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Die Welt · 1906-02-16 · 7 (16.2.1906) · page 11

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Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
7 (16.2.1906)
Date
1906-02-16
Page
– (sequence 11)
Language
German
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No.7 DIE3^ELT 13 teur Jaromir tiusek, der als erster die Brauchbarkeit des Falles für die Zwecke der Agitation erkannte. Er war zwar schon im Jahre 1893 zu 14 Tagen verschärften Kerkers verurteilt worden, weil er einen jüdischen Schächter wahrheitswidrig * der rituellen ßlutapzapfung an emem Christen beschuldigt hatte; das hinderte ihn indessen nicht, etwa eine Woche nach dem Auffinden der Leiche der Hruza folgenden Brief~an den bekannten antisemitischen Abgeordneten Schneider in Wien zu richten: »Sehr geehrterjTHerr! In Polna wurde ein 19jähriges Mädchen Agnes Hruzowa von einem Juden ermordet. Nachdem dort ein jüdischer Richter ist, so macht er jetzt schon Versuche, die ganze Geschichte totzuschweigen. Der jüdische Mörder wurde gesehen von Frau tiruzowa, Gemahlin des Gemeindevorstehers, und war das ein gewisser Leopold Hüsner, 22jähriger Jude. Der Jude hat die Frau ergriffen und nachdem er gesehen hat, dass das nicht dieselbe ist, auf die er wartete, hat er sie losgelassen und gleich darauf wurde ermordet die ledige Anezka Hruzowa. Der Jude wurde infolge Drängens aller Leute verhaftet, aber von dem jüdischen Richter bald losgelassen. * Bitte bei dem Justizminister gleich einzuschreiten, damit eine unparteiische Gerichtskonimission mit der Sache betraut werde, sonst ist der jüdische Richter imstande, alle Spuren des Mörders zu vertilgen und ihm zu helfen; wir haben schon viele Beispiele seiner schreienden Parteilichkeit. Ich habe das in der „Ceske Zajmj" veröffentlicht, die Nummer wurde aber wie gewöhnlich konfisziert, deshalb habe ich keinen Weg, als nur mich an Ihnen zu wenden und zu bitten um energisches Einschreiten. Gefahr jm Verzuge. Mit Gruss Ihr ergebenster Jaromir Husek." Es sei schon hier bemerkt, dass der Polnaer Bezirksrichter Reichenbach, auf den die Bemerkungen Huseks abzielten, katholischer Religion war und aus katholischer Familie stammte. Mit dem Schreiben tiuseks war die Verbindung zwischen dem lokalen und zentralen Antisemitismus hergestellt und der Stein ins Rollen gebracht. Schneider besass die unglaubliche Kühnheit, den Brief Huseks, trotz der darin enthaltenen unflätigen Beschimpfungen des Gerichts, dem Justizminister Ruber einzusenden, und nicht genug damit, ihn seinem Wortlaut nach in zwei Wiener antisemitischen Tagesblättern, in der „Deutschen Zeitung44 und im „Deutschen Volksblatt44 zu veröffentlichen, denen der oben wiedergegebene Text entstammt, tiusek seinerseits begab sich bereits am 13. April nach Polna, ihm folgte ein Spezialabgesandter des „Deutschen Volksblattes", d. h. des offiziellen Partei-Antisemitismus, in der Person des Redakteurs Schwer, dem sich bald allerlei Gesinnungsgenossen anschlössen. Hauptsächlich wohl von diesen Leuten, auf deren Tätigkeit wir noch zurückkommen werden, bezog nun die antisemitische und klerikale Presse das Material für die entstellten, sensationell und tendenziös zugespitzten Berichte, durch die dem Leserkreis jener Presse allmählich ein ganz bestimmtes Bild des Vorganges suggeriert und der Erinnerungsfälschung Anhaltspunkte in Hülle und Fülle geboten wurden Der sich dabei vollziehende psychologische Vorgang ist nicht nur