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Die Welt · 1905-09-22 · 38 (22.9.1905) · page 5

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
38 (22.9.1905)
Date
1905-09-22
Page
– (sequence 5)
Language
German
Belongs to
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Nr. 38 „bi* # W^lt11 Seite 5 plötzlich vom Schiff auf Kai genommen, unmöglich, zur Generalversammlung dort zu sein. Temkin.4k Herr Beut wich: Ist es mir gestattet, an Sie diese Frage zu stellen? Ich bin überzeugt, dass Sie alle die Mitteilung betreffs Herrn Temkin, mit grossem Leidwesen entgegennehmen. Wollen Sie mir gefälligst aus Höflichkeit die Antwort geben, ob ein anderer Vertreter der Gründer-Aktionäre an Stelle des Herrn Temkiu hier anwesend ist? Der Vorsitzende: Gestatten Sie mir, Herr Bentwien. Wir erhielten plötzlich gestern abends um 5 Uhr dieses Telegramm. Demzufolge beauftragte ich sogleich den Sekretär, an Herrn Moser zu telegraphieren, da er der einzige Aufsichtsrat ist, welcher hier in England wohnt, und ist es diesem Herrn daner möglich gewesen, nier bei dieser Versammlung anwesend zu sein. Lr wäre wahrscheinlich nicht hier gewesen, hätten wir gestern nicht an ihn telegraphiert. Wir telegraphierten auch gestern: an Herrn Dr. Marmorek nach Paris. Dieser hätte gestern noch den Zug, welcher Paris um 9 Uhr abends verlasst, benützen können und wäre dann heute früh in London gewesen, oder er hätte heute früh sogar den Dampfer erreichen können und wäre dann zwischen 3 und 4 Uhr tieute nachmittags hier angekommen. Wir haben nichts von Herrn Dr. Marmorek gehört. Dr. Kokesch war in Wien; er hätte London nicht zeitig genug für diese Versammlung erreichen können. Diese drei Herren sind allein die Vertreter der Gründer-Aktionäre, welche bezüglich der Gründer-Aktien aui dieser Versammlung hätten abstimmen können. Keiner dieser Herren ist anwesend. Ls war unsere Pflicht, in ganz loyaler Weise zu handeln und nicht so, wie man uns hier gehandelt zu haben beschuldigte. Dieserhalb wäre es mir angenehm, wenn die Herren, die immer so schnell mit voreiligen Bemerkungen bei der Hand sind, etwas zurückhaltender sein würden. Sie würden dann einsehen, dass wir offen und ehrlich gehandelt haben. Wir haben Herrn Moser vom Stande der Dinge Mitteilung gemacht, und ist Herr Moser demzufolge hier anwesend. (Falls Sie diese Versammlung aufschieben, so sind, wie man mir mitteilt — ich bin kein Advokat, es gibt hier Herren, welche Advokaten sind — so sind die Resolutionen der ausserordentlichen Generalversammlung wertlos, weil diese zweite Generalversammlung nicht später als einen Monat nach der ersten Generalversammlung stattfinden darf. Wenn Sie daher wünschen, diese Versammlung aufzuschieben, so werden. Sie die Sache ganz und gar von neuem beginnen müssen. So, sagt man mir, schreibt es das Gesetz vor. Hier sind unsere Statuten und es steht Ihnen frei, sie zu prüfen. Falls Sie die Versammlung aufzuschieben) wünschen, dann müssen Sie zwei weitere. Versammlungen haben; wünschen Sie jedoch diese Versammlung nicht aufzuschieben, so können wir sie ja fortsetzen. Herr Bentwich: Ich hoffe, Sie werden mir gestatten, da ich in diesen Sachen etwas. Wissen besitze, über diesen Punkt einige Bemerkungen zu machen. Wie ich sehe, hat Herr Moser, obgleich er hier als ein Mitglied des Auf Sichtsrates anwesend ist, keine Vollma-cht, die Gründer-Aktionäre hier zu vertreten. Ist das richtig? Der Vorsitzende: Das ist ganz richtig. Herr ß entwich: Und dass keiner der drei Herren, welche als Bevollmächtigte der Gründer-Aktionäre genannt sind, auf dieser Versammlung anwesend sein kann. Der Vorsitzende: Ganz richtig; sie sind nicht anwesend. Herr B entwich: Unter diesen Umständen wäre es sicherlich sehr unvorsichtig unsererseits, wenn wir uns herbeilassen würden, die Frage bezüglich Bestätigung oder Verwerfung der in Basel gefassten Beschlüsse hier, in der Abwesenheit von Vertretern der Gründer-Aktionäre, zu entscheiden. Die