Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 10 (1906)
- Issue
- 8 (23.2.1906)
- Date
- 1906-02-23
- Page
- – (sequence 7)
- Language
- German
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Höhe sich bewegen werden) an die Palästinakonimission abgeführt. Die Palästinakommission übernimmt ihrerseits als Gegenleistung lediglich die Verpflichtung, dem Vereine jährlich einen Bericht über ihre Tätigkeit, soweit sich die Ergebnisse derselben ohne Schädigung politischer und zionistischer Interessen mitteilen lassen abzuliefern. Die Organe des Vereins sollen sein: 1. Der Verwaltungsrat, bestehend aus 3 bis 5 Personen, die womöglich an einem Platze wohnen (vielleicht am zweckmässigsten in Deutschland, Köln oder Berlin) und welche die Geschäfte des Vereins leiten, 2. Die Generalversammlung, die statutenmässig alle zwei Jahre am Orte und im Gefolge des Zionistenkongresses, eventuell falls kein solcher stattfindet, am Orte und im Gefolge der Jahreskonferenz tagt. Die Generalversammlung nimmt den Bericht des Verwaltungsrates über Einnahmen und Ausgabe«, sowie über die Tätigkeit der Palästinakommission entgegen, wählt aus der Reihe der Vereinsmitglieder den Verwaltungsrat und hat das Recht» Wünsche und Anregungen bezw. der Palästinaarbeit vorzubringen. In der Generalversammlung des Vereins hat jedes Mitglied Stimmrecht. Die Statuten des Vereins können nur abgeändert werden, wenn 5/o> der anwesenden Mitglieder dafür stimmen. Anträge auf Statutenänderungen müssen ein Vierteljahr vor der Generalversammlung bei dem Verwaltungsrat, von mindestens 100 Mitgliedern unterstützt, eingebracht werden. Mitglied kann jeder volljährige, unbescholtene Jude werden. Es sind im Vorstehenden die weitgehendsten Kautelen vorgesehen, um eine Verwendung der Vereinseinkünfte zu einem anderen, als dem bestimmten Zweck zu verhindern. Diese Vorsicht wird vielleicht manchem geboten erscheinen, weil wir die Teilnahme von Nichtzionisten nicht nur zulassen, sondern sogar wünschen, da doch die Arbeiten der Kommission ein alljüdisches Interesse beanspruchen. Da der Verein keinerlei Vermögen in Reserve aufspeichern darf und kann, so ist ein Missbrauch der Einkünfte überhaupt ausgeschlossen; wenn es je gelingen sollte, am Orte und zur Zeit des Kongresses eine r'?6 Majorität für eine vorher bereits angekündigte Statutenänderung im antizionistischen Sinne zusammenzubringen, so können die Zionisten einfach aus dem Vereine austreten und damit einen eventuellen Anschlag vollständig paralysieren. Es sind weiter in dem Statut klare und deutliche Bestimmungen, die eindeutig erkennen lassen, dass der Kongress in keiner Weise in seiner Einwirkung auf die Palästinaarbeit beschränkt wird und der Verein der von dem Kongresse gewählten Palästinakommission nur Wünsche und Anregungen vortragen kann. Die Abführung der Jahresbeiträge an die Palästinakommission ist der grundlegende Paragraph des Statuts. Ich bin der Anschauung, dass sich mein Vorschlag zu theoretischen Diskussionen nicht eignet. Die Zionisten wollen entweder dem Vereine sich mit ihren Beiträgen anschliessen und Aussenstehende dafür gewinnen. Dann werden der Palästinakommission sehr bald die Mittel zufliessen, die sie zur Fortführung ihrer Arbeiten dringend bedarf oder aber der Plan ist unzweckmässig, dann mag er in die Versenkung verschwinden. Ich will jedenfalls zum Schlüsse einen Mahnruf ertönen lassen, dass wir eine der vortrefflichsten Institutionen unserer Bewegung nicht verkümmern lassen dürfen. Ich will mich dabei sowohl jedes Appelles an die Palästinatreue