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Die Welt · 1906-09-28 · 39 (28.9.1906) · page 25

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Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
39 (28.9.1906)
Date
1906-09-28
Page
– (sequence 25)
Language
German
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No. 39 DIE^ELT 27 Am 26. September soll in Petersburg der interessante Prozeß des früheren Vizegouverneurs in einigen Gouvernements und Beamten für besondere Missionen beim Minister des Innern, des wirklichen Staatsrates Lawrow, stattfinden. Lawrow wird beschuldigt, daß er 25 000 Proklamationen verteilte, in welchen unter anderem für einen Judenpogrom agitiert wird. Als Zeugen werden 25 Mitglieder des „Verbandes des russischen Volkes" erscheinen. In Lochowitz (Gouv. Poltawa) fand der Prozeß wegen des Oktoberpogroms statt. Es wurden angeklagt 34 Bauern. Der Prozeß dauerte 5 Tage. 12 Personen wurden freigesprochen, die andern sind zu Gefängnisstrafen von verschiedener Zeitdauer bis zu 3 Monaten verurteilt worden. Die Geldverluste wurden auf 40 000 Rubel berechnet. Aus Kischinew wird mitgeteilt, daß am Prozeß wegen des Oktoberpogroms in Strascheny 24 Angeklagte und 80 Zeugen beteiligt waren. Die Priester bezeugten, daß Juden und Christen seit jeher im besten Einvernehmen lebten. Der Pogrom wurde von Agitatoren angestiftet, welche Gerüchte von einem kaiserlichen Befehl, die Juden zu schlagen, verbreiteten. Das Gericht verurteilte 2 Angeklagte zu 2jähriger und 2 zu achtmonatlicher Gefängnisstrafe. 18 Personen wurden freigesprochen. Der Polizeichef des 1. Bezirks der Stadt ßjelostok, Scheremetjew, welcher an der Organisation des dortigen jüngsten Pogroms stark beteiligt war, hat jetzt einen Posten in der Petersburger Polizei bekommen. Also eine Auszeichnung! Der „Glos Zydowski" ist auf Befehl des Warschauer Geueratgouverneurs suspendiert worden. Die Nummer 35 der „Jewreskaja Shisn" ist auf Befehl des Petersburger Stadthauptmanns konfisziert worden. Der Kampf mit der Pogromliteratur Die Literaturkommission in Kiew hat den folgenden Aufruf an die Redaktionen versandt: In der letzten Zeit läßt sich eine starke Verbreitung von Pogromliteratur wahrnehmen, die eine Erneuerung der Oktoberpogrome bezweckt. Diesem Obel nnit) entgegengearbeitet werden, man muß den Hetzschriften eine humanitäre Literatur entgegenstellen. Zu diesem Zwecke hat sich in Kiew eine literarische Kornmission gebildet. Seit dem Anfange ihrer Tätigkeit, d. h. seit Mitte Juli, hat die Kommission 6000 Broschüren in Kiew, 1900 Broschüren im Kiewer Gouvernement 3160 Broschüren in den Schulen des Gouvernements etc. verbreitet. Zur Legalisierung des jüdischen Nationalfonds 2 Referate, erstattet der Jahreskonferenz. I. Referat des Mr. HERBERT BENTWICH Es ist die Pflicht der jetzigen Konferenz, die rechtliche Konstitution des Nationalfonds zu entscheiden, und zwar in Gemäßheit der Absichten der Gründer und der Subskribenten zum Fonds. Was diese Absicht war, ist eine Frage der Tatsache, deren Beantwortung aus den veröffentlichten Plänen und den regelrecht angenommenen diesbezüglichen Resolutionen hervorgeht. Es handelt sich hier nicht um Meinungen, welche die erklärte Absicht verschiedener Auslegungen ganz nach den Vorurteilen der individuellen Person unterwerfen; und noch viel weniger ist es eine Frage, was der Zweck eines solchen Fonds sein sollte, denn darüber könnten so viele verschiedene Meinungen bestehen, als Personen auf dieser Konferenz sind — quod homines, tot sententiae. — Es ist allein eine Frage der Tatsache. Der belangreiche Unterschied in allen Formen der Legalisation, welche entfaltet und besprochen worden sind, liegt in der größeren oder minderen Aufmerksamkeit, welche diesen wegweisenden Sätzen geschenkt wird. Und so lange wir uns nicht auf die einfache Frage der Tatsachen beschränken und diese Sache nicht in vorbedachter Weise, anstatt im politischen oder parteiischen Sinne behandeln, werden wir niemals zu einer zufriedenstellenden Lösung der Schwierigkeit gelangen, indem diese Schwierigkeit nach allem doch nicht in der Angelegenheit selbst zu suchen ist, sondern größtenteils durch außenstehende Bedenken hervorgerufen wird. Die Entscheidung der Frage der Tatsache ist nicht nur wichtig als Richtschnur für unsere Verhandlungen, sondern ist auch durchaus notwendig zur Schützung 'gegen und Befreiung von gesetzlicher Haftung derjenigen Mitglieder des A.