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Die Welt · 1906-03-02 · 9 (2.3.1906) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
9 (2.3.1906)
Date
1906-03-02
Page
– (sequence 5)
Language
German
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DIE^ELT 5 regeln sollte. Danach durften diese nur in den drei finnischen Städten Abo, Helsingsfors und Wiborg wohnen. Neue Einwanderung konnte nur auf ausdrückliche, speziell auf den Namen der betreffenden Person ausgestellte Genehmigung des Generalgouverneurs erfolgen. Im Jahre 1889 erschien ein zweites Zirkular, durch welches die Lage der Juden eine weitere erhebliche Verschlimmerung erfahren hat. Darin wurden nämlich sämtliche Juden, denen das Wohnrecht in Finnland bis dahin gestattet war, namentlich aufgeführt, unter ausdrücklicher Betonung, dass andere nJuden der Aufenthalt aufs strengste verboten sei, und sie» falls sie in Finnland erwischt werden, in Ketten geschmiedet und per Schub aus dem Lande gebracht werden müssen. Ausgenommen waren kranke Personen, die bis Ablauf des Kalenderjahres im Lande verbleiben durften. Aber selbst die wenigen bevorzugten Juden hatten kein dauerndes Wohnrecht im Lande. Vielmehr erhielt jeder von ihnen eine Aufenthaltserlaubnis, die alle 6 Monate zu erneuern war. Ihre Bewegungsfreiheit war überdies im hohen Grade beschränkt, denn sie konnten nur in den 3 oben erwähnten Städten wohnen. Wurde ein Jude in einer Entfernung von 3 km ausserhalb dieser Städte ergriffen, so musste er unweigerlich das Land verlassen. Auch innerhalb dieser Städte sahen sich die wenigen „privilegierten" Juden in ihrer Bewegungsfreiheit im hohen Grade gehemmt. Ackerbau und Handwerk, Industrie und Gewerbe waren ihnen durch das Zirkular von 18 9 ausdi ücklich verboten und der Handel nur insofern gestattet, als sie alte Kleider. Streichhölzer, Zigaretten und sonstigen Kram vertreiben durften, Ihre Lage war so prekär, dass ein Reichstagsmitglied die Behandlung der Juden in Finnland mit der Verbrecher in Sibirien auf gleiche Stufe stellte. Eine weitere Begrenzung bestand in der Bestimmung, wonach jüdische Stellungspflichtige, die in Russland ihre Militärpflicht erfüllten, nicht mehr nach Finnland zurückkehren durften. Endlich musste jede Person jüdischer Konfession im Falle ihrer Verheiratung sofort das Land verlassen. So war die jüdische Bevölkerung in Finnland durch die ebenso niederträchtige wie ungesetzliche Laune eines russischen Tyrannen auf den Aussterbeetat gesetzt, denn die alten Leute starben aus, während die Jugend das Land verlassen musste. Aber die Massnahmen der russischen Bureaukratie haben keinen Protest der Finnländer hervorgerufen. Alexander III. traute sich noch nicht, an den Grundrechten Finnlands zu rüttein, gegen den Willen des finnischen Landtags schroff vorzugehen. Die Finnen — auch die fortgeschrittenen — haben die Lage der Juden für absolut nicht verbesserungsbedürftig befunden. So sagte ein finnischer Schriftsteller in einem jüngst erschienenen Aufsatz über Finnland: „Nirgends ist die Bedeutung von der Beibehaltung und Entwicklung der nationalen Staatsformen für den Fortschritt und das Glück eines Volkes deutlicher zutage getreten, als in der Geschichte des finnischen Volkes während des letzten Jahrhunderts. Man bemerkt dies auf jedem Gebiet des Volkslebens, wohin man auch blicken mag." In die Ecke des jüdischen Lebens in Finnland wollte der finnische Demokrat keinen Blick werfen. Es sind zwar nur gegen 1000 Juden in Finnland, aber auch nicht mehr als 2 700000 Finnen! . . . Erst in der letzten Zeit hat in Finnland eine Agitation zugunsten der jüdischen Gleichberechtigung begonnen. In Abo hat vor kurzem ein -- von Juden einberufenes — Massenmeeting stattgefunden, wobei eine Resolution gefasst wurde, dass die schmachvolle Lage der finnländischen Juden ein Ende nehmen und ihre Gleichberechtigung eingeführt werden müsse. Und die Finnen, die dort erschienen sind, riefen: „Chiwa" — „Gut44. Aber es waren bloss wenige „Chiwa"-Rufer. Der Grundstock des Volkes bleibt wie vorhin, judenfeindlich. Eine schwedisch-finnische Zeitung „Hämäter," die in Helsingfors erscheint, sagte in ihrem Artikel für die Gleichberechtigung der Juden: „Die Geistlichkeit agitiert gegen die jüdische