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Die Welt · 1906-06-29 · 26 (29.6.1906) · page 3

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
26 (29.6.1906)
Date
1906-06-29
Page
– (sequence 3)
Language
German
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No. 26 10 =*^= o o o o ' ■ DIE HÄKELT POLITISCHE REVUE 3^^= Dr. Byk Am 23. Juni ist Dr. Emil Byk, der Vertreter des Wahlbezirks Brody im österreichischen Parlament, plötzlich gestorben. Dr. Byks Tätigkeit als Politiker und als Präsident der jüdischen Kultusgemeinde in Lemberg haben wir des öftern diskutiert. Leider gab uns Dr. Byks Tätigkeit keinen Anlaß, ihn als den Vertreter der jüdischen Interessen, des jüdischen Volkes zu betrachten. Er hat uns — den Zionisten — keine besondere Liebe entgegengebracht. Im Gegenteil. Er schadete uns, wo er konnte______ De mortuis nil nisi bene — heißt es. Gut. Wir wollen auch nicht mehr über Dr. Byk sprechen. Aber sein System lebt noch, das System des Nackenbeugens vor der polnischen Schlachta, der Verachtung des jüdischen Volkes, der Hintansetzung der jüdischen Interessen. Und dieses System hat noch Anhänger genug. In Brody, in dieser alten und ruhmvollen jüdischen Gemeinde, ist durch den Tod Dr. Byks die Stelle des Abgeordneten vakant geworden. Eine Neuwahl wird nötig sein. Die letzte Wahl war im Jahre 1900, — und Dr. Byk ist gewählt worden. Die sechs Jahre sind nicht spurlos vorübergegangen. Sie haben Schlagworte in das jüdische Leben gebracht, die das jüdische Volk nicht kannte. Die Ereignisse der letzten Jahre haben einen neuen Inhalt des jüdischen Lebens geschaffen. Und andere Faktoren sind jetzt maßgebend. Dies muß sich an der Neuwahl zeigen. Die galizischen Juden müssen zeigen — und wir hoffen, daß sie es auch werden —, daß sie innerlich frei und stark und mutig geworden sind. Es hängt von ihnen ab, ob im österreichischen Parlament ein jüdischnationaler Abgeordneter oder ein gehorsamer Diener der polnischen Schlachta sitzen wird. Hier ist das erstemal, wo sie ihre Theorie in Praxis, ihren Willen in Tat umsetzen können. Wir hoffen, daß Dr. Byks Nachfolger im Parlamente uns mehr Anlaß zur Freude und zum Stolze geben wird. Studts Lorbeeren lassen die jüdi- Die jüdischen Reaktionare. schen Reaktionäre> die Sehwarzen vom „Deutsch-Israelitischen Gemeindebund", nicht schlafen. Wenn schon Assimilation, — denn schon, dachten sich die „Israeliten" vom „Gemeindebund". Warum sollen nur die Christen in Preußen . konfessionell geknebelt werden? Und sie beauftragten den freiburger Prof. Rosin mit der Ausarbeitung eines Projektes für die Knebelung der israelitischen Konfession — nach preußisch-junkerischem Muster. Das Elaborat liegt bereits vor. Daß jedes Projekt, das vom „D.-I. Genieindebund" ausgeht, von vornherein im Gerüche der Reaktion steht und das Ansehen des Judentums nur schädigen kann, — ist für jeden Juden, dessen Rückgrat noch intakt ist, klar. Wir werden noch Gelegenheit haben, auf dieses merkwürdige „document humain", auf dieses Dokument des unheilvollen Niederganges des jüdischen Geistes, des Geistes des wahren Judentums, des freien, starken, zukunftsicheren, unter den „Israeliten" vom „Gemeindebunde" zurückzukommen. Wir verzeichnen hiermit die Stellungnahme der „Frankfurter Zeitung" zu diesem Projekte: „Der Deutsch-Israelitische Gemeindebund versendet soeben den «Entwurf eines Gesetzes über die Organisation der israelitischen Religionsgemeinschaft in Preußen >, den in seinem Auftrage Prof. Dr. Rosin in Freiburg verfaßt hat. Der Entwurf geht von der Tatsache aus, daß die preußischen Synagogengemeinden, von einigen Bezirken abgesehen, jeglicher Gesamtorganisation entbehren. Hierüber heißt es in der Einleitung, die dem eigentlichen Entwurf vorausgeschickt ist: „Eine Gesamtorganisation der Juden in Preußen [ist ein unabweisbares praktisches Bedürfnis für die einzelnen Bekenntnisangehörigen sowie für die einzelnen Synagogengemeinden in Preußen. Nur eine solche