachmann auf dem Gebiete der Bibelforschung — und es ist deshalb nicht zu verwundern, daß er die Klagen Dr. Perles* als eine Art persönliche Angelegenheit aufgefaßt hat, umsomehr als Prof. König zu den Lesern und Gesinnungsgenossen der ehrenwerten „Kreuzzeitung" gehört. Es ist ja wahr, daß an den deutschen Universitäten die sogen. „Wissenschaft des Judentums" gepflegt wird. Aber fragt nur nicht wie. Bibelforschung, alttestamentarische Philologie, Exegese — damit wird der Kreis der jüdischen Wissenschaften geschlossen. Wenn unter „Wissenschaft des Judentums" nur Theologie verstanden wird, so wäre es ja natürlich, daß sie von berufenen jüdischen Fachmännern gelehrt: werde. Das ist aber nicht der Fall. Die wichtigsten Disziplinen der jüdischen Theologie werden von christlichen, protestantischen Gelehrten tendenziös vorgetragen. Wir sind in Deutschland noch 9

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