Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 10 (1906)
- Issue
- 32 (10.8.1906)
- Date
- 1906-08-10
- Page
- – (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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16 DiE^ELT No. 32 trägt den Titel: „Neues Hülfsbüchlein gegen den Wucher. Die Raffeisenschen Spar- und Darlehnskassen-Vereine und der Antisemitismus oder die Juden im Elsaß, beleuchtet durch J. Müller, Vikar in Düttlenheim." Es würde mich zu weit führen, über das Buch in seinen Einzelheiten genau zu referieren. Soviel mag nur noch darüber gesagt sein, daß ich einem Geistlichen ein solch schmutziges Gewäsch nicht zugetraut hätte. Der Hauptzweck der Schrift ist vor allem Boykottierung des jüdischen Handels und Propaganda für die Raiffeisenkassen. Die Art aber, wie das geschieht, kann ich nur mit dem strafrechtlichen Begriff „Aufreizung zum Klassenhaß" bezeichnen, wenn auch der Verfasser behauptet (Seite 34), einiges Material zu der Schrift von der reichsländischen Regierung zur Verfügung gestellt bekommen zu haben. Die Tätigkeit von Herren ä la Pfarrer Müller ist nicht erfolglos geblieben, so daß sie sich heute nicht mehr totschweigen lassen, trotz des großen Krachs vom vorigen Jahre. Der Schaden wird bald geheilt sein, und mit Hülfe der Regierung sowohl als der Neuwieder Zentrale ist man jetzt bemüht, das Zusammengefallene auf eine neue festere Grundlage zu stellen, gewitzigt durch den Schaden. Und es wird ihnen gelingen mit Hülfe des katholischen Klerus. Es bestehen heute schon im Elsaß beinahe 50 derartige Kassen, die sowohl Geld zu billigen Zinsen verleihen, als auch den Produktenkauf der Bauern übernehmen. Dabei ist die Heranziehung derselben zur Gewerbesteuer äußerst minimal. Die Raiffeisenkassen sind es aber nicht allein, die die Gefahr zu einer unüberwindlichen werden lassen. Der Ruf von der notleidenden Landwirtschaft ist auch zu Ohren der elsaß-lothringischen Regierung gedrungen. Das Werk der Genossenschaften wird ergänzt zuerst durch die staatlichen Vorschußkassen, die, 1897 gegründet, bis heute in stetem Wachsen begriffen sind. Dann aber fördert die elsaß-lothringische Regierung die Gründung und Erweiterung der landwirtschaftlichen Vereine, die eo ipso den Zwischenhandel lahmlegen müssen. Im landwirtschaftlichen Ministerium wird die „Landwirtschaftliche Zeitschrift" redigiert, mit Beihülfe der Regierung gedruckt und den Mitgliedern gratis zugestellt. In diesem Blatte lesen wir wöchentlich die Anpreisungen des Landesverbandes der Kreisvereine, der alle möglichen landwirtschaftlichen Bedarfsartikel an offizieller Stelle anpreist und noch durch die ministerielle Redaktion durch den Hinweis „Kauft vom Landesverband" unterstützt wird. Dieser hat ein weitverbreitetes Geschäft; Lagerhallen desselben sind an den hauptsächlichsten Orten im ganzen Lande errichtet. Der amtliche Charakter dieser Vereine wird noch dadurch erhöht, daß an der Spitze derselben fast ausnahmslos der Kreisdirektor steht. Außer diesen großen Vereinen bestehen noch Spezialvereine, die mit der Hebung der Landwirtschaft den Ruin des Zwischenhandels herbeiführen müssen. Mit dieser Ausscheidungsmethode des Zwischenhandels war jedoch der Landwirtschaft noch nicht gedient. Reichs- und Landesgesetze mußten noch das ihrige beitragen, den Vieh- und Hausierhandel, wovon der größte Teil der jüdischen Landbevölkerung lebt, möglichst einzuschränken; so das Gesetz über die Vieheinstellung von 1890, die Gewerbeordnungsnovelle von 1896 und die Wandergewerbesteuer von 1897. Durch das letztere Gesetz wurde die Gewerbesteuer der Viehhändler im Durchschnitt verdreifacht, die der Detailreisenden vervierfacht und durch das Gesetz über die Vieheinstellung, eine