Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1906-09-28 · 39 (28.9.1906) · page 26

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
39 (28.9.1906)
Date
1906-09-28
Page
– (sequence 26)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
98% known words query
IRI
…/3315709-3316186-3316226--48574-3343508
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

2 entity mentions

28 DIE3ÄEELT No. 39 :1 ^* i; > Stifter werden dann, wenn eine Änderung des Statuts beschlossen werden sollte, in der Lage sein, zu sagen: unter diesen Bedingungen haben wir nicht gestiftet. Wir widersprechen aus diesen rechtlichen Gründen den Änderungen des Statuts". (Protokoll S. 236). Am Ende wurde der ursprüngliche Plan mit den folgenden Zusätzen angenommen und eine Kommission von Juristen gewählt, um denselben zur Ausführung zu bringen: „Das A. C. wird beauftragt, dafür Sorge zu tragen, daß für den N. F. die legale Basis einer juristischen Person bis zum nächsten Kongreß geschaffen werde." d) Erste Jahveskonferenz 1902. Vorschlag bezüglich einer schweizerischen Genossenschaft, unterbreitet von Herrn Dr. Farbstein als Präsidenten der N. F.-Kommission (unter Revision des A.C.) mit den folgenden Zwecken: In Palästina und Syrien Bau-, Acker-, Gartenland wie auch Waldungen anzukaufen, das gekaufte Land bebauen oder bearbeiten zu lassen, oder auch an Juden mit Ausschluß der Afterpachtung zu verpachten.1' (Bericht der N. F.- Kommission S. 33.) Dr. Bodenheimer wandte sich gegen die vorgeschlagene Form der Legalisation aus folgenden Gründen: „Diese Genossenschaft scheint mir ein ganz unnötiger Umweg, der überdies meines Erachtens auch durchaus unzweckmäßig ist." (Bericht S. 80.) Er schlug die Form einer deutschen Stiftung vor und unterbreitete den Entwurf einer Konstitution für eine solche Form der Legalisierung mit sehr erweiterten Zwecken. Beide Vorschläge wurden nach voller Diskussion von der Konferenz abgelehnt zu gunsten eines von mir gemachten Vorschlages (unterstützt vom verstorbenen Dr. Isidor W. Marmorek), daß der N. F. als ein englischer Trust (eine Stiftung) auf Basis der Kongreß-Resolutionen im Zusammenhange mit dem J. C. T. und, wenn gewünscht, mit einer besonderer Verwaltung gegründet werde. e) VI. Kongreß (1903). Bericht des Präsidenten der N. F.¬ Kommission über die Ausarbeitung eines Planes für die Legalisation in der Form einer englischen Aktiengesellschaft, jedoch mit der Empfehlung der Kommission (auf Anraten der iussischen Delegierten, welche der Ansicht waren, „daß man jetzt überhaupt nichts beschließen soll"), daß die Annahme irgend einer Konstitution für den N. F. bis zum nächsten Kongresse verbleiben solle, daß jedoch der Kongreß definitiv und fest den Zeitpunkt des Beginnes der Tätigkeit des N. F. erklären solle. Es wurden demzufolge 4 Resolutionen vorgeschlagen: 1. Aufschiebung der Annahme irgend einer Konstitution, 2. Zweck des Nationalfonds, 3. Beginn der Tätigkeit, 4. Einsetzung einer neuen Kommission, die Statuten festzusetzen. — Bezüglich der 1., 3. und 4. Resolution herrschte kein bedeutender Meinungsunterschied, und es bestand allgemein die Neigung dahingehend, daß die sofortige Tätigkeit des Fonds in Verfolg der früher entschiedenen Zwecke beginnen solle. Dr. Tschlenow als Redner für die russischen Delegierten wandte sich gegen die ursprüngliche selbstverleugnende Anordnung, die Hälfte des Fonds für Zwecke