Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 10 (1906)
- Issue
- 19 (11.5.1906)
- Date
- 1906-05-11
- Page
- – (sequence 9)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 19 DIE] Abg. Singer (Soz.): Auf Grund des § 33 der Geschäftsordnung des Reichstages beantrage ich trotz der Ablehnung der Beantwortung seitens des Vertreters der verbündeten Regierungen die Besprechung der Interpellation. Präsident Graf Ballestrem: Dieser Geschäftsordnungsantrag bedarf der Unterstützung von 50 Mitgliedern. Die Besprechung der Interpellation wird mit den Stimmen der Sozialdemokraten, der Freisinnigen und des Zentrums beschlossen. Abg. Bebel (Soz.): Es erscheint mir sehr zweifelhaft, ob die Antwort, die der Herr Reichskanzler soeben hat geben lassen, politisch klug war. Vor allen Dingen muß man sich fragen, warum man denn nicht früher schon bei ähnlichen Gelegenheiten sich auf den Standpunkt gestellt hat, den man heute einzunehmen für gut befindet. Dreimal bereits sind ähnliche Anfragen hier behandelt und vom Staatssekretär des Auswärtigen und vom Reichskanzler auch beantwortet worden. Was den Reichskanzler heute von einer Antwort abhält, verstehe ich nicht. Ganz gewiß sind die Ausweisungen Sache der Einzelstaaten. Aber die Art und Weise, wie in den Einzelstaaten die Ausweisung von Ausländern gehandhabt wird, kann unter Umständen zu Verwickelungen mit dem Ausland führen. (Sehr richtig! bei den Sozialdemokraten.) .Und wenn das Ausland glaubt, Klage erheben zu müssen, dann kann - es sich nicht an einen Einzelstaat halten, sondern nur an das Deutsche Reich. Da der Reichskanzler verpflichtet ist, die Handlungen der einzelstaatlichen Behörden zu vertreten und zu verantworten, so kann es keinem Zweifel unterliegen, daß wir jeden Augenblick berechtigt sind, Anfragen zu stellen, die sich auf die Ausweisungen beziehen, und auch erwarten dürfen daß der Reichskanzler unsere Anfragen beantwortet. So haben nach Abschnitt 1 des russischen Handels- und Schiffahrtsvertrages die russischen Staatsangehörigen das Recht, sich hier niederzulassen. Dieses Kardinalrecht muß" respektiert werden. Ausgewiesen werden können Ausländer danach nur, wenn sie die öffentliche Unterstützung in Anspruch nehmen müssen, sich vergehen, oder endlich, wenn sie sich mißliebig gemacht haben. Der terminus technicus lautet im letzteren Falle „lästige Ausländer". Gründe dafür werden nicht mitgeteilt. Die Polizei befindet sich da mitten im konstitutionellen Staat in der Stellung der absoluten Herrscher, die sagen: Car tel est notre plaisir! (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Wir haben jetzt eine Invasion russischer Flüchtlinge, diese geht aber nicht bloß nach Preußen, sondern auch nach Italien, der Schweiz usw. Erklärlich ist uns, daß diese Flüchtigen, die allen Kreisen des russischen Volkes angehören, zuerst in Deutschland, auf dem Boden, der ihnen am nächsten ist, Halt machen. Das Hauptkontingent stellen die Juden infolge der Judenverfolgungen. Daß die jüdisch-russischen Arbeiter in Berlin massenhaft Verwendung gefunden haben, erklärt sich aus ihrer höheren Intelligenz gegenüber der der slawisch-russischen Arbeiter und aus ihrer Kenntnis der deutschen Sprache. — Es ist aber ein Irrtum, anzunehmen, daß diese in Berlin beschäftigten jüdisch-russischen Arbeiter sich besonders an der Revolution beteiligt haben. Die Männer und Frauen, die sich an der russischen Revolution beteiligt haben, wußten stets und wissen, daß sie in Deutschland kein Asyl zu erwarten haben. Die Sozialdemokratie Deutschlands hat auch stets diese Flüchtlinge mit Geld unterstützt, um ihnen die Flucht in gastlichere Länder zu ermöglichen. — Bei der Ausweisung der Russen hat die Berliner Polizei einen geradezu fanatischen Gleichheitseifer (Heiterkeit) entfaltet; unterschiedslos sind Geschäftsleute, Studenten, Arbeiter, Männer und Frauen, Reiche, Wohlhabende und Arme ausgewiesen worden. Unter anderen ist eine fünfundsiebzigjährige Dienstmagd ausgewiesen worden. (Hört, hört! und Entrüstungsrufe links, Zwischenrufe rechts.) Ja, Herr v. Oldenburg, daß die preußischen Junker aller Brutalität Beifall zollen, wissen wir ja alle. Verwunderlich ist, daß die russische Botschaft dieser Treibjagd auf russische Staatsangehörige mit verschränkten Armen zusieht. Selbst die Berliner Handelskammer hat sich gegen die Ausweisungen ausgesprochen, allerdings nur, soweit . die Handels- und industriellen Interessen davon betroffen werden: gegen politische Ausweisungen haben ja die Herren von der Handelskammer nichts einzuwenden. — In der russischen Presse hat das Vorgehen der preußischen Regierung einen Entrüstungssturm hervorgerufen. Man droht sehr ernsthaft mit einem Boykott deutscher Waren. So schädigt die Polizeibrutalität nur das deutsche Ansehen, so auch die deutschen Handelsinteressen. — Eine jüdische Deputation ist bei dem preußischen Minister des Innern vorstellig geworden. Erfolg hat sie nicht erzielt. Der Minister gab unverbindliche Versprechen in bezug auf Humanität, „Rücksichtnahme" usw. ab, die walten sollen; aber die AusffELT 11 Weisungen sollen nicht aufhören, sondern sollen fortgesetzt werden. