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Die Welt · 1906-02-16 · 7 (16.2.1906) · page 12

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Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
7 (16.2.1906)
Date
1906-02-16
Page
– (sequence 12)
Language
German
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14 DIEMKE LT in Polna gesandt habe. Dieses Paket sei als Parfüm deklariert gewesen und habe ein Fläschchen mit schwarzbraunen Kügelchen in parfümierter Watte enthalten. Die Sendung sei nach Anhaltung seitens der Postbehörde durch das Gericht mit Beschlag belegt und an die medizinische Fakultät der Prager Universität zur Untersuchung geschickt worden. Der zunächst zuständige Professor Reinsberg habe die Untersuchung abgelehnt, aber die Professoren Hlava und Horbaczewsky hätten sich derselben unterzogen und die Sendung daraufhin für Menschenblut erklärt. An der ganzen Geschichte ist auch nicht ein Wort wahr. Die Professoren Reinsberg und Filava wurden in Pisek vernommen und erklärten, dass eine derartige Sendung niemals an die Fakultät gelangt sei und keiner von ihnen oder ihren Kollegen sich mit einer solchen beschäftigt habe. Sogar in Deutschland suchte der Antisemitismus aus der läppischen Geschichte Kapital zu schlagen. Kurzweil und Goldberg riefen aber den Schutz der deutschen Gerichte an, und es wurde infolgedessen der Redakteur der „Sachsenschau", Fasshauer, wegen verleumderischer Beleidigung Kurzweils durch Erkenntnis des Landgerichts Magdeburg vom 28. Januar 1901 zu einer Geldstrafe von 400 Mk. und der Redakteur Weng vom Münchener „Deutschen Volksblatt" am 28, Juni 1900 durch das Schöffengericht München wegen des gleichen gegen Dr. Goldberg gerichteten Vergehens zu 14 Tagen Gefängnis verurteilt. Einen Fiauptteil der Interpellationen bildeten die als Agitationsmittel besonders brauchbaren Verdächtigungen der Untersuchungsbehörden. Zu der feindlichen Stellungnahme diesen gegenüber muss der Antisemitismus notwendig getrieben werden, weil er, von einer ausserhalb der Sache liegenden Tendenz geleitet, mit dem Gang einer von dieser Tendenz nicht beherrschten Untersuchung immer unzufrieden sein muss. Die antisemitische Hetze gegen die Behörden ist deshalb eine in Ritualmordprozessen regelmässig wiederkehrende Erscheinung, die in Deutschland allerdings ihren Urhebern schwere Strafen eingetragen hat. In Oesterreich wagte die Regierung nichts zu unternehmen, obschon die Roheit der gegen sie und ihre Beamten erhobenen Angriffe jedes Mass überstieg. Die unflätigen Beschimpfungen des Bezirksrichters Reichenbach, die zuerst indem Husek'schen Brief auftreten, kehren etwas abgeschwächt in den Interpellationen wieder. Es heisst dort z. B., dass Reichenbach „sich eines auffälligen Entgegenkommens gegen die Polnaer Judenschaft befleissigt habe" und dergleichen mehr. Von dem Justizminister Ruber, über den sich der Antisemitismus wahrlich nicht zu beklagen hatte, sagte der Abgeordnete Schneider schon am 28. April 1899 in einer Sitzung des niederösterreichischen Landtages, „in Oesterreich würden Justizminister von Juden bestochen, um überwiesene jüdische Ritualmörder frei zu lassen," (Hilsner war nämlich nach seiner ersten Vernehmung zunächst wieder entlassen worden). Die dem offiziellen, korrigierten Landtagsprotokoll entnommene Aeusserung Schneiders muss nach dem Stile dieses Volksvertreters noch als zurückhaltend bezeichnet werden; tatsächlich ist sie, nach den Berichten der Tagespresse verschiedenster Richtungen zu schliessen, noch erheblich „deutlicher" gewesen. Den generellen Ausdruck für das nach antisemitischer Auffassung bestehende Verhältnis zwischen Justiz und Judentum gibt die Interpellation Schlesinger und Genossen vom 25. November 1899; sie sieht in dem (unbegründeten) Gerücht, dass der Kuttenberger Staatsanwalt zur Oberstaatsanwalt nach Prag berufen sei, um sich zu rechtfertigen (ich zitiere wörtlich) „den Beweis, dass in unserem Staate kein Jude von einem Richter verurteilt werden darf, wenn die Leitung des jüdischen Volkes gegen die Verurteilung sich ausspricht, dass bei uns das Judentum über den Gerichten steht und einen missliebig gewordenen Richter zu stürzen vermag, aber auch den Beweis, dass die höhere Gerichtsbehörde sich zum Schergendienst der Judentührer herabgewürdigt hat." Die volle Schale des Hasses aber goss der Antisemitismus über den Kuttenberger Untersuchungsrichter Dr. Baudysch aus, in dessen Hände die Untersuchung nach den Vorerhebungen Reichenbachs übergegangen war. Baudysch, ein scharfsinniger und gründlicher Beamter, hatte zwar dem Verdacht gegen Hilsner mit grosser Energie nachgespürt, war aber schliesslich gerade deshalb zu der Ueberzeugung von der Unschuld Hilsners gelangt und hatte, wie wir noch sehen werden, dieser seiner Ansicht amtlichen Ausdruck verliehen. Die äussere Handhabe zu den Angriffen gegen Baudysch bot eine unwichtige Tatsache. Bei dem Untersuchungsrichter meldete sich nämlich eines Tages ein Arzt, Dr. Bulova, nebst seiner Frau, einer früheren