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Die Welt · 1906-06-29 · 26 (29.6.1906) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
26 (29.6.1906)
Date
1906-06-29
Page
– (sequence 9)
Language
German
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auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte. Ferner beschloß das Synedrion, daß es jedem Juden, Rabbiner oder Laien, verboten sei, eine Ehe religiös einzusegnen, wenn sie nicht zuvor standesamtlich geschlossen wurde. Bezüglich der Mischehe heißt es endlich: „Das große Synedrion erklärt weiter, daß Ehen zwischen Juden und Christen, die nach den Bestimmungen des bürgerlichen Gesetzbuches geschlossen wurden, verbindlich und bürgerlich giltig sind und, wenn sie auch nicht die religiöse Weihe erhalten können, nicht mit dem Bann belegt werden dürfen." Auch dieser Absatz hat in der offiziellen hebräischen Übersetzung eine etwas schärfere Fassung*). Das jüdische Parlament und später das so pompös eröffnete Synedrion haben in der westeuropäischen Judenheit, wie nicht anders zu erwarten stand, großes Aufsehen erregt und weitgehende Hoffnungen wachgerufen. Für das seit Jahrhunderten geknechtete und gedemütigte Volk schien nun wieder die Zeit des Glanzes und der Herrlichkeit gekommen zu sein. In den Kreisen, welche für eine zeitgemäße Form des Judentums schwärmten, hoffte man, das Synedrion würde diese Wünsche befriedigen. Man schaute deshalb mit großer Spannung auf die Entwicklung der Dinge in Paris. In Berlin freilich, in den Kreisen Friedländers und Bendavids, setzte man kein großes Vertrauen in die Tätigkeit des Synedrions. Man hatte da das richtige Gefühl, daß Reformen, die von oben kommandiert werden und nicht aus dem Volk durch eine innere Entwicklung hervorgehen, nicht von großem Wert sein können. Außerdem teilte die Berliner Judenschaft keineswegs die schwär- *> Über diesen Beschluß des Pariser Synedrions wurde später viel gesprochen und geschrieben. Es wurde vielfach behauptet, das Synedrion habe die jüdischchristliche Mischehe gestattet, wofür es von der einen Seite gelobt, von der anderen Seite aber heftig getadelt wurde. Ich gebe daher den französischen Wortlaut in seiner offiziellen Textierung: Le grand Sanhedrin declare, en autre, que les mariages entre Israelites et chretiens ^ontractes conformement aux lois du code civil sont obligatoires et valables civilement et que, bien qu'ils ne soient pas susceptibles d'etre revetus des formes religieuses, ils n'entraineront aucun anatheme." merische Begeisterung für Napoleon. Es mag noch bemerkt werden, daß auch die preußische Regierung mit Mißbehagen auf diese Vorgänge blickte und ihren jüdischen Untertanen recht ungern Pässe zur Reise nach Paris behufs Teilnahme an der Versammlung des Synedrions ausstellte. Viel mochte ihr diese Weigerung nicht nützen, weil die Juden sich leicht solche Pässe von den französischen Residenten verschaffen konnten. Ein Opfer dieser überspannten Erwartungen wurde der letzte Oberrabbiner von Schlesien Lewi Saul Frankel, der auf diese Nachricht hin nach Paris eilte, in der Hoffnung, daß nun die Zeit herangebrochen sei, wo die Scheidewand zwischen Juden und Christen aufhören würde. Der begabte, aber geistig nicht ganz intakte Schwärmer, dessen Vater Saul bereits in den letzten Jahren Mendelssohns ein Bild der inneren Zerrissenheit und der Zwiespältigkeit geboten hatte, trat nach der Schließung des Synedrions zum Christentum über. Er bereute aber später diesen Schritt und starb arm und verlassen im jüdischen Spital zu Frankfurt a.M. und wurde dort auf dem jüdischen Friedhof in aller Stille bestattet. Für das Judentum hat das Synedrion nichts Bleibendes geschaffen, es sei denn die Konsistorialverfassung der jüdischen Gemeinden in Frankreich, deren Wert und Bedeutung man nicht allzu hoch anzuschlagen braucht. Sie hat am 1. Januar 1906, also nach beinahe 100jährigem Bestand, mit der eingetretenen Trennung von Staat und Kirche in der Französischen Republik zu existieren aufgehört. Napoleon scheint später, da sein Interesse von wichtigeren Dingen in Anspruch genommen wurde, dem jüdischen Parlament und dem Synedrion wenig Aufmerksamkeit geschenkt zu haben. Diese Körperschaften traten auch nicht mehr zusammen. -Hingegen wurde doch im Jahre 1808 ein Gesetz erlassen, wonach den Juden im Elsaß und in den. ehemaligen deutschen