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Da gibt es Leute, die die massenhaften Ausweisungen als „nationales" Werk preisen. Man will „Fremde" von Deutschland fernhalten. Fremde fernhalten! Die preußische Polizei läßt alljährlich Hunderttausende von polnischen, russischen Arbeitern über die Grenze, damit sie den ostelbischen Junkern, den westfälischen Schlotbaronen als willenlose Heloten fronen, damit sie, in verpesteten Verdecken zusammengepfercht, die Dividenden des Herrn Ballin mehren helfen. (Lebhafte Zustimmung bei den Sozialdemokraten.) Also spreche man doch nicht von nationalem Interesse! Gegenüber dem Kapitalismus schweigen alle „nationalen" Rücksichten. Nur eine sadistische Freude am Ruinieren von Existenzen kann diese sinnlosen Ausweisungen erklärlich machen. Ein sozialdemokratischer russischer Schriftsteller, der unangefochten in Paris gelebt hatte, wurde nach kurzem Aufenthalt in Berlin ausgewiesen. Er begab sich wieder nach Paris. Dort lebt er wieder völlig unangefochten. Dabei ist Frankreich der Bundesgenosse Rußlands. Aber preußische Polizeibrutalität ist eben in keinem Kulturstaat möglich. (Lebhafter Beifall bei den Sozialdemokraten.) Redner bespricht alsdann eine Reihe Ausweisungen von Studenten. (Bei einem Falle ruft Abg. v. Oldenburg: Is janz recht jeschehen!) Ja, Herr v. Oldenburg, Sie haben aus Ihrem Herzen nie eine Mördergrube gemacht, aber Sie wären auch, könnten Sie, wie Sie wollten, uns gegenüber ein Mörder! (Abg. v. Oldenburg: Sie auch uns gegenüber!) Abwarten! (Lachen rechts.) Auch unter den ausgewiesenen Studenten befinden sich Leute, deren Väter sich in angesehenen Stellungen befinden, Leute, die ruhig ihren Studien obgelegen, nie eine politische Versammlung besucht haben. Da ist einer ausgewiesen, der hier jahrelang Medizin studiert hat, eben, da er unmittelbar vor dem Doktorexamen stand. So wird mit einem Federstrich eine Existenz vernichtet. In allen den Fällen, die ich Ihnen hier auf Grund aktenmäßigen Materials vorführe, befindet sich auch nicht einer, bei dem auch nur der Schatten einer Rechtfertigung vorliegt Sie (nach rechts) haben ja gegen die Ausweisung russischer Juden nichts einzuwenden. (Zustimmung rechts.) Aber vielleicht stimmt eine andere Erwägung Sie etwas nachdenklicher. Millionen Deutscher leben in aller Welt zerstreut. Ein Staat, von dem Millionen Angehöriger in der Fremde leben, hat doppelt und dreifach Grund, sich in der Behandlung Fremder einer größtmöglichen Noblesse zu befleißigen. Als wir hier vor ein paar Jahren zum ersten Male über die Ausweisungspolitik interpellierten, da erklärte der damalige Staatssekretär v. Richthofen, die europäischen Staaten seien übereingekommen, die Anarchisten als Verbrecher zu behandeln und auszuweisen. Nun bin ich der Meinung, daß auch Anarchisten nur auszuweisen sind, wenn sie sich wirklicher Verbrechen schuldig gemacht haben. Unter den Ausgewiesenen befindet sich auch nicht ein Anarchist. (Hört, hört! bei den'Sozialdemokraten.) Höchstens mag einmal einer aus Neugier in eine anarchistische Versammlung gegangen sein. Vielleicht wird sogar einmal Herr v. Oldenburg, wenn er in Paris ist, aus Neugier in eine anarchistische Versammlung gehen. Was würde er nun sagen, wenn er daraufhin von der französischen Polizei als Anarchist qualifiziert und ausgewiesen würde? (Abg. v. Oldenburg zuckt mit den Schultern.) Was bezweckt man denn eigentlich mit diesen Ausweisungen? Will man vielleicht an den Studenten und Arbeitern die Haltung Rußlands in Algeciras strafen? Oder ist man davor bange, daß die sozialdemokratische Partei Deutschlands einen Zuwachs erhält? Nun, die paar tausend russischer Arbeiter und Studenten kommen doch angesichts der millionenstarken Sozialdemokratie Deutschlands nicht in Betracht. (Lebhafte Heiterkeit und Zustimmung.) In anderen europäischen Staaten denkt man nicht daran, die preußische Brutalität nachzuahmen. Blicken Sie nur nach Österreich! Als von einem meiner Parteigenossen in Österreich eine gleiche Interpellation eingebracht wurde, waren die Erklärungen des Ministers derart, daß mein Parteigenosse auf das Wort verzichten konnte. Man vergleiche damit die Vorgänge bei uns! (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Herr v. Oldenburg ist doch ein Christ. Kennt er das alte Testament nicht? Weiß er nicht, was Moses III 19 steht? Steht da nicht: Wenn ein Fremder bei euch wohnen will, sollt ihr ihn nicht schinden!? Die Herren sind religiös bis auf die Knochen. Aber mit ihren Grundsätzen stehen ihre Täten im schneidenden Widerspruch. (Sehr wahr! bei den Sozialdemokraten.) Das Schlimmste ist, daß die Polizei sogar die armen Ausländer ihren verbrecherischen Zwecken dienstbar macht. (Hört, hört! bei den Sozialdemokraten.) Das zeigt zum Beispiel ein Fall in Schöneberg bei Berlin, wo ein Polizeiagent Herr v. Brockhausen einen reichen russischen Kaufmann dem Polizeikommissar Schöne in Wilmersdorf, Kaiser-