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Die Welt · 1906-06-01 · 22 (1.6.1906) · page 9

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
22 (1.6.1906)
Date
1906-06-01
Page
– (sequence 9)
Language
German
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N'o. 22 DIE^I allmächtigen Propaganda organisierte Dummheit und Gemeinheit armselige Gesetzesparagraphen ausrichten? Gewiß werden, solange Menschen fehlbar sind, auch Richter irren, und wenn der Fall Hilsner sonst nichts wäre als ein Justizversehen, so könnte man sich schließlich mit der Unzulänglichkeit aller irdischen Einrichtungen beruhigen. Aber so steht es um diesen Prozeß nicht. Der Prozeß Hilsner stand unter dem Zeichen einer Schreckensherrschaft äußerer Mächte, die alle Verhältnisse unheilbar verwirrte, die Geister vergiftete, die öffentliche Meinung in krankhafte Ekstase versetzte, Zeugen schuf und präparierte und die Geschworenen notwendigerweise^ ihren Bannkreis zog. Schon am 28. April 1899, also wenige Tage nach Auffindung der Leiche der Agnes Hruza, brachte der wackere Schneider im niederösterreichischen Landtage eine Interpellation ein, in der es heißt: „In Österreich werden Justizminister von Juden bestochen, um überwiesene jüdische Ritualmörder freizulassen." Und in diesem Tone ging es fort, eine Interpellation verdrängte die andere, eine unendliche Skala blutrünstiger Akzente. Niemals ward die Parlamentstribüne, niemals die Abgeordnetenimmunität gewissenloser mißbraucht. Und die geflügelten Worte dieses famosen Gesetzgebers flatterten hinaus, "gierig aufgenommen vom Rachedurste Hunderttausender, wirksam verbreitet von der unermüdlichen Betriebsamkeit eines sogenannten Rechtskomitees. Auch der Bürgermeister von Polna, Sadil, stand diesem Rechtskomitee nahe, um später förmlich in dasselbe einzutreten. Der Mann verdient eine besondere Note nicht bloß wegen, dieser Zugehörigkeit, sondern weil er seine Unparteilichkeit und Hochherzigkeit in einem Ausspruche offenbarte, der ihn den erhabensten Vorbildern seines Amtes anreiht. Der Herr Bürgermeister gab nämlich auf die Frage, ob Polna durch den Wegzug der Juden geschädigt werde, die Antwort: „Es sei gerade so, als wenn der Mensch die Krätze los wird." Und dieser wackere Meister der Bürger von Polna wurde auch weiterhin in Amt und Würden belassen, und man zuckte nicht mit der Wimper, als drei Geistliche Broschüren im Sinne des Ritualmordes veröffentlichten, und wußte sich maßgebenderseits in wahrhaft indischer Resignation auch mit der Tatsache abzufinden, daß der für Polna zuständige Bischof Brynych von Königgrätz im November 1899 in dem bischöflichen Organ „Obnova" einen von ihm gehaltenen, geradezu blutrünstigen Vortrag abdruckte, der natürlich rasch in andere Blätter überging. Und aus der Mitte einer in solcher Weise bis zur Raserei erhitzten Bevölkerung wurden die Zeugen genommen, mit denen der Schuldbeweis hergestellt wurde, aus dieser Atmosphäre glühenden Hasses und systematischer Massensuggestion gingen die Geschworenen hervor, die Recht sprechen sollten. Natürlich kam es, wie es kommen mußte. Was konnte es nützen, daß der Oberste Gerichtshof das Kuttenberger Urteil aufhob und die neue Verhandlung dem Kreisgerichte in Pisek zuwies? Die gleichen Ursachen mußten gleiche Wirkungen hervorrufen, und den Piseker Geschworenen konnte biuTgerweise nicht zugemutet werden, um eines von der allgemeinen Meinung verurteilten, mit allem Geifer, Haß und Hohn überschütteten hilflosen Juden willen ihre Kuttenberger Kollegen zu desavouieren. Die Vorgänge außerhalb des Gerichtssaales, nicht die Vorgänge im Gerichtssaale haben die Verurteilung Hilsners nach sich gezogen. Hilsners Schicksal war entschieden, noch ehe die Anklage verlesen wurde. Und wenn die blinde Wut der Massen einen andern in den Gerichtssaal gefordert hätte, — jeder Jude wäre in dieser Verhandlung schuldig gesprochen worden. Der Prozeß Hilsner war zugleich der volle Bankrott des Gesetzes. Wenn man eine Zeugin in Pisek einspruchslos erzählen läßt, daß, einem Gerüchte zufolge, in Wiesnitz, dem Geburtsorte der Agnes Hruza, seit deren Ermordung das Wasser blutig fließe und die Juden sich darin die Hände waschen; wenn gestattet wird, daß LT - -= 13 Zeugen ihre Aussagen mit den unflätigsten Beschimpfungen des Angeklagten einleiten; wenn das Auditorium in einer vieltägigen Verhandlung beständig mit lärmenden Zurufen in die Verhandlung eingreift, einer der antisemitischen Rädelsführer im GerichtssaaTe eine Art von Diktatur sich anmaßt, laut Befehle erteilt, Rügen erläßt; wenn der Staatsanwalt in seinem Plaidoyer, also in einem Zeitpunkte, da