Die Welt
- Journal
- Die Welt
- Volume
- 9 (1905)
- Issue
- [Separat-Ausgabe] (1.8.1905)
- Date
- 1905-08-01
- Page
- Seite 3 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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No. 4 Separat-Ausgabe „Die $ Welt" Seite 3 irgend welche Beschlüsse inbezug auf die Ostafrikafrage zu fassen. (Beifall links.) Präs. Dr. Marmorek: Bevor ich das Wort dem Berichterstatter des Legitimationsausschusses erteile, hat das Wort Herr Dr. Wortsmann zu einer persönlichen Bemerkung. Dr. Wortsmann stellt einiges ihn betreffendes aus der Eede. Dr. Steins richtig. Hierauf folgt der Bericht des Legitimationsausschusses, verlesen durch Hr. Per c y Baker. Percy Baker: Im Namen des Legitimationsausschusses habe ich die Ehre, über dessen Arbeit Bericht zu erstatten. Wir haben die einzelnen Wahlakten, Mandate und eingelaufenen Proteste geprüft und müssen leider konstatieren, dass eine Anzahl Informalitäten betreffs einzelner Wahlen an einigen Orten vorgekommen sind Teils ist es die Folge unrichtiger Auslegung des neuen Organisationsstatuts, teils der Uebereifer in der Wahlagitation (Aha!). Bei ersterem Punkte scheinen sich die Wähler auf Präzedenzfalle des früheren Organisationsstatuts gestützt zu haben, wo bei nur einer Hundertschaft auch Ueberschüsse von mehr als der Hälfte Schekelzahler das Recht zur Wahl eines weiteren Delegierten hatten. Wir empfehlen künftighin sich strenge an das Organisationsstatut zu halten, in dem Sinne, dass nur volle Zweihundertschaften einen Delegierten wählen dürfen. Wir bemerken, dass das neue Statut selbstverständlich alle früheren diesbezüglichen Bestimmungen aufhebt. Wir konstatieren gerne, dass mit nachahmenswerter Sorgfalt die Wahlen in der Schweiz, in Amerika und in England durchgeführt worden sind. Was die einzelnen Proteste anbetrifft, so wollen wir von vornherein bemerken, dass wir die erst während der Tagung des Kongresses eingelaufenen als verspätet nicht näher berücksichtigen konnten. Es scheint da und dort die Ansicht zu herrschen, dass Bestätigungen oder Annullierungen von Mandaten durch das A. C. vorgenommen werden können. Wir betonen ausdrücklich, dass das nicht der Fall ist, dass vielmehr die einzige Instanz, der dieses Recht zusteht, der Legitimationsausschuss, d. h. der Kongress ist. Die Ausfüllung der Wahlprotokolle lässt an vielen Orten sehr viel zu wünschen übrig. Wenn z. B. solche Wische (der Redner hält ein ungefähr 50 cm grosses Blättchen in die Höhe) mit Bleistift geschrieben ohne Datum etc. als Wahlprotokolle abgegeben werden, so könnte das schon mehr als ein Hohn auf den Legitimationsausschuss aufgefasst werden. An der bona fides der Gewählten und des betr. Rayon-Vorstehers haben wir keinen Grund zu zweifeln. Deshalb hat der Legitimationsausschuss beschlossen, die betr. zwei Wahlen zu validieren. Aber auch sonst sollte unbedingt daran gehalten werden, dass aus den Wahlprotokollen die Anzahl der Schekelzahler der betr. Gruppe zu ersehen ist, ebenso wie die Zahl der effektiv abgegebenen Stimmen und das Alter des Gewählten. Natürlich können da nur die an die Zentralkasse bereits abgelieferten Gelder in Betracht kommen. Wir empfehlen, dass Wahlakten und die dazu gehörenden Dokumente mit Nationalfonds-Marken versehen werden. Begründete Proteste über genaue Angaben von Unregelmässigkeiten sind eigentlich wenige eingelaufen. Auf Grund eines solchen empfehlen wir die Annullierung je einer Wahl in Mariampol, Bialystok und Swidosch, wo überall nach Angabe der Rayons-Vorsteher auf Grund der vorhandenen