Stellung derjenigen, welche Gründer-Aktien haben, ist die: Sie repräsentieren deni Kongress, der Kongress erwählt das Aktionskomitee; ich kenne die rechtliche Stellung sehr gut, tatsächlich sind die Gründer-Aktionäre die Vertreter des jüdischen Volkes und es wäre unrecht, wenn wir diese wichtige Frage bezüglich Bestätigung oder Verwerfung der in Basel gefassten Beschlüsse in der Abwesenheit derjenigen, welche die offiziellem Vertreter des jüdischen Volkes sind, hier entscheiden würden. (Rufe: Ordnung! — Unterbrechung.) Herr Ben t wich: Was ich bezüglich der rechtlichen Schwierigkeit des Aufschiebens der Versammlung andeuten will, ist dieses, ob Sie die Meinung Ihres offiziellen Rechtsbeistandes eingeholt haben über die eventuellen Folgen, welche die Vertagung der Beratung über diese Fragen, welche uns heute beschäftigen, nach sich ziehen könnten. Soweit Ihre Information geht, ist es mir nicht klar, ob Sie eine solche offizielle 'Meinung eingeholt haben. Der Vorsitzende: Wir haben eine offizielle Meinung über diesen Punkt eingeholt; wenn wir diese Versammlung vertagen, danm wird die Folge davon sein, dass wir dieselbe Arbeit noch •einmal haben werden, die Versammlung in Basel und diese Versammlung. Herr J. Moser: Ich möchte Herrn Bentwich und der Versammlung etwas erklären. Es ist mir mitgeteilt worden, dass ich als Mitglied des Aufsichtsrates und als das einzige Mitglied desselben, welches zu dieser Versammlung momentan herangezogen werden konnte, die Gründer-Aktionäre hier repräsentiere. Ob ich falsch unterrichtet bin oder nicht, weiss ich nicht. Der Vorsitzende: Sie repräsentieren nicht die Gründer-Aktionäre. Herr J. Moser:- Verzeihen Sie, ich meinte, falls durch Zettel abgestimmt wird, dass die Gründer-Aktien bei der Abstimmung mitgezählt werden'; das wurde mir von einem Beamten, dem Sekretär, mitgeteilt. Der Sekretär: Nein! Herr J. Moser: Ich hatte die Mitteilung, dass ich die Gründer-Aktien repräsentiere — nun, dann> bin ich falsch informiert. Der Sekretär: Meine Herren, gestatten Sie mir, Ihnen die Sache zu erklären. Laut den Statuten der Gesellschaft können die Gründer-Aktionäre nur durch Bevollmächtigte ihre Stimmen abgeben und. werden diese Bevollmächtigten von einer Majorität der Gründer-Aktionäre eingesetzt. Einzelne Personen besitzen keine Gründer-Aktien; diese Gründer- Aktien werden vielmehr kollektiv besessen; die Herren Gründer-Aktionäre bestellen daher einen, zwei oder drei Herren, wie ihnen beliebt; diese Herren müssen die gewöhnlichen Vollmachten ausgestellt erhalten, wie solche in diesem Land üblich sind, und diese Vollmacht kann auf sämtliche Namen lauten, doch nur so, dass in der Abwesenheit des einen oder arideren der von ihnen Anwesende als Bevollmächtigter fungieren kann. Nur einer der auf diese Weise gestellten Bevollmächtigten kann fungieren, niemand anders. Das ist ganz klar. Wenn Sie in den Statuten nachlesen wollen, werden Sie dies gienau, wie ich es hier angebe, finden. Herr Berit wich: Ich wurde unterbrochen und habe nicht meinen Antrag stellen können. Sie teilten uns mit, dass Sie die Meinung Ihres Rechtsbeistandes eingeholt haben und dass diese Meinung dahin gehe, dass die Vertagung dieser Versammlung nur eins meinen könnte, nämlich dass die ganze Sache wieder frisch begonnen werden müsste. Mit aller Achtung erlaube ich mir die Richtigkeit dieser Angabe in Frage zu stellen. Es ist möglich, dass, falls wir aufhörten, ohne irgend eine Resolution angenommen zu haben, Sie Schwierigkeiten haben könnten; aber es ist mir ganz neu, zu hören, dass, angenommen, dass diese Diskussion fortgesetzt werden würde, wie es sehr wahrscheinlich wenigstens möglich ist, bis heute Mitternacht das Annehmen einer Resolution nicht eine rechtr ässige Entscheidung dieser Versammlung sein würde; und L-h behaupte ferner, dass, falls wir entscheiden, die Debatte i her die Resolution auf einen anderen bestimmten Tag —

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