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Die Welt · 1906-04-06 · 14 (6.4.1906) · page 4

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
14 (6.4.1906)
Date
1906-04-06
Page
– (sequence 4)
Language
German
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DIE^ELT No. 14 M$:V m w t i, , 1 •t» ";Ü' 4 ganze Agitation des Herrn Pulido hat einen allzu durchsichtigen politischen Hintergrund. Wir hatten schon einmal des Planes Pulidos Erwähnung getan und auf die Tatsache hingewiesen, wie gerne sich die Völker der Juden bedienen, sobald sie ihrer bedürfen, und sie wie eine ausgepreßte Zitrone wegwerfen, sobald sie sich ohne sie helfen können. Es hätte noch gefehlt, daß z. B. Deutschland auf einmal entdecken würde, daß die russischen und polnischen Juden eigentlich „deutsch" reden und somit den Interessen des Deutschtums dienen — was übrigens schon einmal ein Publizist mit dem Pathos lächerlichster Ignoranz im „Berliner Tageblatt" sich geleistet hat — und dann würde wahrscheinlich Jungfer Germania ihre „verlorenen Kinder" an ihre Brust drücken — wie es jetzt Herzog Almodovar mit den marokkanischen Juden tut. Bs gibt ein polnisches Trinklied, darin heißt es: „Trinkt aufs Wohl des Juden Itzig, Er wird uns noch nötig sein." Der Jude Itzig könnte dem spanischen Hidalgo jetzt manchen Dienst leisten. Ob er es auch wollen wird? Ob er auch ebenfalls ein so kurzes Gedächtnis hat, wie seine europäischen Brüder? „Nachdem auch Marchese Visconti-Venosta" — heißt es ferner im Protokoll der Plenarsitzung der Konferenz, in der die Judenfrage erörtert wurde, „dafür eingetreten war, wurde der Antrag einstimmig angenommen, — ebenso ein deutscher Antrag .... auf Verbesserung der Leuchtfeuer an der atlantischen Küste Marokkos". Der marokkanische Delegierte hat versprochen, diesen Antrag beim Sultan zu befürworten. Natürlich ist der Leuchtturmantrag gemeint. Er wird wahrscheinlich auch durchgeführt werden. Der Scheriff ist ja ein Kulturmensch. —Aber ob der Judenantrag auch befürwortet werden wird, das ist noch fraglich. Auch der „kultivierte" Graf Cassini würde bei seinem Lande einen derartigen Antrag nicht befürworten. Warum sollte es Sidi-el-Mokhra? . . . Deutsche Humanität. Wie es heißt> hat auch Herr v" Rado' witz, der deutsche Delegierte in Marokko, den Antrag Mr. Whites unterstützt. Natürlich nicht spontan. Es wurde da gebeten und gearbeitet — kurzum, die Humanität siegte. Übrigens siegt sie in Deutschland immer. Es scheint nur manchmal dem Laien, daß die deutsche Polizei sich nicht besonders liebenswürdig gegenüber den „ausländischen" Juden benimmt. Aber das scheint nur so. In der Tat finden alle Ausweisungen nur aus Humanitätsrücksichten statt. So beteuert uns der „Lokal-Anzeiger "und der weiß ja, was er sagt. Er hat sich beim Berliner Polizeipräsidenten erkundigt, ob es wahr sei, daß die Berliner Polizei 7000 Russen ohne Gründe ausgewiesen hat. Darauf antwortete der Polizeipräsident: „Es befinden sich zurzeit in Berlin ungefähr 7000 unbemittelte oder wenig bemittelte, beschäftigungslose Russen, von denen etwa 6500 Juden sind. Ihre Zahl schwankt beständig, da immer noch neue Zuzüge erfolgen und anderseits Russen wieder fortziehen. Es liegt die Befürchtung nahe, daß diese Ausländer wegen ihrer Mittellosigkeit über kurz oder lang dem städtischen Armenwesen zur Last fallen werden. Ferner ist eine Anzahl von ihnen bereits durch ihr Verhalten den Behörden lästig geworden. Unter diesen Umständen ist es Pflicht der Polizei, dahin zu wirken, daß diese unangenehmen Elemente unter den Ausländern 'das deutsche Reichsgebiet bald wieder verlassen. Um aber hierbei jede unnötige Härte zu vermeiden, hat das Polizeipräsidium