Gleichberechtigung und gibt vor, dass die Juden sonst den ganzen Handel in ihre Hände bekommen werden. Es haben weit stärkere fremde Hände sich unseres Landes bemächtigt. Unser Volk hat aber die Kraft gehabt, es sich wieder zu erobern. Sollen wir nun 3 Millionen Menschen stark sich vor 150 jüdischen Familien fürchten? Freilich können wir die Gleichberechtigung nur denjenigen Juden gewähren, die bereits im Lande wohnen. Bei der Lage, in welcher die russischen Juden sich gegenwärtig befinden, würden sie sonst Finnland überschwemmen." Tout comrne chez nous! In einem Lande wie Finnland, das mit Mühe und Not eine Verfassung aus dem Rachen des russischen Ungetüms gerettet hatte, muss man die Rechte der Juden die primitivsten Menschenrechte, mit denselben Argumenten verteidigen, wie sie die russischen liberalen Zeitungen oder das jüdischliberale Blatt „Woschod" gegenüber der „Nowoje Wremja" vertreten! Georg Brandes, der ein begeisterter Freund aller bedrückten Völker ist, mit Ausnahme seines eigenen, jüdischen Volkes, besonders aber für die Finnländer sich exponiert hat, möge darüber nachdenken! Aber auch er — der alte Liberale, der „Kulturmissionär"—findet eine ähnliche Sachlage ganz natürlich. Wir wissen wenigstens, was wir von der kommenden Freiheit der kleinen Völker zu erwarten haben. 0 . ... ... . . Das christliche Europa lässt keine Gelegen- Scheikh Ul-Islam. , .A , , \ , heit vorübergehen, seine moralische Ueberlegenheit über den moslemitischen Osten zum Ausdruck zu bringen. Ob es sich um Mazedonien oder Albanien handelt, immer sind die europäischen christlichen Alächte mit ihrem Proteste bei der Hand. Es klingt wie eine Posse, wenn man hört, dass die im Blute von unschuldigen Menschen wütende grausame russische Regierung einen Protest gegen irgend eine im Vergleiche zu den russischen Missetaten kindlich leichte Gewaltthat von Türken gegen Mazedonier mitunterzeichnete. Es ist eine charakteristische Erscheinung, dass es gerade der türkische Sultan war, der einzige unter den europäischen Monarchen — der anlässlich der Oktoberpogrome seinem Gefühl des Beileids Ausdruck gegeben hat. Wir wollen hier uns weiter auf die Gestaltung der türkischen Politik und auf die Motive, die sie zu dieser oder jener Haltung den Juden gegenüber bewegen, nicht einlassen, wir konstatieren jedoch die Tatsache, dass das moslemitische Europa mit viel grösserer Sympathie den Juden gegenübersteht als das christliche. Ein bedeutender Vertreter des osmanischen Reiches, Abdullah-Quilliam-Bey, Scheikh Ul-Islam für die britischen Inseln, hat vor einigen Tagen in einer Londoner zionistischen Versammlung eine interessante Rede über „Die Juden unter der Flerrschaft des Islams1* gehalten. Nach einem geschi htiiehen Exkurs, indem der Referent auf die Sympathie, die die Mohamedaner für die Juden, immer empfunden haben, was. durch die Geschichte bewiesen ist, hingewiesen hatte, ging er auf die jüngsten Ereignisse und auf die Lage der Juden über. „Wäre ein Zehntel dessen in der Türkei geschehen", meinte er, „was sich in Russland ereignet hat, so wären schon Flotten und Armeen ausgeschickt worden und es hätte sich von allen Seiten ein allgemeiner Schrei des Entsetzens erhoben. Aber es geschah in einem christlichen Staate — und da liegt die Sache ganz anders/ — Und der Vertreter der Türkei plädierte in seiner Rede für die Juden und für die jüdische Einwanderung nach dem ottonianischen Reiche. Er riet den Juden, sich in grösserer Anzahl auf türkischem Gebiete niederzulassen, sich in der Nähe der Küsten des schwarzen Meeres, z.B.inTrapezuntanzusiedeln. DasisteinHafenplatz, nichtweit entfernt von Odessa, und es wäre vielleicht angezeigt, „dass das jüdische Hilfskomitee sich mit der Frage befasse, ob man nicht mit der Hohen Pforte eine Vereinbarung treffen könnte, wonach die Opfer der Verfolgungen in Odessa nach Trapezunt überführt werden könnten, wo sie im Hinterland eine Siedlung bilden würden." Dies und noch manches andere sagte der Scheikh Ul-lslam über die Möglichkeit der Niederlassung von Juden auf türkischem Gebiete. Es ist nicht anzunehmen, dass ein offizieller Vertreter einer Regierung derartige Erklärungen ohne hinreichenden Grund gemacht

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