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Die Welt · 1905-07-21 · 29 (21.7.1905) · page 23

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Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Die Welt
Volume
9 (1905)
Issue
29 (21.7.1905)
Date
1905-07-21
Page
– (sequence 23)
Language
German
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Nr. 29 „bit # Weit" Seite 23 Erblasser, der dem Nationalfonds ein Vermächtnis von 10 hinterlässt, ins Goldene Buch eingetragen wird» Diese Einrichtung ist bereits in Uebung. Der erste, welcher den Nationalfonds testamentarisch mit einer grösseren Summe bedachte (10.000 Frcs.), war der Gesinnungsgenosse Herr Salomon Sachs in Dwinsk. Seither sind andere diesem Beispiele gefolgt. Allein es kommen solche Vermächtnisse bisher noch viel zu selten vor. Es müsste die Agitation gerade in diesem Punkte stark einsetzen, damit diese Uebung bei den bemittelten Volksgenossen eine allgemeine werde. Dem Nationalfonds angegliedert ist die Institution der Oelbaumspende. Unter diesem Titel wird eine Sammlung veranstaltet zu dem Zwecke, Land in Palästina mit Oelbäumen zu bepflanzen und so für die Zwecke des jüdischen Volkes nutzbar zu machen. Als Mindestspende wird zum Pflanzen und zur Pflege eines Olivenbaumes die Summe von 7 Kronen 7 Mark, gleich 7y2 Frcs. 3 Rubel festgesetzt. Auch diese Art von Sammlung bürgert sich immer mehr ein und bildet eine wesentliche Unterstützung der Tendenzen des Nationalfonds. Für den Nationalfonds selbst können auch aus anderen Quellen kleinere oder grössere Beträge gewonnen werden. Einen nicht zu unterschätzenden Beitrag erhält der Nationalfonds z. B. aus dem Erlös alter Briefmarken, die die Philatelie-Abteilung des Nationalfonds sammelt und verwertet. Man weiss aus Sammlungen für andere Zwecke, dass es noch andere kleine Hilfsmittel gibt, aus täglichen Gebrauchs¬ oder Luxusgegenständen, Verwertungsmöglichkeiten zugunsten des Nationalfonds zu schaffen. Darüber hier im einzelnen zu sprechen, würde zu weit führen. Aber auch diese kleinen Mittel seien der Aufmerksamkeit unserer Sammler empfohlen. Anregungen. Von Seiten einiger Gesinnungsgenossen wurden überdies folgende sehr zu empfehlende Anregungen gegeben: Ein Gesinnungsgenosse aus Rossieni (Russland) schlägt vor, die Schulkinder (Chederkinder) bei denjenigen Familien, die sich verpflichtet haben, einen wöchentlichen Betrag für den Nationalfonds zu entrichten, einmal wöchentlich paarweise absammeln zu lassen. Das gewöhnt die Kinder frühzeitig an selbstlose Arbeit zum Besten der nationalen Gesamtheit; andrerseits werde dadurch verhindert, dass die Abgaben für den Nationalfonds aus Bequemlichkeit nicht geleistet werden. Eine Anzahl Anregungen geht dahin, bei allen freudigen und festlichen Anlässen des Nationatfonds zu gedenken. Statt der üblichen Gratulationstelegramme sollen Spenden für den Nationalfonds geleistet und die entsprechende Anzahl Marken an die Adresse derjenigen Person, der die Aufmerksamkeit gilt, gesandt werden. Für alle festlichen Anlässe sollen gedruckte Glückwunschkarten bei den zionistischen Vereinen gegen Abnahme von Nationalfondsmarken erhältlich sein. Ein Gesinnungsgenosse macht den Vorschlag, „Glückwunschtelegramme" nach Art der Neujahrswunschkarten mit Leerlassung einer Stelle zut Ausfüllung mit dem Namen des Absenders und des Empfängers bei den zionistischen Landeszentralen aufliegen zu lassen, die gegen Einzahlung des Betrages die Blankette entsprechend auszufüllen und direkt an die Adresse des Empfängers zu senden hätten. Ein gesinnungsgenössischer Arzt fordert seine Berufsgenossen auf, die zahlreichen Verwandten und Bekannten, die aus diesem Verhältnis ein Recht auf unentgeltliche Behandlung ableiten zu können glauben, zu einer entsprechenden Abgabe für den Nationalfonds zu veranlassen. Aus vielen Kreisen wird die Anregung gebracht, dass jeder zionistische Verein, jede zionistische Synagoge, jede jüdische Institution sich durch Einzahlung von 10 £ in das Goldene Buch registrieren lassen solle. Dem Uebelstande, dass nicht jeder Verein sofort in der Lage ist, diesen Betrag zu bezahlen, wäre dadurch abzuhelfen, dass die Sammlungen so lange fortgesetzt werden, bis die entsprechende Summe erreicht ist. Alle Gesinnungsgenossen sollen bei ihrer Korrespondenz mit ihren Gesinnungs- und Stammesgenossen Nationalfondsmarken auf ihre Briefe aufkleben. Es soll von tonangebender Seite die Sitte in Schwung gebracht werden, dass jedes reiche Brautpaar zugunsten des Nationalfonds 10 j£ spenden soll, um dafür zur denkwürdigen Erinnerung ins Goldene Buch eingetragen zu werden. Sehr empfehlenswert ist auch der Vorschlageines Gesinnungsgenossen, alle Eintrittskarten, Programme und Tanzordnungen für jüdisch-zionistische Unterhaltungen, die Einladungen zu zionistischen Versammlungen, zionistische Flugblätter etc. mit Nationalfondsmarken zu bekleben. Administration des Nationalfonds, Anfertigung der Marken und Verschleiss derselben. Das Aktionskomitee lässt über Auftrag des Kongresses das Wasserzeichenpapier anfertigen, die Markenblätter drucken, zu Büchern ä 100 Bogen binden und in vorgeschriebener Weise siegeln und numerieren. Die Bücher werden dem Jewish Colonial Trust (Jüdische Kolonialbank in London), welcher nach festgestellten Bedingungen zur zentralen Verkaufs¬ und Depotstelle ernannt ist, abgeliefert und dieser wird mit den repräsentierenden Werten der verschiedenen Markenbücher in den Hauptbüchern des Nationalfonds beim Aktionskomitee belastet. Die Bank als Hauptzentrale hat die Aufgabe, sowohl selbst als durch ihre Zahlstellen die Marken an die Landeszentralen, und zwar nur gegen Barzahlung, zu verkaufen. Die Manipulation und Kontrolle ist äusserst einfach. Die Markenreihen sind mit zwei vollkommen gleichen Talons versehen. Jeder Talon trägt die Bezeichnung der Serie und die laufende Nummer der Markenreihe. Die Hauptzentrale trennt nun beim Verkauf eines Blattes oder einzelner Reihen von Marken aus dem gebundenen Bache diese derart ab, dass ein Talon an der abgetrennten Markenreihe (oder den abgetrennten Reihen) bleibt, während der zweite vollkommen gleiche Talon am Buche zurückbleibt. Kauft nun jemand von der Haupt- oder einerLandeszentrale eine-Anzahl Blätter oder einzelne Markenreihen zum Wiederverkaufe, so werden ihm diese Markenreihen mit den daranhaftenden Talons ausgefolgt und er kann diese zur Weiterverbreitung an kleine Sammler (zu mehreren oder einzelnen Reihen) ebenfalls weiter verkaufen, wobei die Talons an den Reihen noch immer haften bleiben müssen, denn ohne Talons sind die Marken für den Verkauf ungültig.

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