Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- 38 (22.9.1905)
- Date
- 1905-09-22
- Page
- – (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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Seite 6 „bie * wtit" Kr. 38 nicht s i i\ <& die — zu vertagen, dass es gianz zulässig sein muss, diese Versammlung fortzusetzen; man braucht doch keine neue Versammlung in solchem Falle; diese Versammlung wird an dem festgesetzten Tage fortgesetzt und ich behaupte, dass unter diesen misslichen Umständen, in welchen wir uns befinden, indem wir keine rechtsgültig bestellten Bevollmächtigten der Gründer-Aktien haben, Sie am besten tun würden, die Debatte über diese Resolutionen auf einen bestimmten Tag zu vertagen, so dass die Versammlung nicht aufgelöst wird, sondern an dem von dieser Versammlung bestimmten Tage fortgesetzt wird. Ich glaube, dass dies der einzig richtige Weg ist, welchen wir einschlagen können, da unter den obwaltenden Umständen wir nicht rechtschaffen handein würden, wenn wir die Sache jetzt endgültig entscheiden würden, Der Vorsitzende: Ich wünsche nicht, dass die Versammlung auch nur einen Augenblick eine falschen Eindruck bezüglich der genauen juristischen Meinung unseres Rechtsbeistandes Mr. Armitstead und unserer Sollizitors gewinnt. Diese Herren haben uns mitgeteilt, dass laut Sektion 51 des Companies Act von 1862, was ich Ihnen bereits vorhin gesagt habe, nämlich, dass, falls diese Versammlung vertagt wird, die ganze Sache noch einmal von neuem begonnen werden müsste. Ich bin kein Advokat; ich weiss nichts darüber. Wir können es natürlich interessant machen und das Geld des Trusts ausgeben, diese Frage auszukämpfen. Mir scheint es, dass solches ein Weg aus dieser Schwierigkeit sein würde; aber ich hoffe, dass es nicht geschehen wird. Es ist nun eines von zwei Djngen möglich: entweder zu vertagen — wenn Herr Bentwich die Vertagung beantragt, muss er die volle Verantwortlichkeit dafür übernehmen, nach allem dem, was ich ihm bereits gesagt habe. Herr Bentwich: Ich würde gerne die Sektion und die Meinung des Counsel gelesen haben. Der Vorsitzende: Ich habe die Meinung des Counsel nicht hier, ich habe Ihnen aber davon gesagt. Herr J. Moser: Darf ich etwas fragen bezüglich des Zufalles, welcher sich ereignet hat? Ich möchte einen genauen Ueberblick über die Sache bekommen. Ich will nicht über juristische Punkte streiten. Herr Vorsitzender, wir haben den Vertreter der Gründer-Aktionäre, welchen wir hier zeitlich erwarteten, nicht anwesend;- ich behaupte, dass wenn Herr Temkin hier hätte anwesend sein können, diese ganze Diskussion nicht stattgefunden hätte. Er ist erkrankt und daher unterwegs geblieben. Ich denke, dass es nur eine rechtmässige Forderung ist, wenn man verlangt, dass man die Schwierigkeiten der jetzigen Lage dadurch überwinde, dass man die rechtsverbindlichen Vertreter der Gründer-Aktionäre zur Stelle schafft. Das ist mein Vorschlag; und das ist meiner Meinung nach etwas, welches geschehen könnte und geschehen sollte und auch von dieser Versammlung durchgeführt werden könnte. Wenn diese Versammlung es nicht tut, das ist eine andere Frage; aber es könnte geschehen, und das ist gerade der Punkt. Der Vorsitzende: Ich habe Ihnen mitgeteilt, dass der beste Rat, der Rat unserer Rechtsanwälte, dahin geht, dass wir nicht vertagen können. Wir haben keine Zauberteppiche, mit welchen wir plötzlich Herrn Dr. Kokesch oder jemand anderen an Stelle des Herrn Dr. Temkin, der plötzlich erkrankt ist, hierherbefördern können. Alles was zu tun war, ist geschehen. Wir haben Herrn Dr. Marmorek telegraphiert. Wir haben an Herrn Moser telegraphiert, so dass er in seiner Kapazität als Aufsichtsrat davon wissen sollte und hierherkommen konnte, wann es ihm beliebte. Ausserdem ist hier die Sektion