-C, auf welchen die schwere Verantwortlichkeit jetzt lastet, die ihnen von den Subskribenten zum Fonds auferlegten und von ihnen übernommenen Pflichten auszuführen. Diese sind sehr große, da es sich um einen Fonds handelt, welcher bereits die beträchtliche Summe von 50 000 £ und darüber erreicht hat. Bezüglich dieser Seite der Angelegenheit genügt es, hier die Meinungsäußerung des Counsel (Mr. Armitstead) vom 27. Dezember 1904 anzuführen, welche hinsichtlich dieses Punktes wie folgt lautet: „Der Punkt (die Bedingungen, unter welchen die Beiträge erhalten wurden) ist ein höchst wichtiger, weil nach dem englischen Gesetze mit dem Fonds nur in einer von dessen Subskribenten ausdrücklich oder durch Andeutung autorisierten Weise verfahren werden kann und die Verwendung des Fonds in England auf andere Weise die Verwalter desselben der Gefahr aussetzen würde, beim englischen Gerichte verklagt zu werden, den Fonds zu ersetzen. Ihre Verantwortlichkeit im Falle solchen Vorgehens gegen sie würde eine kollektive und separate sein." Ich wage deshalb, die Konferenz zu ersuchen, die hauptsächlichen Stufen in der Entwicklung des Planes für den Nationalfonds ernstlich einer Prüfung zu unterziehen, wie diese in den offiziellen Protokollen der Verhandlungen des Kongresses und in den Berichten der Nationalfonds-Kommission ausgeführt sind, weiche kurz zusammengefaßt die folgenden sind: a) I. Kongreß (1897) Prof. Schapira (Begründer des Fonds): „Ich möchte nur hervorheben,.....daß außer den anderen Fonds ein territorialer Fonds geschaffen werden soll; zweitens damit dieser territoriale Fonds nicht später zu anderen Zwecken verwendet werden könnte, daß diesbezügliche Maßregeln in die Statuten aufgenommen werden; drittens daß dieser Fonds überhaupt niemals erschöpft werden sollte. Das sind die drei Grundprinzipien, von denen ich nicht abgehen möchte." Resolution diesbezüglich: „Die Versammlung erklärt, daß sie im Prinzip die Schaffung eines nationalen Fonds und die Gründung einer jüdischen Bank für notwendig hält, daß daher das zu wählende A.-C. dem demnächstigen Kongreß einen gründlich ausgearbeiteten Plan hierfür vorlegen möge". (Protokoll Seite 166/67). b) IV. Kongreß (1900). Resolution: „Der Kongreß erklärt die Schaffung eines Nationalfonds für wünschenswert und beauftragt das A.-C. die einleitenden Schritte zu unternehmen". (Protokoll Seite 274). c) V. Kongreß (1901). Plan des A.-C, unterbreitet von Herrn Kremenezky. Zweck: „Der Jüdische Nationalfonds soll ein unantastbares Vermögen des jüdischen Volkes sein, das erst in dem Zeitpunkte, wo eine vom Kongreß zu bestimmende Höhe erzielt worden ist, ausschließlich nur zum Land kaufe in Palästina und Syrien verwendet werden darf. Die Verwendung des Fonds ist in der Weise gedacht, daß die Hälfte der genannten Summe für Landankauf verwendet werden kann, während die andere Hälfte verzinst werden muß". (Protokoll S. 266). Verwaltung: „Das A.-C. des Zionistenkongresses ist diejenige Körperschaft, die auszusprechen hat. ob die Bedingungen eingetreten sind, die den Nationalfonds berechtigen, Ländereien anzukaufen, und die auch die Entscheidung über den Landankauf hat." (Protokoll S. 270.) Als Dr. Bodenheimer vorschlug, diese Vorschläge nur als provisorische gelten zu lassen, sagte Dr. Herzl als Präsident: „Das muß etwas Definitives sein. Wohl aber kann der Kongreß, der ja.....der dauernde Herr dieses Nationalfonds bleibt, späterhin notwendig werdende Änderungen vornehmen. Aber es ist unjuristisch und unpraktisch, einen solchen Entwurf einen provisorischen zu nennen." (Protokoll S. 280.) Herr Dr. Bodenheimer wandte sich gegen die Ansicht des Herrn Präsidenten und bestand auf seinen Einwänden in Worten, welche bezüglich der Frage über die jetzige Verantwortlichkeit von Bedeutung sind: „Wenn wir heute den Entwurf ohne diese Betonung (als provisorisch) akzeptieren, dann werden hunderte und tausende von Menschen auf Grund dieses Entwurfes Stiftungen machen und die

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