Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 10 (1906)
- Issue
- 35 (31.8.1906)
- Date
- 1906-08-31
- Page
- – (sequence 8)
- Language
- German
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8 DIE^E LT No. 35 Im weiteren Verlauf der Debatte wurden noch verschiedene Wünsche laut bezüglich Errichtung von Bankfilialen im Orient etc. Verschiedene Redner wandten sich noch mehr oder weniger scharf gegen Herrn Cowen. Auf Antrag des Direktoriums wurde beschlossen, das Konto der El-Arisch-Expedition von der A. P. C. auf den J. C. T. zu übernehmen. Hierauf wurde unter großem Beifalle Herr Jacobus Kann aus dem Haag, der statutenmäßig ausscheiden mußte, als Direktor wiedergewählt Die Vergütung an die Auditors wurde in der vorgeschlagenen Höhe genehmigt und die bisherigen Auditors wurden für das nächste Jahr wiedergewählt. Zum Schlüsse kam es zu stürmischen Szenen. Es waren verschiedene Anträge eingelaufen, die darauf hinzielten, Herrn Joseph Cowen einzuladen, seine Demission als Direktor einzureichen, bezw. seine Erklärung zurückzunehmen. Der auf Demission hinzielende Antrag wurde nach einer erregten Debatte, an der sich die Herren Wolffsohn, Cowen, Mossinsohn, Katzenelsohn, Lewin- Epstein, Dr. Herz und andere beteiligten, mit 24 gegen 14 Stimmen abgelehnt. Nachdem der Präsident die verschiedenen Anfragen beantwortet hatte, wurde der Bericht des Direktoriums genehmigt und diesem Decharge erteilt und der Dank ausgesprochen. Ebenso wird dem Manager und dem Beamtenkörper des J. C. T. der Dank ausgesprochen. Hierauf wird die Generalversammlung geschlossen. Außerordentliche Generalversammlung Mittwoch, nachmittags 3 Uhr Die außerordentliche Generalversammlung wird im Zionistischen Zentralbureau durch den Präsidenten Dr. Katzenelsohn eröffnet und hierauf beschlossen, sie zu vertagen und im Hotel Disch um viereinhalb Uhr nachmittags wieder zu eröffnen. Auf der Tagesordnung steht die Frage der Abänderung der Statuten. Sekretär Neu mann verliest die darauf bezügliche Bekanntmachung. Herr Cowen, der zunächst das Wort ergreift, führt folgendes aus: Es sei behauptet worden, daß der Protest gegen die Änderung der Statuten eine Illoyalität bedeute. Er bestehe darauf, daß sein Vorgehen ein legales und loyales gewesen sei. Er stehe nur dafür ein, woraufhin die Aktionäre seinerzeit Aktien gezeichnet haben. Er vertritt in Obereinstimmung mit Mr. Bentwich die Anschauung, daß die einzige Sicherheit der Bank nicht in den Statuten, sondern darin liege, welchen Gebrauch die Inhaber der Gründeraktien von diesen machen.. Wenn der Kongreß nicht zionistisch sein wird, nutzen die Statuten gar nichts. Deswegen sei er dagegen, daß man unnötigerweise so große Kosten mache. Wenn tatsächlich Direktoren es gewollt hätten, so hätten sie längst das Geld für andere, als palästinensische Zwecke verwenden können. Er wolle sich nicht persönlich verteidigen, aber er möchte doch hervorheben, daß seinerzeit, als man für die Ostafrika-Expedition beim J. C. T. Geld nur entlehnen, und zwar gegen Sicherheit entlehnen wollte, er sich mit aller Entschiedenheit dagegen ausgesprochen habe. Redner schließt mit der Beteuerung, daß er für Palästina und nur für Palästina sei und daß seine Haltung nur loyalen Erwägungen entspringe. Greenberg erklärt, daß er sich den Anschauungen Cowens nicht anschließen könne. Der Kongreß habe die Abänderungen beschlossen, und dem müsse man sich fügen. Aber er möchte gegenüber den vorgeschlagenen Änderungen (diese Änderungen sind aus der in der vorligenden Nummer enthaltenen Kundmachung des J. C. T. zu ersehen, Anmerkung der Redaktion) zu erwägen geben, daß nach seiner Meinung durch deren Fassung die Bank sich Hände und Füße binden würde, für den Fall, daß einmal die Bank veranlaßt sein könnte, in anderen als in den im Statut vorgesehenen Ländern Industrien zu betreiben, etc. Dieser Fall könne um so leichter eintreten, als die Engagements der Bank in Rußland große seien und es nicht ausgeschlossen sei, daß die Bank einmal sich veranlaßt sehen könnte, gerade durch irgendein Engagement zu industriellen Unternehmungen in Rußland zu schreiten. Er beantragt die Beibehaltung des ursprünglichen § 1, wonach die Bank überall in der Welt arbeiten kann, jedoch mit dem Zusätze „unter der Voraussetzung, daß die Bank sich in Hinsicht auf kolonisatorische und Emigratiönsunternehmungen nur für Palästina und dessen unmittelbare Nachbarländer engagieren dürfe." Weiter beantragt Redner, im vorgesehenen Statut die Länder Cypem und asiatische Türkei auszuscheiden. Sollicitor Mr. Lewis klärt die Versammlung auf, daß das gegenwärtig vorgesehene Statut nach einer andern Klausel durchaus die Möglichkeit industrieller Unternehmungen für bestimmte Fälle