bei Ritualmord-, sondern auch bei anderen Sensationsprozessen zur Genüge beobachtet worden, von Schrenck-Notzing weist z. B. in seiner Schrift über den Münchener Berchthold-Prozess unter anderen Momenten auf die merkwürdige Übereinstimmung hin, die zwischen den Beschreibungen der Zeugen von dem Aussehen der ihnen verdächtig erscheinenden Person und gewissen zufälligen Besonderheiten der in den Zeitungen veröffentlichten Photographien des Angeklagten Berchthold herrschte, von Schrenck-Notzing geht soweit, auszusprechen, dass Zeugenaussagen, die aus dem Einfluss massenhafter Zeitungsberichte entstanden sind, auf keinen Fall als unbefangen aufzufassen seien. Für die Hilsner-Affäre wenigstens — um von anderen Ritualmordprozessen abzusehen, — ist dies als sicher anzusehen, angesichts der unausgesetzten, planmässigen und intensiven Presstätigkeit, die das Volk allmählich in eine ekstatische Erregung hineintrieb. Für die lokale, im antisemitischen Fahrwasser segelnde klerikale Presse handelte es sich dabei nicht allein um Befriedigung des Sensationsbedürfnisses, um eine geschäftliche Berechnung; eine noch gefährlichere Rolle spielte hier der Fanatismus der Redakteure selbst, der ihren Artikeln erst die rechte Färbung verlieh. Die Bedeutung der lokalen Organe trat aber, wie auch in auderen Ritualmordprozessen, gegen die der rein antisemitischen hauptstädtischen Parteipresse — hier des in Wien erscheinenden Deutschen Volksblattes — weit zurück. Ihm erschloss sich mit dem Falle Hilsner eine unvergleichlich günstige Gelegenheit nicht nur für die Verbreitung antisemitischpolitischer Tendenzen, sondern auch für die Verstärkung des Leserkreises. In der Tat gelang es dem Deutschen Volksblatt auch für das tschechische Sprachgebiet, wenigstens im Rahmen der Hilsner-Affäre, die führende Stelle auf antisemitischer Seite zu erlangen. Nichts ist wohl für die Intensität des entfesselten Judenhasses bezeichnender, als die Tatsache, dass er sich hier sogar stark genug erwies, den nationalen Gegensatz zu überbrücken. Von der Tätigkeit der antisemitischen Presse, die übrigens durch eine umfangreiche Broschürenliteratur derselben Beschaffenheit auf das Wirksamste ergänzt wurde, wollen wir im Nachfolgenden einige Stichproben aus der ersten Zeit nach dem Leichenfunde 'geben. Die Pressagitation beginnt infolge des Husek'sehen Briefes mit dem 12. April. Hier bringt das „Deutsche Volkkblatt" unter der in der Folge beibehaltenen grossgedruckten Ueberschrift: „Eine mysteriöse Mordtat44, eine auf den Polnaer Fall bezügliche, von den Judenexzessen berichtende Mitteilung des amtlichen Telegraphenbureaus. Die Mitteilungen desselben werden gleichfalls „mysteriös" genannt und es wird Aufklärung gefordert. Im Morgenblatt vom 13. April ist eine von groben Unrichtigkeiten wimmelnde Darstellung des Falles aus der Prager „Politik44, dem deutschgeschriebenen Organe der Czechen, enthalten. Die Halswunde der Leiche wird z. B; in fettem Druck als „von einem Ohr bis zum anderen reichend" beschrieben, woran das Deutsche Volksblatt die charakteristische Bemerkung knüpft: („es handelt sich wohl wieder um den sogen. Schächtschnitt. D. Red."). In einem anderen Telegramm werden Gerüchte wiedergegeben, wonach die Agnes Hruza zu rituellen Zwecken ermordet sein solle. In der Abendnummer desselben Tages wird der Brief Huseks veröffentlicht und mit aufreizenden Glossen versehen. Im Morgenblatt vom 14. April lesen wir einen der Prager „Vecerni Listy44 entnommenen