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Die Welt · 1906-09-14 · 37 (14.9.1906) · page 6

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
37 (14.9.1906)
Date
1906-09-14
Page
– (sequence 6)
Language
German
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englische Föderation in diesem Jahre nur sage und schreibe 50 Pfund und daß die Landmannschaft, die als die bedeutendste gilt und von der immer und auch auf der Jahreskonferenz gesagt wurde, daß sie den Schwerpunkt des Zionismus darstelle, nämlich die russische, nicht einen Kopeken an das A. C. abgeliefert, sondern den ganzen Schekel, die vielen tausende Schekolim, die bei ihr eingelaufen sind und die alle ohne Ausnahme dem A. C. gehörten und auch für das A. C. gezahlt wurden, für sich behalten und verbraucht hat. Wenn etwas derartiges möglich ist, so muß es am System selbst liegen, die „ungünstigen Umstände" allein reichen zur Aufklärung da nicht mehr aus. Das Falsche des heute giltigen Systems und die Wurzel alles Übels liegt in zwei Punkten begründet: in der Verknüpfung der Schekelzahlung mit dem Wahlrecht und in der Form, in der der Schekel entrichtet wird. Es gilt heute als Vorschrift, daß der Schekel nur von einem Anhänger des Baseler Programms genommen werden darf, um auf diese Weise zu verhindern, daß Nichtzionisten das Wahlrecht zum Kongresse erlangen. Eine derartige Bestimmung war von Natur aus dazu beschaffen, nicht eingehalten zu werden, weil sie unmögliches verlangte. Das einfache Bekenntnis zum Baseler Programm kann nicht genügen, wo die Kenntnis des Programms fehlt. Die Gefahr liegt vielmehr nahe, daß der Eifer der Schekelsammler sich allzuleicht über diese Vorbedingung hinwegsetzt und das Einverständnis mit dem Baseler Programm sehr oft da annimmt, wo das Verständnis dafür offenbar mangelt. Das bisherige System hat aber auch den Nachteil, daß es die Vereine veranlaßt, ihre Tätigkeit auf die Kongreßwahlen zu konzentrieren. Jeder Verein hat schließlich den Ehrgeiz, einen oder mehrere Delegierte zu entsenden; er wird sich also vor dem Kongresse sehr bemühen, Schekel loszuwerden. In der Zwischenzeit aber fehlt den Vereinen die Anregung, fehlen ihnen die Mitglieder, und so erklärt sich der große Unterschied in der Zahl der Schekelzahler in Kongreß- und in kongreßlosen Jahren. Die Wahlen selbst müssen auf diese Weise ihres Interesses beraubt werden, weil die Zahl der Wähler und die Chancen der Parteien nicht bekannt sind. Wenn in den letzten Tagen vor der Wahl noch viele Schekel an' den Mann gebracht werden, ist oft jede Kombination über den Haufen geworfen. Die Schekelzahlung muß vom Wahlrecht losgelöst werden, sie darf an und für sich nichts mehr mit ihm zu tun haben. Der Schekel muß die Beitragsleistung an die zionistische Organisation darstellen, den finanziellen Ausdruck unseres Interesses an den zionistischen Bestrebungen. Jeder Mensch, dem der Zionismus irgend etwas Gutes zu bedeuten scheint, kann den Schekel zahlen, soll ihn zahlen. Das Wahlrecht zum Kongreß, das zionistische Bürgerrecht, hat nur der Angehörige eines organisierten Vereins. Diese dürfen selbstverständlich nur Schekelzahler, müssen sie auf Verlangen als Mitglieder aufnehmen. Die Vereine gelten nur dann als organisiert, wenn sie einer Landsmannschaft oder einer Föderation angehören. Die Wahlen werden auf Grund der von der Föderation kontrollierten Mitgliederlisten vorgenommen, indem die Föderation nur soviele Vereinsmitglieder zu den Wahlen zuläßt, als ihren Verpflichtungen gegen die Föderation nachgekommen sind. Damit ist mit einem Schlage der Knoten gelöst. Der Schekel kann ruhig und ohne Gewissensbisse jedem angeboten werden, er ist nur mehr eine einfache Zahlung, eine Spende. Es können auf diese Weise viel mehr Schekel verkauft werden, es ist jedem möglich