sich kürzlich an das hiesige jüdische Hülfskomitee, mit dem es sich im besten Einvernehmen befindet, in einem Schreiben gewendet. Dies wurde darin um seine Mithülfe ersucht, um die lästigen Russen zunächst auf gütigem Wege zu veranlassen, freiwillig von hier abzureisen. Eine bestimmte Zahl der Fortzubringenden wurde hierbei nicht genannt. Eine allgemeine polizeiliche Aufforderung an die 7000 russischen Flüchtlinge, Deutschland zu verlassen, ist nicht ergangen. Es hat sich jedoch in jüngster Zeit die Notwendigkeit herausgestellt, wöchentlich etwa 50—60 Russen auszuweisen, weil sie dies durch ihr gesetzwidriges Verhalten verschuldet hatten oder erst neuerdings völlig mittellos hierher kamen. Sollten die übrigen lästigen Ausländer trotz gütlicher Aufforderung sich nicht freiwillig aus Deutschland entfernen und weiterhin unserer Bevölkerung und den Behörden zur Last fallen, so würde man allerdings zu ihrer direkten Ausweisung schreiten müssen. Die Angelegenheit wird in den nächsten Tagen in einer Konferenz, die unter Hinzuziehung des jüdischen Hilfskomitees im Polizeipräsidium stattfinden wird, beraten werden." Jenes war die deutsche Humanität in Marokko — dieses ist die deutsche Humanität in Preußen. l> KREDITGENOSSENSCHAFTEN IN PALÄSTINA Von Davis Trietsch (Jaffa) Auf Initiative der Anglo-Palestine-Company begann man im Frühjahr 1905 mit der Gründung von Kreditgenossenschaften für Landwirte, Kleinhändler und Gewerbetreibende. Diese Gesellschaften (Mutual Loan Societies) sind am besten zu definieren als Kreditgenossenschaften auf Gegenseitigkeit. Das System ist folgendes: Es vereinigen sich eine Anzahl von Leuten (in der bisherigen Praxis 25 oder mehr) zu einer solchen Genossenschaft und wählen unter sich ein Komitee von drei Personen, die die Kreditfähigkeit jedes Mitgliedes abschätzen. Dann schließt die Gruppe mit der Bank eine Art Privatvertrag auf folgender Basis: Die Zustimmung der Bank vorausgesetzt, wird jedem Mitgliede der von dem Komitee geschätzte Kredit eingeräumt. Jedes Mitglied zahlt von vornherein 10 % dieses Betrages als seinen Anteil am Grundkapital der Genossenschaft in die Bank ein und gibt ihr als weitere Sicherheit einen Jahreswechsel in der vollen Höhe seines Kredits. Ein persönlicher Bankkredit der Mitglieder ist während ihrer Zugehörigkeit zur Genossenschaft nicht zulässig. Für jede tatsächliche Kreditgewährung wird, abgesehen von dem oben erwähnten, nur als allgemeine Sicherheit dienenden Wechsel, ein solcher in Höhe des tatsächlichen Darlehns gegeben. Austritt eines Mitgliedes und Rückzahlung seiner Einlage kann nur nach einjähriger Kündigungsfrist erfolgen, vorausgesetzt, daß alle vor erfolgter Kündigung eingegangenen Verbindlichkeiten der ganzen Genossenschaft derart abgewickelt sind, daß die Haftpflicht des Austretenden nicht in Frage kommt. Für Zinsen und Spesen der Buchführung etc. zahlt die Genossenschaft der Bank 5,,2,,o; von den Mitgliedern aber läßt die Genossenschaft seitens der Bank 7" o einziehen. Die Differenz von l1/2°/o wird der Genossenschaft gutgeschrieben und ihr nach der jährlichen Abrechnung bei ordnungsmäßiger Abwickelung der Geschäfte zur Verfügung gestellt. Die Einrichtung ist noch sehr jungen Datums. Bisher (Anfang 1906) existieren erst fünf solcher Genossenschaften, und zwar: eine in Jaffa, bestehend aus Kleinhändlern und Handwerkern, eine in Katra, bestehend aus Kolonisten, drei in Petach-Tikwah aus Kolonisten. In dem geringen Zeitraum ihres'VBestehens haben diese Genossenschaften doch den Beweis für die Vorzüglichkeit des Systems geliefert. In mehreren hundert Fällen haben Juden den Vorteil eines äüiÄ

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