jede Beweiserhebung unmöglich ist, mit der Mitteilung verblüfft, er habe soeben ein Telegramm erhalten, wonach einer der Entlastungszeugen soeben wegen versuchter Verleitung zum Meineid verhaftet worden sei, während er gleichzeitig verschweigt, daß er. der allmächtige Staatsanwalt, es war, der diese Verhaftung veranlagte; wenn schließlich Dr. Baxa, dem der Bürgermeister von Polna selbst die Vertretung übertrug, im Gerichtssaale eine Brandrede halten durfte, so sind alle diese und hundert andere ähnliche Vorgänge grobe Gesetzwidrigkeiten, aber alle zusammen kein einziger Nichtigkeitsgrund. * So wurde das Recht gebeugt, das Gesetz gebrochen, die Verurteilung erzwungen, ohne daß gegen Scheußlichkeiten dieser Art eine Remedur möglich ist. Ist aber die Einsicht einmal gewonnen, steht es fest, daß unter den wüsten Händen einer ausschweifenden Agitation das edle Antlitz der Gerechtigkeit zu einer mänadenhaften Fratze entstellt wurde, dann kann ich mich noch immer nicht mit dem Gedanken befreunden, daß erkanntes Unrecht für alle Zeit als höchstes Recht in Geltung bleiben soll, weil es die schablonenhafte Prägung eines unzureichenden Gesetzes gefunden hat. Als es Voltaire gelang, das Interesse des französischen Königshofes für den gefolterten und hingerichteten Jean Calas zu wecken, da war es Ludwig XV., der die Revision des Prozesses anordnete. Fünfzig Richter wurden mit der Überprüfung der Prozeßakten betraut die denn auch bald genug das gefällte Urteil als irrig und Calas für unschuldig erklärten. Und die Kaiserin Katharina von Rußland schrieb an Voltaire einen Brief, der folgende Stelle enthielt: „Sie haben die großen Feinde der wahren Religion und Wissenschaft, den Fanatismus, die Dummheit und die Schikane, angegriffen; möge Ihr Sieg ein vollständiger sein!" Das war damals. Ist aber heutzutage einmal, wie hier, ein Unschuldiger verurteilt worden, dann bleibt er verurteilt und eingekerkert bis ans Ende seiner Tage. So will es das moderne Prozeßrecht mit seinen „unschätzbaren" Bürgschaften gegen die Verurteilung Unschuldiger. Nein, sage ich, so will es Recht und Gesetz nicht. Es muß sich eine Lösung finden lassen, die auch hier Recht und Gesetz zu Ehren bringt. Soll wirklich das Schicksal dieses armen, gepeinigten Menschen von dem Zufall abhängig sein der irgendeine „neue Tatsache'1 zum Vorschein bringt und so dem Formalismus des Wiederaufnahmeverfahrens entspricht? Ich kann es nicht glauben. Ich habe trotz des Prozesses Hilsner meinen Glauben an die Menschheit nicht verloren. Mag der Streit des Tages, die Forderung des Augenblicks manchen vorübergehend seiner wahren Gesinnung entfremdet haben, — das ewig Menschliche ist ja doch das Band, das uns schließlich wieder zusammenführt. Darum richte ich über alle Klüfte und Parteiungen hinweg meinen Appell an die ganze gesittete Welt, an alle, deren Auge noch eine Träne beschleicht im Angesichte fremden Leides, darum möchte ich es hinausrufen in fernste Fernen, soweit Menschen sind, vom Mitleid mit menschlicher Kreatur zu Menschen geadelt: Höret! Es gibt ein furchtbares Unrecht zu tilgen! Helfet alle, alle, ehe es zu spät ist! Nachdem Dr. Elbogen geschlossen hatte, machte der Vizepräsident des Vereins, Oberinspektor Engel, die Mitteilung, daß die „Ethische Gesellschaft" eine Aktion zugunsten Hilsners anbahnen wolle; an die Spitze des Aktionskomitees seien der Abgeordnete Dr. Ofner und der Schriftsteller E. V. Zenker getreten. Der Redner forderte die Anwesenden auf, diese Aktion nach Kräften zu unterstützen. REISEN IN PALÄSTINA (Aus dem demnächst erscheinenden Handbuch von Palästina I von DAVIS TRIETSCH) Der jüdische Besucher Palästinas wird andere Städte und Gegenden aufsuchen als die Touristen anderer Nationen und Bekenntnisse. Ihn interessieren die jüdisch-historischen und jüdischtraditionellen Orte, die Städte* mit ' starker jüdischer Bevölkerung nebst ihren Institutionen nnd besonders die jüdischen Kolonien. Die Eisenbahn- und sonstigen Verkehrsverhältnisse bringen es mit sich, daß man einen bequemen und billigen Besuch dieser jüdischen Sehenswürdigkeiten nur in bestimmten Touren durchführen kann.' Hierbei werden Jaffa und Haifa als Ausgangspunkt dienen müssen. Es ergeben sich so folgende Reisewege: 1. Jaffa und die Kolonien etc. im Süden 2. Jaffa und Jerusalem (mit Artuf und Moza), Bethlehem, Hebron, Jordan und Totes Meer 3. Von Jaffa nach Petach-Tikwah, den Kolonien von Samaria und Haifa 4. Von Haifa nach Tiberias und Safed und den Kolonien von Galiläa In Folgendem sollen diese Reisen im Einzelnen angegeben werden:

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