unserer Gesinnungsgenossen enthalten, wie jedes Hinweises auf die Opfer, die andere Völker für die Erschliessung Palästinas bringen. In der klaren Einsicht in die Notwendigkeit und V o r t r ef f 1 i c h ke i t der bisherigen Arbeit unserer Palästinakommission soll derkräftigste Anreiz füralleZionisten liegen^ o hnc Zagen und mit Preisgabe etwaiger kleinerer Bedenken sich dem Vereine so rasch als möglich anzuschliessen. Zur Auflösung der zionistischen Vereine in Galizien. Memorandum des Verbandes Zion an das k. k. Ministerium des Innern in Wien. Über die seitens der politischen Behörden in Galizien gelegentlich der Wahlrechssbewegung unter den Juden gegen zionistische Vereine ergriffenen Massnahmen: Am 7. Februar 1906 erhielten die Obmänner und Sekretäre folgender zionistischer Vereine Krakaus: „Haschachar" (Akademiker), „Ruth" (Frauen und Mädchen) sOizrei Ziona (Behelfer d. h. Lehrer), „Achdus" (fiandelsangestellte) „Chejruth" (Arbeiter), „Judith" (arbeitende Frauen) und „Poale Zion*' (Verband jüdischer Arbeiter und Handelsangestellter in Österreich) Vorladungen von der Polizeidirektion Krakau „in einer höchst dringenden Angelegenheit4* und wurden die Zustellungen so eifrig betrieben, dass z. B. im Hause des fiochschülers Spira vom Vereine „Haschachar" um 3 Uhr nachts der Hausbesorger zwecks Uebermittlung der Vorladung an Spira, geweckt wurde. Die pünktlich erschienenen Vereinsfunktionäre wurden von Herrn Polizeioberkommissär Banach sogleich einvernommen und über folgende Umstände sehr eingehend befragt: 1. Ob sie im Dezember 1905 an Dr. Byk in Lemberg eine Entrüstungsdepesche mit dem Wortlaut geschickt hätten: „Wir protestieren entschieden gegen die Abhaltung Ihres Conventikels, verlangen für das jüdische Volk die Schaffung autonomer Wahlkurien." 2. Ob sie es als Vereinsfunktionäre und ob auf Grund vorhergegangener Beschlüsse oder ob sie es als Privatpersonen getan haben. Sämtliche Vereinsfunktionäre mit Ausnahme der unbeteiligten Vereine „Ruth" und „Oizre Zion" gaben zu, das vorliegende Telegramm, welches von Dr. Byk zur Verfügung gestellt war, spontan auf Grund einer gemeinsamen Besprechung, jedoch ohne vorher die Ausschüsse oder gar die Plenarversammlungen ihrer Vereine befragt zu haben, also auf eigene Faust abgeschickt zu haben. Nur der Obmann des „Chejruth" gab an, dass er nachträglich seinem Ausschuss Bericht erstattet habe. Hierauf wurden allen Vereinen ihre Protokollbücher abverlangt. Da die Funktionäre des »Oizrej Zion" wahrheitsgemäss angaben, solche seien bei ihnen nie geführt worden, wurde ihr Vereinslokal sogleich — unter grossem Aufsehen, jedoch erfolglos — durchforscht. Dem Verbände „Poale Zion" wurde, als sein Protokollbuch nicht sogleich herbeigeschafft werden konnte, mit gleicher Revision gedroht. Obgleich in dem vorgelegten Protokollbuch sich nichts über die imkriminierte Depesche vorfand, wurde dasselbe zurückbehalten und trotz des Versprechens der Rückstellung seitens des Herrn Oberkommissärs für den 8. Februar, bis zur Stunde, 12. Februar nicht ausgefolgt. Am 7,, 8., 9. und 10. Februar wurden die Einvernehmungen, welchen nun auch die Stellvertreter obiger Funktionäre zugezogen waren, eifrig fortgesetzt. Nachdem bei den Vereinen eine nochmalige Revision stattgefunden hatte, wurde ihren neuerdings vorgeladenen Funktionären am 12. Februar vom Herrn Oberkommissär eröffnet, dass der Verband „Poale Zion" und die Vereine „Haschachar", „Achdus" und „Chejruth" wegen Überschreitung ihres Wirkungskreises (§§ 24 und 25 Vereinsgesetzes) nach § 25 suspendiert seien.