Näherin, und teilte dem Untersuchungsrichter mit, dass er ihm über die blutbefleckten Kleider sachverständige Aufschlüsse geben könne. Bulova hatte sich viel mit dem Prozesse beschäftigt und hat auch verschiedenes darüber veröffentlicht. Da No.7 nun immerhin die Möglichkeit bestand, etwas Zweckdienliches zu erfahren, zeigte Baudysch den Erschienenen die Kleider; es handelte sich im ganzen um einige Minuten, während deren Baudysch die Sachen selbst in der Hand behielt. Diesen Vorfall, sowie den Umstand, dass das Augenscheinsprotokoll über den Blutbefund an den Kleidern keine deutliche Auskunft gab, benutzten die Antisemiten nun, um die Behauptung aufzustellen, es sei nach der Kuttenberger Verhandlung auf die in amtlicher Verwahrung befindlichen Kleider von frevelhafter Hand Menschenblut hinzugegossen worden, so dass deshalb die Prager Fakultät genügend Blut vorgefunden und daher die Annahme der rituellen Blutentziehung habe ablehnen können. Man erhob über diese unsinnige Behauptung in Pisek eingehenden Beweis. So ist es möglich geworden, allen Vermutungen den Boden zu entziehen und jene Schauermär als nackte Unwahrheit zu kennzeichnen. Professor Reinsberg, dem die Kleidungsstücke schon in der Kuttenberger Verhandlung behufs gutachtlicher Aeusserung vorgelegen hatten, Baudysch selbst und der Schriftführer Pokorny bekundeten, dass die Kleider sich in demselben Zustand befänden, auch wurde durch Aussagen derselben Zeugen sowie des Universitätsprofessors Hlava festgestellt, dass Unbefugten jeder Zutritt zu den Kleidern unmöglich war, während dieselben auf dem Gericht und in den Räumen der Universität verwahrt wurden. Ein besonders raffiniertes Mittel, die Vorstellung der Bevölkerung im Sinne des Antisemitismus zu imprägnieren, fand die geschäftige und geschäftliehe Phantasie der Blutmordagitatoren in der Verbreitung bildlicher Darstellungen des Ritualmordes auf Flugblättern, Ansichtspostkarten und dergl. Der Anblick, den die Bilder bieten, ist wahrhaft grauenvoll, das Gedächtnis kann sich von dem widerlichen Anblick garnicht mehr befreien. Erwägt man, dass bei der grossen Masse der ländlichen Bevölkerung alles Gedruckte oiinehin eine gewisse Authentizität besitzt und der Anschein der letzteren besonders in den Flugblättern durch einen unglaublich raffinierten Text mächtig gesteigert wird, so kann man sich ausmalen, wie grauenvolle Suggestionswirkungen von jenen Anschauung und Verstand zugleich gefangen nehmenden Blendwerken ausgegangen sein muss. Der betriebsamste unter den Verlegern der Flugblätter und Karten war übrigens ein Berliner; er versuchte demnächst auch in der Konitzer Angelegenheit durch Verbreitung derselben Machwerke sein Geschäft zu machen. Hier legten ihm allerdings die Gerichte das Handwerk. Durch Erkenntnis des Landgerichts Berlin vom 17. September 1901 wurde er zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die österreichischen Behörden gaben, wie wir noch in anderem Zusammenhange sehen werden, erst spät und zögernd die Praxis der Duldung auf. Im Jahre 1900 entschlossen sie sich z. B., gegen einen Optiker in Pardubitz einzuschreiten, der eine Darstellung des Blutmordes im Pantoskop ausgestellt hatte. Die beiden unteren gerichtlichen Instanzen fanden allerdings darin nichts Sträfliches, und es bedurfte erst der Anrufung des Kassationshofes, um eine Abhilfe herbeizuführen. Auch das Interesse an der eine Bekanntschaft wenig lohnenden Persönlichkeit Hilsners wusste man durch geeignete Mittel zu beleben. Das „Deutsche Volksblatt" berichtet unter dem 24. Mai 1900, dass es „gegenwärtig kaum eine zweite Persönlichkeit im tschechischen Teile Böhmens gibt, die sich einer so herzerfreuenden Popularität zu erfreuen hätte, wie diejenige Hilsners". „Nicht genug", so fährt das leitende antisemitische Organ fort, „dass eine ganze Literatur über das Martyrium des Volkshelden erschienen ist, von Masaryk herab bis zu seiner Biographie, die nebst seinem wohlgetroffenen Porträt im Auslagekasten jeder Papierhandlung in den Provinzstädten hängt, auch die Lyriker haben sich der Person Polchs bemächtigt. Acht Strophen (gemeint sind Verse) habe das schöne Lied; der erste Vers wird uns nicht vorenthalten, er lautet: Es schlug der Hilsner, grosser Gott! Ein schönes Christenmädchen tot, Die ohne Ahnung aus dem Näh'n Nach Hause wollt' zu Mutter gehn, Zum Heimatsdorf Klein-Wieznitz. Im Anschluss daran gibt das „Deutsche Volksblatt'4 die seiner Meinung nach sehr ergötzliche Schilderung eines Exzesses, der unter Absingung des Hilsner-Liedes gegen ein jüdisches Ehepaar begangen wurde. Ja es kam schliesslich soweit, dass auf den Jahrmärkten Hilsner-Büsten ausgestellt wurden (wogegen allerdings die Bezirkshauptmannschaft zwar nicht von selbst einschritt, aber doch mit Erfolg angerufen wurde). Leider blieb auch die Geistlichkeit dem geschilderten Treiben nicht fern. Prinzipiell steht zwar die katholische Kirche der Blutbeschuldigung durchaus ablehnend gegenüber, und sie kann das

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