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Die Welt · 1906-02-09 · 6 (9.2.1906) · page 2

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
10 (1906)
Issue
6 (9.2.1906)
Date
1906-02-09
Page
– (sequence 2)
Language
German
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4 DIE^ELT Sie richtet sich nach den wirtschaftlichen Bedingungen des Immigrationslandes, nach stabilen Gesetzen des ökonomischen Lebens. Es wäre aber ratsam, wenn die zur Alitteiklasse gehörenden Juden, die von den Verhältnissen in Russland, die sie unvermeidlich zu einer Pauperisierung führen, zur Auswanderung gezwungen sind, sich möglichst konzentrieren und zielbewusst nach bestimmten Länden, deren ökonomische Bedingungen ihnen wohl bekannt wären, ihre Tätigkeit verlegen würden. Und das Resultat der Brüsseler Konferenz hat erwiesen, dass diese Länder vor allem und vorzugsweise Palästina und die Nachbarländer sein müssen. In unserer Zeit des immer steigenden Kapitalismus ist eine Siedlung nach dem alten Muster der Philantropen von keinem hohen Werte. Ein Land kann nur dann einen Aufschwung nehmen, wenn ein Zuzug von Kapital stattfindet. Mit ihm kommt auch die Industrie, kommen auch Menschen. Wir dürfen in unserer praktischen Arbeit nicht allzu agrarzentrisch werden und darüber die anderen Formen des wirtschaftlichen Lebens vergessen. Eine Industrie-Klasse zu schaffen ist leichter, als einen Bauernstand, und wir dürfen nicht das Leichtere verschmähen, weil wir das Schwierigere anstreben. Diese Arbeit ist umso leichter, als sie keine Umbildung, Veränderung der jüdischen Psyche erfordert. Der Jude kommt nicht mehr in neue wirtschaftliche Verhältnisse hinein, er muss nicht erst umsatteln. Eine solche „praktische Arbeit1' ist aber die Arbeit eines ganzen Volkes. Nur durch tatkräftiges, sicheres Wollen kann auf diesem Gebiete etwas erreicht werden. Jeder Jude muss zur Ueberzeugung gelangen, dass seine persönliche Existenz von der des gesamten Volkes unzertrennlich ist, und dass er darum sich bestreben muss, sein privates Leben in Einklang mit der nationalen Sache zu bringen. Nur unter diesen Umständen kann die „praktische Arbeit" gedeihlich und erspriesslich sein, nur auf diese Weise kann sie eine wirkliche „nationale Arbeit" werden. VOLLBERECHTIGUNG, NICHT GLEICHBERECHTIGUNG! Seit der Proklamierung der Menschenrechte durch die französische Revolution bedeutete bis in die letzte Zeit die sogenannte. „Gleichberechtigung" für die Judenschaft den Höhepunkt einer freiheitlichen Entwickelung. Für die, denen sich die Tore des Ghetto öffneten, nachdem sie Jahrhunderte lang von Gnaden ihrer Protektoren ihr Dasein gefristet hatten, für die, die sich assimilierten, die sich mimicryartig ihrer Umgebung anpassten, war die Rechtsgleichheit in der Tat das Symbol der neuen, glückverheissenden Aera. Aber nicht nur für die Juden, für die ganze Menschheit war in der ersten Hälfte des vorigen Jahrhunderts „Gleichheit" die grosse Losung auf ethisch-sozialem Gebiet, eine Losung, die genügen sollte, um den Bruch zu deklarieren mit der Vergangenheit des Idealismus, der Vergangenheit des sozialen Druckes und der schreienden Missbräuche. Bald aber erfuhr man voller Enttäuschung, welchen Wert dieses schönklingende Schlagwort in der Welt der Tatsachen besass, und man lernte verstehen, dass es ein Gesetz gibt, das entscheidender ist als das geschriebene — das ungeschriebene Gesetz der Machtverhältnisse, das nichts aus dem Leben, aus der Geschichte hinweg zu tilgen vermag. Als die durch diesen ehernen Kodex geknechteten Klassen zum Verständnis dessen gelangten, dass von dieser Art von „Gleichheit" nur der Starke den Vollgenuss habe, begannen sie für sich eine Macht zu bilden, die imstande sein sollte, die imaginäre Gleichberechtigung durch eine faktische zu ersetzen, durch Vollberechtigung - mit den nötigen Garantien. Einen ähnlichen Prozess hat die Judenschaft in den letzten Jahrzehnten durchgemacht. Die „Gleichberechtigung" rief sogar bei denen Enttäuschung hervor, die darin den Anfang vom Ende des Judentums sahen. Die Ghettomauern, die gefallen waren — laut dem Machtspruch des Gesetzes, — sind neu auferstanden — unter dem Zwang der Tatsachen. Historisch denkwürdig war für das Westjudentum der Moment, der es darüber klar werden Hess, dass das Judentum in dieser Lage zu schwach sei, um zu leben, zu lebendig, um zu sterben. Damals war es, als durch dieses Judentum der Schall einer Losung drang, die dem Ruf des Proletariats ähnlich war, vielleicht minder laut, aber nicht minder berechtigt, nicht minder durch das Leben begründet: „Juden aller Länder, vereinigt Euch, schaffet eine Macht, schaffet eine kampffähige Grösse!" Der Zionismus war nur eine der Ausdrucksformen dieser Tendenz. Aber der Zionismus (genau genommen die Theorie des Zionismus) war seiner Zeit voraus. Denn erst jetzt bilden sich die einzelnen Elemente der Kraft, die in ihrer Summe das aktive, sich seiner bewusste Judentum, das sich sein Vaterland erringt, ergeben; erst jetzt, angesichts der neuen alleuropäischen Freiheitsbewegung, hat sich den Juden wieder die Gelegenheit geboten, eine neue Platform zu betreten — und auf diese Platform haben sich diejenigen jüdischen Gruppen gestellt, die dank ihrer Konzentration die entwickeltste politische Denkkraft besitzen - die Juden in Österreich und Russland. Unabhängig von den verschiedenen Rechtsverhältnissen hat das Judentum in diesen beiden Ländern mit dem durch das Leben in den Hintergrund gestellten Begriff einer abstrakten Gleichberechtigung gebrochen, indem es nunmehr an seiner Statt Vollberechtigung fordert, also die Rechte zur Schaffung einer bestimmten politischen Kraft, welche die unmittelbare Verteidigung eigener Interessen ermöglicht, die elementeren Rechte der Gruppenentwickelung. „Gleiche Rechte'4 erlauben dem Juden im besten Falle sich unbemerkt dem Stärkeren anzupassen, oder auch den Ritus einzuhalten — „volle Rechte" einer jüdischen Gruppe öffentlich zugesprochen, erkennen auch deren Kollektivinteressen an und gestatten den Fremden nicht, über das Eigenleben dieser Gruppe einfach mit Stimmenmehrheit zu entscheiden. „Vollberechtigung" umlasst die Rechte der Juden auf Vertretung; sie identifiziert nicht die Usurpatoren mit den Vertretern des jüdischen Volkes. „Volle Rechte" berücksichtigen Staatsbürger jüdischer Nationatität, nicht Staatsbürger

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