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Die Welt · 1906-05-18 · 20 (18.5.1906) · page 8

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Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
20 (18.5.1906)
Date
1906-05-18
Page
– (sequence 8)
Language
German
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10 DIE^&ELT V No. 20 im *mm §S jiPii rini AVfcJ tef fttf ft; $ .'^"W ' I * .«r*f„ t, M *1T' ' }h A $„ " ,^ ' X meinschaft mitzubauen. Und wenn die Duma auch auseinandergejagt werden sollte, und wenn die blinde Bureaukratie dem Lande und der Zeit zu Trotz ihre verheerende Tätigkeit für eine Weile wiederherstellen sollte, wir wissen — das russische Reich hat gesprochen, die russischen Juden sind keine Parias mehr. — Wir können mit einer gewissen Zuversicht in die Zukunft schauen, und wir werden uns auch nicht durch gewisse Befürchtungen, wie sie z. B. in unserem Blatte Dr. S. Bernfeld geäußert hat, den Blick für unsere Aufgabe trüben lassen. Dr. Bernfeld fürchtet, das Judentum werde an der Freiheit der Juden zugrundegehen. Wir glauben nicht daran. Ein Volk, das nur deshalb existiert, weil es leidet, verdient nicht zu existieren. Es heißt, am ganzen Volke verzweifeln, wenn man ihm diese ungeheure Assimilationslust zuschreibt. Eine soziale Gruppe kann nicht untergehen. Man muß sich vor Augen halten — für ein kollektives Wesen gilt nicht der Satz: Cogito — ergo sum, oder, wie manche unter uns in bezug auf das jüdische Voik meinen: ich leide — folglich bin ich — sondern „sum, ergo sum." Entweder hat das jüdische Volk einen Lebensinhalt, und dann wird es leben und auch seine geschichtliche Aufgabe erfüllen, oder es hat keinen, dann ist es tot, dann muß es untergehen. Wir glauben an das erstere. Die Ausweisungsdebatte im preußischen Landtag (Auszug aus dem stenographischen Protokoll) Zur Verlesung gelangt die Interpellation der beiden freisinnigen Parteien: „Sind der königlichen Staatsregierung die angeordneten Maßnahmen bekannt, und was gedenkt sie zu tun, um einer mit Härten und Unbilligkeiten verbundenen willkürlichen Handhabung der Ausweisungsbefugnis entgegenzutreten?" Zur Begründung der Interpellation spricht Abg. Träger, worauf das Wort ergreift Minister des Innern v. Bethmann-Hollweg: „Ich bitte um die Erlaubnis, mich streng an die Interpellation halten zu dürfen. Im Verfolg der russischen Wirren sind im Landespolizeibezirk Berlin, abgesehen von Passanten, etwa 3000 Russen zugezogen, die meist den niederen und unvermögenden Schichten angehören und zum größten Prozentsatz Israeliten sind. Ich betone dies nicht aus irgendwelchen konfessionellen Rücksichten, sondern weil ich glaube, daß derjenige, der seine Augen verschließt vor der Rolle, welche die Juden aktiv oder passiv in der russischen Revolution spielen, zu den Blinden gehört. (Sehr richtig.) Der Beweggrund zu der Auswanderung ist einesteils zu suchen in den Verfolgungen, denen die Fremdlinge in ihrer Heimat ausgesetzt waren, zum andern Teil dürfte die Beteiligung an den revolutionären Umtrieben mitbestimmend für die Auswanderung gewesen sein. (Zustimmung rechts.) Nun ist die Staatsregierung in voller Einmütigkeit der Ansicht, daß der Zuzug von großen Massen, in ihrer Existenz nicht gesicherten, zum Teil unlegitimierten oder in die revolutionären Umtriebe des Nachbarreiches irgendwie verwickelten Fremden weder ökonomisch noch politisch zu dulden sei. (Lebhafte Zustimmung rechts.) Von diesem allgemeinen Standpunkte aus, der, wie ich hoffe, die Zustimmung der Mehrheit dieses Hauses finden wird, habe ich angeordnet, daß Personen ohne gesicherte wirtschaftliche Existenz, ohne Legitimation, oder politisch Verdächtige unmittelbar ausgewiesen werden. (Beifall rechts.) Des weiteren solldenjenigen Personen, bei denen diese Voraussetzungen gleichfalls vorliegen, bei denen sie aber nicht so scharf hervorgetreten sind, deren dauerndes Verweilen bei uns aus den erwähnten staatlichen Interessen nicht angängig ist, mitgeteilt werden, daß sie auf dauerndes Verweilen hierselbst nicht rechnen können, und sich deshalb nach einem andern Aufenthaltsort umsehen möchten, damit sie nicht später die härtere Maßregel der Ausweisung treffen muß. Das jüdische Hilfskomitee steht uns mit Rat und Tat zur Seite, und ich habe Anordnungen getroffen, daß diese Hilfsaktion von der Polizei unterstützt werden soll. Von allen Maßregeln sollen verschont bleiben diejenigen, bei denen keine der erwähnten objektiven oder subjektiven Gründe dem längern Verweilen entgegenstehen. Nun sind vom Abg. Träger zahlreiche Einzelfälle aufgeführt worden, in denen offensichtlich ungerechte Ausweisungen verfügt oder ausgeführt sein sollen. Was zunächst den Fall des