der späteren Massenkolonisation zu reservieren, und er sagte: „Wir haben einen noch viel wichtigeren Zweck und das ist der, möglichst viel Boden in jüdische Hände zu übertragen, und deshalb bin ich der Meinung, daß man nicht die Hälfte der Einkünfte des N. F. zu diesem Zwecke aufbewahren soll, sondern nur ein Fünftel oder ein Viertel." (Prot. S. 283.) Starke Opposition zeigte sich jedoch gegen die Bedingungen der vorgeschlagenen Resolution (2) bezüglich des Zweckes, welcher in den sehr erweiterten Bedingungen des Stiftungsprojektes des Herrn Dr. Bodenheimer zur Zeit der vorhergehenden Jahreskonferenz enthalten war. Am Ende der Sitzung, welche 5 Stunden am 5. Tage des Kongresses (dem Tage nach der Debatte über das Ost-Afrikaprojekt) dauerte, sagte Dr. Bodenheimer, der als Vizepräsident den Vorsitz führte, nach einem erfolglosen Versuche, über die Resolutionen en bloc abstimmen zu lassen: „Ich habe mich während dieses Lärmes mit Herrn Tschlenow und noch einem Mitgliede der Kommission verständigt und wir sind der Meinung, daß der Kongreß nur über den 1., 3. und 4. Absatz des Antrages Beschluß fassen möge, nicht aber über den zweiten, weil zu diesem 2. Absatz noch Anträge vorliegen, die der Kommission überwiesen sind, und weil die Fassung dieses Absatzes noch abhängt von der Form und dem Sitz der Stiftung." Der Kongreß wurde dann vertagt, aber es fand eine Nachtsitzung statt, welche um 11 Uhr begann und bei welcher Herr Dr. Bodenheimer wieder präsidierte. Bei Übernahme des Vorsitzes erklärte er: „Ich schreite sofort zur Abstimmung über die Anträge der N. F.¬ Kommission. Es ist vorhin erklärt worden, daß die N. F.- Kommission Ziffer 2 ihrer Anträge zurückzieht. Es handelt sich also nur noch um die Ziffern 1, 3 und 4." Trotz dieser ausdrücklichen Erklärung des Vorsitzenden, welche das während der Tagessitzung getroffene Abkommen bestätigte, wurde Ziffer 2 der Anträge, welche aus der stark opponierten Erklärung der Zwecke des N. F. bestand, zur Abstimmung gebracht und als angenommen erklärt, ohne daß eine weitere Gelegenheit geboten wurde, die Sache in Betracht zu ziehen oder zu besprechen. (Siehe Seite 303—306 des Prot.) Dieser Punkt war nicht weiter auf der Tagesordnung, und es liegt auf der Hand, daß eine große Anzahl derjenigen, welche ein Interesse an der Sache hatten, und welche mit ihrer Opposition gegen die vorgeschlagene Aufstellung der Zwecke fortgefahren wären, mit den Versicherungen seitens des Vorsitzenden während der Tagessitzung zufriedengestellt waren, da[3 die Ziffer 2 zurückgezogen worden ist, und daher der Nachtsitzung, während welcher weniger oppositionerregende Sachen zur Sprache kamen, nicht beiwohnten. Man kann deshalb ohne Zaudern erklären, daß eine Resolution, welche unter solchen Umständen angenommen wurde, falls damit beabsichtigt wurde, irgendwelche Wirkung auf die bei früheren Kongressen angenommene und bestätigte Aufstellung der Zwecke auszuüben, von keiner bindenden Kraft oder von keinem Werte gegenüber dem Kongresse oder der Kommission, welche zur endgiltigen Festlegung der N. F.