Nr. 51. Herr Bentwich: Wollen Sie uns gefälligst die Meinung des Counsel mitteilen. Der Vorsitzende: Ich habe keine schriftliche Meinung des Counsel hier; wir hatten eine mündliche Meiiiungsräusserung. Herr Bentwich: Wie ich verstehe, hatten Sie eine Meinungsäusserung vom Counsel. Der Vorsitzende: Ja, aber keine schriftliche. Der Sekretär liest Sektion 51 des Companies Act 1862. Herr Bentwich: Dieses führt uns ganz und gar zu dem Punkte, welchen ich Ihnen vorschlug, welchen ich erwähnte bezüglich des einen Monates, welchen das Gesetz als die Zeitgrenze, innerhalb welcher die Bestätigung stattfinden muss, vorschreibt. Ist dieser Zeitraum heute abgelaufen? Der Vorsitzende: Ja, heute. Herr Bentwich: Das ist sehr schade. Dies ist natürlich eine neue Tatsache. Wurden die Resolutionen das erste Mal am 31. Juli angenommen? Der Sekretär: Ich erklärte Ihnen die Sache soeben. Wir hatten mit der Schwierigkeit zu rechnen, dass die Bekanntmachung bezüglich aller Generalversammlungen vierzehn Tage vor dem Tage der Abhaltung veröffentlicht werden müssen; in diesem Falle hatten wir es so einzurichten, dass die Inserate bezüglich der Bekanntmachung rechtzeitig in Zeitungen, welche nur wöchentlich, vierzehntägig oder monatlich erscheinen, veröffentlicht wurden. Dieserhalb waren wir gezwungen, den letztmöglichen Tag, den 31. August zu wählen, und betreffs der Meinungsäusserung des Counsel erlaube ich mir zu bemerken, dass die bezüglichen Angaben bereits vo»r Abhaltung der erstem Versammlung an das kleine Aktionskomitee nach Wien gesendet worden sind. Wir haben keine schriftlichen Meinungsäusserungen hier; aber es ist eine schriftliche Meinungsäusserung vorhanden, welche die hier angegebenen Tatsachen bestätigt, dahingehend, dass die Versammlung am 31. August und nicht später stattfinden müsste, dass aber die Verhandlungen), falls die Resolutionen nicht bestätigt würden, hinfällig sein würden. (Unterbrechung.) Herr Bentwich: Ich erlaube mir, Sie darauf hinzuweisen, dass durch die Einberufung dieser Versammlung auf den letztmöglichen Tag, an «welchem die Bestätigung der Resolutionen stattfinden konnte, die folgenden Uebelstände entstanden sind: Wir haben weder den Vorsitzenden, noch den stellvertretenden Vorsitzenden, noch irgend einen Vertreter der Gründer-Aktionäre hier anwesend; wir sind daher in der grössteiii Verlegenheit und es obliegt Ihnen als Vorsitzenden daher die Pflicht, mit diesen Schwierigkeiten zu rechnen, so dass die Verhandlungen auf dem Baseler Kongresse nicht resultatlos bleiben. Ich glaube, dass, falls wir gezwungen sind, heute eine Entscheidung zu treffen, Sie die^ nötigen Schritte vornehmen sollten, festzustellen, wie die Gründer- Aktionäre gestimmt haben würden, und dass wir das nötige tun, dass die Stimmen der Gründer-Aktionäre angenommen und festgestellt werden. Herr B. Grad: Wollen Sie uns gesagt haben, dass Sie die Meinungsäusserung des Counsel über die besondere Frage, ob die Versammlung heute begonnen und vertagt werden könnte, eingeholt haben? Herr J. Moser: Das ist der Punkt. Herr B. Grad: Ich denke, dass Sie den Counsel gar nicht darüber gefragt haben. Der Vorsitzende: Wir haben gefragt. Der Sekretär: Meine Herren, darf ich noch einmal Ihnen erklären, dass diese Frage nicht nur Herrn Lewis, sondern auch Herrn Armitstead,, dem Counsel der Company (welcher Herrn Bentwich wohl gut bekannt ist, da er vom Anfange der Gesellschaft am deren Counsel gewesen ist), vorgelegt worden. Beide Herren haben deutlich erklärt, dass die Resolutionen entweder heute bestätigt werden müssen oder dass die ganzen Verhandlungen dann hinfällig sein würden. Herr Bentwich: Darf ich eine Frage stellen, um weitere Aufklärung in dieser Angelegenheit zu gewinnen? Angenommen, dass Abstimmung durch Stimmzettel verlangt wird,