gemacht, sein Interesse am Zionismus zu betätigen, indem er ihn indirekt unterstützt und soviele Schekel löst, wie er Lust hat. Das Wahlrecht aber haben nur die Zionisten, die Leute, die sich de facto für die Bewegung interessieren, die in den Vereinen arbeiten und informiert sind. Die Wahlen erhalten ihr Interesse dadurch, daß jedem die Chancen klar vor Augen liegen: soviele Wähler sind da und soviele für und gegen. Die Landesorganisationen aber werden straffer. Da nur die Erfüllung der Verpflichtungen gegen die Landsmanschaft zur Wahl berechtigt, werden die Landesorganisationen finanziell unabhängiger, ihr Einkommen wird zwar voraussichtlich nicht größer aber gesicherter, regelmäßiger. Und wir wissen, daß das Übel bei den Landsmannschaften gerade im verspäteten Einkommen der Beiträge besteht. Durch die Festsetzung des Landesbeitrags auf eine minimale Höhe, wird zugleich das demokratische Prinzip bewahrt, das heute bei uns sogerne von denjenigen aufgegessen wird, die es so oft im Munde haben. Die Wahlen aber werden tatsächlich der Ausdruck, die Meinung der lebendigen Zionisten und nicht das Zufallsprodukt mehr oder weniger geringen Eifers sammelfroher junger Mädchen. Die richtige Form für diese Zahlungsart des Schekels ist die Marke. So, wie wir heute unsere Nationalfondsmarken ausgeben, so sollen wir Schekelmarken ausgeben. Sie können in Heftchen von zehn oder zwanzig Stück den Werbern und Werberinnen mitgegeben werden. Sie sind mit Kontrollzeichen versehen und so numeriert, daß der Zentrale jeden Augenblick eine genaue Übersicht möglich ist. Die Landesorganisationen erhalten so und so viel und haben nachher den entsprechenden Betrag oder die Marken abzuliefern. Natürlich hindert das Markensystem nicht, daß die Landsmannschaften die Schekelgelder nicht ganz an das A.-C. abliefern. Nun wären aber dadurch, daß nur die Wahlen der Mitglieder gelten, die ihren Landesbeitrag gezahlt haben — was ja von dem A.-C. mit Leichtigkeit geprüft werden kann — die Landsmannschaften selbst genötigt darauf zu achten, daß viele Landesbeiträge eingehen, wenn die betreffende Föderation auf dem Kongresse genügend vertreten sein will. Die finanzielle Leistungsfähigkeit der Landesorganisationen wird infolgedessen gehoben werden. Außerdem hindert aber nichts, eine Bestimmung zu treffen, die entweder die jeweiligen Leiter der Landesorganisationen für den regulären Eingang der Schekel verantwortlich macht, oder was besser wäre, das A.-C. kann das Wahlrecht so vieler Schekelzahler, als Schekel nicht abgeliefert sind, der Landsmannschaft entziehen, die dann ihrerseits diesen Verlust an Wahlrecht auf die Vereine nach Maßgabe der von diesen nicht abgelieferten Schekel verteilen kann. Auf diese Weise ist jede, auch die kleinste Organisation, daran interessiert, daß die ihr übergebenen Schekel richtig verrechnet werden, und die Vereine werden in ihrem eigenen Interesse dann schon solche Männer an die Spitze der Leitung berufen, von denen sicher ist, daß sie keine größeren Ausgaben machen, als die Einnahmen an Landesbeiträgen betragen. Dem A.-C. steht es natürlich frei, von den bei ihm eingegangenen Geldern notleidenden Föderationen Rückerstattungen zu machen. Ich erwarte aber von der vorgeschlagenen Reform eine solche Belebung des ganzen Organismus, daß dieser Notbehelf allmählich unnötig wird. Julius Berger. DIE ACKERBAUSCHULE IN JAFFA (Schluß.) Landwirtschaftliche Ausbeute. — Der frühe Oktober- Januar auszudehnen. Vier bis sechs Monate lang entwickelte sich regen hat uns gestattet, unser Land rechtzeitig zu bestellen, im die Vegetation normal, so wie im Gebiet des mittelländischen Lauf des November die Aussaat zu beginnen und sie bis Mitte Meeres. Die von unseren Leuten während einer langen Periode

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