Schekelzahler ein Delegierter zu viel gewählt worden ist. Das Kongress-Bureau wird die betr. Delegierten davon verständigen. Den Protest aus Grodno empfehlen wir zurückzuweisen, da dort eine Gruppe ausserhalb der Landesorganisation wählen wollte, was in direktem Widerspruch zu § 13 Satz 2 unseres Statuts steht Eine Meinungsverschiedenheit zwischen einem Rayons- Vorsteher und seinem angeblichen Ersatzmann kann auf die Wahlen keinen Einfluss ausüben, da beide vom letzten Kongress als gleichberechtigte Mitglieder des A. C. gewählt worden sind. Der Zwist gehört in die Kompetenz der betr. Landesorganisation oder dann in diejenige des Kongressgerichtes, keinesfalls aber vor den Legitimationsausschuss. Des ferneren bemerken wir, dass nach unserer Ueberzeugung Delegierte anwesend sind, die das von § 12 Satz 1 vorgeschriebene Alter von 24 Jahren nicht erreicht haben (aha!). Da jedoch der Legitimationsausschuss keine Passnoch Geburtsscheinrevision vorzunehmen in der Lage ist (Zuruf: warum nicht?), so bleibt uns nur übrig, eindringlich an das zionistische Gewissen der betr. Delegierten (Zuruf: Gibts ja gar nicht) zu appellieren und sie zu ermahnen, aus Respekt vor dem uns selbst gegebenen Gesetze und vor der Würde des Kongresses ihre Mandate niederzulegen. Die Proteste der Herren Zibulnik, Finkelstein und Genossen, welche in unkorrekter Weise vor ihrer Erörterung durch den Legitimationsausschuss als anonymes Flugblatt verbreitet wurden, betrachten wir als einen schweren Eingriff in die Kongressordnung, weil darin Anschuldigungen enthalten sind, von deren Unnahbarkeit die Verfasser des Flugblattes sich leicht hätten überzeugen können. Was diese Proteste anbelangt, so stellen wir hier fest, dass es nicht auf Tatsachen beruht, dass 500 russische Delegierte in Basel anwesend sind (Widerspruch)." Zu der Wahl in Makarof, Departement Kiew, wo Delegierter Koller gewählt wurde, bemerken wir, dass die betr. Schekelgelder eingelangt sind. Der Protest aus Rowno ist ungültig, weil die Unterzeichneten keine Schekelzahler sind. Was Herrn Slatopolski anbelangt, so haben wir sein Ehrenwort, dass das im Flugblatte erwähnte Zirkular gar nicht von ihm ausging. Am Schlüsse unseres Berichtes möchten wir einige Empfehlungen formulieren: 1. Der Termin zur Einsendung der Wahlakten, sowie eventuelle Vorschläge und Proteste mögen im Statut festgesetzt werden, damit fürderhin die Arbeiten des Legitimationsausschusses schon vor Eröffnung des Kongresses abgeschlossen werden können, 2. Es möge für sämtliche Länder ein einheitliches Formular für die Wahlprotokolle und Legitimationsakten aufgestellt werden, wobei als Muster die schweizerischen Wahlprotokolle dienen können. Das Geburtsjahr des Gewählten müsste unbedingt darin angegeben sein. Wir empfehlen, dass der Termin für die Kongresswahlen zwei Monate und für eventuelle Proteste nicht später als ein Monat vor dem Kongresse dem Kongressbureau zugestellt werden. Hiermit ist die Arbeit des Legitimationsausschusses erledigt. (Lebhafter Beifall.) Zu einer Erklärung verlangt dann das Wort Dr. Piekarsky: Meine Damen und Herren! Vor einigen Tagen wurde ein Flugblatt über die Wahlen in Russland verbreitet. Aus demselben geht hervor, dass die Wahlen daselbst zum grossen Teile im Zeichen des Wahlraubes und Wahlschwindels gemacht wurden. (Rufe: Das ist nicht zur Geschäftsordnung.) Im Interesse der Wahrheit und Gerechtigkeit, der Moral und der Integrität unserer Bewegung wurden die Angaben des bezüglichen Flugblattes von politischen Zionisten geprüft. Wir mussten konstatieren, dass die