Artikel, in dem ausgeführt wird, dass beinahe das gesamte, sieben Liter betragende Blut infolge des Halswunde hätte ausströmen müssen. Es entsteht daher die Frage, wohin das ganze Blut verschwunden sei. Dieser Gedanke wird mit anscheinender Sachkunde weiter ausgeführt mit dem Ergebnis, dass es sich „um eine geheimnisvolle Sache" handle. Etwas deutlicher wird die Vorstellung des Ritualmordes darin zum Ausdruck gebracht, dass als „allgemeine Ansicht44 wiedergegeben wird, zwei Personen hätten den Mord vollbracht, eine sei mit dem Blut verschwunden, die andere am Tatort zurückgeblieben. In der Abendnummer wird dieser Gedanke weiter ausgesponnen. Das Blatt spricht von der „naheliegenden Vermutung, dass das Opfer schon vorher auserkoren gewesen, der eine Mörder sofort abgereist, der andere nach Polna zurückgekehrt sei. Im Anschluss daran wird schon eine eingehendere Darstellung des Sachverhalts im Sinne des Ritualmordes gegeben. Im Morgenblatt vom 15. April wird wiederum die Frage nach dem Verbleib des Blutes aufgeworfen. Es wird behauptet, dass die Leiche „völlig ausgeblutet44 gewesen sei und nach der Anschauung der Gerichtsärzte mindestens 6 Liter Blut verloren haben müsste. Es gewinne daher die Annahme die grösste Wahrscheinlichkeit, dass das Blut in einem Gefäss aufgefangen worden sei. Die sonst noch fehlenden Requisiten des Ritualmordes weiss das Blatt allmählich zu beschaffen; am 17. April wird berichtet, beide Aerzte hätten konstatiert, dass die Ermordung nicht mit einem gewöhnlichen Messer geschehen sei. Vor der Beibringung des Schnittes aber „dürfte die ünglückliche an den Füssen aufgehängt worden sein, um den Abfluss des Blutes, das aufgefangen sein muss, zu ermöglichen. Blutspuren sind fast gar keine gefunden worden44. Am 18. April wird mit leidenschaftlichen Worten von den Juden Rechenschaft verlangt, es wird gegen die „Judenschaft44 und '„ihre Presse" der Vorwurf erhoben, dass sie „durch bewusste Fälschung der Tatsachen den Beweis der Täterschaft des Juden erschwere, so dass man sich nicht wundern dürfe, wenn die christliche Bevölkerung sich über diese Vertuschungsversuche ganz eigenartige Gedanken mache". Mit der Presstätigkeit Hand in Hand ging die parlamentarische Agitation des Antisemitismus. Im Anfang wurde dieses grobe Geschütz zwar spärlich verwendet, da ohnehin alles nach Wunsch verlief. Als aber auf die Nichtigkeitsbeschwerde gegen das Kutten^ berger Urteil der Kassationshof das Obergutachten der Prager Fakultät einforderte und der Prozess damit der Ritualmordsphäre entrückt zu werden drohte, ging der Antisemitismus auf der ganzen parlamentarischen Linie zum Angriff über. In der Zeit von dem Kuttenberger Urteil bis zur Piseker Verhandlung zählen wir allein im Reichsrat nicht weniger als 7 antisemitische Interpellationen, die den doppelten Zweck verfolgten, auf die Behörden einzuwirken und den mannigfachen, im Sinne des Blutaberglaubens liegenden Beschimpfungen und Verleumdungen denSchutz der parlamentarischen Immunität und die Möglichkeit weitester Verbreitung zu verschaffen. Ich will eine Probe von dem Wahnwitz der Phantasieausgeburten geben, die von der Tribüne des österreichischen Reichsrats aus den Weg in alle Welt fanden und den Leidenschaften im Lande neuen Brennstoff brachten. In mehreren Interpellationen ist von einem Postpaket die. Rede, das der den Antisemiten verdächtige Kantor Kurzweil in Goltsch-Jenikau an den Rabbiner Dr. Goldberg

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