Landesteilen für die Dauer von zehn Jahren die volle bürgerliche Gleichberechtigung entzogen wurde. Die maßlose Beweihräucherimg Napoleons war somit eigentlich nutzlos. Eine „Deutsch-Jüdische" Partei Das Hamburger Israelitische Familienblatt hat zu der angeblich zionistischerseits beabsichtigten Schaffung einer „Deutsch- Jüdischen" Partei in einem Elaborat Stellung genommen, das vom Vorsitzenden der deutschen Landsmannschaft zum Gegenstande eines Gegenartikels gemacht und gleichzeitig von deren Organ in die lustige Ecke verwiesen wurde. Es ist nicht meine Absicht, Betrachtungen darüber anzustellen, welche Art der Behandlungsweise die gerechtfertigtere war, wie ich mich überhaupt hier nicht mit dem Familienblatte beschäftigen will. Es dürfte aber wohl einmal angebracht sein, sich mit dem Gedanken einer jüdischen Partei in Deutschland selbst auseinanderzusetzen: Ist es ratsam, ist es möglich, eine politische Partei der deutschen Juden zu schaffen? Die Juden Deutschlands sind zurzeit weder in irgendeinem der deutschen Landtage noch im deutschen Reichstage vertreten. Zwar beherbergt die sozialdemokratische Partei des deutschen Reichstages einige Juden, während bezeichnenderweise alle übrigen Fraktionen keinen einzigen Juden in den Reichstag entsandt haben. Niemand wird aber behaupten, daß die jüdischen Reichstagsmitglieder von der sozialdemokratischen Partei als Vertreter der Juden gewählt sind. Im preußischen Landtage sitzen in 2 Fraktionen Juden, selbstverständlich in den beiden freisinnigen. Unter den 25 Mitgliedern der Volkspartei sind 4, unter den 8 der Vereinigung 3 jüdischen Glaubens. Während also alle anderen Parteien einschließlich der Nationalliberalen ganz und gar judenrein sind, sind 16 "/0 der Volkspartei und sogar 37Va0o der freisinnigen Vereinigung Juden. Daß auch diese Herren nicht als Vertreter der preußischen Juden gewählt sind, werden weder die Größen der freisinnigen Parteien noch die jüdischen Abgeordneten selbst bestreiten, insbesondere die letzteren werden sich gegen diesen „Vorwurf" wahrscheinlich entschieden verwahren. Und wenn auch die Macher der freisinnigen Wahlen nach den Erfahrungen, die sie bei Aufstellung ihrer Kandidaturen gemacht haben, vielleicht geneigt sein werden, die Entsendung von Juden als Vertretern der freisinnigen Partei doch jüdischem Einflüsse zuzuschreiben, wird doch niemand leugnen können, daß sich die jüdischen Herren des Abgeordnetenhauses nach Kräften bemüht haben, diesen Makel durch entschiedene Vernachlässigung aller jüdischen Interessen und ebenso entschiedenes Eintreten Tür alle nichtjüdischen Fragen von sich abzuwaschen. Es wäre sehr verfehlt anzunehmen, daß die Mehrzahl der in Betracht kommenden jüdischen Kreise Preußens und Deutschlands mit diesem Zustande nicht einverstanden wäre. Die deutschen Juden wollen durchaus nicht als Juden wählen und gewählt werden. Ihr Ehrgeiz ist befriedigt, wenn ihnen gestattet wird,- als gleichberechtigte Mitglieder der sozialdemokratischen und insbesondere der liberalen Parteien wählen zu dürfen. Und wenn man ihnen vor der Wahl verspricht, daß die betreffende Partei sich dafür einsetzen werde, daß den Juden etwas weniger Leid geschehe als bisher, dann soll ihnen einer mit der Behauptung kommen, daß die Interessen der jüdischen Bevölkerung bei den bestehenden Parteien nicht genügend gewahrt seien! Sind sie doch, wie die Tatsachen gezeigt haben, nur allzu gerne geneigt, sogar einem Antisemiten und Judenfresser ihre jüdische Stimme zu geben, wenn sie dafür von den nationalliberalen Blättern das Zeugnis erhalten, daß sie ein rühmenswertes Beispiel der Zurückstellung eigener Interessen zugunsten nationaler Momente gegeben haben, das man leider sonst bei andern oft vermisse. Die Verstimmungen, die sich dann im Laufe der Session regelmäßig ergeben, weii auch der nationalliberalste Jude von Zeit zu Zeit do«h deutlich ein Gefühl hat, als ob man ihm mit Hilfe oder im Einverständnis mit seiner Partei einen Fußtritt oder gar eine Ohrfeige versetzt habe, werden dann gewöhnlich auf den Parteitagen und -Essen beseitigt, und für die nächste Session fehlt weder die jüdische Stimme noch die jüdische Kasse. Wenn es aber einmal gar zu arg wird, akzeptiert man schließlich auch für eine Session einige jüdische Abgeordnete, so daß es zur Regel zu

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