Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 10 (1906)
- Issue
- 13 (30.3.1906)
- Date
- 1906-03-30
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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auch die Assimilation. Die dänische Literatur zählt jüdische Namen wie Brandes, Goldschmidt, Herz. Der zweite Präsident des Volkething (Parlament) ist Trier — ein Jude. Und dennoch genügt der geringste Anlaß, um den verhaltenen Judenhaß der Bevölkerung, als deren Ausfluß der Polizeiakt zu betrachten ist, zum Ausbruch zu verhelfen. Was in Dänemark vor sich gegangen ist, ist nicht bloß eine zufällige Polizeiwillkür. Wir finden das Echo dieser judenfeindlichen Stimmung auch irn benachbarten Schweden. In diesem Lande hat ein sehr angesehenes Mitglied des Oberhauses, ein Angehöriger des hohen schwedischen Adels, vor kurzem in der ersten Kammer einen Antrag gestellt, wonach die Einwanderung von Juden aus Rußland verboten werden sollte. Bei der Ratlosigkeit und Not der jüdischen Auswanderer, die vielmehr Flüchtlinge sind, ist es nicht unbegreiflich, daß manche von ihnen auch in solche abseits von der Heerstraße gelegenen Länder verschlagen werden. Groß wird die Zahl dieser Einwanderer wohl nicht sein. Und dennoch wurde das Argusauge der Judenfeinde auf sie gelenkt. Diese Leute kennen kein Mitleid. Im 17. und 18. Jahrhundert haben die Fürsten Europas, besonders des östlichen Europas, ein Edikt erlassen, daß die Zigeuner sich innerhalb der Grenzen ihres Gebietes unter Todesstrafe nicht aufhalten dürfen. Der eine Staat verbannte sie, der zweite ließ sie nicht herein. Und noch mehr als dies, sie durften nicht einmal die dazwischenliegenden Länder passieren. Wenn man nach Jahren die jüdischen Leiden von heute schildern wird, so wird sich dem Historiker das Bild der exklusiven Grausamkeit einerseits und der verfolgten Hilflosigkeit andererseits darbieten. Ein trauriges Bild fürwahr! Noch trauriger aber ist es, selbst die Figur dieses Bildes abzugeben. <t Eine jüdische Zeitung in Rußland („Das Die „freien" Wähler. Leben«} brachte vor einigen Tagen eine sehr bezeichnende Karikatur. Eine lange Reihe von Juden, meistens alten und gebückten, schritt einher, geleitet von Kosaken. Kosaken aller Kategorien, berittene, mit Knuten und Flinten und gezogenen Säbeln begleiteten den Zug. „Wir gehen zu den Wahlen", sagen die Juden mit einem traurig-ironischem Lächeln. Diese Karikatur versinnbildlicht die ganze Situation der Juden in Rußland während der Wahlen für die Duma. Sie können es keiner Partei recht machen. Wählen sie nach ihrer Überzeugung, also liberal, dann werden sie von den Behörden mißhandelt, ihre Führer werden verhaftet, die „schwarzen Hunderte" gegen sie aufgehetzt. Wählen sie konservativ, dann ist der Teufel von der andern Seite los. Dann wettern und zetern die Radikalen — und mit Recht. Wählen sie überhaupt nicht, dann fallen alle Parteien über sie her. So z. B. haben die christlichen Wähler in Jekaterinoslaw beschlossen, die Juden aus den der Wahl vorhergehenden Versammlungen auszuschließen, weil die Juden separatistisch seien und eine eigene Wahlversammlung abgehalten hätten. Also die Juden haben auch das Recht, über die eigenen Interessen in eigenen Versammlungen zu beraten, eingebüßt! In Kamenetz-Podolsk wird die Bauernbevölkerung gegen die Juden aufgehetzt, weil die Juden ihre Kandidaten durchgesetzt haben. Daß die Juden in Kamenetz-Podolsk und in den Städten des Rayons häufig die Mehrzahl der Städter bilden, davon wollen die Bauern, oder vielmehr die Behörden, die die Bauern aufhetzen, nichts wissen. Und dann kommen noch die extremsten Parteien, die jüdischen wie die nichtjüdischen, und terrorisieren die jüdischen