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Die Welt · 1906-03-02 · 9 (2.3.1906) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
9 (2.3.1906)
Date
1906-03-02
Page
– (sequence 2)
Language
German
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2 ------------------DIE] lerung dieser Gleichberechtigung vor, durch den nie ganz verschwindenden Judenhass, der die exekutiven Behörden veranlasst, sich zu den Juden ganz anders zu stellen, als zu den anderen Vollbürgern; aber das Gesetz basiert auf vollkommener Gleichheit. Konstitution und anti-jüdische Ausnahmsgesetze — das konnte man sich bis jetzt nicht vereinigt denken, das war bis jetzt, sozusagen, eine contradictio in adjecto. Als Rumänien die Lust verspürte, nach der Proklamierung der ihm von aussen aufgedrängten Konstitution Ausnahmsgesetze gegen die rumänischen Juden anzuwenden, sah es sich genötigt, zu einem gewissen politischen K-iff seine Zuflucht zu nehmen: es erteilte einigen rumänischen Juden wirklich Vollbürgerrechte,- während es alle anderen Jahrhunderte lang in Rumänien ansässigen Juden als rechtlose „Ausländer" erklärte. Aber ein konstitutionelles Land und mag seine Konstitution noch so unvollkommen sein, — das seinen als „Einheimische" anerkannten Juden keine Gleichberechtigung gewährt, — das war bis jetzt etwas Unerhörtes. Sollte es der russischen Regierung gelingen, die Entscheidung der Reichsduma über die Judenfrage aufzuschieben o.ler gar sie in einem ihr (d. h. der Regierung) wohlgefälligen Sinne fällen zu lassen, so werden sich, wie gesagt, die russischen Jude*, und russischin Nichtjuden aller Nationen allmählich mit dem Gedanken befreunden, dass Konstitution und jüdische Gleichberechtigung zwei durchaus von einander verschiedene Dinge seien, mit anderen Worten: dass „das Gesetz für die Juden nicht geschrieben worden sei.u . . . Und eine sol'.he Vorstellung von den jüdischen Rechten wird bei einer konstitutionellen Verfassung die allerschlechtesten Früchte zeitigen: die Vogelfreiheit ist bei einem verhältnismässig freien Regime viel gefährlicher als bei einem Alles unterdrückenden. Und, was das Schlimmste ist: die Knechtschaft, der die russische Judenheit dann verfallen wird, wird desto schiecklicher sein, je mehr sie mit der Freiheit aller anderen Nationen Russlands in krassestem Widerspruche stehen wird. Für einen ernsten und tiefer denkenden Mann ist es manchmal traurig und lächerlich zugleich anzusehen, wie manche Zionisten und die Bundisten um die Wette sich bemühen, phantastische und durchaus undurchführbare Programme der jüdischen Autonomie in Russland zu fabri/ieren. Sowohl die einen als die anderen sprechen im ernstesten Tone von einem „Jüdischen Landtag'1, der eine wirkliche Staats-Institution sein soll und sowohl die Befugnisse als auch die Funktionen der deutschen und österreichischen Landtage besitzen würde, sie unterscheiden sich bloss darin, dass die Bundisten, viel utopistischer in dieser Beziehung, die formelle Sanktion des allgemein-russischen Staates für diesen „Jüdischen Landtag" („Jewrejsky Sejm") als erforderlich und erreichbar ansehen, während die viel nüchterneren Zionisten sich mit der „Anmeldung" dieses National-Institutes bei der oberen Regierung begnügen... Und ein heftiger Kampf entstand zwischen diesen und jenen, ob der „Jüdische Landtag" bloss die kulturellen Interessen des jüdischen Volkes vertreten soll, wie es die Bundisten wollen und damit ihrem strengen Marxismus untreu werden, oder auch die politischökonomischen, wie die Zionisten fordern und dadurch ihren Zionismus etwas zu stark