Mannheim
Compact Memory

Die Welt · 1905-08-01 · [Separat-Ausgabe] (1.8.1905) · p. Seite 6

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
[Separat-Ausgabe] (1.8.1905)
Date
1905-08-01
Page
Seite 6 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
97% known words query
IRI
…/3315709-3316128-3316136--47167-3342047
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

Seite 6 „Die $ Welt" Separat-Ausgabe Nb. 4 Prinzip zurückkehren sollen und haben daher eine Bestimmung in das Statut aufgenommen, dass die Mitglieder der Exekutive nicht in das Präsidium des Kongresses gewählt werden können. Eine weitere Ergänzung hat bezüglich der Schekelzahlung stattgefunden. Das engere A. C. hat in Voraussicht der Meinungsverschiedenheiten, die sich auf diesem Kongresse zeigen werden, und in Voraussicht des Beschlusses, der diesbezüglich gefasst werden würde, eine Bestimmung aufgenommen, welche bisher gefehlt hat. Bisher hat man nämlich oft von jedem den Schekel angenommen, der ihn anbot. Man ist dadurch G efahr gelaufen, dass viele Personen, die der zionistischen Bewegung nicht angehört haben, in den Kongress kamen und man war der Gefahr ausgesetzt, dass jemand mit Geld einen Teil des Kongresses besetzen konnte. Um dies zu verhüten, wurde die Bestimmung aufgenommen, dass nur von denjenigen ein Schekel angenommen werden darf, die sich zum Basler Programm bekennen. Es ist auch vorgekommen, dass Leute sich zum Basler Programm bekennen und es dann ableugneten. Zu diesem Zwecke wurde die Bestimmung aufgenommen, dass falls ein Scbekelzahler erklärt, dass er nicht auf dem Basler Programm stehe oder es das Kongressgericht konstatiert, er seines Wahlrechtes verlustig wird. Eine dritte wichtige Ergänzung hat das Organisationsstatut gefunden in der Ausbildung des Kongressgerichtes. Das Kongressgericht hat nach den alten Statuten bisher nur das Recht gehabt, Streitigkeiten zwischen Körperschaften der zionistischen Bewegung zu entscheiden. Diese Kompetenz im neuen Entwürfe ist dahin erweitert, dass das Kongressgericht auch zwischen Funktionären und Mitgliedern der Bewegung entscheiden kann. In den letzten Jahren ist es vorgekommen, dass Funktionäre der Bewegung in der infamsten Weise in den Kot gezerrt worden sind. Die Bewegung hat kein Mittel dagegen, es ist aber notwendig, dass die Disziplin in der Bewegung eingehalten wird. Wir haben nicht d;j exekutive Gewalt anderer Behörden und es bleibt uns nichts anderes übrig als die Mitglieder der Organisation, welche gegen dieselbe verfehlen, mit den uns zu Gebote stehenden Mitteln zu strafen. Infolgedessen wurde die Bestimmung aufgenommen, dass das Kongressgericht zugleich als Disziplinargericht funktionieren kann, wenn das A. C. es verlangt. Das sind die wichtigsten Aenderungen, die das A.-C. vorgeschlagen hat Es bleibt uns noch übrig, eine der wichtigsten Fragen zu besprechen, nämlich die der Zentralisa;ion oder Dezentralisation. Sie wissen, das bisher das A.-C. seinen Sitz in einem Orte hatte, dass die Mitglieder des A.-C. nach den Bestimmungen des bisherigen Statuts an ein und demselben Orte ihren Wohnsitz haben mussten. Nach dem Tode Herzls ist eine grosse Diskussioo in der Oeffentlichkeit entstanden, ob das weiter so bestehen bleiben soll oder nicht. Das engere A.-C. hat einen Mittelweg eingeschlagen. Es hat, um beiden Forderungen gerecht zu werden, bestimmt, dass das engere A.-C. aus 5 Mitgliedern bestehen soll, dass aber mindestens 8 Mitglieder an ein und demselben Orte wohnen sollen. Die Gründe dafür sind vielfach öffentlich diskutiert worden, so dass ich sie nicht weiter auszuführen brauche. Ich empfehle Ihnen im Namen des engern A.