-Statuten erwählt worden war, sein konnte. Die einzige rücksichtsvolle Meinung und, wie ich hoffe, die richtige, welche man bezüglich einer auf diesem Wege erzielten Resolution betreffend der Zwecke fällen kann, ist die, daß die Absicht nicht vorlag, in irgend einer Weise die bereits reiflich überlegten Entscheidungen abzuändern, sondern daß eine Abstimmung darüber entweder zufolge eines Mißverständnisses bezüglich deren Wirkung erfolgte, oder mit der Absicht, Phrasen zu formulieren, welche von der Kommission in Betracht gezogen werden k mnten, ohne ihr und noch viel weniger den Subskribenten oder Verwaltern des Fonds irgendwelche frischen Rechte oder Verbindlichkeiten aufzuerlegen. Es ist dieses jedoch die Resolution, welche die ganze Verwirrung der Ansichten und die Schwierigkeit einer Verständigung herbeigeführt hat, eine Tatsache, welche deutlich aus allen den Gutachten, Meinungsäußerungen und Briefen der Dokumente Nr. I bis XVI (zur Information für die Mitglieder der Konferenz in einer Beilage zusammengefaßt) hervorgeht. Sie mag und muß in der Tat gänzlich beiseite geschoben werden in der Entscheidung bezüglich der Zwecke, welche wir zur Ausführung zu bringen haben. Soweit geht die Bedeutung der Verhandlungen im Kongreß, welche Verhandlungen mit Resolution endeten, soweit es sich eben um Form oder Zweck handelte, denn nichts weiter ging bezüglich der Legalisierung des Jüdischen Nationalfonds auf der Jahreskonferenz (1904) oder auf dem VII. Kongreß (1905) vor sich. Es kann bei keinem, welcher diese Sache in bedachtsamer Weise behandelt, ein Zweifel bestehen, daß das Netto-Resultat der hier angegebenen Tatsachen das ist, daß die ursprünglichen Zwecke des Nationalfonds unberührt bleiben und die formelle Aufstellung derselben in dem Entwurf des Herrn Kremenezky die einzig bindende ist, welche bezüglich dessen von dem Kongreß ausgesprochen wurde. Ich wende mich jetzt zur Frage der Form der Legalisierung, welche nur dann ordentlich festgelegt werden kann, wenn die Zwecke deutlich vergewissert sind, denn die Form muß von den Zwecken abhängig und nicht die Zwecke von der Form abhängig sein, wie dieses bei verschiedenen Vorschlägen, die behufs Prüfung anempfohlen wurden, der Fall gewesen zu sein scheint. Es geht aus den Dokumenten der Beilage von 1 bis V hervor, daß nach dem Kongreß der Arbeit der Legalisierung die Aufmerksamkeit geschenkt wurde, wenn auch nicht von der neuen, damals eingesetzten Kommission, so doch wenigstens vom Aktions-Komitee oder dessen anerkannten Amtsträgern. Die Verhandlungen des Komitees endeten Ende 1905 in dem Resultat, daß die Sache wieder dort aufgenommen wurde, wo sie nach der Jahreskonferenz von 1902, auf welcher unser früherer hochgeschätzter Führer Dr. Herzl präsidierte, verblieben war, zu einer Zeit, da meine Vorschläge bezüglich einer Truststiftung zuerst vorgebracht und genehmigt wurden. Am 3. Dezember 1905 erhielt ich vom neuen Präsidenten. Herrn Wolffsohn, ein offizielles Schreiben, worin mich derselbe von einem, von dem A. C. gefaßten Beschluß bezüglich des Nation alfonds in Kenntnis setzte und mir mitteilte, „daß dieses Komitee den Wunsch hege, den Nationalfonds auf der Grundlage einer Trust Deed (Stiftungsurkunde) zu legalisieren, da das Komitee zu der Überzeugung gelangt sei, daß die beabsichtigte Form einer Limited Cy. mit zu großen Schwierigkeiten für die Bewegung verbunden sein würde. Zu diesem Zwecke habe das engere A. C. beschlossen, eine Kommission einzusetzen, die der nächsten Sitzung des großen A. C. möglichst einen Entwurf für die Legalisierung auf Grundlage einer Trust Deed vorlegen soll." Ich wurde eingeladen, bei der \ i I

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.