Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- 33 (18.8.1905)
- Date
- 1905-08-18
- Page
- – (sequence 5)
- Language
- German
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33 „bit # Weit" Seite 5 Stenographisches Protokoll der Ausserordentlichen Generalversammlung des Jewish Colonial Trust (Jüdische Kolonialbank) Limited. Vorsitzender: Präsident des Direktoriums D. Wolffsohn. Beginn der Generalversammlung 12 Uhr. Präsident: Wir sind jetzt vollzählig versammelt. Ich eröffne die ausserordentliche Generalversammlung des Jewish Colonial Trust (Jüdische Kolonialbank) und setze Ihr Einverständnis voraus, dass die Verhandlungen wieder in deutscher Sprache geführt werden. Herr Dr. Kokesch stellt und Herr Dr. Eoban-Bernstein unterstützen den Antrag, die Verhandlung dieser;i usserordentlichen Generalversammlung in deutscher Sprache zu führen. Dieser Antrag wird ohne Widerspruch angenommen. Auf Ersuchen des Präsidenten verliest Sekretär Neumann die Bekanntmachung, welche bezüglich der Abänderung des Memorandums und der Statuten der Gesellschaft in den vom Aufsichtsrate festgesetzten Zeitungen erschienen ist. Aktionär S y r k i n: Ich möchte wissen, was das englische Bankgesetz in bezug auf andere Statuten bestimmt. Präsident: Fragen Sie bei einem englischen Rechtsanwalt. Aktionär 'Syrkin: Eine solche Antwort dürfen Sie mir nicht geben. Präsident: Wir haben unseren Anwalt, der diese Abänderungen gemacht hat. Wir arbeiten zwei Jahre mit unserem Londoner Rechtsanwalt. Da ist doch die Frage überflüssig, was das englische Gesetz bestimmt, und Sie können unmöglich von den Direktoren verlangen, dass sie mit allen englischen Gesetzen über allerlei Gesellschaften vertraut sein sollen. Aktionär S y r k i n: Stellen Sie sich nicht so sehr auf das formelle Prinzip einer kapitalistischen Gesellschaft. Die Bank ist zwar eine kapitalistische Gesellschaft, sie hat aber auch noch einen anderen Zweck. Wenn man Sie loyal fragt, Sie mögen erklären, wie das vorgesehen ist durch das englische Gesetz, so ist es Ihre Pflicht und Schuldigkeit, zu antworten. Präsident: Herr Syrkin! Ich verstehe Ihre Frage nicht. Wenn Sie es wünschen, wird Herr Doktor Kokesch Antwort geben. Aber Sie können sich denken, wenn ich sage, wir haben mit unserem Anwalt in London uns beraten und alle diesbezüglichen Vorschriften berücksichtigt, dass wir das gesetzliche Verfahren eingehalten haben; denn sonst wäre doch die Arbeit überflüssig gewesen. Dr. Kokesch: Ich bin kein englischer, sondern ein österreichischer Rechtsanwalt. Aber nach den Informationen, die ich bei englischen Rechtsanwälten eingeholt habe, sind folgende formale Bestimmungen massgebend: Es müssen zwei Generalversammlungen einberufen werden. Zur Aenderung der Statuten ist ein spezieller Beschluss notwendig. Dieser besteht darin, dass zwei Generalversammlungen einberufen werden, von denen die zweite nicht früher und nicht später als 14 Tage nach der ersten einberufen werden soll. Diese zwei Versammlungen müssen die Statutenänderungen beschliessen. Diese müssen früher veröffentlicht werden und in der Tagesordnung muss der Wortlaut der Aenderungen enthalten sein. Das ist geschehen. Wir haben die Generalversammlung einberufen, wir haben die Statutenänderungen wörtlich veröffentlicht und. wenn jetzt die Generalversammlung die Statutenänderung annehmen wird, findet dann noch eine zweite Versammlung statt, die nochmals die Aenderungen annehmen muss. Dann werden diese der englischen Regierung vorgelegt und diese entscheidet, ob die Aenderungen angenommen werden oder nicht. In meritorischer Beziehung bitte ich, die eben verlesenen Resolutionen anzunehmen. Aktionär Syrkin: Ich bitte dies zu übersetzen. Dr. C o w e n: Da Aktionäre hier sind, die nicht vollständig über die vorgefallenen Veränderungen informiert sind, da sie die Sprache, in der hier verhandelt wird, nicht verstehen, so muss alles, was vorgetragen wird, übersetzt werden. Dr. J asinowski: Ich finde es für notwendig, zu erklären, dass ich gegen den Antrag, betreffend die vorgeschlagene Beschränkung, protestiert habe. Ich liabe dagegen gestimmt aus dem Grunde, weil nach meiner strengen Auffassung eine Verletzung der Rechte der Aktionäre vorliegt. Jeder einzelne kann leicht verstehen, dass jede Gesellschaft, je mehr Direktiven sie hat, desto besser ist, jede Beschränkung aber bringt Schaden. Es handelt sich nicht darum, etwas zu unternehmen, sondern, wenn wir oder das Direktorium es für nötig erachten, etwas zu unternehmen, dass wir das Recht dazu haben und nicht beschränkt sind. Jede Gesellschaft sorgt immer dafür, ihre Rechte auszudehnen. Eine solche Beschränkung kann nur ausgehen von Leuten, die unter einem solchen System lebten, wo man in der Beschränkung die Hilfe erblickt. Es ist in einem Lande vorgekommen, dass man behauptete, man wolle die Juden beschränken d, h. man wolle sie damit schützen. Ja, wissen Sie, ob die Juden verlangen, dass man sie schütze? Ich protestiere gegen den gestellten Antrag, wie er vorliegt. Aktionär Z a n g w i 11 (spricht englisch). Präsident: Herr Zangwill fragt, ob die Aenderungen schon auf dem früheren Kongresse beschlossen wurden. Sie wurden auf einem früheren Kongress und einer früheren Generalversammlung beschlossen. Das Direktorium war früher gegen die Aenderungen. Nachdem aber der Kongress und die Generalversammlung sich dafür aussprachen, hat sich das Direktorium einstimmig gefügt und wir treten alle dafür ein. Aktionär Zangwill: Ich möchte wis-sen, welche Aenderungen vom Kongresse beschlossen worden sind. Wenn es nicht diese spezifischen Aenderungen sind, so erwachsen neue Ausgaben und ich will als Aktionär nicht doppelte Ausgaben verlieren. Aktionär Syrkin (spricht russisch). (Lebhafter Widerspruch und lärmende Zwischenrufe.) Präsident: Da bis jetzt noch nicht beschlossen worden ist, dass der Präsident der Jüdischen Kolonialbank alle Sprachen verstehen soll, so muss ich zunächst hören, was Sie wollen. (Zwischenrufe.) Sie verlangen etwas Ueberflüssiges. Das (auf die Statuten zeigend) sind unsere Gesetze und die Versammlung hat die Verhandlung in deutscher Sprache genehmigt. (Lebhafter Beifall und Händeklatschen.) Aktionär Syrkin: Ich bitte also, meinen Protest in das Protokoll aufzunehmen. Präsident: Ich möchte eine praktische Anregung geben. Diejenigen, die für die vorgeschlagenen Resolutionen sind, bitte ich, sich ruhig zu verhalten nnd nicht mitzureden, dann werden sich die anderen auch ruhig verhalten. Wenn beide Parteien beständig aufeinanderplatzen, hören wir keiner den anderen. (Zwischenruf Zangwills.) Herr Zangwill! Ich wiederhole Ihnen: Wir sind korrekt verfahren, Kongress und Generalversammlung haben be-