Kriminalkommissars Schöne anlangt, so ist es nach den von mir sofort angestellten Ermittelungen tatsächlich unrichtig, daß der betreffende russische Kaufmann durch die Androhung der Ausweisung in eine Notlage versetzt v/erden sollte, um ihn zum Verbrechen des Landesverrats geneigt zu machen. Das ist mit diesen Worten im Reichstag behauptet worden. Ich weise diese Unterstellung als tatsächlich unrichtig zurück. (Beifall rechts.) Der russische Kaufmann ha die Mitteilung bekommen, daß er auf eine dauernde Erlaubnis, hier zu bleiben, nicht rechnen könne, und er sich deshalb nach einem andern Aufenthalt umsehen möge. Unmittelbar ausgewiesen ist er nicht. Dabei hat selbstverständlich keine Nebenansicht obgewaltet, sondern er hat die Mitteilung lediglich zu demselben Zweck bekommen, wie alle übrigen Personen im gleichen Falle. Der russische Kaufmann hat darauf versucht, die Erlaubnis zu dauerndem Verweilen bei uns zu erlangen und hat sich zu diesem Zweck an eine Privatperson gewendet, die niemals Dienste für die Polizei verrichtet hat. Der russische Kaufmann hat eine längst geplante Geschäftsreise nach Rußland angetreten und hat noch nicht darüber vernommen werden können. Diese dritte Person hat, wie es scheint, den russischen Kaufmann bestimmt, um die Erlaubnis zu längerm Verweilen zu erhalten, seinerseits dem Kriminalkommissar Schöne das Angebot zu gewissen Diensten zu machen. (Hört, hört!) Vom Kriminalkommissar Schöne ist er zu einem solchen Angebot in keiner Weise verleitet worden. (Hört, hört!) Kurze Zeit darauf ist der russische Kaufmann anderen Sinnes geworden und er hat einen Rechtsanwalt beauftragt, seinen Antrag auf längeres Verweilen hier auf dem geordneten Beschwerdeweg zu verfechten. Darauf hat die Angelegenheit ihren Weg in die parlamentarische Öffentlichkeit des Reichstags gefunden. Insoweit und insofern mir untergebene Beamte gefehlt haben, werde ich für die notwendige Remedur sorgen. Was die übrigen Fälle betrifft, so muß ich zu meinem Bedauern zugeben, daß in einer Anzahl der erwähnten Fälle nicht meinen Intentionen entsprechend verfahren worden ist. Es handelt sich vielfach um Personen, die politisch und wirtschaftlich vöTlig einwandsfrei, zum Teil schon lange vor Beginn der russischen Wirren zugezogen waren, und deren Verweilen zu keinerlei Bedenken Anlaß gab. - In allen derartigen Fällen, die zu meiner Kognition gekommen sind, habe ich die Ausweisung zurückgenommen. Ich bedaure, daß diese Mißgriffe vorgekommen sind, bitte aber zu bedenken, daß die Fälle doch nicht so zahlreich sind, wie sie vielleicht erscheinen mögen, weil sie einmal im Reichstag, zehnmal in der Presse und zum elften Male hier wiederholt worden sind. (Große Heiterkeit rechts.) Versehen kommen hier wie in allen menschlichen Dingen vor. Der Abgeordnete Träger hat gerade diese Einzelfälle mit zum Teil komischen Beigaben, von denen ich zugeben muß, daß in ihnen intentionswidrig verfahren worden ist, zum Beweise gebraucht, daß die ganze Maßregel falsch ist. Das kann ich nicht für zulässig erachten. Ich muß aber doch hervorheben, daß auch in diesen Fällen sich meine Organe bei der schwierigen, mühevollen und für niemanden erfreulichen Angelegenheit lediglich von ihrer Dienstpflicht haben leiten lassen und daß von einer willkürlichen Handhabung des Ausweisungsrechts nicht gesprochen werden kann. (Sehr wahr! rechts.) Auf die einzelnen Spezialia aller Einzelfälle einzugehen, ersparen Sie mir wohl. Jch resümiere mich: ich habe zugeben müssen, daß in einzelnen Fällen meiner Anordnung entsprechend nicht verfahren worden ist, ich habe nicht zugegeben, daß in irgend einer Beziehung willkürlich verfahren worden ist. Die Anordnungen, die ich getroffen habe, habe ich Ihnen mit voller Offenheit mitgeteilt, ich werde mit allen Kräften dahin streben, daß von diesen Grundsätzen weder nach der einen noch nach der anderen Seite abgewichen wird. (Lebhafter Beifall rechts.) Auf Antrag des Abg. Keruth (Freis. Vp.) wird eine Besprechung der Interpellation beschlossen. Abg. v. Brand enstein (kons.): Das Recht der Ausweisung ist von der Interpellation heute der Regierung nicht bestritten worden. Die Grundsätze, die die Regierung über seine Ausübung aufgestellt hat, sind uns keinesfalls zu hart. (Sehr gut! rechts.) In der Betrachtung der Einzelfälle scheiden zunächst die aus, in denen der Minister Mißgriffe zugegeben hat. Ferner scheidet der Fall Schöne aus, in dem es mir nicht unwahrscheinlich ist, daß Unregelmäßigkeiten vorgekommen sind (hört! hört! links), für die aber der Minister Remedur versprochen hat. 'Jedenfalls hat der ganze Fall mit der Ausweisung nicht das mindeste zu tun. Die hi«

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