Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 10 (1906)
- Issue
- 7 (16.2.1906)
- Date
- 1906-02-16
- Page
- – (sequence 4)
- Language
- German
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DIEMELT No. 7 renz brauchen die Schweizer von den Gästen aus Russland nicht zu befürchten, da bei weitem der grösste Teil von ihnen nach Absolvierung der Studien die Schweiz verlässt. So handelte es sich zunächst äusserlich nur um Kleinliches, weswegen zuerst Schweizer Studenten gegen ihre jüdischen Kollegen auftraten. Ihre Bildungsanstalten, die Unterrichtsmittel u. s. w. ständen ihnen, den Einheimischen, nicht mehr in gewünschtem Maasse zur Verfügung, erklärten da und dort die Schweizer Akademiker und verlangten Ausschluss oder Beschränkung des fremden Zuflusses. Biese Beschwerden, manchmal in sehr scharfen Formen abgefasst, bildeten die Grundlage, auf der sich dann unter den Schweizer Akademikern der Antisemitismus ganz nach österreichisch-deutschem Muster — allerdings dem Schweizer Temperament angepasst — zu entwickeln begann. Wie weit aber diese Entwicklung schon gediehen ist, beweist der nachstehende Vorfall, von dem der „Jewrejski Golos" berichtet: „Einer der Schüler des Bieler Technikums, ein Russe (Christ) aus Kischinew, erzählte seinen Kollegen, gleichfalls russischen Christen, dass er am Pogrom von Kischinew teilgenommen habe und schilderte mit Enthusiasmus, wie er gemordet, jüdische Mädchen vergewaltigt habe u. s. w. Die Kollegen schimpften ihn aus und erzählten die Sache ihren jüdischen Kollegen. Es stellte sich dann heraus, dass dieser Held sich auch vor den Schweizern seiner ritterlichen Taten gerühmt habe. Daraufhin reichten die russisch-jüdischen Studenten des Technikums ein Gesuch bei der Direktion ein und verlangten ein Gericht seitens der Kameraden oder der Direktion über den Hooligan von Kischinew. Als aber dies im Technikum bekannt wurde, übergaben 70 Schweizer Studenten der Direktion eine Erklärung, dass sie im Falle der Ausschliessung ihrer Kischinewer „Kollegen" sämtlich aus dem Technikum austreten würden. Natürlich ist dem Wunsche der jüdischen Studenten nicht Folge gegeben worden. Seitdem ist das Bieler Technikum eine wahre Hölle für die russischen Juden geworden. Man hört auf Schritt und Tritt Ausdrücke wie: „Verfluchter russischer Jude" oder: „Wir werden mit Euch bald so umgehen, wie "man mit Euren Brüdern in Russland umgegangen ist." Das ist ein Bild aus der freien Schweiz. Wie sagte doch der alte Attinghausen: „Wir wollen sein ein einig Volk von Brüdern----" Die späten Enkel reichen russischen Pogrombuben die Bruderhand« Manche der jüdischen „Russen44 aber, die es in den „Kolonien" gibt, können daraus lernen, wie schier unüberwindlich-schwer für Juden der Aufstieg zu den Bergen ist, „wo die Freiheit wohnt." Das beste Mittel gegen alte Sorgen sind neue Sorgen, sagt ein Sprichwort. Das jüdische Volk hat in den letzten Jahren so viele und schwere Opfer gebracht, dass die Erinnerung an die kleineren, wenn auch nicht minder bedeutungsschweren Opfer an Blut und Ehre, beinahe aus dem Gedächtnisse schwindet. Eines dieser peinlichen, zum Zweifel an der ganzen Kultur zwingenden Ereignisse, war seinerzeit der Polnaer Ritualmordprozess, der Prozess Hilsner. Es war nur ein unner Teufel, nur ein verkrüppeltes Individuum, das dort zum Sündenbock für das Judentum und für die Brutalität der Mitwelt ausgewählt worden war. Aber es war eine symptomatische Erscheinung, und als solche war sie von grosser Bedeutung. Achad-Haam hat bei einem ähnlichen Anlasse ein Wort geprägt: „Halber Trost". Er leitete seinen so betitelten Essay mit den Worten ein: „Unter all den Kränkungen, unter denen wir in der letzten Zeit zu leiden haben, berührt uns keine so tief und so schmerzlich wie die Blutlüge. ... Es ist nicht äussere Furcht und äusseres Ehrgefühl, es ist der Geist des Volkes, der hier brennend die Schmach empfindet und sie abzuwälzen [sucht,* die wundeste Stelle in unserem Herzen ist hier getroffen" .... Hilsner war nicht Dreyfus, die armen Juden in Polna hatten nicht die moralische Macht der französischen „Dreyfusards." Ein Voltaire, „Halber Trost. der für die Rehabilitierung eines unschuldig Verurteilten einträte, wird in unserer Zeit wohl auch kaum möglich sein. Und Hilsner büsst sein „Verbrechen" ab, das darin besteht, als Jude unter Antisemiten gelebt zu haben. Aber wenn die juridische Rehabilitation nicht herbeigeführt worden ist, vielleicht auch nicht durchgesetzt werden wird, die moralische Entlastung ist bereits erfolgt. Ein Rechtsanwalt in Berlin, Dr. Arthur Nussbaum, hat 'sich dieser Aufgabe unterzogen, und sie ist ihm geglückt. Sein Buch: „Der Polnaer Ritualmordprozess, eine kriminal-psychologische Untersuchung auf aktenmässiger Grundlage, versehen mit einem Vorworte von Prof. F. v. Liszt," hat in der juristischen Welt gerechtes Aufsehen erregt und zu ernsten Diskussionen geführt. Wir wollen in aller Kürze an der Hand der im Buche gebotenen Akten die Geschichte des Prozesses in ihren Umrissen darstellen: Am 1. April 1899, dem Tage vor Ostern, wurde nächst dem Städtchen Polna auf dem Wege von Polna nach dem Dorfe Klein- Wieznitz die 19jährige Häuslerstochter Agnes Hruza mit einer grossen Schnittwunde am Halse tot aufgefunden. Der Tat verdächtig und nach fünftägiger Verhandlung schuldig befunden wurde der 22jährige jüdische Schustergeselle Leopold Hilsner. Das Verfahren war von der Annahme des Ritualmordes beherrscht. Auf die Nichtigkeitsbeschwerde des Verteidigers Dr. Aurednicek hob der oberste Gerichts- und Kassationshof das Urteil auf und verwies den Prozess vor das Schwurgericht in Pisek. In dieser zweiten Verhandlung wurde eine zweite Anklage gegen Hilsner erhoben j er sollte nämlich auch ein Mädchen aus Ober-Wieznitz bei Polna, Marie Klima, die seit dem 17. Juli 1898 verschwunden war, ermordet haben. Ein im Oktober 1898 im herrschaftlichen Walde bei Polna aufgefundenes Skelett wurde als das der Klima bezeichnet. Der Staatsanwalt in Pisek lehnte zwar die Annahme des Ritualmordes mit aller Entschiedenheit ab und suchte das Motiv für beide Mordtaten auf sexuellem Gebiet. Das Beweismaterial aber war auf den Ritualmord zugeschnitten, und nur unter diesem Gesichtspunkt war es erklärlich, dass das Schwurgericht in Pisek am 14. November 1900 Hilsner der beiden Morde schuldig sprach. Hilsner wurde zum Tode verurteilt, aber zu lebenslänglichem, schwerem Kerker begnadigt und befindet sich noch gegenwärtig in der Strafanstalt zur Abbüssung seiner Strafe. . . . Die Grundlage des objektiven Tatbestandes bildete in diesem Prozess der Sektionsbefund der Polnaer Gerichtsärzte, der in dem Protokoll vom 1. April 1899 niedergelegt wurde. Der wesentliche Inhalt dieses Sektionsprotokolles geht dahin, dass auf der Vorderseite des Halses der Hruza eine scharfrandige Wunde sich befand, die alle Weichteile bis zur Wirbelsäule durchdrang. Ungefähr in der Mitte des Halses auf der rechten Seite zog sich quer eine Strangulationsfurche über die ganze rechte Seite des Halses bis rückwärts zur Wirbelsäule. Nach fünftägiger Ueberlegung gaben die Gerichtsärzte am 6. April ihr Gutachten dahin ab, dass die Halswunde die Hauptursache des Todes gewesen und durch ein scharfes, hinlänglich starkes Messer hervorgebracht worden sei. In dem ganzen Protokoll sowie in dem ganzen Gutachten wird mit keinem Worte eines auffallenden Blutmangels an der Leiche gedacht. Erst unter dem 17. April richtete der Kuttenberger Untersuchungsrichter an das Bezirksgericht Polna das Ersuchen, die Gerichtsärzte darüber zu befragen, ob auffällig wenig Blut gefunden worden sei. Das Ersuchen wurde ausdrücklich mit den Nachrichten über den Mangel und die Wegschaffung des Blutes begründet, „welche Meinung augenfällig nur zur Beunruhigung der breiteren Volksschichten beitrage." Und nun gaben die Gerichtsärzte, nicht etwa aus eigenem Antriebe, sondern, wie das Protokoll ausdrücklich feststellt, „auf die ihnen gestellte Frage", die neue Bekundung ab, dass die Leiche der Agnes Hruza »fast völlig ausgeblutet gewesen sei und mit Rücksicht darauf die aufgefundenen Blutspuren nicht der Menge entsprechen, die man bei solcher Todesart in der Umgebung der Leiche hätte erwarten müssen."