auch in andern als den im § 1 genannten Ländern offen lasse und bemerkt weiter, daß die von ^r. Greenberg vorgeschlagene Auslassung der Worte Cypern und asiatische Türkei in dieser Generalversammlung wohl formell möglich sei, schließt sich aber der Anschauung des Mr. Bentwich an, daß diese weitere Änderung vielleicht beim englischen Gericht Schwierigkeiten machen kann. Rechtsanwalt Rosenbaum weist nach, daß eigentlich nicht jetzt die Statuten geändert werden, daß vielmehr seinerzeit die Statuten eine Form erhalten hätten, die dem Willen und dem den Aktionären gegebenen Versprechen nicht entsprochen hätten. Die Statutenrevisionskommission habe dann seit dem Kongreß unaufhörlich auf Restituierung des ursprünglichen Sinnes der Statuter, gearbeitet. Wie wenig Herr Cowen Recht habe, die einzige verläßliche Garantie in den Gründeraktien zu sehen, beweise seine eigene Mitteilung, daß das Direktorium die Frage der Aiileihe wegen Ost afrika in Erwägung gezogen habe. Es liegt ein seltsamer Widerspruch darin, daß derselbe Mann, der sagt, daß Kongreßbeschlüsse keine bindende Kraft haben, verlangt, daß man zu dem Direktoriuni unbedingtes Vertrauen haben soll. Mr. Bentwich erklärt, daß er, ursprünglich Gegner jeder Statutenänderung, seit dem VII. Kongreß infolge des Auftretens Zangwills und seiner Freunde unter allen Umständen für die Statutenänderung eintrete, die seiner festen Überzeugung nach auch juristisch durchführbar sei. Übrigens habe die überwältigende Mehrzahl der Aktionäre ihre Shares im Vertrauen darauf gekauft, daß das Baseler Programm unter allen Umständen respektiert wird, und nichts anderes bezweckt ja die vorgeschlagene Statutenänderung. Nachdem noch versch iedene Redner gegen den Antrag Greenberg und für die Abänderung der Statuten gesprochen haben, wird der Antrag Greenberg abgelehnt. Vor der Abstimmung beantragt Herr Wolffsohn im Namen des Aufsichtsrates, daß nach Aktien abgestimmt werde und daß die Gründeraktien mitstimmen sollen. Hierauf findet die Abstimmung statt. Das Resultat soll später bekannt gegeben werden. Damit wird die außerordentliche Generalversammlung geschlossen. Donnerstag-Vormittagsitzung Beginn V21° Uhr vormittags. Die Vormittagssitzung war der Debatte über die L ega 1 i s i e r u n g desNationalf onds gewidmet. Die Frage, die bekanntlich seit Jahren zur Diskussion stand, wurde diesmal definitiv erledigt. Nach zwei eingehenden Referaten der Herren Rechtsanwälte Bentwich und Bodenheimer, die wir in einer der nächsten Nummern zum Abdrucl bringen werden, einigte sich die Jahreskonferenz auf die vor Dr. Bodenheimer in Übereinstimmung mit dem Sollicitor Lewis vor geschlagene Form, wonach der Jüdische Nationalfonds als „Genossen schaft, beschränkt durch Garantie" legalisiert werden soll. Die vor Mr. Bentwich demgegenüber empfohlene Form einer Trust Deer (Stiftung) wurde mit Rücksicht auf schwerwiegende juristische Be denken, trotz ihrer sonstigen Vorzüge, nicht angenommen. Die end giltige Redaktion der Statuten der neuen Genossenschaft wurde eine1 Kommission, bestehend aus den Herren Dr. Bodenheimer, Dr. Hantke, Dr. Rosenbaum, Heinrich Rosenbaum und Johann Kremenezky, über tragen. Der von Dr. Bodenheimer im Namen der Kommission vorgetragene endgiltige Entwurf wurde von der Jahres» konferenz akzeptiert. Das Resultat wurde von der Versammlung mit großem Beifall aufgenommen. Auf Antrag des Dr. Tschle now wird die endliche Legalisierung des Nationalfonds dadurch gefeiert, daß man den Beschluß im Goldenen Buch durch Eintragung festhält. (Über das Wesen der neuen Genossenschaft werden wi später in einer allgemein verständlichen Form unsere Leser infor mieren. Anm. d. Red.) Dem Sollizitor Mr. Lewis wurde für seine verdienstvolle Tätig keit um die Legalisierung der Dank der Konferenz ausgesprochen Debatte über den Hilfsfonds Cowen möchte gern nähere Auskunft über die Verteilung der von der Bank gesammelten Hilfsgelder haben. Er rügt den Umstand daß die Gelder zu einem großen Teile noch nicht für die Pogrom leidenden verwendet worden seien. Auch ist es seiner Ansicht nach ein großes Unrecht, daß man die aus dem Hilfsfonds bisher verwendeten Summen teilweise nicht direkt zur Unterstützung der Geschädigten benutzt hat, sondern sie für Zwecke verausgabte, die mit den* eigentlichen Hilfswerk nur in einem recht losen Zusammenhange ständen. Dagegen müsse er als einer der Unterzeichner des Aufrufes entschieden protestieren. Überhaupt könne er sich damit nicht einverstanden erklären, daß die Verfügung für die Hiifsgelder deni Komitee der russischen A. C.-Mitglieder zustehen solle. Die Herren, die den Aufruf unterzeichnet hätten und dafür verantwortlich wären, müßten bei der Verteilung mit zu reden haben. Er