Gesamtorganisaiion kann die notwendige Einheit in der Religionsübung verbürgen, der Zersetzung des Judentums vorbeugen, die religiöse Gleichgültigkeit bekämpfen, die schwächeren Gemeinden ausreichend unterstützen und die religiösen Interessen ihrer Angehörigen wirksam vertreten. Diese Gesamtorganisation ist daher auch ein ideales Postulat, für welches die Juden in Preußen ihre Kräfte einsetzen müssen und für das ihre Gemeinden auch diejenige'i Opfer an Geld und Selbständigkeit nicht scheuen dürfen, wehue jede Gesamtheit von ihren Gliedern verlangen muß. Die Organisation ist als zwangsweise gedacht, d. h. alle innerhalb eines Synagogenbezirkes wohnenden Israeliten gehören ihr an, ohne Rücksicht auf ihre Staatsangehörigkeit, so daß z. B. auch Ausländer gezwungen sein würden, zu den entstehenden Lasten beizutragen. Die Grundlage der gesamten Organisation bilden die einzelnen Synagogengemeinden, die dort, wo es sich um leistungsunfähige Kleingemeinden handelt, durch Bezirksgemeinden zu ersetzen sind. Den Gemeinden sind als höhere Stufe die Provinzial-Synagogenverbände übergeordnet, deren es im.ganzen sieben geben soll: 1. -Provinzen Ost- und Westpreußen mit dem Sitz in Königsberg, 2. Provinzen Brandenburg und Pommern mit dem Sitz in Stettin, 3. Provinz Posen mit dem Sitz in Posen, 4. Provinz Schlesien mit dem Sitz in Breslau, 5. Provinzen Hannover, Schleswig-Holstein, Sachsen und Westfalen mit dem Sitz in Hannover, 6. Provinz Hessen- Nassau mit dem Sitz in Frankfurt a. M., 7. Rheinprovinz mit Hohenzollern mit dem Sitz in Köln. — Berlin bildet einen Verband für sich. Als Krönung des Gebäudes erscheint dann der „Oberrat der Israeliten", dem eine „Israelitische Landessynode" zur Seite steht. Mit dieser straffen hierarchischen Gliederung trifft, wie es scheint, eine mächtige Sehnsucht nach der starken Hand des Staates zusammen, die sich bis zur Schaffung eines „Staatskommissarius" versteigt, der mit weitgehenden Rechten ausgestattet wird. So hat er das Recht und die Pflicht, allen Sitzungen des Provinzialsynagogenrates und der Provinzialsynode, welche ihm rechtzeitig mitzuteilen sind, anzuwohnen; das Recht, über alle in diesen Sitzungen verhandelten Gegenstände auf Verlangen gehört zu werden; das Recht, von allen außerhalb der Sitzung des Provinzialsynagogenrats gefaßten Beschlüssen vor der Ausfertigung und Vollziehung durch Vorlage der Akten Kenntnis zu erhalten; das Recht, sämtliche Akten, Bücher, Rechnungen, Beläge und Bestände der Provinzialsynagoge einzusehen, soweit dies zu Zwecken der staatlichen Aufsicht erforderlich ist. Er „kann jeden Beschluß der Organe des israelitischen Provinzialverbandes beanstanden und dadurch dessen Vollziehung einstweilen verhindern. Die Beanstandung erfolgt durch die Erklärung, daß der Beschluß nach seiner Ansieht die Zuständigkeit der Provinzialsynagoge überschreite oder die Staatsgesetze verletze oder das Staatsinteresse gefährde. Nimmt das Organ, welches den Beschluß gefaßt hat, denselben nicht zurück, so entscheidet die staatliche Aufsichtsbehörde, welcher die Akten nebst Bericht durch Vermittlung des Staatskommissars vorzulegen sind." Es erübrigt sich an dieser Stelle, auf weitere Einzelheiten des Entwurfes einzugehen; das Mitgeteilte mag genügen, um jeden Verständigen erkennen zu lassen, daß der Deutsch-Israelitische Gemeindebund, der sich diesen Entwurf zu eigen gemacht hat, damit eine Richtung einschlägt, die seinem Ziele, der Förderung der jüdischen Religion, unmöglich nützlich sein kann. So viel steht doch heute für alle Gebildeten fest, daß Religion und religiöse Anschauung das innerste Eigentum jedes einzelnen sind. Wohl mögen sich Gleichstrebende und Gleichdenkende vereinigen, um gemeinsam ihre religiösen Ideale zu pflegen, gemeinsam Einrichtungen zu schaffen, die ihren religiösen Bedürfnissen entsprechen. Das muß aber auf dem Wege freiwilligen Anschlusses und gütlicher Verein- 2

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