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Die Welt · 1906-06-29 · 26 (29.6.1906) · page 7

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
26 (29.6.1906)
Date
1906-06-29
Page
– (sequence 7)
Language
German
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No. 26 DIE] Unterdessen waren in Paris Vertreter der Juden aus dem eigentlichen Frankreich und dem Elsaß (man unterschied damals noch zwischen französischen und deutschen Juden) eifrig für die Emanzipation ihrer Glaubensgenossen tätig. Die Zahl der unter französischer Herrschaft stehenden Judenschaft war nicht sehr groß; die Juden bildeten nicht viel über 0,1*1» der Gesamtbevölkerung. Etwa die Hälfte wohnte im Elsaß, wo die Juden noch unter den mittelalterlichen Beschränkungen und unter der Gehässigkeit der christlichen Bevölkerung viel zu leiden hatten. Die ehemalige große Gemeindein Straßburg wurde durch die blutigen Judenmetzeleien im Jahre 1349, als in Europa der „schwarze Tod" wütete, gänzlich zerstört. Sonnabend den 14. Februar des genannten Jahres wurden gegen 2000 Juden lebendig verbrannt. Seitdem ließen sich wohl hin und wieder jüdische Familien in Straßburg nieder, aber zu einer festen jüdischen Ansiedlung kam es doch nicht mehr. Und als sie im Jahre 1530 von dort wieder vertrieben wurden, siedelten sie sich in den benachbarten Orten an, von wo aus sie ihre Geschäfte in Straßburg machten, obgleich ihnen das oft genug streng untersagt wurde. Auch als das Elsaß zu Frankreich kam, wurde keine Veränderung zu ihren Gunsten vorgenommen. Als die Stadt Straßburg an Louis XIV. übergeben wurde, verpflichtete sich der König am 30. September 1681, „alle alten Privilegien, Rechte, Gesetze und Gebräuche, seien sie kirchlich oder politisch", zu respektieren. Das galt auch hinsichtlich der Juden, und verhielt sich so bis kurz vor dem Ausbruch der Revolution. Im Jahre 1784 gab es jüdische Ansiedlungen in Bischheim, Hönheim, Lingolsheim und Wolfisheim. Im ganzen lebten damals im Elsaß 3940 Familien mit 19 624 Seelen. Wollte ein Jude Straßburg betreten, so mußte er nicht nur mit einem Geleitschein versehen sein und eine Steuer entrichten, sondern er war auch genötigt, sich die beständige Begleitung eines Polizeidieners gefallen zu lassen. Dieser hatte darauf zu sehen, daß der Jude, nachdem er die ihm erlaubten Geschäfte erledigt hatte, die Stadt wieder verlasse. An den Besuch Straßburgs war für die Juden noch die Demütigung geknüpft, daß sie und alle, die mit ihnen Geschäfte machten, am Stadttor beim Eintritt streng durchsucht wurden. Für die judenfeindliche Bürgerschaft von Straßburg war es keine geringe Kränkung, daß der bekannte Armeelieferant Herz Medelsheim aus Bischheim, mit seinem französierten Namen Cerf Berr, ein Schwager David Sinzheims, im Jahre 1775 für sich und seine Angehörigen das Wohnrecht in dieser Stadt sich erzwang. Noch im Jahre 1767 wurde er beim xMagistrat um die Erlaubnis vorstellig, wenigstens während des Winters in Straßburg wohnen zu dürfen, da die Umgebung der Stadt damals durch Räuber unsicher gemacht wurde. Der Magistrat lehnte diese Bitte ab. Das hielt aber Cerf Berr .nicht ab, im nächsten Jahre sein Glück nochmals zu versuchen. Dieses Mal verwendete sich für ihn der Herzog von Choiseul. Während der Verhandlung, die sich in die Länge zog, tat aber Berr etwas anderes. Im Jahre 1771 wurde nämlich der Rappoltsteinische Hof feilgeboten. Ein Herr de la Touche, General und französischer Gesandter in Berlin, kaufte dieses Haus beim Notar für 33 000 cournische Livres und machte gleichzeitig einen Privatakt, wodurch er das Haus Cerf Berr abtrat. Dieses Aktenstück wurde am 9. Juli 1771 beim königlichen Notar zu Colmar niedergelegt. Obwohl dieser Kaufakt eigentlich gesetzwidrig war, machte Berr seinen weitgehenden Einfluß dahin geltend, daß ihm das Wohnrecht in seinem Hause gestattet wurde. Der Magistrat von Straßburg bequemte sich schon im Jahre 1771 dazu, Cerf Berr für den Winter in der Stadt wohnen zu lassen. Aber dieser setzte es mit Hilfe der französischen Behörden durch, daß ihm im Jahre 1775 gestattet wurde, mit seiner Familie in Straßburg zu wohnen und sogar unbewegliche Güter zu erwerben. So hielt er seinen Einzug in die Stadt und brachte nicht weniger als 68 