Wähler aus „Prinzip", um die Duma nicht zusammentreten zu lassen! Soldaten von vorne, Kosaken von hinten, Haß und Neid von allen Seiten — mit dieser Bedeckung kann der jüdische Wähler „ungestört" „seine Pflicht als Wähler erfüllen." — Wenn die ganze Dumawahl eine Komödie ist, so müssen die Juden als die Pierrots herhalten, die von allen Seiten Püffe und Schläge bekommen! DAS NEUE PREUSSISCHE SCHULUNTERHALTUNGSGESETZ Von Dr. Adolf Friedemann Wenn in Preußen neue Bestimmungen ergehen, in denen unser Erwähnung geschieht, so kann man ziemlich sicher darauf rechnen, daß nichts Angenehmes dabei herauskommt. Wir sind mit großer Regelmäßigkeit Leidtragende und daran schon so gewöhnt, daß wir bei der Einbringung des neuen Schulunterhaltungsgesetzes mit wirklicher Neugier ans Lesen gingen; waren wir doch überzeugt, daß man uns keineswegs mit den christlichen Staatsangehörigen auf die gleiche Stufe stellen würde. Aber unsere kühnsten Erwartungen wurden übertroffen. Das neue Gesetz hat uns unsere Stellung als Bürger zweiter Klasse wieder mit brutaler Klarheit vor Augen geführt und uns gezeigt, daß man uns duldet, erträgt, als Geldgeber schätzt und im übrigen so wenig respektiert, daß man nicht einmal eine Mitwirkung der jüdischen Gemeinden bei der Verfügung über jüdische Stiftungen und Institutionen für notwendig erachtet. — Die Entstehung des gegenwärtigen Gesetzentwurfs führt bis zum Art. 25 der preußischen Verfassung zurück. Das dort in Aussicht gestellte Gesetz zur Regelung des gesamten Unterrichtswesens ist bisher infolge der auseinandergehenden Bestrebungen der Parteien nicht zustande gekommen und hat vorläufig auch keine Aussicht auf Verwirklichung. So wurde denn im Jahre 1892 vom Minister v. Zedlitz der Versuch unternommen, wenigstens die Frage der Schulunterhaltung neu zu regeln. Kleine Gemeinden waren überlastet, die Gutsherren trugen widerwillig ihre Verpflichtungen; Kompetenzkonflikte zwischen dem Staat und den großen Städten über die Schulaufsicht waren an der Tagesordnung. Das alles sollte beseitigt werden. Aber der Entwurf war so reaktionär, daß ein öffentlicher Entrüstungssturm ihn hinwegfegte. 13 Jahre lang wagte man sich nicht wieder an die heikle Aufgabe. Aber die Verhältnisse wurden immer unleidlicher, und so wurde das Wagnis nochmals unternommen. Bei der ausschlaggebenden Stellung, die Zentrum und Konservative im Landtag einnehmen, war der Grundton von vornherein gegeben: Aufrechterhaltung der geistlichen Schulaufsicht über die Lehrer, der sogenannten „christlichen Grundlage der Volksschule" und daneben Abweisung der auf Gleichstellung drängenden Forderungen der Juden. Dabei stützte man sich auf Art. 14 der Verfassung, nach dem „die christliche Religion bei denjenigen Einrichtungen des Staates, welche mit der Religion im Zusammenhang stehen, zugrunde gelegt werden soll". Daß unter solche Staatseinrichtungen die öffentlichen Schulen fallen sollten, war schon die Ansicht Stahls, des judenchristlichen Begründers der konservativen Partei (s. stenogr. Berichte der 1. Kammer 1849/50 S. 978). Daß man den Verfassungsartikel in dieser Zeit religiösen Eifers nicht abweichend auslegen werde, war jedem Oberlegenden klar. Somit war auf eine Gleichstellung der Juden mit den Christen in vollem Umfange von vornherein nicht zu rechnen. Eine Schulaufsicht durch den Rabbiner wie durch den Pfarrer und die Errichtung jüdischer Volksschulen durch den Staat war undenkbar. Aber beides hätten wir gar nicht gefordert. Die überwiegende Mehrzahl der Juden Preußens sind Anhänger nicht der konfessionellen, sondern der sogen. Simultanschule, d, h. derjenigen Lehranstalt, die für Kinder der verschiedenen Konfessionen berechnet ist. Der