beliebte, beim kleinen Bauern sehr segensreiche Art des Viehhandels, wurde dieser bedeutend erschwert, während durch die Gewerbeordnungsnovelle die Regierung sogar befugt ist, den Viehhandel auf längere Zeit hinaus zu verbieten. Durch alle diese Institutionen und Gesetze wird, wie es jedem einleuchten muß, der die Verhältnisse kennt, der elsässische Zwischenhandel und damit der jüdische Mittelstand dem Untergange entgegengeführt, wenn wir nicht selbst rechtzeitig die Mittel ergreifen, Abhilfe zu schaffen. Wir müssen weichen, nicht nur dem übermächtigen Einfluß der Geistlichkeit, sondern auch der kommerziellen Technik der Neuzeit und der modernen Wirtschaftspolitik des Staates. Wir müssen es, und das wird der elsässischen Judenheit nicht von Schaden sein. Wenn das nur jeder erkennen wollte! Der Majorität der elsässischen Juden sind neue Wirtschaftsquellen zu eröffnen; sie muß allmählich in neue Lebensbedingungen versetzt werden. Das haben die Juden auf dem Lande zum Teil auch schon eingesehen, und immer mehr wendet sich die Jugend vom Vieh-, Produkten- und Hausierhandel ab. Ein großer Teil wandert aus nach dem Westen; von 1885 bis 1900 hat die elsaß-lothringische jüdische Bevölkerung um 8000 Seelen abgenommen. Ferner wenden sich neben einzelnen Familien die jüngeren Leute der Stadt zu, wo sie als Angestellte in größeren Geschäften und Warenhäusern mit der früheren Selbständigkeit auch den Sabbath, die Beobachtung der Speisegesetze und nur zu oft auch ihr ganzes Judentum preisgeben. Selbständig können sie meistens nicht werden, da sie nie der Konkurrenz der mit großen Kapitalien arbeitenden Häuser standhalten können, und mit dem Judentum geht öfters im Strudel der Großstadt Moral und Sitte verloren, die für das Fortbestehen unseres Volkes von so immenser Wichtigkeit waren. Deshalb müssen wir das Judentum in einem gesunden jüdischen Mittelstande auf dem Lande zu erhalten suchen. Wie aber? — Als Zwischenhändler ist es ausgeschlossen. Als Handwerker? Als Landwirte? Oder sollte nur Auswanderung möglich sein? — Terra incognita Wir erhalten folgende Zuschrift: 1. August 1906. Geschätzter Herr Redakteur! In der Ausgabe Ihres Blattes vom 27. Juli erschien ein interessanter Artikel von Herrn Davis Trietsch unter dem Titel „Terra incognita". Da es sich um einen Gegenstand handelt, der seinerzeit drohte, weite Konsequenzen nach sich zu ziehen (und dessen Echos noch zu hören sind), so kann es nur von Nutzen sein, einige falsche Auffassungen zu korrigieren, welche durch diesen Artikel möglichenfalls entstehen könnten. Die Anglo-Ägyptische Regierung hat niemals eine Frage, Akaba betreffend, in Erwägung gezogen; im Gegenteil, es ist ausdrücklich erklärt worden, daß die Festung, welche diesen Namen führt, ein Teil der türkischen Provinz von Hijaz ist. Gerade das Gegenteil aber ist bezüglich Tabahs der Fall. Die Stellung der Anglo-Ägyptischen Regierung bezüglich dieses Platzes und tatsächlich betreffs der Grenzlinie zwischen der Sinai- Halbinsel und der Türkei selbst ist begründet auf den Ferman, zur Investitur vom Sultan an den gegenwärtigen Khedive Abbas Hielmi Pascha gegeben, sowie auf ein Telegramm des Großwesiers Teved-Pascha, datiert vom 18. April 1892. Der Ferman bestätigt Abbas Hielmi in der Verwaltung als Khedive auf die gleiche Art, wie zurzeit auch Tevfik-Pascha und ilsmael Pascha. Das Telegramm beschränkte dies insoferne, als die folgenden Plätze auf der Hijaz-Küste des Golfes von Akaba ausgeschlossen waren, nämlich: El Wigh, Muelt, Dibbah und Akaba, welche in zukünftiger Zeit von der Türkei verwaltet werden sollen. Es muß in Erinnerung gebracht .werden, daß diese Plätze dem ägyptischen Khedive durch den Ferman von 1841 ausdrücklich über-