Personen mit, nämlich Kinder, Schwiegersöhne, Schwäger, Schwägerinnen, kaufmännische Gehilfen, Dienstboten, Rabbiner, Schächter usw. Es jEELT — - 9 wurden für sie mehrere aneinanderliegende Häuser erworben, die man zusammen den „Judenhof" nannte. Nach dem Ausbruch der Revolution wurde eifrig für die völlige Emanzipation der Juden agitiert, für die die hervorragendsten Männer der Bewegung eintraten. Aber auch viele Gegner fand sie; insbesondere scheute man sich, den Juden in Frankreich mit einem Male volle bürgerliche Gleichberechtigung zu gewähren. Nach langen und heftigen Debatten in der Nationalversammlung wurde am 27. und am 28. September 1791, fast vor Toresschluß, die Gleichstellung der Juden beschlossen. Das Gesetz wurde am 13. November desselben Jahres vom König Ludwig XVI. genehmigt. Indessen wäre es falsch, wenn man annehmen wollte, daß die Judenfeinde dadurch ihre Gehässigkeit gegen ihre jüdischen Mitbürger aufgegeben hätten. So konnte man beispielsweise in der Straßburger Zeitung vom 11. September 1793 folgende gehässige Bemerkung gegen die Juden lesen: „Gestern um 12 Uhr begaben sich die Söhne Straßburgs von 18 bis 25 Jahren auf den Marsch. Väter, Mütter, Schwestern und Bräute weinten. Die große Menge, die sich um sie versammelte, war tief gerührt. Ein reicher Vorrat von Lebensmitteln folgte ihnen nach, noch reicher war der Segen aller gefühlvollen Seelen. Der Vater Cerf Berr, dessen Familie bei der alten sowie bei der neuen Verfassung mehr an der Nation gewonnen ' als die Väter aller Söhne, welche mit diesem Bataillon ziehen, hatte die Großmut, 23Maaß sauern aber kauschern Wein beizusteuern; so ebs rares von einem patriotischen Beitrag glaubte die Munizipalität wieder zurückschicken zu müssen, und wir glauben uns verpflichtet, den Namen eines großmütigen Gebers allen Söhnen Abrahams, Isaaks und Jakobs bekannt zu machen." Man sieht aus diesen Wortejn, die ebenso gut für eine moderne antisemitische Zeitung gepaßt hätten, daß sie vom Geist der Feindseligkeit gegen die Juden diktiert waren. Cerf Berr war ein bekannter hochsinniger Wohltäter, und man wird ihm schwerlich einen solchen niedrigen Geiz zutrauen. Er starb übrigens bald darauf im Winter 1793 94, noch vor dem Ausbruch der revolutionären Schreckensherrschaft, unter der die Juden im Elsaß und in Lothringen besonders schwer zu leiden hatten. Die judenfeindlichen Revolutionsheiden benutzten nämlich die antireligiösen Gesetze, um an den Juden ihr Mütchen zu kühlen. Als später nach dem 9. Thermidor allmählich wieder Ruhe und Ordnung in Frankreich eintrat, konnte man einige Zeit glauben, daß nunmehr 'auch die Judenfrage in diesem Staate nicht mehr auftauchen würde, da alle Verfassungen, die sich in Frankreich rasch hintereinander ablösten, keinen Unterschied zwischen Bürger und Bürger wegen der Abstammung oder des Glaubensbekenntnisses kannten. Indessen ist immer die Annahme irrig, daß auf dem Wege der Gesetzgebung rasch seit Jahrhunderten tief wurzelnde Vorurteile beseitigt werden können. Auch in Frankreich, insbesondere im Elsaß, war der alte Judenhaß nicht geschwunden. Es mögen sich übrigens wirklich Mißstände herausgestellt haben, die bei oberflächlicher Betrachtung der Dinge als eine Folge der Emanzipation der Juden erschienen. So wurde im Elsaß sehr viel über die Verschuldung der Bauern und über die Überhandnähme des jüdischen Hypothekenbesitzes geklagt. Und schon am 6. März 1806 befahl Napoleon, die Abteilung für Gesetzgebung solle untersuchen, ob es nicht anginge, die Hypothekenschulden an jüdische Wucherer zu annullieren, die Juden für zehn Jahre für unfähig zu erklären, auf Hypotheken Geld zu leihen, vom 1. Januar 1807 alle Juden ohne Grundbesitz für nicht gleichberechtigt zu erklären und insbesondere diese Bestimmungen auf alle seit zehn Jahren aus Polen und Deutschland eingewanderten Juden auszudehnen. Auf den Bericht, der dem Kaiser in dieser Angelegenheit erstattet worden war, beschloß er am 30. Mai desselben Jahres, für den 15. Juli eine Versammlung von Personen einzuberufen, „die sich zur jüdischen Religion bekennen und das französische Gebiet bewohnen". Der Modus d;3i Wahl oder richtiger der Auswahl seitens der kaiserlichen

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