-C. die Annahme dieses Entwurfes als Grundlage der Spezial-Debatten. (Lebhafter Beifall.) Dr. Bodenheimer: „ Geehrte Kongressmitglieder! Gestatten Sie mir zunächst eine kleine Vorbemerkung. Mein Referat ist angekündigt als „Organisationsstatut". In der „Welt" ist es aber in der richtigen Forin avisiert, nämlich als Referat über die Politik der zionistischen Bewegung und die Organisation - probleme. Meine Damen und Herren! Es ist vielleicht heute eine missliche Sache, über die Politik der zionistischen Bewegung noch einmal in extenso zu sprechen, nachdem man sich gestern über prinzipielle Punkte der Politik schon geeinigt hat. Ich halte es aber für absolut notwendig, im Zusammenhang mit der Organisation auch einen Rückblick auf die bisherige Politik zu geben und einen Ausblick auf die Politik der Zukunft, Ich bemerke, dass ich vollkommen unabhängig von jeder Meinung, die hier im Kongresse vertreten ist, spreche. Ich spreche nicht im Auftrage des A.-C. Ich spreche auch nicht im Auftrage der Zione Zion und nicht im Auftrag der politischen Zionisten. Ich habe dennoch die Hoffnung, dass das, was ich Ihnen für meine Person erörtern werde, vielleicht das Fundament bilden kann zur Konstruierung einer politischen Partei, einer politischen Fraktion innerhalb der zionistischen Bewegung-, welche geeignet ist, aus allen Ländern des Zionismus Männer um sich zu vereinigen. Sie müssen mir daher verzeihen, wenn es auch sonst nicht meine Gewohnheit ist, ein Referat vom Blatte zu halten, unter diesen besonderen Umständen meinem Vortrage ein Manuskript zu Grunde zu legen. Redner führt weiter folgendes aus: Man müsse erst über das Programm klar sein, ehe man über die Politik der Bewegung sprechen könne. Die Einigung über die Politik bedinge dann auch ihrerseits die für die Organisation festzustellenden Grundsätze. Dr. Herzl habe bei seiner Politik das Bestreben gehabt, von jeder praktischen Kolonisationstätgkeit abzusehen, bis der Charter in Palästina erlangt sei. Zur Erlangung desselben habe er sich mit den europäischen Regierungen in Verbindung gesetzt, um dieselben mit dem menschenfreundlichen Zweck unserer Bestrebungen bekannt zu machen und ihr eigenes Interesse an dieser Lösung der Judenfrage darzulegen. Mit dieser Politik konnte sich selbstverständlich nur ein kleiner Kreis von Personen beschäftigen. Er trat also in der Politik das Bestreben hervor, das Interesse der Massen durch Einleitung einer Politik der Gegenwartsarbeit zu erregen. Hauptsächlich aus dem Gesichtspunkt der Gegenwartspolitik entstand dann das Ostafrika-Projekt, welches als Reaktion ein Prävalieren der Bestrebungen der praktischen Kolonisationsarbeit in Palästina zur Folge hatte. Redner polemisiert sodann gegen Territorialpläne ausserhalb Palästinas, von denen er annimmt, dass sie die Schaffung zweier verschiedener Sammelpunkte für das jüdische Volk bedingen würden, statt eines einheitlichen Konzentrationspunktes. Redner betrachtet daher den ersten Satz des Basler Programms als den unerschütterlichen Felsen, auf dem die Politik und die Organisation der Bewegung aufzubauen sei. Bei der Politik der Bewegung betont Redner mit besonderer Schärfe die Gefährlichkeit einer praktischen Kolonisationstätigkeit in Palästina ohne vorherige Autonomie. Dies widerspreche dem Prinzip einer „do ut ees" Politik und erschwere die politischen Verhandlungen durch Vermehrung des Wertes des Gegenstandes derselben. Es müsse daher der allgemeine Grundsatz aufgestellt werden, keinen Mann und keinen Groschen nach Palästina zu geben, ehe das Minimum der Privilegien gewährleistet sei, ohne welches eine ungehinderte Entwicklung der jüdischen Grosskolonisation nicht denkbar wäre. Dieser Grundsatz lasse zwei Ausnahmen zu. Die erste, die sachlicher Natur sei, sei in allen Arbeiten zu erblicken, welche in den Rahmen der Vorbereitung einer Massen- oder Schnellkolonisation gehören, wie die Erforschung der geographischen, geologischen, landwirtschaftlichen und

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.