ausdehnen. . . Eine jüdisch-nationale Kurie, der jüdisch-deutsche Jargon als Staatssprache (einige Zionisten fordern sogar die staatgELT--------------No.9 liehe Anerkennung des Hebräischen und des Jargons zugleich ...), speziell-jüdische Richter, jüdische Universitäten und andere jüdisAe Hochschulen, in welchen Hebräisch oder Jargon die Lehrsprache sein soll, — das alles wird als spezifisch-jüdische Forderung betrachtet, die allen Ernstes der zukünftigen konstitutionellen Regierung Russlands im Namen des jüdischen Volkes gestellt werden soll .. . Eine tiefe Trauer überkommt einen, wenn man zuschaut, wie ein ernstes, vielgeprüftes und eminent-praktisches Volk wie das jüdische, welches vielleicht bloss deshalb auch in den furchtbarsten Verhältnissen existieren konnte, weil es nie die Fühlung mit der Wirklichkeit verlor, — wie dieses Volk jetzt in Illusionen und Trugbildern geradezu schweigt, wodurch es vielleicht dasjenige versäumt, was bei den gegenwärtigen Zuständen das Unentbehrlichste und das allein Erreichbare ist. Ein jüdischer Lan dtag ohne jüdisches Land! Eine jüdische Autonomie mit einem national-jüdischen obersten Staatsorgane an der Spitze, während die Juden uberall, in sämtlichen russischen Provinzen, eine Minderheit ausmachen! — Sollte dieser „Jüdische Landtag" sich bloss, wie sich ihn die Bundisten denken, ihren „Marxismus", wie gesagt, ganz vernachlässigend, (um nur die Wichtigkeit des territorialen Moments verleugnen zu können) mit geistig kulturellen Fragen der russischen Judenheit beschäftigen, so verdient er diesen wohlklingenden Namen nicht, denn in diesem Falle ist er keineswegs eine staatliche Institution von grosser Bedeutung. Sollte e> sich aber auch mit jüdischpolitischen Angelegenheiten befassen, so werden ihn sicherlich rdie autonom gewordenen Völkerschaften Russlands (denn bloss bei dieser Bedingung ist eine Entstellung denkbar), unter denen die Juden wohnen, befehden und verfolgen; mehr als dieses: sie werden seine Entstehung unmöglich machen oder mindestens seine Sanktionierung verhindern. — Ebenso verhält es sich mit der jüdisch-nationalen Kurie. In Oesterreich ist die Frage der jüdischen Wahlkurie wirkli ch eine brennnend e, eineLebenste rage für die österreichischen Juden. Denn dort wird ja schon gewissermassen seitens der Regierung selbst geplant, für die Polen und Ruthenen nationale Kurien zu schaffen; und die Juden sollen und dürfen nicht zwischen Hammer und Amboss zerquetscht werden. Ausserdem haben die österreichischen Juden Gleichberechtigung, zumindest auf dem Papier. Anders in Russland, wo von nationalen Kurien für andere Völker, ausser den Juden, bisher nicht die Rede war und ein harter Kamp! für unsere allerprimitivsten Menschenrechte u^ noch bevorsteht. Was die jüdischen Richter, die jüdischen Universitäten und die Anerkennung einer jüdischen Sprache seitens des Staates anbelangt, so hätten wir sowohl den Bundisten, als manchem übereifrigen Zionisten empfohlen, sich das neue preussische Schulgesetz anzusehen, wo die harmloseste Autonomie der jüdischen ganz anspruchslosen Schulen Preussens mit Füssen getreten wird; und Russland wird wahrlich noch lange keine bessere und rechtlichere konstitutionelle Verfassung besitzen als die Preussen. Und überhaupt ist es mehr als befremdend,, dass die russische Judenheit, die es nicht einmal so weit gebracht hat, der russischen Regierung irgendwelche Konzessionen in Bezug auf Menschenrechte abzunötigen, gerade jetzt mit dem Bau von Luftschlössern beschäftigt ist. Bisweilen klingen

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